[Grundeinkommen-Info] Der CSU-Wirtschaftsminister Glos und Bürgerarbeit statt Hartz IV

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Sa Mär 3 16:53:06 CET 2007


 
Hartz IV sei ein bedingungsloses  Grundeinkommen, so der Wirtschaftsminister. 
Bürgerarbeit, Armuts- und Kombilohn und Arbeitszwang  - so möchte es Glos!  
_http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1
233153/default.aspx/glos-erwaegt-untergrenzen-fuer-loehne.html_ 
(http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1233153/default
.aspx/glos-erwaegt-untergrenzen-fuer-loehne.html)   
HANDELSBLATT, Freitag, 2. März 2007, 18:00 Uhr 
Umbau von Hartz IV  
Glos erwägt Untergrenzen für Löhne 
Von Dietrich Creutzberg  
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will bei einer Neuordnung des  
Hartz-IV-Systems auch über staatlich definierte Lohnuntergrenzen reden.  
Mindestlöhne, wie sie die SPD fordert, lehnt er jedoch weiterhin strikt ab.  
Wie wird man der Langzeitarbeitslosigkeit Herr? Darüber denkt auch  
Wirtschaftsminister Michael Glos nach. Foto: dpa 
BERLIN. Würde Hartz IV zu einer wirksamen Grundsicherung im Niedriglohnsektor 
 umgebaut, sieht auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) Anlass, 
ein  Mindestniveau für Löhne vorzugeben. „Um Mitnahmeeffekte zu minimieren, muss 
über  Lohnuntergrenzen nachgedacht werden“, heißt es in einem Papier des 
Ministeriums  für die zuständige Koalitionsarbeitsgruppe, das dem Handelsblatt 
vorliegt.  
Damit will Glos verhindern, dass Unternehmen ohnehin niedrige Löhne nur  
deshalb weiter absenken, weil der Staat den betroffenen Beschäftigten mittels  
öffentlicher Zuschüsse ein vorgegebenes Gesamteinkommen garantiert. Im  Zentrum 
des Konzepts unter dem Begriff „Bürgerarbeit“ steht allerdings das Ziel,  
erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II konsequent zu einer  
Arbeitsleistung anzuhalten – vorrangig im ersten Arbeitsmarkt, notfalls auch  durch 
staatlich organisierte Beschäftigung. Hartz IV soll dadurch nicht mehr als  
bedingungsloses Grundeinkommen wahrgenommen werden, sondern als ergänzende Hilfe  zur 
Selbsthilfe. Für Arbeitnehmer mit niedrigem Arbeitslohn würde der Staat das  
Einkommen dann zwar noch bis auf Arbeitslosengeld-II-Niveau aufstocken. Anders  
als bisher wäre die Summe aus Lohn und Transfer aber nicht mehr automatisch  
höher als das bloße Arbeitslosengeld II.  
Der Vorschlag zielt auf die Beratungen der Arbeitsgruppe unter Leitung von  
Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), die am Donnerstag erneut über einen  
grundlegenden Umbau des Niedriglohnsektors beriet. Müntefering wollte gestern  
Abend nähere Bewertungen eines von ihm präferierten Alternativmodells 
vorlegen,  wonach Geringverdiener entlastet würden, indem der Staat die Sozialbeiträge 
aus  Steuermitteln bezahlt.  
Beide Ansätze zielen darauf, die noch immer hohe Langzeitarbeitslosigkeit  
besser zu bekämpfen. Daneben spielt für Müntefering und die SPD auch der Ausbau  
von Mindestlöhnen eine wichtige Rolle. Über das weitere Vorgehen bei diesem  
Streitthema berät am Montag der Koalitionsausschuss von Union und SPD.  
Zum Glos-Konzept für den Niedriglohnsektor gehört, technisch gesehen, eine  
massive Einschränkung der so genannten Hinzuverdienstregeln im derzeitigen  
System. Danach werden Hartz-IV-Beziehern bisher stets nur bestimmte Prozentsätze  
eines selbst erzielten Arbeitslohns auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.  
Dieses beträgt im Regelfall monatlich 345 Euro plus Wohnkosten, kann aber je  
nach Familienstand auch weit höhere Beträge erreichen. Künftig würde  
Arbeitsleistung als selbstverständlich vorausgesetzt und nicht mehr über  zusätzliche 
finanzielle Anreize honoriert.  
Die Idee der Lohnuntergrenze soll verhindern, dass das System zum  
unkalkulierbaren Sprengsatz für die öffentlichen Kassen wird, weil der Staat  ansonsten 
selbst niedrigste Löhne auf Hartz-IV-Niveau aufstocken müsste. Gedacht  ist 
laut Ministerium aber nicht an einen einheitlichen Mindestlohn, sondern an  „
ortsübliche“ Referenzwerte, die wie in einem Mietspiegel erfasst würden. Wer  
einen Job zu Löhnen unterhalb des Referenzniveaus ablehnt, bliebe dann von den  
sonst drohenen Sanktionen verschont.  
Das Glos-Konzept greift vor allem Vorschläge des Bonner Instituts zur Zukunft 
 der Arbeit (IZA) auf. Dieses hat die Beschäftigungseffekte eines ähnlichen  
Modells mit bis zu 1,1 Millionen Arbeitsplätzen beziffert. Eine wichtige Rolle 
 spielt dabei der ergänzende Aufbau gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten als  
Alternativangebot für Arbeitslose, die keine reguläre Stelle finden. Das  
Ministerium empfiehlt dazu, kommunale Beschäftigungsgesellschaften einzurichten,  
die solche Jobangebote bereitstellen. Es geht davon aus, dass etwa 300 000  
solcher Jobs ausreichen, um das Prinzip der „Arbeitspflicht“ durchzusetzen.  
Dieser Vorschlag bietet zugleich einen Anknüpfungspunkt für die bisher  
separat geführte Debatte über einen „Dritten Arbeitsmarkt“ für Arbeitslose, die  
wegen vielfältiger Vermittlungshemmnisse kaum noch Chancen auf eine reguläre  
Stelle haben. Die Koalition hatte sich bereits im Grundsatz geeinigt, für 100  
000 solche schwer Vermittelbaren staatliche Beschäftigung zu organisieren.  
Dieser Ansatz könnte womöglich in das Glos-Konzept integriert werden. 

   
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