[Gen-Info] Frz. Feldbefreier vor Gericht: zw. Freispruch und Haftstrafen
Cilou
cecile.lecomte at gmx.de
Sa Jul 1 17:12:40 CEST 2006
Zu den FeldbefreierInnen in Frankreich, eine aktuelle Zusammenfassung:
Cécile
http://de.indymedia.org/2006/07/151292.shtml
Frz. Feldbefreier vor Gericht: zw. Freispruch und Haftstrafen
Die französischen FeldbefreierInnen sind zu einer
politisch-gesellschaftlich wichtige Bewegung geworden. Sie haben die
Auseinandersetzung um den Anbau und die Kommerzialisierung von
Gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) in die Öffentlichkeit gebracht.
Feldbefreiungen mit bis zu 1500 beteiligten wurden durchgeführt, oder
auch gewaltsam von der Polizei verhindert. Die AktivistInnen führen
politische Gerichtsverfahren durch. Der Staat wird dazu gezwungen, sich
mit dem Thema zu befassen. Die Popularität der Bewegung ist groß. Die
Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich. Es kam zu hohen Geldstrafen
und zu Gefängnisstrafen von bis zu 4 Monate. In Versailles dagegen
wurden die AktivistInnen in erster Instanz freigesprochen.
Kurzer Rückblick:
Die ersten Gen-Felder wurden schon ab der 90er regelmäßig zerstört. Der
alternative Bauernverband Confédération Paysanne hat vom Anfang an, auf
ziviler Ungehorsam gesetzt – nicht ohne Gründe.
Die Bauer wissen, das sie Erfolg haben können. Die Wurzeln vom
Bauernverband Confédération Paysanne selbst liegen im langjährigem
erfolgreichen Larzac-Kampf. Die französische Armee wollte damals (1971)
aus dem Larzac Hochebene ein Bombodrom machen. Die Bauer haben sich
gewaltfrei und phantasievoll zu Wehr gesetzt. Landbesetzung, ... Sie
wurden dadurch von vielen Menschen von Außerhalb unterstützt. Die
Repression ist gewaltsam gewesen. Knüppel, Tränengas ohne ende gegen
DemanstratInnen. Verurteilungen zu Knast, ... Aber der Widerstand ist
immer lebendiger geworden. Die Bauer haben z. B. mal mit Treckern das
Tor vom Gerichtsgebäude zerstört, damit die Schafen dem Verfahren
beiwohnen können. Mit den selbigen Schafen wurde eine Marsch nach Paris
organisiert (700 Km zu Fuß) und es wurde unter dem Eiffelturm gezeltet.
1981 gab die Regierung auf. Der Larzac-Kampf ist heute noch von großer
Bedeutung und ist der Beweis dafür, dass Aktionen des zivilen Ungehorsam
und gewaltfreier Widerstand zum Erfolg führen können. Dieser Kampf ist
im Bewusstsein der Bevölkerung noch ziemlich stark verankert. Vor kurzem
wurde zum Beispiel eine Aktivistin in Paris von der Polizei angehalten,
weil sie ein Werbetafel mit konsumkristischen Parolen verändert hatte.
Und die Polizei argumentierte wie folgt: „Wenn Sie keine Werbung sehen
wollen, gehen sie doch zum Larzac!“
<>
5000 FelbefreierInnen
Auf dem Hochebene werden heute noch alternative Projekte geführt. 2003
fand dort eine riesige Veranstaltung gegen liberale Globalisierung. Über
200 000 Menschen sind angereist (ein paar hundert Menschen wohnen sonst
dort!). Es wurde über ganz vielen politischen Themen diskutiert, es gab
zahlreiche Konzerte... Die Beteiligten begeisterten sich aber vor allem
für die Debatte um ziviler Ungehorsam und direct action als politischer
Mittel. Die ersten tausend Menschen unterzeichneten eine Erklärung,
indem sie sie dazu bereit erklären, Genfelder zu befreien. Inzwischen
haben über 5000 Menschen den Aufruf unterschrieben. Diese Menschen sind
die Faucheurs Volontaires. Das ist ein Kollektiv, es ist eine informelle
Gruppe und es gibt weder Vorstand noch Vorsitzende. Es basiert auf
Ortsgruppen, die miteinander vernetzt sind. Ein mal im Jahr findet eine
Vollversammlung statt, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird,
über Aktionen und Prozesse berichtet wird.
Regelmäßig wird öffentlich zu Feldbefreiungen aufgerufen. Bisher haben
sich bis zu 1500 Leute an so einer Feldbefreiung gemeinsam beteiligt.
Die Polizei hat am Anfang die Zerstörung nicht verhindert, sie wollte
nur ein paar „Köpfe“ (Abgeordnete, Gewerkschaftler) vor Gericht stellen.
Aber sie änderte ihre Strategie, als die FeldbefreierInnen sich
freiwillig bei der Polizei meldeten. Die Einschüchterung durch Verfahren
vor Gericht hat nicht gewirkt, die FeldbefreierInnen wollen diese
Auseinandersetzung vor Gericht. Seitdem geht die Polizei gewaltsam gegen
AktivistInnen vor: Knüppel, Pfefferspray, Tränengas, Schock- und
Angriffsgranaten (Indy berichtete
http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml und
http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml )... Die Aktionen
finden weiterhin statt (siehe:
http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml ), aber meistens
geheim. Am Tag darauf treffen sich aber duzende von FeldbefreierInnen
vor der Gendarmerie und erklären sich für die nächtliche Zerstörung
verantwortlich. Die meisten Genfelder werden insofern beinahe rund um
die Uhr bewahrt.
Was haben die FeldbefreierInnen erreicht?
Die durchgeführten Aktionen sich meistens in der Öffentlichkeit positiv
dargestellt worden.
Ziviler Ungehorsam wird als politischer Kampfmittel wahrgenommen.
Diese Aktionen haben eine kritische politische Debatte um Gentechnick
ausgelöst. Bürgermeister haben versucht den Anbau zu verhindern, aber
ihre Beschlüsse wurden immer vom Prefet (Region-Behörde, wird ernannt,
nicht gewählt) gekippt. Die Lobby versucht die FeldbefreierInnen zu
diffamieren. Es werde ja für die „Biosicherheit“ geforscht, für
medizinische Zwecke, auch wenn diese Versuche in Labors durch geführt
werden können -also nicht zwangsmäßig unter freiem Himmel.
Es geht um Notstand. Die Gefahr der Ausstreung ist groß. Daher diese
Zerstörungen. Laut einer AFP-Pressemeldung vom 23.06.06 haben „Die
Genfoodmäher (französischen Feldbefreier) 2005 in Frankreich 40% der
Genmais-Felder zerstört.“
Ferner heißt es „31 von 76 Versuchsfelder wurden von den Feldbefreiern
zerstört.“ 76 Felder wurden mit Genmais angebaut, 4 übrige mit anderen
Arten von GVO.
Was Genfoodanbau betrifft (also nicht die Versuche) : Es gibt Lücken im
Gesetzt, von den die Lobby Gebrauch macht. 2005 wurde 448 Hektar
angebaut (Mais). 2006 sollen es 5000 werden. Wieviel davon letztes Jahr
zerstört wurde, steht nicht in der Pressemeldung. Aber Fakt ist, dass es
bei diesen Feldern im Vergleich zu Versuchsfeldern viel schwieriger ist,
herauszufinden wo sie liegen.
Gerichtsverfahren, ein paar Beispiele
Die FeldbefreierInnen haben politische Verfahren geführt. Die
Presseresonanz ist frankreichweit meistens gut gewesen. Die
Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich von Gerichten zu Gerichten.
Dies zeigt wie groß die Auseinandersetzung zum Thema ist. Denn, die
Bevölkerung will diese Genpflanzen nicht haben. Aber die Genmultis haben
viel macht und es geht um Millionen Euro.
Toulouse: 2004 beteiligten sich um die 1500 Leute an der Feldbefreiung
in Menville. Indy berichtete
http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml
9 Leute wurden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, 400
weitere Personen, die sich gemeldet haben, anzuklagen. Im erster Instanz
hat das Gericht entschieden, dass alle 400 angeklagt werden dürfen.
Diese Entscheidung wurde aber in Berufung gekippt und dass Gericht
übernahm gleich die Verhandlung, so dass keine Verhandlung zur Sache
(die Zerstörung) in erster Instanz statt finden konnte. Die
Berufungskammer verurteilte die AktivistInnen zu hohen Geldstrafen und
bis zu 4 Monate Haft ohne Bewährung (für die Wiederholungstäter). Jetzt
wollen die Faucheurs vor la cour de Cassation ziehen. Das ist etwa die
Revision, wo nur geprüft wird, ob Verfahrensfehler vorhanden sind (es
wird nicht über das eigentliche Thema verhandelt).
Orléans: Die 49 AktivistInnen wurden in 1. Instanz FREIGESPROCHEN, mit
einer ähnlichen Begründung wie in Versailles (siehe unten die
Urteilsbegründung).
Die Staatsanwaltschaft und die Genmultis (Monsanto) gingen in
Berufungund die AktivistInnen wurden doch verurteilt. Hierzu ein Auszug
aus der Pressemitteilung der Confédération Paysanne: „Heute, wurde
Jean-Emile Sanchez, Bauer im Aveyron und ehemaliger Vorsitzender des
Bauernverbands Confédération paysane, zu 2 Monate Haft ohne Bewährung
verurteilt, die 48 weiteren Angeklagten wurden zu 2 Monate auf Bewährung
(mit Unterlagen) und 1000€ Geldstrafe (Strafrechtlich) verurteilt. Das
Gericht weigert sich einen Freispruch für die 49 Faucheurs d'OGM
(Gen-Feldbefreier) auszusprechen.“
Die Höhe der Schadenersatz wurde noch nicht festgelegt (zivilrechtlich).
Die Betrofenen wollen vor der Cour de Cassation ziehen.
Der Staat versucht desweiteren immer wieder Druck auf Gerichte und
Presse auszuüben. 2005 hat der Innenminister Sarkozy ein Rundschreiben
an Staatsanwälte geschickt, indem er sich harte Strafe wünscht. Ferner
wird empfohlen, die führenden AktivistInnen vor Gericht zu stellen, aber
nicht die Masse. Denn die AktivistInnen isoliert und kriminalisiert
werden müssen. Es soll nicht als Massenaktion vorgestellt werden. Im
Bezug auf das Verfahren in Orléans führt die Staatsanwaltschaft
Ermittlungen gegen France3 (Lokale Berichterstattung im Fernsehen -
öffentlich). Mehrere Journalisten wurden von Gendarmerie und Polizei
verhört. Vorwurf? Sie hätten "impartial" und zu „positiv“ über des
Berufungsverfahren und die FeldbefreierInnen berichtet, das Verhalten
der Justiz zu viel kritisiert! Desweiteren versucht der Staat an die
Quellen von den Journalisten ran zu kommen. (vorher wissen sie wann
welche Aktion statt findet). All das in eile kurz vor der
Urteilsverkündung... Die Journalisten haben hierzu eine Erklärung
geschrieben. Sie ist Online (französisch) :
http://www.monde-solidaire.org/spip/article.php3?id_article=3226
Versailles: FREISPRUCH
Der Beschluß von Versailles ist besonders interessant, weil Nostand
erkannt wurde. Weil ziviler Ungehorsam (hier die Zerstörung), als
geeigneter Mittel diese Gefahr vorzubeugen, für Notwendig gehalten
wurde. Vielleicht hat das Gericht an vergangenen Verseuchung-skandale
gedacht? AIDS-infizierter Blut, Aspes , die Behörde haben immer zu spät
reagiert. dieses mal handeln ja die Bürger bevor es zu spät ist !
Am 22. Juli 2003 wurden 150 Kilos Genmaispflanzen in Guyancourt
zerrissen. Es war ein so genannter Versuchsfeld. Der Versuch wurde von
der Behörde Genehmigt. Etwa 50 AktivistInnen vom Bauernverband
Confédération paysanne waren Beteiligt. 9 wurden angeklagt. Die Aktion
wurde nicht von den Faucheurs Volontaires durchgeführt, die Initiative
war im Juli 2003 noch nicht gegründet. Die AktivistInnen haben
Widerstand geleistet, obwohl die Bewegung noch klein war, obwohl sie
nicht genau wussten wie die Solidarität sich entwickeln würde. Für die
Zerstörung eines Feldes können sie laut Gesetz zu 5 Jahre Haft
verurteilt werden und eine Geldstrafe von bis zu 75 000 Euro kann
verhängt werden. Widerstand ist notwendig! Auch wenn der Anfang klein
ist. (bei der Feldbefreiung in Gießen waren z.B. nicht so viele Leute
dabei, aber die Aktion war wichtig. Indy berichtete
http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml)
Zusammenfassung zum Gerichtsbeschluß von Versailles (12. Januar 2005, 1.
Instanz) im Verfahren gegen 9 FeldbefreierInnen
Der Vorwurf lautete gemeinschaftliche schwere Sachbeschädigung.
Die Angeklagten gestehen die Zerstörung und verteidigen sie. Sie
betonen, dass sie in Notwehr gehandelt haben.
Notstand im Gesetz:
Der Begriff war am nicht vom Anfang Bestandteil von Gesetze. Die
Rechtssprechung hat den Begrifft durchgesetzt. Aus dieser
Rechtssprechung ist dann ein Gesetz geworden.
Das ist der Artikel 122-7 vom Code Pénal (Strafgesetzbuch)
Eine Person ist Strafrechtlich nicht verantwortlich, wenn sie gegen ein
Gesetz verstoßt und bestimmte Voraussetzungen vorhanden sind:
*
Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr für Mensch und Leib, für
hochwertige Güter für die Allgemeinheit
*
Wenn kein anderer Weg als ein Verstoß gegen Gesetze möglich ist
*
Die Verhältnismäßigkeit muss vorhanden sein
Die Einschätzung der Lage richtet sich nach den Tatsachen, nach dem
Zustand der Gesellschaft, der Kenntnissen, der Werte (Vorsorgeprinzip, ...)
Notstand macht den Widerstand notwendig.
Prüfung der unmittelbar bevorstehender Gefahr
*
Die Ausstreuung und die Verseuchung von durch GVO
Das Gericht entscheidet nicht über das Gefahrpotenzial von GVO.
Das ist nicht seine Rolle. Aber es kann die wissenschaftliche
Kontroverse nicht ignorieren.
Tatsache ist, dass bei Anbau unter freiem Himmel die Gefahr der
Ausstreuung-Verseuchung besteht. Die GVO-Befürworter selbst können
dieses Risiko nicht ausschließen. Die Agence de Sécurité sanitaire
(Behörde zur Lebenmittelsicherheit) hat die Anwesenheit von
geringer Mengen an GVO im konventionellen Anbau erkannt. (Wie
Radioaktivität) Ferner wird erläutert, dass 30% des importierten
Mais aus konventionellem Anbau GVO-verseucht ist.
Das Zusammenwachsen ist nicht möglich. Versicherungen decken das
Risiko von Verseuchung durch GVO nicht.
Die Landwirte haben keine Wahl mehr, wenn GVO in der Nähe angebaut
wird. (Beispiel Kanada). Die Landwirstchaft ist in Gefahr.
*
Die französische Umweltcharta enthält das Vorsorgeprinzip.
*
Zu berücksichtigen sind auch europäische Verträge, der Vertag zu
Biosicherheit von Carthagène, das europäische recht und das
Landesrecht.
*
Weitere Gefahren kommen in Betracht. Problemhafte Fruchtbarkeit
der Pflanzen, etc... Gesundheitsrisiken: Allergien, ...Die
Auswirkungen von GVO in der Nahrungskette sind nach jetzigem
Kenntnisstand nicht absehbar.
Eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Landwirte und Verbraucher,
also die Allgemeinheit besteht
Vorsorgeprinzip
*
Die französische Umweltcharta wurde als Präambel in der
französischen Verfassung von 1858 zugefügt. Das Vorsorgeprinzip
scheint darin berücksichtigt zu sein. Entsprechende Gesetzen
müssten diese Gefahr Berücksichtigen.
Die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundrechte bewahrt das Recht auf gesunde saubere Umwelt im Art. 2
und 8
*
Die EU-Richtlinie 2001/18/CE (und 90/220/CE) bezüglich der
Freisetzung von GVO regelt das Genehmigungsverfahren für
GVO-Anbau. Die Risiken müssen eingeschätzt und geprüft werden.
Die Umsetzung dieser Richtlinie im Nationalrecht sollte bis zum
17. Oktober 01 geschehen. Frankreich hat sich nicht daran gehalten
und es wurde (bis Januar 06) kein Gesetzt verabschiedet. Das ist
ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Das Gericht soll
insofern selber prüfen, ob die erteilte Genehmigung für die GVO im
Einklang mit der EU-Richtlinie ist.
*
Laut Artikel 8 vom (Grund?)Gesetz sollen die Firmen selber diese
Richtlinien einhalten, auch wenn das Französische Gesetzt noch
nicht verabschiedet worden sind. Denn die Unternehmen sind dazu
verpflichtet, die neuen Informationen über Risiken für Umwelt und
Gesundheit zu berücksichtigen.
Notwendigkeit:
Die unmittelbar bevorstehende Gefahr besteht.
Die Angeklagten haben die legalen Rechtswege ausgeschöpft. Die
Verbots-Beschlüsse von Oberbürgermeister wurden regelmäßig
verwaltungsrechtlich gekippt. Ein Verfahren gegen Frankreich vor dem
europäischen Gerichtshof hätte Jahre gedauert (die Gefahr ist ja
unmittelbar) und wäre nicht zwingend (es geht um Geldstrafe).
Die Notwendigkeit ist vorhanden
Verhältnimäßigkeit
Die AktinistInnen haben nur die GVO zerstört, nicht die anderen
Pflanzen. Sie haben dadurch die Gefahr zu Nichte gemacht. Die Aktion ist
gewaltfrei verlaufen. Die Handlung war verhältnismäßig
Strafrechtliche Verantwortung
Notstand ist gegeben – Frankreich verstößt gegen die EU-Richtlinie -
Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN
Zivilrechtliche Verantwortung
Auch bei Notstand sind die Menschen für ihre Handlung zivilrechtlich
verantwortlich. Aber die Firmen, die Schadenersatzforderung verlangen
sind selbst verantwortlich für die Gefahr.
Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN
NB: die EU-Richtlinie auf Deutsch:
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l28130.htm
Richtlinie bezüglich der Freisetzung genetisch veränderter Organismen
Gemäß dem Vorsorgeprinzip und angesichts der Risiken für die Umwelt und
die menschliche Gesundheit, die von der Freisetzung genetisch
veränderter Organismen (GVO) ausgehen können, ist es Ziel dieser
Richtlinie, den Rechtsrahmen für die absichtliche Freisetzung und das
Inverkehrbringen von GVO zu stärken. Insbesondere erhöht die Richtlinie
die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens für die
absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO und führt ein
gemeinsames Verfahren zur Risikoabschätzung ein. Sie enthält außerdem
eine Schutzklausel und macht eine Anhörung der Öffentlichkeit sowie die
Kennzeichnung von GVO verbindlich.
Weitere Artikel zu den Faucheurs volontaires:
http://de.indymedia.org/2005/08/126430.shtml : Gendreckweg Aktion in
Frankreich: Repression (30.08.2005 )
http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml : Frankreich:
Genfelder werden weiterhin zerstört (21.07.2005)
http://de.indymedia.org/2005/06/121376.shtml : Feldbefreiung in
Frankreich, Widerstand lebt (23.06.2005)
http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml : Erneut Polizeigewalt
gegen GenfoodmäherInnen (28.09.2004)
http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml : Genfood: Gewaltsame
Repression bei Aktionen (16.09.2004 )
http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml : Genfood: 1500
Aktivisten auf dem Schlachtfeld (23.08.2004 )
http://www.monde-solidaire.org
<http://www.monde-solidaire.org/spip/index.php> : Homepage auf Französisch
Zu der Feldbefreiung in Gießen (Pfingsten 2006)
http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml
http://www.gendreck-giessen.de.vu <http://www.gendreck-giessen.de.vu/>
E-mailverteiler für Interessierte: genug-ist-genug at listi.jpberlin.de
<mailto:genug-ist-genug at listi.jpberlin.de>
Gendreck-weg:
http://www.gendreck-weg.de/
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