[Gen-Streitfall] WG: Erster Erfolg zur Sicherung einer gentech-freien Saatgutlinie

Sabine altmann.tent at t-online.de
Mi Okt 22 17:45:17 CEST 2003


Von: Friedrich Graefe zu Baringdorf [mailto:fgraefe at europarl.eu.int] 
Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2003 15:34
An: undisclosed-recipients
Betreff: PM:Erster Erfolg zur Sicherung einer gentech-freien
Saatgutlinie

 

Presseerklärung von Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Die Grünen im Europäischen Parlament
zur Gentechnik in der Landwirtschaft

 

Erster Erfolg zur Sicherung einer gentech-freien Saatgutlinie

 


Brüssel, 22. Oktober 2003

 


Die EU Kommission lenkt offensichtlich  in der Auseinandersetzung über
die Rechtsgrundlage zur Festlegung der Grenzwerte für
GVO-Verunreinigungen im konventionellen und ökologischen Saatgut ein und
beabsichtig nun auf der Grundlage der Freisetzungsrichtlinie vorzugehen.
Dies ist das Ergebnis eines Vorbereitungstreffens des Rates heute in
Brüssel.

  

Das Europäische Parlament und der Berichterstatter zur Koexistenz,
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf MdEP, hatten in den vergangen
Wochen den Ansatz der EU Kommission massiv kritisiert, die Grenzwerte
für GVO-Verunreinigungen in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren
abstimmen zu lassen. Nun soll diese Entscheidung nach der
Freisetzungsrichtlinie von gentechnisch veränderten Organismen im
ständigen Ausschuss zu Freisetzungen von GVO im Regelungsverfahren
entschieden werden. 

 

"Damit hat sich das Europäische Parlament durchgesetzt. Wir haben
erreicht, dass die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
in der Landwirtschaft auch im Falle des Saatgutes den Prinzipien der
Rückverfolgbarkeit, Rückholbarkeit und Registrierung folgen muss. Zwar
steht die Entscheidung über die Grenzwerte zur Kennzeichnung von GVO
Verunreinigungen des konventionellen und ökologischen Saatgutes noch
aus, dennoch haben wir die Kommission dazu gebracht die bestehende
Rechtsgrundlage ernst zunehmen. Nach der Freisetzungsrichtlinie wird es
nach unserer Ansicht zwingend notwenig sein, die Grenzwerte für Saatgut
bei der Nachweisgrenze anzusetzen. Die zentralen Kriterien der
Freisetzungsrichtlinie erfordern, dass jeglicher Einsatz von GVO in der
Landwirtschaft auch als solcher zu behandeln ist und die notwendigen
Maßnahmen im Umgang mit dieser Technologie auch einzuhalten sind. Dies
ist ein erster Schritt und ein guter Tag für die Erhaltung
gentech-freiem Saatgutes als Grundvoraussetzung einer gentech-freien
Landwirtschaft und Lebensmittellinie", unterstrich Friedrich-Wilhelm
Graefe zu Baringdorf (Bündnis90/ Die Grünen), Berichterstatter des
Europäischen Parlaments zur Koexistenz und Vize-Vorsitzender des
Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des EP. 

 

 

 

Weitere Informationen: 
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - 
Agrarbüro: Jan Sommer- Tel. +32-2-284-5154 , Fax +32-2-284-9154 Email:
fgraefe at europarl.eu.int

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