[Gen-Streitfall] Presseschau 1. bia 14.3. 04

Sabine altmann.tent at t-online.de
So Mär 14 14:37:15 CET 2004


Hi, anbei die heutige Presseschau. 
*	Bei Philippinische Bauern zeigen Antikörper gegen den Bt-Mais
von Monsanto. Prof an der Uni Tromsö, Direktor des Norwegischen
Instituts für Gen-Ökologie, fand im Blut der Bauern den intakten
Viruspromoter aus dem Bt-Mais. D.h. von dort aus kann er auch in
Bakterien-, Viren und menschliche Zellen gelangen und dort das Erbgut
aufmischen, oder? 
*	Das Streitfall-Panel wurde eingerichtet. 
*	DNR, BUND und BÖLW haben einen Alternativentwurf fürs Deutsche
Gentechgesetz vorgelegt. Die Vorschriften im Entwurf sind so streng,
dass der Anbau von Genfood nahezu unmöglich wird. Nur so kann nach
Ansicht der Umweltverbände Koexistenz wirklich gesichert werden. 
*	Der EED weist darauf hin, welche Signalwirkung der Fall des
EU-Moratoriums und das Deutsche Gentechgesetz auf die Entwicklungsländer
haben wird.
*	Und es gibt haufenweise Veranstaltungen zum Thema Genfood im
gesamten Bundesgebiet, s.u. ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 

Gruß, Sabine
Einspruch - Hände weg von unserer Nahrung
http://www.genug-wto.de/einspruch.html. 

1. Veranstaltungen u.ä.
Berlin/Brandenburg: 
Diavortrag und Diskussion zum Thema: "Gentechnik in Landwirtschaft und
Lebensmitteln"
Im Land Brandburg am 15. März 2004 um 19.30 Uhr, Ort: Tabakboden, Alter
Gutshof, Prötzeler Chaussee 7, Strausberg
www.bund-brandenburg.de

Protest vor Brandenburger Tor
am 21. März protestieren BUND Brandenburg, Attac und die BUNDjugend
Brandenburg vor dem Potsdamer Brandenburger Tor lautstark gegen
Gentechnik.
Wir beginnen um 13Uhr, um 15Uhr wird eine Trommelgruppe auftreten.

Kellerwald
15.03.04 findet in Frankenau eine Diskussionsveranstaltung zum Thema
Gentechnik statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von Fritz Schäfer,
Ortslandwirt in Waldeck. info at martin-haeusling.de

Odenwald
Gentechnikfreie Region Odenwaldkreis?
Datum: Dienstag, 16.03.04, 20.00 Uhr, Ort: Gemeindehaus der Ev.
Kirchengemeinde in 64385 Reichelsheim (Odenwald) , Rathausplatz 3

Wetterau
Auswirkungen der Grünen Gentechnik auf die Landwirte der Wetterau 
Datum: Donnerstag, 25.03.04 , 20.00 Uhr, Ort: Bürgerhaus Reichelsheim
(Wetterau), Willy-Nohl-Straße 4, 61203 Reichelsheim 

Wiesbaden
Seminar zu Biopiraterie und Fairer Handel
Die BUKO Kampagne gegen Biopiraterie veranstaltet vom 26.-28.3. in der
Nähe von Wiesbaden ein Seminar zu dem Themenkomplex Biopiraterie und
Fairer Handel.Das detaillierte Programm findet ihr unter
www.biopiraterie.de

Stuttgart
Bundesweite Demo gegen Gentechnik "Wir bleiben sauber" am 18. April in
Stuttgart 
jfritz at bio-beratung.de 


BITE BACK: campaign update -- mobilise your friends to sign as well!
3.3.04
More than 30.000 people have so far submitted their individual Citizens'
Objection. BUT WE WILL NEED MANY MORE! You can help: invite your friends
and colleagues to submit their Citizens' Objection, either online or on
paper -- you can ORDER FREE COPIES of the Citizens' Objection at
http://www.bite-back.org. 


2. EU 

DNR, 8.3.04
Koexistenz: Neue EU-Regelung unzureichend - 
Grüne EU-Abgeordnete gegen Kommissionsvorschlag

Die Mitglieder der Grünen/EFA im EU-Parlament haben sich Ende Januar
gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, der Zulassung von
Gen-Mais die Tore zu öffnen. Zur Begründung sagten die Abgeordneten, die
Kommission lasse außer Acht, dass die Regelungslage auch nach der neuen
EU-Gesetzgebung nicht auf dem Stand der wissenschaftlichen
Forschungsergebnisse sei. Vor der Einführung müssten erst grundlegend
neue Regeln für die Koexistenz entworfen werden, die diese auch faktisch
ermöglichten. Das Haftungsregime für Schäden aus dem Anbau von
Gentech-Pflanzen müsse auf europäischer Ebene klar geregelt sein.

EU-Ökolandbau-Strategie von Koexistenz-Debatte überschattet
Die EU bereitet im Moment eine "Strategie" vor, wie der Ökologische
Landbau in der EU besser gefördert werden könnte. Auf einer
diesbezüglichen Anhörung der EU-Kommission trat die Frage der Koexistenz
von Gentechnik-Anbausorten mit dem ökologischen Anbau ebenfalls in den
Vordergrund.

Umweltverbände wie Friends of the Earth International haben die
EU-Generaldirektion Landwirtschaft scharf für ihre
Biotechnologie-freundliche Politik kritisiert. Wissenschaftliche
Ergebnisse hätten gezeigt, dass eine Koexistenz im Grunde unmöglich sei.
Wenn der Gentech-Anbau auf dem heutigen Stand der fachlichen Praxis
eingeführt werde, sei mit der Kontamination sowohl des ökologischen als
auch des konventionellen Anbaus zu rechnen….

Meacher: "Schlechter Kuhhandel" von Bio- gegen Gen-Landwirtschaft
Die deutschen Umweltverbände stehen nach Ansicht von
Gentechnik-kritischen Initiativen jetzt vor der Entscheidung, ob sie
weiter für ein vom Ansatz her verfehltes Koexistenz-Konzept oder für den
Erhalt des Gen-Moratoriums kämpfen wollen. Der Mitte letzten Jahres
wegen seiner Gentech-kritischen Haltung vom britischen Premier Tony
Blair entlassene Umweltminister Michael Meacher bezieht in dieser
strategisch entscheidenden Frage klar Position: Es gehe um die
Entscheidung, ob eine prosperierende Bio-Landwirtschaft für eine
risikobehaftete Gentech-Landwirtschaft geopfert werden soll.

EU-Agrarkommissar Fischler kündigte die Veröffentlichung des Vorschlags
für die EU-Ökolandbau-Strategie der EU für Mitte April an. (du)

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CBG, Pressemitteilung vom 4. März 2004
Britisches Parlament gegen Gen-Mais von BAYER
Wegen Mißerfolgs: Management von BAYER BioScience wird entlassen

Der Umweltausschuss des britischen Parlaments stellt sich gegen Pläne
der Regierung Blair, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais
zuzulassen. Die Abgeordneten bezeichnen die bisher durchgeführten Tests
als "ungültig" und fordern vor einer möglichen Zulassung mehrjährige
Feld-Versuche. Besonders bedenklich ist nach Meinung des Environmental
Audit Committee die drohende gentechnische Verunreinigung
konventioneller Nutzpflanzen.

Ebenfalls gestern wurde bekannt, dass Paul Rylott, Chef von Bayer
BioScience sowie Vorsitzender des einflußreichen Lobbyverbands
Agricultural Biotechnology Council (ABC), mit sofortiger Wirkung
entlassen wurde. Mit Rylott muss die gesamte europäische Führung von
BioScience ihren Hut nehmen. Britische Zeitungen vermuten, dass der
Rauswurf Rylotts mit dem Scheitern des Gentechnik-Programms von BAYER
zusammen hängt.

Der Umweltausschuss im britischen Unterhaus bezeichnete den 3jährigen
Feldversuch mit Gen-Mais, dessen Ergebnisse als Grundlage der Zulassung
dienen sollen, als unbrauchbar. Das Vergleichsfeld mit konventionellem
Mais war mit dem verbotenen Wirkstoff Atrazin behandelt worden - nur so
kam das Ergebnis zustande, dass Gen-Mais ökologisch günstiger ist als
konventioneller Mais. "Bis heute sind die langfristigen Risiken
gentechnisch veränderter Nahrungsmittel unbekannt. Zwar folgte die
Regierung Blair bislang blind den Wünschen der Gentech-Industrie, aber
im britischen Parlament scheint es noch ein Gespür für die berechtigten
Bedenken der Bevölkerung zu geben", kommentiert Markus Saxinger von der
Coordination gegen BAYER-Gefahren. 

Premierminister Blair versucht vehement, genmanipuliertes Saatgut
zuzulassen. Anfang der Woche war ein heikles Protokoll des Kabinetts an
die Öffentlichkeit gelangt, wonach die öffentliche Kritik an Gentechnik
"zermürbt" werden solle. Nach dem Willen vieler Parlamentarier wird es
eine Zulassung genmanipulierten Saatguts jedoch vor den Unterhauswahlen
nicht mehr geben, so dass in diesem Jahr kein großflächiger Anbau mehr
stattfinden kann.

Für BAYER CropScience bedeutet das Votum des britischen Parlaments einen
erneuten Rückschlag. Der europäische Marktführer von genetisch
manipuliertem Saatgut hatte sich von der britischen Zulassung von
Gen-Mais den Durchbruch in Europa erhofft. Ein erster Antrag auf
Zulassung von Gen-Mais in Großbritannien scheiterte am Widerstand von
Wales und Schottland. Auch die belgische Regierung lehnte kürzlich einen
Antrag von BAYER auf Zulassung von Gen-Raps wegen ökologischer Risiken
ab.


3. Deutschland 

DNR, 12.3.04
Umweltverbände legen Alternativentwurf für Gentechnikgesetz vor

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW) fordern Verbesserungen im von der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. "In dem
Regierungsentwurf fehlen die wichtigsten konkreten Vorsorge-, Schutz-
und Haftungsregelungen", warnte Hubert Weinzierl, Präsident des DNR.

Der von den Verbänden erstellte Alternativentwurf setzt die Leitlinien
für die Koexistenz gentechnisch veränderter konventioneller und
ökologischer Kulturen, die die EU-Kommission im Juli 2003 vorgelegt hat,
voll um. "Unser wichtigstes Anliegen ist es aufzuzeigen, wie die
konkreten Vorschriften aussehen müssen, damit auch in Zukunft und auf
Dauer gentechnikfreier Vertragsanbau, Ökolandbau oder gentechnikfreie
Imkerei möglich bleiben", sagte Thomas Dosch vom BÖLW.

Die folgenden Details sind im Bundesgesetz derzeit nicht oder
unzureichend geregelt:

*	Nicht koexistenzfähige gentechnisch veränderte Pflanzen
Die Freisetzung von gentechnisch verändertem Raps sowie Sonnenblumen
muss generell untersagt werden. Bei Raps gibt es eine Vielzahl
verwandter Wildarten in Deutschland, so dass ein Auskreuzen und eine
Weiterverbreitung des genmanipuliertem Erbgutes nicht verhindert werden
kann. Rapspollen wird durch Wind über weite Strecken verbreitet. Bei
Sonnenblumen als Bienenweidepflanzen kann der Eintrag genveränderter
Pollen in den Honig durch keine Schutzmaßnahme verhindert werden, das
betrifft gleichermaßen den Raps.

*	Schutzabstände
Um gentechnikfreien Vertragsanbau, Imkerei, Ökolandbau und Schutzgebiete
nach Naturschutzrecht zu sichern, muss ein Sicherheitsabstand zu Feldern
mit gentechnisch veränderten Anbau eingehalten werden. Diese Abstände
werden für Mais, Kartoffeln, Rüben und Weizen festgelegt und betragen
zwischen 150 m und 5.000 m.

*	Zeitlicher Abstand und betriebliche Maßnahmen
Bei der Ernte bleibt am Feld immer Saatgut zurück, das im nächsten Jahr
zum Durchwuchs kommen kann. Um zu verhindern, dass es aufgrund des
Durchwuchses von genmanipulierten Pflanzen zu einer Vermischen mit
gentechnikfreien Sorten kommt, darf die gleiche Fläche im nächsten Jahr
nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Um das Sammeln von
genmanipulierten Pollen durch Bienen zu erschweren, sind bei Mais, Rüben
und Weizen Mantelsaaten von 10 m Breite mit mindestens 15 %
Flächenanteil mit derselben gentechnikfreien Sorte vorzuschreiben.
Maschinen und Geräte, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen in
Berührung kommen, müssen dekontaminiert werden und der Reinigungsvorgang
mit einem entsprechenden Zertifikat dokumentiert werden.

*	Information und Haftung
Damit weitere individuelle Schutzmaßnahmen getroffen werden können, muss
der Freisetzer von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) seine
Absicht mindestens sechs Monate vor Beginn der Freisetzung in der
betroffenen Gemeinde, bekannt machen und die Nachbarn informieren.
Schäden durch den Eintrag von GVO sind durch den Betreiber zu
entschädigen. Sind mehrere Betreiber in einer Region, so haften diese
gesamtschuldnerisch. Im Gesetzentwurf müssen neben den betroffenen
Nachbarn auch den Gemeinden und Naturschutzverbänden Klagerechte
eingeräumt werden.

Forderungen: DNR, BUND und BÖLW verlangen von der rot-grünen
Regierungskoalition Nachbesserungen am Gentechnikgesetzentwurf. "Die
Glaubwürdigkeit der rot-grünen Politiker steht jetzt auf dem Prüfstand",
so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern und
agrarpolitischer Sprecher des BUND. "Die Grenzen der Freiheit des
Einzelnen enden dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Nur so können
gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei gesichert werden."

Weitere Informationen:Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin,
heike.moldenhauer at bund.net

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taz vom 9.3.2004, WOLFGANG LÖHR
BIOBAUERN WERDEN FÜR FOLGEN GRÜNER GENTECHNIK ZAHLEN

Dass der großflächige Einzug der grünen Gentechnik auch für
konventionell oder biologisch produzierende Landwirte ein negativer
Kostenfaktor sein wird, wird mittlerweile nicht mehr in Frage gestellt.
Auch wenn die Haftungsfrage noch so großzügig zugunsten der
gentechfreien Landwirtschaft ausfallen sollte - Bauern, die auf
Hightech-Pflanzen verzichten, werden auf jeden Fall zusätzliche Bürden
auferlegt. Und seien es auch "nur" die Kosten für die regelmäßigen
Tests, die notwendig sind, damit die Ernte auch als gentechfrei
vermarktet werden kann. 
 
Schon hier stellt sich die Frage, warum nicht diejenigen für
Untersuchungen aufkommen müssen, die ihre Durchführung überhaupt erst
notwendig machen. Das Verursacherprinzip müsste durchgehend vom Acker
bis zum Teller festgeschrieben werden und nicht erst dann greifen, wenn
schon ein Schadensfall eingetreten ist. Doch stattdessen wird der
Verbraucher zahlen müssen, denn die Kosten werden bis an die
Bioladentheke weiter gereicht. So muss also der Ökokunde tiefer in die
Kasse greifen, weil Saatgutkonzerne wie Monsanto, Bayer CropScience oder
Syngenta ihre Hightech-Produkte an den Mann bringen wollen. 
 
Völlig absurd erscheinen daher die Koexistenzregeln, die gerade in
Dänemark diskutiert werden. Abzulehnen sind nicht nur die zahlreichen
Hintertürchen, die dem Gentech-Landwirt erlauben, sich seiner
Haftpflicht zu entziehen. Beispielsweise wenn der Gentech-Schaden erst
in der nächsten Anbauperiode zutage tritt oder der betroffene,
gentechkontaminierte Acker jenseits der von der Regierung festgelegten
Schadensersatzgrenzen liegt. Vor allem der dort geplante
Schadensersatzfonds, der größtenteils aus der Staatskasse gespeist wird,
konterkariert das Verursacherprinzip. 
 
Dass das dänische Modell bei der Biotech-Industrie Jubelrufe auslöst,
ist nicht verwunderlich. Denn es handelt sich um eine verdeckte
Strafaktion gegen die konventionelle und Bio-Landwirtschaft auf der
einen Seite und um eine heimliche staatliche Subventionierung der
Grüne-Gentech-Industrie auf der anderen.

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@grar.de Aktuell 9.3.04
DBV: Kein Erprobungsanbau zur Grünen Gentechnik ohne
Haftungsfreistellung - 
Präsidium lehnt Haftung zu Lasten der Landwirte ab

Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband rät allen Landwirten davon
ab, sich im laufenden Jahr an einem Erprobungsanbau mit Bt-Mais zu
beteiligen. Das hat das Präsidium des DBV auf seiner heutigen Sitzung in
Bonn beschlossen, nachdem die Verhandlungen des DBV mit dem
Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter und den beteiligten
Zuchtunternehmen zum Erprobungsanbau in den entscheidenden Punkten - vor
allem der Haftungsfreistellung - erfolglos geblieben sind.

Der DBV hatte angesichts der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung
des Gesetzentwurfes zur Grünen Gentechnik als Voraussetzung für die
Teilnahme von Landwirten an einem Erprobungsanbau bei vertragsgemäßem
Verhalten die Haftungsfreistellung durch die Pflanzenzüchter für
Schadensersatzforderungen Dritter gefordert. Erreicht wurde jedoch nur
für das Land Sachsen-Anhalt über die am Erprobungsanbau beteiligte
Bio-Mitteldeutschland GmbH, dass diese den Landwirten im Rahmen einer
Obergrenze von 240.000 Euro eine maximale Übernahme von 80 Prozent
berechtigter Schadensersatzansprüche zusichern würde. Für das weiterhin
bei den anbauenden Landwirten auch bei Einhaltung der Vorsorgepflichten
verbleibende Haftungsrisiko haben die Züchter jedoch eine vertragliche
Haftungsfreistellung für Sachsen-Anhalt abgelehnt. Hinzu komme, so das
DBV-Präsidium, dass sie jegliche Haftungsfreistellung der anbauenden
Landwirte auch in anderen Bundesländern ablehnten.

Weiterhin fehlt nach Einschätzung des DBV-Präsidiums für die rechtliche
Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der dringend notwendige
wissenschaftliche und praktische Erkenntnisgewinn, nachdem die
Biologische Bundesanstalt den Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich
begleiten wird. Zudem hatte der DBV einen bundesweiten Erprobungsanbau
unter Einbeziehung aller Betroffenen gefordert, während die
Pflanzenzüchter nun bundesländerspezifisch vorgehen, stellte das
DBV-Präsidium fest.

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DNR 8.3.04
Genfood: Absatzmarkt Europa setzt weltweit Zeichen
EED: Deutsches Gentechnikgesetz führt zu Dammbruch in
Entwicklungsländern 
 
Die Novelle des Gentechnikgesetzes droht nach Ansicht des Evangelischen
Entwicklungsdienstes (EED) in den Armutsländern zu einem "Dammbruch" bei
der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu führen.
Mit der Aufhebung des Zulassungsmoratoriums von gentechnisch veränderten
Pflanzen in Deutschland breche auch in den Entwicklungsländern eine
wichtige Stütze bei der Zurückhaltung gegenüber der Agro-Gentechnik
weg….

Entwicklungsländer nicht auf GVO-Einführung vorbereitet
Der EED weist darauf hin, dass es einem Großteil der Entwicklungsländer
an den gesetzlichen Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit der
Gentechnik fehle. Die Entwicklungsländer seien auf den Schritt zur
Koexistenz von konventionellem und gentechnisch verändertem Anbau
überhaupt nicht vorbereitet. Sie befänden sich noch in der Phase des
Aufbaus nationaler Gentechnikgesetze. Ohne begleitende
Sicherungsmaßnahmen würden diese Länder von den Gentechnikkonzernen
schlichtweg überrollt, so die Überzeugung des EED. Die Sicherheit der
Verbraucher und der Umwelt sowie die Wahlfreiheit der Bauern und
Konsumenten sei in Gefahr. ...

EU soll negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer abmildern
Der EED begrüßt zwar die hohen Standards in Europa, fordert aber die EU
und die deutsche Bundesregierung auf, bei der Konzipierung von Maßnahmen
von Anfang an die Situation der armen Lieferländer zu berücksichtigen.
Den Entwicklungsländern müsse technische Hilfe angeboten werden, um
ihnen gleichberechtigt die Chance zu geben den neuen Anforderungen
sofort nachzukommen. Notwendig sei dabei eine Form von technischer
Hilfe, die auch arme Kleinbauern ohne formale Bildung zum Handeln
befähige, da sie kaum Möglichkeiten hätten, sich vor dem Schadensfall zu
sichern. (du) 

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DNR, 13.2.04
Gentecfreier Bodensee

Lette Woche fand in Überlingen und Umgebung eine Aktionswoche gegen
Gentechnik in der Landwirtschaft statt. Bei einem am Dienstag
stattfindendem Vortrag ging es vor allem um die Risiken und Gefahren von
Gentechnologie im Saatgut. So betonte Cornelia Wiethaler vom
"agravivendi-Projektbüro für internationale Agragkultur", dass die
Umwelt-und Gesundheitsrisiken nicht genügend erforscht seien. Als
weiteres Problem führte sie die zunehmende Abhängigkeit der Kleinbauern
von wenigen Großkonzernen die das veränderte Saatgut vertreiben an. Dies
geschehe schon heute im großem Maße in der sog. Dritten Welt. Die Bäurin
Anneliese Schmeh von der "Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft"
wußte Beispiele anzubringen. So wären Landwirte in Brasilien dazu
übergegangen Felder schwarz zu kultivieren, da sie sich kein Land
leisten könnten. Sie hält es auch für praktisch unmöglich genveränderten
Pflanzen daran zu hindern sich mit konventionell/biologisch angebauten
Pflanzen, oder Wildpflanzen, zu kreuzen. Diese nicht zu verhindernde
Kreuzung würde aber den Bauern und den Konsumenten die Wahlmöglichkeit
nehmen. Die anschließende Diskussion verlief erst einmal zwischen den
Experten auf beiden Seiten, den Gegnern und (vorsichtigen) Befürwortern
der Gentechnik. Die anwesenden SchülerInnen forderten aber bald
einfachere und ausführlichere Antworten auf ihre Fragen. Daraus
resultierte schließlich ein Nachdenken über die Möglichkeiten des
Widerstands. Die Ideen reichten von Unterschriftenlisten bis
Feldbesetzungen. Bleibt abzuwarten was daraus wird. Dass das Interesse
da ist, bewies die am Donnerstag stattfindende Demonstration in
Überlingen. In dem sonst so verschlafenen Städtchen fanden sich ca. 500
Demonstranten zusammen, um gegen Gentechnik in der Landwirtschaft zu
demonstrieren. Dabei waren auch ca. 40 Bauern mit 20 Traktoren. Positiv
war die große Anzahl von SchülerInnen, und dass auch SchülerInnen einen
großen Anteil an der Organisation hatten. Weitere Informationen:
www.saveourseeds.org/de

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Direct, Info der Grünen Bundestagsfraktion, 12.3.04
Gen-Food – neues Faltblatt
Wir können dafür sorgen, dass Gesundheit und Umwelt bestmöglich
gesichert werden, dass gentechnikfreie Produktion geschützt wird und
dass VerbraucherInnen durch größtmögliche Transparenz die Freiheit der
Wahl bleibt. Mehr:
http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,55538,00.htm 

4. Welt 

WTO-Reporter, Friday, March 5, 2004
WTO Chief Appoints Panelists To Rule on EU GMO Restrictions

GENEVA--World Trade Organization Director-General Supachai Panitchpakdi
March 4 appointed the three panelists who will rule on a politically
charged complaint filed by the United States, Canada, and Argentina
against the European Union's de facto moratorium on market
authorizations for genetically modified organisms (GMOs).

Chairing the three-member panel will be Christian Haberli, head of
international affairs with the Swiss Federal Office for Agriculture.
Haberli has already served on several WTO panels, including the panels
which upheld U.S. complaints against the EU's banana import regime and,
most recently, Japan's quarantine restrictions on imported apples.

Assisting Haberli will be Mohan Kumar, a former Indian trade diplomat in
Geneva who is now assigned with India's embassy in Sri Lanka. Kumar was
on the WTO panel which ruled against President Bush's 2002 decision to
impose safeguard tariffs on imported steel.

Also assisting Haberli is Akio Shimizu, a Japanese official who served
on the WTO panel which recently upheld an Indian complaint against the
EU's preferential tariff regime for developing countries combating
illicit drugs production.

Supachai was asked by the United States, Canada, and Argentina on Feb.
23 to appoint the panelists after the three co-complainants failed to
come to an agreement with the EU on a mutually-acceptable slate. The
appointment of the panelists is the first movement in the dispute since
the panel was established on Aug. 29.

The co-complainants argue that, since October 1998, the EU has been
applying a moratorium on the approval of products containing GMOs
without any scientific justification, blocking a number of marketing
applications already in the pipeline. The three also accused Austria,
France, Greece, and Italy of prohibiting the importation and marketing
of GM products, even though those products have already been approved
for sale within the EU.

The move to secure the appointment of the panelists follows several
recent failed efforts by the European Commission to get EU member
states' approval for the marketing of two GMOs at issue in the WTO
dispute, BT-11 sweet corn produced by Switzerland's Syngenta, and NK603
Roundup Ready corn produced by U.S.-based Monsanto.

The case is the first to be brought before a WTO panel concerning a
restriction on GMO imports that is alleged to violate multilateral
trading rules. The dispute has already attracted considerable outside
attention, particularly in Europe, where resistance to GMO products
remains strong.

The panelists will now meet with the parties in the dispute to discuss
the panel's working procedures and a timetable for the submission of
arguments and the scheduling of hearings. Officials following the case
say that once this is done, the first submissions from the
co-complainants are likely to follow shortly thereafter, since the three
countries have had more than six months to develop their arguments.

________________________________________________________________________
_
Zusammenfassung von Artikeln aus der (philippinischen) Business-World
(25.2. und 1.3.) und dem Sydney Morning Herald (27.2.04)
Philippinische Bauern zeigen Antikörper gegen Bt-Mais von Monsanto
Bauern zeigen Antikörper gegen Bt-Mais-Virus-Promoter

Auf der philippinischen Insel Mindanao litten 39 Einwohner eines Dorfes,
das von Maisfeldern eingeschlossen ist, an Atemwegserkrankungen. Es war
die Pollen-Saison des auf den Feldern angebauten Bt-Mais (Bacillus
thurginesis) der Firma Monsanto. Als sie das Dorf verließen, besserte
sich die Krankheit, um sich wieder zu verschlimmern, als sie
zurückkehrten. Terje Traavik, norwegischer Wissenschaftler, Prof an der
Uni Tromsö, Direktor des Norwegischen Instituts für Gen-Ökologie fand
bei Blutuntersuchungen den intakten Viruspromoter aus dem Bt-Mais. Für
ihn ist die Krankheit der Bauern eine direkte Immun-Reaktion auf den
Bt-Mais; drei Antikörper auf die im Bt-Mais vorhandenen Pestizid-Toxine
seien erhöht gewesen.

Monsanto und die philippinische Regierung bestreiten alles. Es sei
"höchst unwahrscheinlich", daß ein begrenzter Anbau (kommerziell seit
einem Jahr und auf immerhin 12 000 Hektar) zu solchen Immunreaktionen
führen könne.

Traavik selbst sagt, es brauche weitere Untersuchungen. Die Dimension
der Gefahr allerdings habe ihn veranlasst, schon zu so einem frühen
Stadtium an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Bauern und Aktivisten auf
Mindanao hat er allerdings bis heute nicht informiert.
http://www.smh.com.au/text/articles/2004/02/27/1077676972204.html

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Informationsdienst Wissenschaft - idw - - Pressemitteilung Öko-Institut
e. V. - Institut für angewandte Ökologie, 01.03.2004
Fortschritte bei Agrobiodiversität und Gentechnik auf internationaler
Ebene

Verhandlungen über biologische Vielfalt in Malaysia: Öko-Institut e.V.
zieht positives Fazit / Agrobiodiversität gewinnt an Bedeutung / Der
Handel mit gentechnisch veränderten Nahrungs- und Futtermitteln wird
transparenter

Das Öko-Institut e.V. begrüßt die Fortschritte, die in den vergangenen
Wochen auf internationaler Ebene zum Thema Agrobiodiversität und zum
Handel mit gentechnisch veränderten Organismen erzielt wurden. Am
Freitag gingen in Kuala Lumpur die siebte Vertragsstaatenkonferenz der
Konvention über Biologische Vielfalt sowie das erste Treffen zum
Protokoll über Biosicherheit zu Ende. Weiterhin steht jedoch aus Sicht
der WissenschaftlerInnen des Öko-Instituts e.V. die Nutzung
agrarbiologischer Ressourcen nicht ausreichend auf der weltweiten
Agenda. Auch gibt es noch keine internationalen Haftungsregelungen für
Schäden durch transgene Organismen. Erste Schritte in diese Richtung
wurden jedoch endlich unternommen.

Die Vielfalt der genutzten Arten, Sorten und Rassen in der
Landwirtschaft - die Agrobiodiversität - ist in Gefahr. ...
Agrobiodiversität als Ergebnis kollektiver Anstrengungen ist aber ein
Gut, das es im Interesse aller zu wahren gilt, denn die
Agrobiodiversität stellt eine der Grundlagen der internationalen
Ernährungssicherheit dar. Doch insbesondere in der Umwelt- und
Landwirtschaftspolitik sowie bei der Nahrungsmittelproduktion prallen
weltweit unterschiedliche Interessen aufeinander. Dem schwierigen
Ausgleich der internationalen Interessen dienen auch völkerrechtliche
Abkommen wie das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) von
1992. Im Mittelpunkt der bisherigen Verhandlungen stand lange die
Vielfalt von "wilden" Tieren und Pflanzen und der Erhalt ihrer
Lebensräume wie die des Regenwalds. Weniger Beachtung fand bislang, vor
allem in der Öffentlichkeit, die stark gefährdete Vielfalt von
Nutztieren und Nutzpflanzen. Inzwischen ist jedoch  der internationale
Schutz vor allem von Nutzpflanzen durch den Internationalen Vertrag über
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft einen
entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Vertrag, der voraussichtlich
im Sommer in Kraft treten wird, erkennt unter anderem die Rechte von
Bauern an, die sich überall auf der Welt mit der Züchtung von
Nutzpflanzen beschäftigen. Ein ähnliches Abkommen fehlt allerdings
bislang für die Tierzucht.

Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Kuala Lumpur wurde über Fortschritte
des CBD-Arbeitsprogramms zu Agrobiodiversität berichtet und eine neue
Forschungsinitiative des International Plant Genetic Resources Institute
angekündigt. Franziska Wolff, CBD-Expertin am Öko-Institut e.V., stellte
auf der Konferenz das Verbundprojekt "Agrobiodiversität entwickeln!"*
vor und präsentierte das Positionspapier, das die interdisziplinäre
Forschungsgruppe kürzlich in Deutschland erarbeitet hat. Dabei betonte
sie vor allem die Bedeutung, die eine aktive Nutzung für den Erhalt der
Nutzpflanzen und Nutztiere besitzt.

"In Genbanken eingelagert, kann nur ein kleiner Teil des Nutzens der
Agrobiodiversität zum Tragen kommen - ihren wesentlichen Wert entwickelt
diese Vielfalt erst durch aktiven Einsatz auf den Feldern und in den
Ställen!". Forschung wie auch politische Maßnahmen müssten sich daher
stärker auf Formen aktiver Nutzung von Agrobiodiversität als auf deren
bloßen Erhalt konzentrieren.

Kritisch beurteilen Experten, dass internationale Umweltpolitik
zunehmend am Handelsrecht ausgerichtet wird. Corinna Heineke,
Projektpartnerin des Öko-Instituts e.V. an der Freien Universität Berlin
und Expertin für internationale Handelsfragen sagte am Rande der
Konferenz: "Das Verhältnis zwischen den Bestimmungen des
Welthandelsrechts und der CBD bleibt ungeklärt. Die wiederholten
Versuche während der Vertragsstaatenkonferenz, den Handelsfragen
generell den Vorrang zu verschaffen, sind äußerst bedenklich. Denn die
Erfahrung lehrt, dass die Agrobiodiversität besonders dort ausgeprägt
ist, wo Bauern und Bäuerinnen eine lokal angepasste Züchtung betreiben
und eine selbstbestimmte Kontrolle über die Ressourcen gewährleistet
ist. Der liberalisierte Handel mit patentiertem oder transgenem Saatgut
läuft dem Erhalt lokaler Nutzungsformen und Ernährungskulturen aber oft
zuwider."

Am Ende der dreiwöchigen Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen
Vielfalt standen in Kuala Lumpur Regelungen zum Umgang mit der
Gentechnik in der Nahrungsmittelproduktion im Mittelpunkt. Die
Vertragsparteien verhandelten über die weitere Ausgestaltung des
Cartagena Protokolls zur Biologischen Sicherheit beim
grenzüberschreitenden Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten
Organismen. Das Cartagena Protokoll wurde von 86 Ländern, einschließlich
der Europäischen Union ratifiziert, während die USA einen Beitritt
bislang ablehnen. In den letzten Verhandlungsstunden einigten sich die
Beteiligten darauf, dass bei allen Transporten von Lebens- und
Futtermitteln kenntlich gemacht werden muss, ob und in welcher Art und
Weise diese gentechnisch verändert wurden. "Mit diesen Vereinbarungen
zur Kennzeichnung wird ein großes Plus an Transparenz erzielt und auch
die Wahlmöglichkeit beim Einkauf von landwirtschaftlichen Produkten
unterstützt", stellt Ruth Brauner vom Bereich Biodiversität, Ernährung &
Landwirtschaft des Öko-Instituts e.V. fest. "Hinsichtlich verbindlicher
Haftungsregelungen für Schäden bleibt allerdings noch viel zu tun. Hier
ist es schon als Erfolg zu bewerten, dass internationale Haftungsfragen
zukünftig thematisiert werden sollen."

Neben den noch ungeklärten Risiken der Gentechnik für die
Landwirtschaft, für die Gesundheit und die Umwelt, haben
biotechnologische Methoden zum Verlust von Agrobiodiversität
beigetragen. Sie ermöglichen die beschleunigte Selektion und Verbreitung
ausgewählter Genotypen und die Produktion von auf wenige Eigenschaften
spezialisierten hochhomogenen Sorten, Linien und Rassen, wie sie von der
industrialisierten Landwirtschaft nachgefragt werden. Die Konzentration
auf ein begrenztes genetisches Material birgt neben Krankheits- und
Schädlingsanfälligkeit aufgrund von Homogenität weitere Risiken. Dazu
gehören die unbeabsichtigte und zunächst unbemerkte Mitvermehrung von
unerwünschten Erbanlagen.

Solche Entwicklungen zeigt das Verbundprojekt "Agrobiodiversität
entwickeln!" auf. Es will dazu beitragen, den Verlust von
Agrobiodiversität in ihren vielfältigen Zusammenhängen besser zu
verstehen und auf die gesellschaftliche Agenda zu setzen. Auch sollen
Bedingungen für eine nachhaltige Tier- und Pflanzenzucht aufgezeigt
werden. Dadurch kann das Projekt auch einen Beitrag zur nationalen
Umsetzung der Konvention über die Biologische Vielfalt leisten.
Ansprechpartnerinnen: Franziska Wolff: f.wolff at oeko.de; Ruth Brauner:
r.brauner at oeko.de.Weitere Informationen über das Forschungsprojekt
www.agrobiodiversitaet.net

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Taz Nr. 7300 vom 4.3.2004, Seite 9
Erste gentechfreie Zone in den USA

BERLIN taz  Die Wähler haben entschieden: Der Bezirk Mendocino County im
Norden Kaliforniens ist die erste gentechfreie Zone in USA. Mit einem
Stimmanteil von 56,5 Prozent wurde am Dienstag ein Bürgerentscheid
angenommen, der den Anbau von Gentech-Pflanzen untersagt. Das Verbot
gilt auch für die Zucht von genmanipulierten Tieren. Nicht betroffen von
dem Volksentscheid ist der Verkauf von verarbeiteten Gentech-Produkten.
Unterstützt wurde die Initiative vor allem von den zahlreichen in der
Region ansässigen Ökobetrieben. Die Gentech-Kritiker hoffen, dass die
Abstimmung eine Signalfunktion für ähnliche Initiativen in den USA haben
wird. Sie rechnen aber auch damit, dass die Biotech-Industrie jetzt
versuchen wird, den Bürgerentscheid mit Verweis auf die Bundesgesetze
wieder zu kippen. WLF

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taz Nr. 7298 vom 2.3.2004, Seite 8
Gentechfreie Zone bald auch in den USA?
von WOLFGANG LÖHR

Die Bürger von Mendocino County dürfen heute wählen, ob sie die erste
gentechfreie Region in den USA werden wollen /  Entscheidung hat
Signalfunktion für mehrere US-Bundesstaaten 

Mendocino County, ein kleiner Bezirk im Norden Kaliforniens, hat heute
die Chance, als erste gentechfreie Zone in die Geschichte der USA
einzugehen. In dem ländlich strukturierten Bezirk an der Pazifikküste
werden die Wähler in einer für heute angesetzten Volksabstimmung
entscheiden können, ob künftig der Anbau oder die Zucht von gentechnisch
veränderten Pflanzen und Tieren in dem County verboten ist.

Mendocino County ist zwar nur ein kleiner Bezirk, rund 85.000 Menschen
leben dort. Und mit dem Bürgerentscheid wird auch nicht verhindert
werden können, dass in den Supermärkten weiterhin verarbeitete
Gentech-Produkte angeboten werden. Für die noch relativ kleine, aber
wachsende Schar der US-amerikanischen Gentech-Kritiker hat die
Abstimmung über die als "Measure H" bezeichnete Initiative jedoch eine
wichtige Signalfunktion. Sollte das Verbot angenommen werden, könnte
das, so die Hoffnung der Kritiker, eine Initialzündung für ähnliche
Initiativen sein. So wird in Texas derzeit versucht, ein Verbot für den
Anbau von so genannten Pharmapflanzen durchzusetzen. Mit diesen Pflanzen
sollen Impfstoffe oder Wirkstoffe für Arzneimittel hergestellt werden. 

Auch Bio-Farmer, die auf Hawaii Kaffee anbauen, werden die Geschehnisse
in Mendocino County heute genau beobachten. Sie haben vor kurzem eine
Kampagne gestartet, um Freilandexperimente mit genmanipulierten
Kaffeepflanzen zu verhindern. Gemeinsam teilen sie die Befürchtung, dass
ihre Ernten durch Pollenflug von den benachbarten Gentech-Feldern
verunreinigt werden und sie diese nicht mehr als gentechfrei verkaufen
können. 

Auch in Mendocino County sind es vor allem Biobetriebe, die sich für das
Anbauverbot von Gentech-Pflanzen einsetzen. Rund 20 Prozent der
landwirtschaftlich genutzten Flächen in Mendocino County werden
ökologisch bewirtschaftet, darunter sind viele Weinbauern. "Grown in
Medocino County, gentechfrei" wäre auch eine hervorragender Werbeslogan
für unsere Region, meint Laura Hamburg von der "Yes on H"-Kampagne.

Widerstand kommt von der Saatgut-Industrie. Rund 300.000 US-Dollar hat
der von den großen Biotech-Unternehmen, unter anderem Monsanto, Bayer,
BASF und Syngenta, getragene Lobby-Verein "Crop Life America" in
Mendocino County ausgegeben, um das Verbot zu verhindern. Im vergangenen
Jahr schon hatte die Industrie 1,5 Millionen Dollar spendiert, um eine
Abstimmung im Bundesstaat Oregon zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dort
sollten die Bürger entscheiden, ob eine Kennzeichnung für Gentech-Food
eingeführt werden soll. Die Initiative wurde knapp abgelehnt.

Über Kennzeichnung und Anbauverbote wird derzeit auch im Nordosten der
USA, im Bundesstaat Vermont, gestritten. Dort liegen mehrere
Gesetzentwürfe vor, die für die Biotech-Industrie nur schwer verdaubar
sind. Es soll nicht nur eine Kennzeichnung vorgeschrieben werden,
sondern auch ein Anbauverbot für alle Gentech-Pflanzen. Der
Rechtsausschuss zumindest hat das Anbauverbot letzte Woche schon einmal
einstimmig angenommen. Solange gesundheitliche Gründe angeführt werden,
könnte ein solches Verbot auch gegen anderslautende Bundesgesetze
eingeführt werden. 


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