[Gen-Info] Feldbefreierin legt Revision ein - interessanter Beschluss zur Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Eichhoernchen cecile.lecomte at gmx.de
Sa Sep 25 01:40:57 CEST 2010


Hello
Ich leite euch unten meine  nächtliche PM zu meiner nun endlich
eingereichten Revision ein. Habe ein bisschen gebraucht, bis ich alles
online gestellt habe...
Für die Menschen, die alles nicht lesen, die wichtigen Links vorab  sagt
Bescheid, wenn die Links nicht klappen, ich machen manchmal Fehler bei
der Homepagegestaltung ...

Urteil des Landgerichts Würzburg gegen mich (pdf):
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/urteil-LG-wuerzburg-feldbefreiung-kitzingen08-lecomte.pdf

Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg zur Gewährung der
Pflichtverteidigung für das Revisionsverfahren (pdf) ich habe dies
erfolgreich bis vorm OLG erkäpft und ich denke, der Beschluss hat für
anderen Prozessen egal weswegen durchaus Bedeutung - ihr könnt selsbt
lesen... Aus diesem Grund habe ich doch kein Soligeld für die Revision
bezahlt. Pflichtverteidigung heisst, dass der Anwalt vom Staat bezahlt
wird... ich kann trotzdem den Anwalt auswählen...
 http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/OLG-BA-Pflichvert-Revision-Feldbefreiung-%20Az-1Ws499_10.pdf

Revisionsbegründung der Verteidigung (pdf) Ich habe die Revision mit RA
Döhmer zusammen geschrieben  und mit Hilfe von Jörg. Danke!!!!  Ich habe
dabei viel gelernt. Mal sehen was wird, grosse Hofnung habe ich ja
nicht, erwarte nicht viel von Gerichten... aber aus Prinzip... und wir
haben doch einiges an Gründe für die Revision gefunden!
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Revisionsbegruendung-OLGBamberg-genfeld-Kitzingen.pdf

ich hoffe es ist für andere Betroffenen in Würzburg und anderswo, die
Revision einlegen, nützlich...

Eichhörnchen Grüße

Cécile



-------- Message original --------

Pressemitteilung:

Feldbefreierin legt Revision beim OLG Bamberg ein


- Ausführliche Revisionsbegründung eingereicht

- Etappensieg für Feldbefreierin vor dem OLG

Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar
bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen ca. 60
GentechnikgegnerInnen zur Tat: Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der
Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein mit Genmais MON 810
bestelltes Feld. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre
später wurde ende Juni 2010 das erste Urteil - 45 Tagessätze - gegen
Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem Würzburger Landgericht gesprochen.
Die kämpferische Aktivistin zieht vor der nächsten Instanz. Anfang der
woche reichte sie ihre zusammen mit ihrem Rechtsanwalt geschriebene
Revisionsbegründung beim Oberlandesgericht ein. Zuvor hatte sie ihr
Recht auf der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das
Revisionsverfahren erkämpft und vor dem Beschwerdegericht einen
Etappensieg verbucht. Das OLG Bamberg hob in einem Beschluss von
grundsätzlicher Bedeutung eine Entscheidung des Landesgerichts Würzburg
auf und stärkte die Rechte von Angeklagten ohne Verteidiger.

Vor dem Landgericht verteidigte sich die junge Französin selbst -
unterstützt wurde sie von einem befreundeten Aktivisten,der als ihr
Rechtsbeistand vom Gericht genehmigt worden war. Weil vor einem
Revisionsgericht ein Angeklagter nicht ohne Verteidiger ziehen darf,
beantragte Lecomte für das Revisionsverfahren die Pflichtverteidigung.
Richter am Landgericht Würzburg Dr. Hess lehnte ihren Antrag ab. Auf der
Beschwerde der Angeklagten hin, hob das Oberlandesgericht den Beschluss
und verfügte die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das
Revisionsverfahren. Unter anderem auf Grund der hohen Formalisierung des
Revisionsrechts und der Schwierigkeit der materiellen Rechtslage.

Schwierig gestaltet sich der Rechtslage auf jeden Fall. In der
Hauptverhandlung stellte die Angeklagte über 30 ausführlich begründete
Beweisanträge, die überwiegend die Voraussetzungen des rechtfertigenden
Notstandes (§ 34 StGB) betrafen.

Das Landgericht gab der Angeklagten in vielen Punkten Recht.Es sah die
Gefahren der Gentechnik für Mensch und Umwelt als gegeben an, nahm der
Angeklagten ab, dass sie von einem Notstand ausgegangen sei. Das
Landgericht urteilte allerdings, die Voraussetzung für einen Freispruch
nach dem § 34 StGB hätten nicht vorgelegen, weil die Angeklagte nicht
das mildeste Mittel angewendet habe.

Diese Einschätzung rügt nun die Feldbefreierin in ihrer Revision. "Im
Urteil sind Feststellungen zu finden, die ohne Beweiserhebung zu Stande
gekommen sind. Das Landgericht behauptet, die Gefahr hätte mit einem
legalen Mittel, nämlich einer Menschenkette, abgewendet werden können.
Darüber wurde allerdings kein Beweis erhoben und es müsste doch dem
Gericht einleuchten, dass eine Menschenkette nicht geeignet ist, den
Pollenflug - also die Gefahr einer Verseuchung - aufzuhalten! Und weil
es mir nicht nachgewiesen wurde, dass ich nicht das mildeste Mittel
angewandt habe, um die Gefahr abzuwenden, hätte mich das Gericht
freispreche müssen! Es gilt ja vor Gericht das Prinzip "in dubio pro
reo"; im Zweifelfall für den Angeklagten"

Cécile Lecomte kritisiert weiter die außergewöhnliche Schärfe des
Urteils, was gegen sie gesprochen wurde.

Im seinem Urteil ließ das Landgericht, in der Vergangenheit gegen die
Aktivistin geführte und eingestellte Verfahren strafverschärfend
einfließen. Das Verlesen dieser Informationen über ihr Vorleben war
allerdings nach Meinung der Angeklagten rechtswidrig weil es sich um
keine Verurteilungen handelt, die Angeklagte ist nicht vorbestraft
gewesen - Andere nicht vorbestrafte FeldbefreierInnen haben wegen der
selben Handlung in den nachfolgenden Verfahren zwischen 15 und 25
Tagessätze erhalten - nicht 45 wie im Fall Lecomte.

Die streitbare Französin mit Spitznamen Eichhörnchen ist oft dabei, wenn
irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörungen protestiert wird.
Manchmal auf dem Acker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an
Gebäudefassaden. Sie vermutet, dass die Höhe des Urteils als eine Art
"Politzuschlag" für ihren unbequemen Protest gedacht war.


Eichhörnchen, den 25. September 2010

Weitere Informationen:

Urteil des Landgerichts Würzburg gegen Cécile Lecomte (pdf):
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/urteil-LG-wuerzburg-feldbefreiung-kitzingen08-lecomte.pdf

Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg zur Gewährung der
Pflichtverteidigung für das Revisionsverfahren (pdf):
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/OLG-BA-Pflichvert-Revision-Feldbefreiung-%20Az-1Ws499_10.pdf

Revisionsbegründung der Verteidigung (pdf):
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Revisionsbegruendung-OLGBamberg-genfeld-Kitzingen.pdf

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