[Gen-Streitfall] Gentechnik-Nachrichten 52 (Oeko-Institut, April 04)

Sabine altmann.tent at t-online.de
Sa Apr 17 07:02:17 CEST 2004


Gentechnik Nachrichten 52
April 2004
unterstuetzt durch Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Triodos-Stichting
und Greenpeace

INHALT
Rechtliche und politische Entwicklungen
Aktuelles aus Wissenschaft & Forschung
Business News
Aktuelles vom Oeko-Landbau

RECHTLICHE UND POLITISCHE ENTWICKLUNGEN

Europa

Schwellenwerte in Saatgut erneut auf der Tagesordnung
In diesem Fruehjahr wird ein neuer Entwurf fuer eine Richtlinie zu
Schwellenwerten fuer gentechnische Verunreinigungen in Saatgut erwartet.
Der neue Entwurf soll allerdings die gleichen Schwellenwerte enthalten
wie derjenige, der im Oktober 2003 aufgrund massiver Proteste der
Bevoelkerung und einzelner Mitgliedstaaten zurueckgezogen wurde. In dem
neuen Entwurf sollen Schwellenwerte fuer die Nutzpflanzen Mais, Raps,
Rueben, Soja, Tomaten, Kartoffeln, Chicoree und Baumwolle festgelegt
werden. Zur Erhaltung der Saatgutreinheit werden Distanzen zwischen
GV-Kulturen und nicht GV- Kulturen vorgeschlagen, und zwar fuer Rueben
2.000 Meter, fuer Basissaatgut von Raps 5.000 Meter und fuer
zertifiziertes Raps- Saatgut 3.000 Meter (Eamonn Bates Europe Public
Affairs, Issue Tracker Maerz 2004; siehe Gentechnik-Nachrichten 47 und
Gentechnik- Nachrichten Spezial 14 zu Saatgutreinheit).

2004 kein GV-Maisanbau  in Großbritannien
Am 31. Maerz 2004 hat Bayer CropScience bekannt gegeben, die
Aktivitaeten zur Markteinfuehrung der herbizidresistenten GV- Maissorte
Chardon LL einzustellen. Grund dafuer sei, dass die Markteinfuehrung der
fuenf Jahre alten Maissorte durch die bedingte Zulassung der britischen
Regierung nicht mehr rentabel ist. Die Zulassung war an Auflagen
geknuepft, deren Details aber noch nicht feststanden (Bayer CropScience
Pressemitteilung 31.04.04;
http://www.presse.bayer.de/baynews/baynews.nsf/id/07C5D0A2815CF284C125
6E670061B79F?Open&ccm=010030000&l=DE). Die britische Regierung hatte am
9. Maerz die Zulassung ausgesprochen. Allerdings gab es in den
walisischen und schottischen Parlamenten großen Protest gegen die
Aufnahme von Chardon LL in das Nationale Sortenregister (British
Broadcasting Corporation 18.03.04, The Western Mail 16.03.04, beide
zitiert nach GENET 18.03.04). Auch das nordirische Parlament hatte sich
in dem Zusammenhang fuer eine vorsichtige Anwendung von GVO
ausgesprochen (Government of North Ireland Pressemitteilung 12.03.04,
zitiert nach GENET 17.03.04).

EU-Register zu Informationen ueber GVO
Die Europaeische Kommission hat am 23. Februar 2004 darueber
entschieden, welche Informationen das in der Richtlinie 2001/18/EG
vorgesehene Register ueber genetische Veraenderungen bei GVO enthalten
soll. Das Register soll oeffentlich zugaenglich sein. Informationen, die
zum Schutz geschaeftlicher Interessen nicht veroeffentlicht werden
sollen, sind allerdings ausschließlich den Mitgliedstaaten und der
Kommission zugaenglich. Neu ist, dass die Anmelder Angaben ueber
Nachweisverfahren des jeweiligen GVO und gegebenenfalls Angaben ueber
Bezugsmoeglichkeiten von Vergleichsproben liefern muessen (Entscheidung
der Kommission zur Regelung der Modalitaeten der Funktionsweise der in
der Richtlinie 2001/18/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates
vorgesehenen Register fuer die Erfassung von Informationen ueber
genetische Veraenderungen bei GVO, 2004/204/EG;
http://europa.eu.int/eur-
lex/pri/de/oj/dat/2004/l_065/l_06520040303de00200022.pdf).

Deutschland: Bundessortenamt genehmigt 30,5 Tonnen GV-Maissaatgut Das
Bundessortenamt hat fuer die Fruehjahrsaussaat 2004 30,5 Tonnen Saatgut
von insgesamt sieben GV-Maissorten genehmigt. Bei den GV- Maissorten
handelt es sich um insektenresistenten Bt-Mais. Nach dem
Saatgutverkehrsgesetz kann das Bundessortenamt Saatgut von noch nicht
zugelassenen, aber im Zulassungsverfahren stehenden Sorten in begrenztem
Umfang genehmigen. GV-Sorten muessen eine positive Risikobewertung, also
eine Genehmigung zum Inverkehrbringen nach Gentechnikgesetz erhalten
haben. Dem Bundessortenamt liegen neun Zulassungsantraege fuer
GV-Maissorten vor, und zwar acht Sorten mit Insektenresistenz und eine
Sorte mit Herbizidresistenz (Bundessortenamt Pressemitteilung Maerz
2004;
http://www.bundessortenamt.de/internet20/Veroeffentlichungen/presse/Ve
rfahren_gentechn_Maerz2004.htm).

Deutschland: Bundesrat aeußerte sich zu Gentechnikgesetzen
Am 2. April 2004 erfolgte im Bundesrat Beratungen und Abstimmungen im
Bereich der Gentechnik, die vor allem die entsprechenden Regelungen zu
verzoegern und zu verwaessern drohen. Bei dem Gesetz zur Durchfuehrung
der EU-Verordnungen zu GV-Lebens- und Futtermitteln hat der Bundesrat
den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss soll vor
allem klaeren, wie die Lebensmittelueberwachung erfolgen soll und wie
dabei Bundes- und Landesbehoerden zusammenarbeiten werden (Bundesrat
Pressemitteilung 55/2004, 02.04.04). Mit der Ueberweisung in den
Vermittlungsausschuss wird das Gentechnik-Durchfuehrungsgesetz
fruehestens Mitte Juni in Kraft sein. Sanktionen bei Verstoeßen gegen
die GVO- Kennzeichnungspflicht, die am 18. April 2004 als unmittelbar
geltendes EU-Recht in Kraft tritt, werden in dem deutschen Gentechnik-
Durchfuehrungsgesetz geregelt. Das bedeutet, dass die
Kennzeichnungspflicht so lange nicht ueberwacht wird (BMVEL
Pressemitteilung Nr. 79, 02.04.04). Bei Verstoeßen gegen die
Kennzeichnungspflicht sollen Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhaengt
werden. Dem Verbraucherschutzministerium zufolge sollen auch auf
Speisekarten in Restaurants, Kantinen oder Krankenhaeusern GV-
Lebensmittel oder GV-Zutaten gekennzeichnet werden (BMVEL
Pressemitteilung Nr. 75 31.03.04). In einem weiteren
Gesetzgebungsverfahren, dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des
Gentechnikrechts hat der Bundesrat eine fast 100 Punkte umfassende
Stellungnahme beschlossen. Besonders kritisch zu beurteilen ist der
Punkt, dass eine Haftung der Landwirte, die GV- Pflanzen anbauen, auf
Faelle beschraenkt werden soll, in denen die "gute fachliche Praxis"
nicht eingehalten wird, aber gleichzeitig diese fachliche Praxis durch
die Saatguthersteller bestimmt werden soll. Zum Ausgleich fuer
wirtschaftliche Schaeden, die aus Auskreuzung und technischen
Verunreinigungen resultieren, soll ein Ausgleichsfonds geschaffen
werden. In diesen Fonds sollen alle Wirtschaftsbeteiligten einzahlen,
die einen Nutzen aus dem Anbau von GVO haben. Es entspricht jedoch nicht
dem Verursacherprinzip und ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb zur
Finanzierung des Fonds neben den Wirtschaftsbeteiligten der Bund und
damit der Steuerzahler herangezogen werden soll. Des weiteren soll
lediglich ein zentrales Bundesregister ueber GVO-Flaechen gefuehrt
werden. Auch generell soll die Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten in
zahlreichen Bereichen verringert werden (Bundesrat Pressemitteilung
56/2004, 02.04.04). Nach dem "Gesetz zur Anpassung von Zustaendigkeit im
Gentechnikrecht", das seit Monatbeginn in Kraft ist, werden Aufgaben,
die bisher das Umweltbundesamt inne hatte, kuenftig vom Bundesamt fuer
Naturschutz (BfN) wahrgenommen. Das BfN wird zudem Einvernehmensbehoerde
bei Genehmigungen von Antraegen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen
von GVO sein (BMU Pressemitteilung Nr. 95/04, 02.04.04). Der Bundesrat
fordert eine Verlagerung zurueck zum Umweltbundesamt, als
Benehmensbehoerde, wie es urspruenglich war. Der Rat von
Sachverstaendigen fuer Umweltfragen (SRU) hat die Bundesregierung in
einem Kommentar aufgefordert, das Gentechnikgesetz in einigen Punkten zu
ueberarbeiten. U.a. soll die Bundesregierung schnellstmoeglich nationale
materielle Kriterien zur Risikobewertung festlegen, z. B.
Schaedlichkeits- und Abbruchschwellen zu definieren. Die Forderung des
SRU, dass in dem Anbauregister auch die geplanten konventionellen
Kulturen in der Naehe von GVO-Feldern fruehzeitig dokumentiert werden
sollen, muss mit Vorsicht betrachtet werden. Solche Informationen
sollten nicht oeffentlich sondern nur Behoerden und GVO-Anwendern
zugaenglich sein (SRU (2004): Koexistenz sichern: Zur Novellierung des
Gentechnikgesetzes, Kommentar Nr. 4, Maerz 2004;
http://www.umweltrat.de/03stellung/downlo03/komment/kom_nr4.pdf).

Nordamerika

USA: Vermont verabschiedet Gesetz zur Haftung bei GVO-Kontamination Der
Senat des US-amerikanischen Bundesstaates Vermont hat ein Gesetz, den
"Farmers Protection Act", erlassen, nach dem Biotechnologie- Unternehmen
in Verantwortung gezogen werden, wenn konventionelles oder oekologisches
Erntegut mit GV-Pflanzenmaterial verunreinigt wurde. Der "Farmers
Protection Act" stellt das erste US-amerikanische Haftungsgesetz bei
GVO-Kontamination dar (GE Free Vermont 10.03.04, zitiert nach GENET
16.03.04).

Afrika

Sudan und Angola lehnen Lebensmittellieferungen mit GVO ab
Der Minister fuer Landwirtschaft and laendliche Entwicklung in Angola,
Gilberto Buta Lutucuta, gab am 17. Maerz 2004 bekannt, dass
GV-Lebensmittel wegen ihrer unbekannten Auswirkungen auf die Gesundheit
von Menschen und Tieren nicht zugelassen werden (Angola Press Agency
17.03.04, zitiert nach GENET 19.03.04). Die Maislieferung aus den USA
wird danach nicht oder gegebenenfalls nur gemahlen angenommen, damit der
Mais nicht ausgesaet werden kann (Voice of America 31.03.04, zitiert
nach GENET 01.04.04). Seit dem 7. Maerz haben die USA
Lebensmittellieferungen in den Sudan eingestellt, weil die sudanesische
Regierung gefordert hatte, dass diese als GVO-frei gekennzeichnet sein
sollen (USAID 11.03.04, zitiert nach GENET 16.03.04).

Andere

Australische Bundesstaaten verlaengern Moratorien
In Australien habe fast alle Bundesstaaten Moratorien beschlossen, die
den Anbau von GV-Raps ausschließen. Lediglich in Northern Territory und
Queensland gelten keine entsprechenden Moratorien. In dem dortigen Klima
ist allerdings kein Rapsanbau moeglich. Der australische Bundesstaat
Viktoria hat das Moratorium auf GV-Raps auf vier Jahre und damit bis
2008 erneuert. Kleinere Feldversuche sollen allerdings erlaubt werden
(AAP 25.03.04, zitiert nach GENET 25.03.04). Der Bundesstaat New South
Wales hat grundsaetzlich den kommerziellen Anbau von GVO verboten. Bei
einem zunaechst geplanten großflaechigen Testanbau mit GV-Raps auf 3.000
Hektar hatte der Landwirtschaftsminister Ian Mcdonald sein Veto
eingelegt. Stattdessen werden nun drei Versuchsflaechen mit insgesamt
420 Hektar mit GV-Raps kultiviert, um u.a. Moeglichkeiten der
Warentrennung zu untersuchen (Sydney Morning Herald 26.03.04, zitiert
nach GENET 25.03.04; The Australian News 02.04.04, zitiert nach GM WATCH
daily 01.04.04). Western Australia, der groeßte australische
Bundesstaat, und Tasmanien wollen ebenfalls grundlegende GVO-Verbote
einfuehren. Bisher hatten beide Bundesstaaten ein fuenf-jaehriges
Moratorium beschlossen (New Zealand Herald 24.03.04, zitiert nach GENET
25.03.04). South Australia, wo bisher kein Moratorium galt, hat ein
Gesetz beschlossen, wonach GV-Nutzpflanzen nur unter strengen Auflagen
angebaut werden duerfen (Australien Broadcasting Corporation 27.03.04,
zitiert nach GENET 31.03.04) (siehe auch Gentechnik Nachrichten 45 und
43).

Brasilien: GV-Nutzpflanzenverbot im Bundesstaat Parana
Der Gouverneur des brasilianischen Bundesstaates Parana, Roberto
Requiao, hat den Anbau von GV-Soja untersagt. Darueber hinaus darf auch
kein GV-Soja mehr ueber Paranagua, Brasiliens groeßten Hafen, exportiert
werden. Zudem sollen alle Pflanzenschutzmittel des Unternehmens Monsanto
zurueckgerufen werden (Bloomberg 05.04.04, zitiert nach GM WATCH daily
06.04.04). Anfang Februar hatte das Parlament ueber ein Gesetz zu
Biosicherheit und damit zur Regelung von GVO abgestimmt, das nun
allerdings noch vom Senat verabschiedet werden muss
(http://www.ipsnews.net/interna.asp?idnews=22281).

Mexiko: Bericht zu Auswirkungen von transgenem Mais fuer Kommentare frei
gegeben Der Bericht, der von der Nordamerikanischen Kommission zur
Umweltzusammenarbeit in Auftrag gegeben worden war, um die Auswirkungen
des Anbaus von GV-Mais in Mexiko zu bewerten, wurde Anfang Maerz auf
einer Tagung in Oaxaca vorgestellt und ist im Internet zur Kommentierung
veroeffentlicht:
http://www.cec.org/maize/resources/chapters.cfm?varlan=english. In dem
Bericht heißt es, dass Transgene aus importiertem GV-Mais die Wildarten
kontaminieren und auch im ihrem Bestand bedrohen koennen (Associated
Press 11.03.04, zitiert nach GENET 16.03.04; siehe auch
Gentechnik-Nachrichten 49).

AKTUELLES AUS WISSENSCHAFT & FORSCHUNG

Bt-Toxin im Boden erhoeht Persistenz der Pflanzenschutzmittel Glyphosat
und Glufosinat Italienische Wissenschaftler haben untersucht, ob die
Anwesenheit von Bt-Toxin im Boden einen Einfluss auf den Abbau der
Pflanzenschutzmittel Glyphosat und Glufosinat haben. Der Abbau von
Glyphosat bzw. Glufosinat erfolgt vor allem durch Bodenmikroorganismen.
Zur Persistenz von beiden Pflanzenschutzmitteln gibt es Untersuchungen,
ebenso zu Bt-Toxinen, die von GV-Pflanzen ueber die Wurzeln
ausgeschieden oder aus verrottenden Pflanzenteilen in den Boden
eingebracht werden. Ein kumulativer Effekt der verschiedenen Substanzen
wurde aber bisher nicht untersucht. In den Untersuchungen von Accinnelli
et al. (2004) betrug die Halbwertzeit (Zeitraum, in dem die Haelfte der
eingesetzten Substanz abgebaut
wird) in Proben von Lehm- und Sandboeden bei Glyphosat 14,4 Tage und bei
Glufosinat 8,0 Tage. Die Halbwertzeit erhoehte sich, wenn in den
Bodenproben eine Mischung aus verschiedenen Bt-Toxinen in relativ hoher
Dosis (10µg pro g trockenem Boden) zugegeben war. Bei Glyphosat
verlaengerte sich die Halbwertzeit auf 24,3 Tage und bei Glu-fosinat auf
14,2 Tage. Die von Accinnelli et al. (2004) eingesetzten Bt- Toxine
stammen aus Bakterienstaemmen von Bacillus thuringiensis subsp.
kurstaki. Deren fuer das Bt-Toxin codierende Gen wurde in viele
insektenresistente GV-Maislinien eingebracht, da es u.a. gegen die
Larven des Maiszuenslers (Ostrinia nubilalis) wirksam ist (im folgenden
Btk-Toxin genannt). Da das Btk-Toxin nach bisherigem Wissensstand keinen
direkten Einfluss auf die Bodenbakterien hat, gehen Accinnelli et al.
(2004) davon aus, dass durch die Bindung des Btk-Toxins an Bodenpartikel
die beiden Pflanzenschutzmittel nicht mehr in gleicher Weise
bioverfuegbar waren. Die Autoren wei-sen darauf hin, dass zu hoeherer
Persistenz von Pflanzenschutzmitteln bei GV-Pflanzen, die
herbizidresistent und insektenresistent sind, weiterer Forschungsbedarf
besteht. Bei der Bewertung der Umweltauswirkung von GV-Pflanzen, die
herbizidresistent und insektenresistent sind, muss dies in Zukunft in
Betracht gezogen werden. Zu diesen herbizid- und insektenresistenten
GV-Pflanzen gehoeren etwa die GV-Maislinien Bt11 und 1507, deren
Zulassung fuer den kommerziellen Anbau in der EU beantragt ist, sowie
vier weitere GV-Maislinien, zu denen noch kein Antrag in der EU vorliegt
(CBH-351, DBT418, MON802, MON809; http://agbios.com;
http://gmoinfo.jrc.it/gmc_browse.asp; Accinelli et al. (2004): Influence
of the insecticidal toxins from Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki
on the degradation of glyphosate and glufosinate- ammonium in soil
samples. Agriculture, Ecosystems and Environment, 2004, Article in
Press). Kurznachrichten

Norwegischer Wissenschaftler Terje Traavik nimmt zu Kritik Stellung: Der
norwegische Wissenschaftler Terje Traavik zur heftigen Kritik Stellung
genommen, dass er am 26. Februar 2004 anlaesslich eines Symposiums bei
dem Treffen des Cartagena Protokolls fuer Biosicherheit in Malaysia
vorlaeufige Ergebnisse zu moeglichen gesundheitsschaedlichen
Auswirkungen von Bt-Maispollen vorgestellt hat. Traavik weist den
Vorwurf zurueck, die wissenschaftliche Begutachtung umgangen zu haben
und betonte, dass diese Begutachtung ein andauernder Prozess von
Begutachtung und Verbesserung sei. Zu inhaltlichen Kritikpunkten weist
Traavik darauf hin, dass immunologische Reaktionen auf Bt-Toxine bereits
in einigen Untersuchungen an Maeusen und Ratten gezeigt wurden und dass
auch Landarbeiter in den USA nach Ausbringung von Bt-Spritzloesungen
aehnliche entzuendliche Reaktionen gezeigt haetten. Zu der Kritik, dass
das Bt-Toxin nicht im Pollen exprimiert wird, stellte Traavik fest, dass
dies nicht in allen GV-Pflanzen und in verschiedenen Anbauregionen, d.h.
bei unterschiedlichen Umwelteinwirkungen, ueberprueft worden ist.
Traavik ließ allerdings offen, wann seine Untersuchungen veroeffentlicht
werden
(http://www.genok.org/english/lesartikkel.asp?article_id=813&id2=MbO8S
MkhseMVooC0OpHdJ4dpz; siehe auch Gentechnik-Nachrichten 51).

Bio-Lebensmittel auf gentechnische Verunreinigung getestet: Proben von
oekologischen Lebensmitteln, die Soja enthalten, wurden in
Großbritannien auf gentechnische Verunreinigungen getestet. Dabei fanden
die Wissenschaftler in zehn von 25 Proben Verunreinigungen mit GV-Soja.
Die Verunreinigungen lagen alle unter einem Prozent. Die Hoehe der
Verunreinigung schwankte vor allem je nach Haendler und Bezugsdatum.
Acht der verunreinigten Proben waren als "GM free" bzw. als "organic"
gekennzeichnet (Partridge M, Murphy MDJ (2004): Detection of genetically
modified soya in a range of organic and health food products:
Implications for the accurate labelling of foodstuffs derived from
potential GM crops. Brit-ish Food Journal 106
(3): 166 - 180). Die "Soil Association" als einer der groeßten
Verbaende, die in Großbritannien die Oeko-Zertifizierung vornehmen, hat
fuer oekologisch erzeugte Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,1%
GVO-Gehalt fest gelegt (http://www.nature.com/nsu/040202/040202-
15.html).

Jahrestagung des Oeko-Instituts: Unter dem Titel "Zwischen Stillstand
und Aufbruch, Die Umweltpolitik im neuen Europa" veranstaltet das
Oeko-Institut am 22. und 23. April 2004 eine internationale Jahrestagung
in Berlin. Ein Workshop wird die Frage der Koexistenz von
GV-Nutzpflanzen und einer gen-technikfreien Landwirtschaft in der EU25
thematisieren (http://www.oeko.de/jahrestagung.htm).

BUSINESS NEWS

Anleger legen auf Gentechnikfreiheit Wert
Eine Evaluation der "oekom research AG" hat ergeben, dass Unternehmen,
die gentechnisch veraenderte Nahrungsmittel herstellen, fuer viele
nachhaltig orientierte Investoren tabu sind. Das gilt auch dann, wenn
sich die Firmen ansonsten oekologische und soziale Standards gesetzt
haben. Die Kepler Fonds KAG, die 50 Millionen Euro in ihrem Ethikfonds
verwaltet, investiert beispielsweise nicht in Unilever, weil das
Unternehmen zwar fuer Europa den Einsatz von GV- Rohmaterialien
ausgeschlossen hat, in asiatischen Produkten des Konzerns jedoch
GV-Zutaten enthalten waren. Zudem ist Unilever an einem indischen
Unternehmen beteiligt, das GV-Baumwollsaatgut herstellt (punkt.um
4/2004;
http://www.oekom.de/verlag/german/periodika/punktum/text_4-2_04.htm).

AKTUELLES VOM OEKO-LANDBAU

Besonders gesundes Rindfleisch durch Weidehaltung
In einem EU-finanzierten Forschungsprojekt namens "Healthy Beef"
untersuchen Wissenschaftler des Forschungsinstituts fuer die Biologie
landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN), wie ernaehrungs-physiologische
Eigenschaften von Rindfleisch durch verschiedene Haltungsformen
verbessert werden koennen. Ergebnis bei Rindfleisch wie auch bei
Schaffleisch war, dass bei Weidehaltung und einer Fuetterung mit Gras
der Gehalt von mehrfach ungesaettigten Fettsaeuren bis zu dreifach
hoeher vorliegt. Vor allem liegen verschiedene ungesaettigte Fettsaeuren
in einem ernaehrungsphysiologisch sehr guenstigen Verhaeltnis vor. Die
Haltungsform wirkte sich gleichermaßen bei verschiedenen Rinderrassen
aus. Weidehaltung bewirkt zudem ein verstaerktes Aroma und eine
verbesserte Lagerfaehigkeit von Rindfleisch. Dies kann auf den im Gras
vorhandenen hohen Gehalt an Vitamin E zurueckgefuehrt werden, das in
seiner Eigenschaft als Antioxidationsmittel zur Stabilisierung des
Fettes und der im Fleisch enthaltenen Farbpigmente fuehrt (idw -
Pressemitteilung Forschungsinstitut fuer die Biologie
landwirtschaftlicher Nutztiere
23.03.04; http://www.healthybeef.iger.bbsrc.ac.uk/).

Oekologischer Reisanbau in Spanien leistet Beitrag zum Naturschutz und
verbessert Einkommen der Landwirte Das von der spanischen
ornithologischen Gesellschaft gegruendete Unternehmen Riet Vell
vermarktet seit einem Jahr erfolgreich Reis und Weizen aus oekologischem
Anbau im Ebrotal in Katalonien, in dem ein Nationalpark liegt. Das
Unternehmen entstand aus einem seit 1997 durch die EU gefoerderten LIFE
Projekt, das konventionellen, integrierten und oekologischen Reisanbau
auf insgesamt 35 Hektar miteinander verglichen hat. In dem Projekt
zeigte sich, dass die Produktion bei oekologisch angebautem Reis
zunaechst geringe Ertraege aufweist. Da allerdings weniger
Produktionskosten fuer Duenger und Pflanzenschutzmittel anfallen, und
oekologischer Reis zudem zu einem wesentlich hoeheren Preis vermarktet
werden kann, erzielten die Landwirte, die oekologischen und integrierten
Reisanbau betrieben, ein hoeheres Einkommen
(http://www.birdlifecapcampaign.org/news/spotlight.asp?ID=45).


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Hinweise:

Die GENET mails sind im Internet unter folgender Adresse
recherchierbar: http://www.gene.ch/genet.html


Die Gentechnik-Nachrichten sind unter folgenden URL-Adressen im Internet
zu finden: http://www.oeko.de/gennews.htm. Sie koennen auch per e-mail
abonniert werden (mail an listserver at oeko.de, OHNE Betreff, Text:
subscribe gen-news at oeko.de).

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"Gentechnik-Nachrichten"


Katja Moch
Bereich Biodiversität, Ernährung und Landwirtschaft (BE&L) Öko-Institut
e.V. Institut für angewandte Ökologie Geschäftsstelle Freiburg Postfach
6226 D-79038 Freiburg

Tel.: 0761 - 45295-37
Fax: 0761 - 475437

email: k.moch at oeko.de
http://www.oeko.de




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