[Gen-Streitfall] [Fwd: Gattersleben rechtswidrig]

Wolfgang Wiebecke kigwa.ww at web.de
Sa Nov 25 18:19:01 CET 2006


Hallo zusammen,

Dr. Christoph Palme vom Institut für Naturschutzrecht bat mich um 
Weiterleitung des nachstehenden wichtigen Textes zur 
GV-Weizen-Freisetzung in Gatersleben mit der Bitte um möglichst große 
Verbreitung.

Mit friedlichem Gruß
Wolfgang Wiebecke

Dr. Wolfgang Wiebecke
Agrargruppe von attac-Wtal
Meckelstr. 9
42285 Wuppertal

-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Betreff: 	Gattersleben rechtswidrig
Datum: 	Sat, 25 Nov 2006 13:52:05 +0100
Von: 	christoph.palme at naturschutzrecht.net

	
	



[...] für die Öffentlichkeitarbeit und zur Weiterverbreitung noch ein paar juristische Anmerkungen zur Genehmigung des Freisetzungsversuchs Gattersleben. Dieser verstößt nach unserer Auffassung eklatant gegen deutsches, europäisches und internationales Recht:

Gegen deutsches Recht, weil der Staatszielbestimmung Umweltschutz in Art. 20 a GG eine Kerngewährleistung dergestalt zu entnehmen ist, dass wenn schon nicht das gesamte Staatsgebiet aber doch solche Gebiete, die für die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt von besonderer Bedeutung sind, komplett von GVO-Einflüssen frei zu halten sind. Bei der Gen-Bank in Gattersleben handelt es sich um ein solches Gebiet. Der Staat hat einen Schutzauftrag zur Sicherung von Biodiversität und Artenvielfalt. Außerdem liegt ein Verstoß gegen das in Art. 11 Abs. 2 UN-Sozialpakt garantierte Recht auf Nahrung vor, da durch einen solchen Versuch der für eine sichere Nahrungsmittelversorgung wichtige Pool verschiedener Pflanzenarten gefährdet wird. Der UN-Sozialpakt ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, welches wegen der in Art. 25 GG verankerten Pflicht zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung einfachem Gesetzesrecht wie dem Gentechnikrecht im Range vorgeht.


Gegen internationales Recht verstößt die Genehmigung deshalb, weil sie nicht mit der Biodiversitätskonvention (CBD) vereinbar ist. Diese enthhält u.a. in Art. 8 und 9 umfangreiche Bestimmungen zum Schutz des Gen-Pools auch von Kulturpflanzen. Auch wenn völkerrechtliche Rahmenkonventionen im Umweltbereich wie die CBD grundsätzlich keine direkt einklagbaren Verpflichtungen enthalten, sind ihnen u.a. auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs zumindest ein sog. Verschlechterungsverbot, gegen das die FreisGenehmigungen Gattersleben wegen deren Gefahren verstößt. 

Gegen EU-Recht, da die Biodiversitätskonvention von der EU ratifiziert wurde mit der Folge, dass sie gem. Art. 300 Abs. 7 EG-Vertrag einfachem EU-Gentechnikrecht vorgeht. Außerdem verstößt sich durch die Mitwirkung nach unserer Auffassung befangener Wissenschaftler gegen das in Art.174 Abs. 3 geregelte Wissenschaftlichkeitsprinzip. Gegen dieses mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip wurde in besonderer eklatanter Weise verstoßen, da die hierfür zuständige Fachbehörde, das Bundesamt für Naturschutz, übergangen wurde.

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen 
Dr. iur. Christoph Palme 
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72076 Tübingen 
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christoph.palme at naturschutzrecht.net





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