[Gen-Streitfall] EU-Entwicklungen

Sabine altmann.tent at t-online.de
Di Okt 28 07:37:37 CET 2003


Aus http://www.biosicherheit.de/aktuell/237.doku.html

Zeitplan für GVO-Zulassungen

Saatgut: Kommission lenkt ein

  <http://www.biosicherheit.de/images/layout/content_separation.gif> 
 
<http://www.biosicherheit.de/imagescontent/aktuell/euroflag_teaser_50x48
.gif> (24. Oktober) Im Streit um die Festlegung von Schwellenwerten für
gentechnisch verändertes Saatgut hat die Europäische Kommission in
dieser Woche eingelenkt. Sie will den Mitgliedstaaten nun doch mehr
Mitspracherechte einräumen. Gleichzeitig legte die Kommission ihren
Zeitplan für die ersten Zulassungen von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) in der Europäischen Union seit 1998 offen. 	
Im Mittelpunkt des Saatgut-Streits steht der Vorschlag der
EU-Kommission, gestaffelte Schwellenwerte für die unbeabsichtigte
Beimischung von GVO in herkömmlichem oder ökologischem Saatgut
festzulegen. Geplant sind Grenzwerte von 0,3 Prozent für Raps, 0,5
Prozent für Zuckerrüben, Mais und Kartoffeln sowie 0,7 Prozent für
Sojabohnen. Unterhalb dieser Schwellen müsste eine Beimischung nicht
gekennzeichnet werden.  	
Diese Regelung wollte die Kommission ursprünglich in einem so genannten
Verwaltungsausschuss-Verfahren durchsetzen. Dabei hätten die im
EU-Saatgutausschuss versammelten Vertreter der Mitgliedstaaten den
Vorschlag der Kommission nur mit einer qualifizierten Mehrheit aufhalten
können. Gegen dieses Verfahren hatten sich jedoch unter anderem die
italienische und die deutsche Regierung sowie Abgeordnete des
Europäischen Parlaments ausgesprochen und niedrigere Schwellenwerte
gefordert. Bundesverbraucherministerin Renate Künast plädiert
beispielsweise für einen Wert an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.  	
Nach anfänglichem Zögern änderte die Kommission jetzt ihren Kurs: Der
Richtlinienvorschlag soll nun im "Regelungsausschuss-Verfahren" beraten
werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kommission eine
qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für ihren Vorschlag braucht,
um ihn durchsetzen zu können. Wenn ihr das nicht gelingt, wird über das
Dossier "eine Etage höher" im Ministerrat verhandelt. In Brüssel wird
nicht ausgeschlossen, dass die Kommission die Grenzwerte senken muss, um
die notwendige Unterstützung durch die Mitgliedstaaten zu erhalten.
   	
  <http://www.biosicherheit.de/images/icons/icon_marker2_9x9.gif>
Zeitplan für neue Zulassungen. In einem Arbeitsdokument legte die
Kommission den Regierungen der EU-Länder jetzt auch einen detaillierten
Zeitplan für die Wiederaufnahme der GVO-Zulassungen vor. Für acht
gentechnisch veränderte Produkte sind noch Zulassungsanträge gemäß der
Novel Food-Verordnung (258/97) anhängig. Auch wenn am 7. November die
neue Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel in
Kraft treten wird, werden zwei dieser Altanträge noch nach dem in der
Novel Food- Verordnung festgelegten Verfahren bearbeitet, weil für sie
bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung eine abschließende
wissenschaftliche Bewertung vorlag. Es handelt sich dabei um den
Zuckermais Bt11 des Unternehmens Syngenta sowie den Monsanto-Mais GA 21.

Für die Syngenta-Sorte Bt11 will die Kommission am 10. November oder am
12. Dezember dieses Jahres einen Entscheidungsvorschlag zur Genehmigung
vorlegen, für GA21 in der ersten Hälfte des Jahres 2004. Bei den übrigen
noch unter der Novel Food-Verordnung gestellten Zulassungsanträgen will
die Kommission keine Prognose wagen, weil die Verfahren noch in einem
früheren Stadium sind. 	
Im Rahmen der ebenfalls neuen, seit Oktober 2002 rechtskräftigen
Freisetzungsrichtlinie (2001/18) wurden in der EU bisher insgesamt 21
Zulassungsanträge für die GVO-Vermarktung gestellt. Elf davon
beschränken sich auf die Einfuhr und Verarbeitung, die übrigen
erstrecken sich auch auf den Anbau innerhalb der Gemeinschaft.  	
Am weitesten fortgeschritten ist der Antrag für den herbizidtoleranten
Monsanto-Mais NK603. Hier rechnet die EU-Kommission im Dezember mit
einer wissenschaftlichen Stellungnahme des Expertengremium für GVOs der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). NK603 soll
importiert und verarbeitet, nicht aber in der EU angebaut werden. Die
wissenschaftliche Stellungnahme soll als Grundlage für eine Entscheidung
über den Antrag im Regelungsausschuss Anfang Februar 2004 dienen. Des
Weiteren soll die GVO-Expertengruppe der EFSA demnächst um eine
Stellungnahme zu dem Monsanto-Raps GT73 gebeten werden.
   	
  <http://www.biosicherheit.de/images/icons/icon_marker2_9x9.gif> Auf
der Agenda. Am 4. Dezember will die Kommission die Mitgliedstaaten im
Regelungsausschuss-Verfahren über die Einführung einheitlicher
Identifikationscodes für GVO abstimmen lassen. Mit Hilfe dieser Codes
soll die Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und
Futtermittel sichergestellt werden. Ebenfalls im Dezember soll sich der
Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit mit
Durchführungsbestimmungen für die Vorbereitung von Zulassungsanträgen,
für die Behandlung bereits existierender GVO-Produkte und für
Übergangsmaßnahmen im Falle der unbeabsichtigten Beimischung von nicht
zugelassenen GVO befassen.
   	
  <http://www.biosicherheit.de/images/icons/icon_marker2_9x9.gif>
Signalwirkung. Der Zeitplan der Europäischen Kommission für die weitere
Behandlung der eingereichten Zulassungsdossiers ist sicher alles andere
als unumstößlich. Das hat gerade in dieser Woche die plötzliche Wende in
der Entscheidung über die Saatgut-Schwellenwerte gezeigt. An die
Mitgliedstaaten, die Handelspartner der EU sowie die
Welthandelsorganisation (WTO) sendet die Brüsseler Behörde mit diesem
Zeitplan jedoch das Signal: Die EU wird die Prüfung und Zulassung
gentechnisch veränderter Organismen nach den Vorgaben ihres neuen
Rechtsrahmens konsequent verfolgen.	

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