[Gen-Streitfall] DFG-Pressemitteilung Nr. 29 Die Gesetzesnovelle zur "Grünen Gentechnik" hemmt Innovation und Forschung in Deutschland

Sabine altmann.tent at t-online.de
Fr Jun 11 20:08:28 CEST 2004


DFG-Pressemitteilung Nr. 29, 9. Juni 2004
Vom Winde verweht? - Die Gesetzesnovelle zur "Grünen Gentechnik" hemmt
Innovation und Forschung in Deutschland
DFG legt Stellungnahme zum Gentechnik-Gesetz vor
 
 
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht den Entwurf des neuen
Gentechnik-Gesetzes als Hemmnis für Forschung und Innovation in
Deutschland. Sollte die Novelle in der vorliegenden Form verabschiedet
werden, birgt dies nach Auffassung der DFG das Risiko, deutsche Forscher
im internationalen Wettbewerb erheblich zu benachteiligen. Dies ist der
Tenor der DFG-Stellungnahme zum Gentechnik-Gesetz, die jetzt vorgelegt
wurde.
 
Im Wesentlichen wendet sich die DFG gegen drei Bestandteile des
geplanten Gesetzes. So geht der Entwurf der Bundesregierung prinzipiell
von der Annahme aus, dass mit dem Ausbringen von gentechnisch
veränderten Organismen (GVOs) ein besonderes Gefahrenpotenzial
verbunden sei. Diese Annahme ist nach DFG-Einschätzung durch
experimentelle Daten nicht gedeckt. Die unangemessene Risikoeinschätzung
führt zu mehr Bürokratie und erschwert den Transfer von Ergebnissen der
Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Verfahren und
Produkte. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Anwender von
gentechnisch veränderten Organismen mit einer Haftung zu belegen, wenn
GVOs in konventionell oder ökologisch produziertes Saatgut "eindringen".
Eine solche Einkreuzung von gentechnisch veränderten Organismen ist
jedoch prinzipiell nicht zu verhindern. Bei Anwendung der im Gesetz ins
Auge gefassten Haftungsregelung wird Forschung an gentechnisch verä
;nderten Organismen und Freisetzung in Deutschland kaum mehr möglich
sein.
 
Des Weiteren wendet sich die DFG in ihrer Stellungnahme gegen die
geplante Aufteilung der "Zentralen Kommission für Biologische
Sicherheit" in zwei Ausschüsse  und gegen die Aufnahme von Mitgliedern
ohne Fachkenntnisse. Die DFG sieht keinen Bedarf an neuen Gremien, neuen
bürokratischen Regelungen und weiteren Einvernehmensbehörden. 
 
Die geplante Praxis zur Etablierung von Standortregistern des Bundes und
aller 16 Länder sowie die langen Vorlaufzeiten vor der Aussaat von
gentechnisch veränderten Organismen führen zu Behinderungen von
Forschungsarbeiten. Dadurch wird wissenschaftliches Arbeiten auf dem
Gebiet der "Grünen Gentechnik" erschwert, wenn nicht gar unmöglich
gemacht. Dies gilt nach Auffassung der DFG auch für die von der
EU-Richtlinie geforderte Begleitforschung, die dem Sammeln von
Erfahrungen mit dem Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen
dienen soll.
 
Die DFG plädiert dafür, das Gentechnik-Gesetz in entscheidenden Punkten
nachzubessern.
 
Der Volltext der Stellungnahme findet sich unter
http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/2004/download/ge
ntechnikrecht_0604.pdf
 
Nähere Informationen: Professor Dr. Jörg Hacker, Institut für Molekulare
Infektionsbiologie der Universität Würzburg, Tel.: 09131/ 31 25 75,
E-Mail: j.hacker at mail.uni-wuerzburg.de.
 
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