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<BODY text=#660000 bgColor=#ffffff>
<DIV><FONT face=Arial color=#0000ff size=2></FONT>Nachtrag, 04.06.'09:<SPAN
class=662464422-05062009> (auf youtube gefunden,
http://www.youtube.com/watch?v=MdfCaYr_OZQ&feature=channel_page)</SPAN><BR><BR>Laut
'Spiegel Online' verzichtet nun die BA auf Beschattung von Hartz IV Empfängern,
da offenbar die Kritik an diesem Vorhaben zu groß war.<BR>Siehe: <BR><A dir=ltr
title=http://www.spiegel.de href="http://www.spiegel.de/" target=_blank
rel=nofollow><FONT color=#0033cc>http://www.spiegel.de</FONT></A><BR>Artikel:
"Bundesagentur verzichtet auf <BR>Beschattung von Hartz-IV-Empfängern" <BR>(vom
04.06.'09)<BR></DIV>
<DIV><FONT face=Arial color=#0000ff size=2></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial color=#0000ff size=2></FONT> </DIV>
<DIV><SPAN class=662464422-05062009></SPAN><FONT face=Arial><FONT
color=#0000ff><FONT size=2>D<SPAN class=662464422-05062009>iese E-Mail wurde mir
Dienstag geschickt:</SPAN></FONT></FONT></FONT><BR><FONT face=Tahoma
size=2><BR><B>Gesendet:</B> Dienstag, 2. Juni 2009 21:54<BR><B>Betreff:</B>
STASI WIRD WIEDER AUFGEBAUT?<BR></FONT></DIV>
<BLOCKQUOTE cite=mid:1MBqU1-1b4HRY0@fwd11.aul.t-online.de type="cite">
<BLOCKQUOTE cite=mid:1MBmS4-03joEC0@fwd11.aul.t-online.de type="cite">
<DIV dir=ltr align=left><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><SPAN
class=156044519-02062009>Hallo Alle,</SPAN></FONT></DIV>
<DIV dir=ltr align=left><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><SPAN
class=156044519-02062009>aus aktuellem Anlass leite ich die Presseerklärung
in dieser Runde weiter.</SPAN></FONT></DIV>
<DIV dir=ltr align=left><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><SPAN
class=156044519-02062009>SPD Scholz zeigt sein wahres Gesicht. Statt
Grundeinkommen gibt es die Stasi in neuer Auflage.</SPAN></FONT></DIV>
<DIV dir=ltr align=left><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><SPAN
class=156044519-02062009>Eine anonyme Anzeige genügt und Schlapphüte stehen
bereit!</SPAN></FONT></DIV>
<DIV dir=ltr align=left><BR><FONT color=#0000ff>BÜRGER, WEHRET DEN ANFÄNGEN
!</FONT><BR><BR>02.06.2009: Gemeinsame Presseerklärung: „gegen-hartz.de“
(Hannover) und dem Erwerbslosen Forum Deutschland (Bonn)- BA erlaubt nun
Observationen und "nachrichtendienstliche" Ermittlungen bei Hartz IV.
Bundesagentur für Arbeit setzt sich über bürgerliche Grundrechte hinweg.
Bonn/Hannover – Die Bundesagentur für Arbeit gestattet jetzt ihren
Mitarbeitern bzw. beauftragten dritten Stellen ausdrücklich die Observation
von Hartz IV-Beziehern. Dazu reicht nach Ansicht der beiden
Erwerbsloseninitiativen „Erwerbslosen Forum Deutschland“ und
„gegen-hartz.de“ eine bloße anonyme Anzeige eines gehässigen Nachbarn aus,
um die „nachrichtendienstliche“ Ermittlungen in Gang zu setzten. Mit ihrer
am 20 Mai herausgegebenen internen Weisung an alle Jobcenter würde die BA
sich Kompetenzen anmaßen, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht
besitzen, so die beiden Initiativen. „Wir fordern die Bundesregierung auf
die Bundesagentur für Arbeit sofort in ihre Schranken zu verweisen und den
behördlichen Wahnsinn sofort zu stoppen. Zudem lassen wir im Moment
rechtliche Schritte gegen diese Methoden, die an die „Stasi“erinnern prüfen,
sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Unter
dem Punkt Rz 6.11 der BA Weisungen für Arge Außenmitarbeiter werden
"Observationen", also eine heimliche Beschattung von Hartz IV Betroffenen
bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch"
ausdrücklich zugelassen. In der Realität bedeutet dies, eine einfache
anonyme Anzeige durch einen Nachbarn reicht, um umfangreiche Observationen
durch Arge Außenmitarbeiter zu veranlassen. Dabei reicht allein schon der
Verdacht aus, um Erwerbslosen hinterher zu spionieren. Selbst
Strafermittlungsbehörden benötigen einen Gerichtsbeschluss, um umfangreiche
Observationen an Bürgern zu veranlassen. "Die Anweisungen lesen sich wie
eine Anleitung für nachrichtendienstliche Ermittler und erinnern sehr stark
an die Ausspähung von Bürgern der DDR durch die Stasi" entrüstet sich
Sebastian Bertram, von der Initiative „gegen-hartz.de“. Bei den
Untersuchungen durch Arge Außendienstmitarbeiter werden Zeugenbefragungen,
Hausbesuche und Beschattungen des Leistungsbeziehers vorgenommen. Fraglich
ist in diesem Zusammenhang die Beweiskraft derartig "erschnüffelter"
Informationen und Fotos vor Gericht. Denn die Anfertigung von Fotos durch
die Arge ist laut §201a des StGB aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" nicht
nur unzulässig, sondern sogar eine Straftat. Von der "Beugung des
Grundrechts" kann auch bei den Hausbesuchen gesprochen werden. Sogenannte
Hausbesuche werden von Arge Außendienstmitarbeiter am häufigsten
durchgeführt. Dabei werden auch Schränke durchwühlt und intime Fragen
gestellt. In den BA Anweisungen Punkt Rz 6.22 wird zwar darauf hingewiesen,
dass bei einer Verwehrung des Zutritts keine Leistungskürzung vorgenommen
werden, aber dem Betroffenen trotzdem wegen "nicht möglicher
Sachverhaltsaufklärung" die Leistungen ablehnt werden darf. So wird durch
Androhung der Streichung der Existenzgrundlage der Eintritt in die Wohnung
des Betroffenen erpresst. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Grundgesetz
sollten alle Bürger vor den Eingriffen des Staates in die Privatsphäre
schützen. Nur die Bundesagentur für Arbeit scheint das Grundrecht für SGB II
Leistungsbezieher außer Kraft setzen zu wollen. Erwerbslosengruppen fordern
von der Bundesagentur für Arbeit die sofortige Überarbeitung der BA
Anweisungen und ein zurückkehren zur Rechtsstaatlichkeit. Weisung der
Bundesagentur für Arbeit: <BR><SPAN class=156044519-02062009><FONT
face=Arial color=#0000ff size=2> </FONT></SPAN></DIV>
<DIV><SPAN class=156044519-02062009><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><A
href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf"
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<DIV><SPAN class=156044519-02062009><FONT face=Arial color=#0000ff size=2><A
href="http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neue-ba-anweisung-erlaubt-observation87750.php"
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<DIV><SPAN class=156044519-02062009><FONT face=Arial color=#0000ff
size=2>Grüße aus Kiel</FONT></SPAN></DIV>
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<DIV><SPAN class=156044519-02062009><FONT face=Arial color=#0000ff
size=2><SPAN
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