[Grundeinkommen-Info] Der CSU-Wirtschaftsminister Glos und Bürgerarbeit statt Hartz IV
Rblaschke at aol.com
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Sa Mär 3 16:53:06 CET 2007
Hartz IV sei ein bedingungsloses Grundeinkommen, so der Wirtschaftsminister.
Bürgerarbeit, Armuts- und Kombilohn und Arbeitszwang - so möchte es Glos!
_http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1
233153/default.aspx/glos-erwaegt-untergrenzen-fuer-loehne.html_
(http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1233153/default
.aspx/glos-erwaegt-untergrenzen-fuer-loehne.html)
HANDELSBLATT, Freitag, 2. März 2007, 18:00 Uhr
Umbau von Hartz IV
Glos erwägt Untergrenzen für Löhne
Von Dietrich Creutzberg
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will bei einer Neuordnung des
Hartz-IV-Systems auch über staatlich definierte Lohnuntergrenzen reden.
Mindestlöhne, wie sie die SPD fordert, lehnt er jedoch weiterhin strikt ab.
Wie wird man der Langzeitarbeitslosigkeit Herr? Darüber denkt auch
Wirtschaftsminister Michael Glos nach. Foto: dpa
BERLIN. Würde Hartz IV zu einer wirksamen Grundsicherung im Niedriglohnsektor
umgebaut, sieht auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) Anlass,
ein Mindestniveau für Löhne vorzugeben. „Um Mitnahmeeffekte zu minimieren, muss
über Lohnuntergrenzen nachgedacht werden“, heißt es in einem Papier des
Ministeriums für die zuständige Koalitionsarbeitsgruppe, das dem Handelsblatt
vorliegt.
Damit will Glos verhindern, dass Unternehmen ohnehin niedrige Löhne nur
deshalb weiter absenken, weil der Staat den betroffenen Beschäftigten mittels
öffentlicher Zuschüsse ein vorgegebenes Gesamteinkommen garantiert. Im Zentrum
des Konzepts unter dem Begriff „Bürgerarbeit“ steht allerdings das Ziel,
erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II konsequent zu einer
Arbeitsleistung anzuhalten – vorrangig im ersten Arbeitsmarkt, notfalls auch durch
staatlich organisierte Beschäftigung. Hartz IV soll dadurch nicht mehr als
bedingungsloses Grundeinkommen wahrgenommen werden, sondern als ergänzende Hilfe zur
Selbsthilfe. Für Arbeitnehmer mit niedrigem Arbeitslohn würde der Staat das
Einkommen dann zwar noch bis auf Arbeitslosengeld-II-Niveau aufstocken. Anders
als bisher wäre die Summe aus Lohn und Transfer aber nicht mehr automatisch
höher als das bloße Arbeitslosengeld II.
Der Vorschlag zielt auf die Beratungen der Arbeitsgruppe unter Leitung von
Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), die am Donnerstag erneut über einen
grundlegenden Umbau des Niedriglohnsektors beriet. Müntefering wollte gestern
Abend nähere Bewertungen eines von ihm präferierten Alternativmodells
vorlegen, wonach Geringverdiener entlastet würden, indem der Staat die Sozialbeiträge
aus Steuermitteln bezahlt.
Beide Ansätze zielen darauf, die noch immer hohe Langzeitarbeitslosigkeit
besser zu bekämpfen. Daneben spielt für Müntefering und die SPD auch der Ausbau
von Mindestlöhnen eine wichtige Rolle. Über das weitere Vorgehen bei diesem
Streitthema berät am Montag der Koalitionsausschuss von Union und SPD.
Zum Glos-Konzept für den Niedriglohnsektor gehört, technisch gesehen, eine
massive Einschränkung der so genannten Hinzuverdienstregeln im derzeitigen
System. Danach werden Hartz-IV-Beziehern bisher stets nur bestimmte Prozentsätze
eines selbst erzielten Arbeitslohns auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Dieses beträgt im Regelfall monatlich 345 Euro plus Wohnkosten, kann aber je
nach Familienstand auch weit höhere Beträge erreichen. Künftig würde
Arbeitsleistung als selbstverständlich vorausgesetzt und nicht mehr über zusätzliche
finanzielle Anreize honoriert.
Die Idee der Lohnuntergrenze soll verhindern, dass das System zum
unkalkulierbaren Sprengsatz für die öffentlichen Kassen wird, weil der Staat ansonsten
selbst niedrigste Löhne auf Hartz-IV-Niveau aufstocken müsste. Gedacht ist
laut Ministerium aber nicht an einen einheitlichen Mindestlohn, sondern an „
ortsübliche“ Referenzwerte, die wie in einem Mietspiegel erfasst würden. Wer
einen Job zu Löhnen unterhalb des Referenzniveaus ablehnt, bliebe dann von den
sonst drohenen Sanktionen verschont.
Das Glos-Konzept greift vor allem Vorschläge des Bonner Instituts zur Zukunft
der Arbeit (IZA) auf. Dieses hat die Beschäftigungseffekte eines ähnlichen
Modells mit bis zu 1,1 Millionen Arbeitsplätzen beziffert. Eine wichtige Rolle
spielt dabei der ergänzende Aufbau gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten als
Alternativangebot für Arbeitslose, die keine reguläre Stelle finden. Das
Ministerium empfiehlt dazu, kommunale Beschäftigungsgesellschaften einzurichten,
die solche Jobangebote bereitstellen. Es geht davon aus, dass etwa 300 000
solcher Jobs ausreichen, um das Prinzip der „Arbeitspflicht“ durchzusetzen.
Dieser Vorschlag bietet zugleich einen Anknüpfungspunkt für die bisher
separat geführte Debatte über einen „Dritten Arbeitsmarkt“ für Arbeitslose, die
wegen vielfältiger Vermittlungshemmnisse kaum noch Chancen auf eine reguläre
Stelle haben. Die Koalition hatte sich bereits im Grundsatz geeinigt, für 100
000 solche schwer Vermittelbaren staatliche Beschäftigung zu organisieren.
Dieser Ansatz könnte womöglich in das Glos-Konzept integriert werden.
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