[Gen-Info] Frz. Feldbefreier vor Gericht: zw. Freispruch und Haftstrafen

Cilou cecile.lecomte at gmx.de
Sa Jul 1 17:12:40 CEST 2006


Zu den FeldbefreierInnen in Frankreich, eine aktuelle Zusammenfassung:
Cécile

http://de.indymedia.org/2006/07/151292.shtml

Frz. Feldbefreier vor Gericht: zw. Freispruch und Haftstrafen

Die französischen FeldbefreierInnen sind zu einer 
politisch-gesellschaftlich wichtige Bewegung geworden. Sie haben die 
Auseinandersetzung um den Anbau und die Kommerzialisierung von 
Gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) in die Öffentlichkeit gebracht. 
Feldbefreiungen mit bis zu 1500 beteiligten wurden durchgeführt, oder 
auch gewaltsam von der Polizei verhindert. Die AktivistInnen führen 
politische Gerichtsverfahren durch. Der Staat wird dazu gezwungen, sich 
mit dem Thema zu befassen. Die Popularität der Bewegung ist groß. Die 
Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich. Es kam zu hohen Geldstrafen 
und zu Gefängnisstrafen von bis zu 4 Monate. In Versailles dagegen 
wurden die AktivistInnen in erster Instanz freigesprochen.

Kurzer Rückblick:

Die ersten Gen-Felder wurden schon ab der 90er regelmäßig zerstört. Der 
alternative Bauernverband Confédération Paysanne hat vom Anfang an, auf 
ziviler Ungehorsam gesetzt – nicht ohne Gründe.

Die Bauer wissen, das sie Erfolg haben können. Die Wurzeln vom 
Bauernverband Confédération Paysanne selbst liegen im langjährigem 
erfolgreichen Larzac-Kampf. Die französische Armee wollte damals (1971) 
aus dem Larzac Hochebene ein Bombodrom machen. Die Bauer haben sich 
gewaltfrei und phantasievoll zu Wehr gesetzt. Landbesetzung, ... Sie 
wurden dadurch von vielen Menschen von Außerhalb unterstützt. Die 
Repression ist gewaltsam gewesen. Knüppel, Tränengas ohne ende gegen 
DemanstratInnen. Verurteilungen zu Knast, ... Aber der Widerstand ist 
immer lebendiger geworden. Die Bauer haben z. B. mal mit Treckern das 
Tor vom Gerichtsgebäude zerstört, damit die Schafen dem Verfahren 
beiwohnen können. Mit den selbigen Schafen wurde eine Marsch nach Paris 
organisiert (700 Km zu Fuß) und es wurde unter dem Eiffelturm gezeltet. 
1981 gab die Regierung auf. Der Larzac-Kampf ist heute noch von großer 
Bedeutung und ist der Beweis dafür, dass Aktionen des zivilen Ungehorsam 
und gewaltfreier Widerstand zum Erfolg führen können. Dieser Kampf ist 
im Bewusstsein der Bevölkerung noch ziemlich stark verankert. Vor kurzem 
wurde zum Beispiel eine Aktivistin in Paris von der Polizei angehalten, 
weil sie ein Werbetafel mit konsumkristischen Parolen verändert hatte. 
Und die Polizei argumentierte wie folgt: „Wenn Sie keine Werbung sehen 
wollen, gehen sie doch zum Larzac!“

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5000 FelbefreierInnen

Auf dem Hochebene werden heute noch alternative Projekte geführt. 2003 
fand dort eine riesige Veranstaltung gegen liberale Globalisierung. Über 
200 000 Menschen sind angereist (ein paar hundert Menschen wohnen sonst 
dort!). Es wurde über ganz vielen politischen Themen diskutiert, es gab 
zahlreiche Konzerte... Die Beteiligten begeisterten sich aber vor allem 
für die Debatte um ziviler Ungehorsam und direct action als politischer 
Mittel. Die ersten tausend Menschen unterzeichneten eine Erklärung, 
indem sie sie dazu bereit erklären, Genfelder zu befreien. Inzwischen 
haben über 5000 Menschen den Aufruf unterschrieben. Diese Menschen sind 
die Faucheurs Volontaires. Das ist ein Kollektiv, es ist eine informelle 
Gruppe und es gibt weder Vorstand noch Vorsitzende. Es basiert auf 
Ortsgruppen, die miteinander vernetzt sind. Ein mal im Jahr findet eine 
Vollversammlung statt, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird, 
über Aktionen und Prozesse berichtet wird.

Regelmäßig wird öffentlich zu Feldbefreiungen aufgerufen. Bisher haben 
sich bis zu 1500 Leute an so einer Feldbefreiung gemeinsam beteiligt. 
Die Polizei hat am Anfang die Zerstörung nicht verhindert, sie wollte 
nur ein paar „Köpfe“ (Abgeordnete, Gewerkschaftler) vor Gericht stellen. 
Aber sie änderte ihre Strategie, als die FeldbefreierInnen sich 
freiwillig bei der Polizei meldeten. Die Einschüchterung durch Verfahren 
vor Gericht hat nicht gewirkt, die FeldbefreierInnen wollen diese 
Auseinandersetzung vor Gericht. Seitdem geht die Polizei gewaltsam gegen 
AktivistInnen vor: Knüppel, Pfefferspray, Tränengas, Schock- und 
Angriffsgranaten (Indy berichtete 
http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml und
http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml )... Die Aktionen 
finden weiterhin statt (siehe: 
http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml ), aber meistens 
geheim. Am Tag darauf treffen sich aber duzende von FeldbefreierInnen 
vor der Gendarmerie und erklären sich für die nächtliche Zerstörung 
verantwortlich. Die meisten Genfelder werden insofern beinahe rund um 
die Uhr bewahrt.


Was haben die FeldbefreierInnen erreicht?

Die durchgeführten Aktionen sich meistens in der Öffentlichkeit positiv 
dargestellt worden.

Ziviler Ungehorsam wird als politischer Kampfmittel wahrgenommen.

Diese Aktionen haben eine kritische politische Debatte um Gentechnick 
ausgelöst. Bürgermeister haben versucht den Anbau zu verhindern, aber 
ihre Beschlüsse wurden immer vom Prefet (Region-Behörde, wird ernannt, 
nicht gewählt) gekippt. Die Lobby versucht die FeldbefreierInnen zu 
diffamieren. Es werde ja für die „Biosicherheit“ geforscht, für 
medizinische Zwecke, auch wenn diese Versuche in Labors durch geführt 
werden können -also nicht zwangsmäßig unter freiem Himmel.

Es geht um Notstand. Die Gefahr der Ausstreung ist groß. Daher diese 
Zerstörungen. Laut einer AFP-Pressemeldung vom 23.06.06 haben „Die 
Genfoodmäher (französischen Feldbefreier) 2005 in Frankreich 40% der 
Genmais-Felder zerstört.“
Ferner heißt es „31 von 76 Versuchsfelder wurden von den Feldbefreiern 
zerstört.“ 76 Felder wurden mit Genmais angebaut, 4 übrige mit anderen 
Arten von GVO.
Was Genfoodanbau betrifft (also nicht die Versuche) : Es gibt Lücken im 
Gesetzt, von den die Lobby Gebrauch macht. 2005 wurde 448 Hektar 
angebaut (Mais). 2006 sollen es 5000 werden. Wieviel davon letztes Jahr 
zerstört wurde, steht nicht in der Pressemeldung. Aber Fakt ist, dass es 
bei diesen Feldern im Vergleich zu Versuchsfeldern viel schwieriger ist, 
herauszufinden wo sie liegen.


Gerichtsverfahren, ein paar Beispiele

Die FeldbefreierInnen haben politische Verfahren geführt. Die 
Presseresonanz ist frankreichweit meistens gut gewesen. Die 
Rechtssprechung ist sehr unterschiedlich von Gerichten zu Gerichten. 
Dies zeigt wie groß die Auseinandersetzung zum Thema ist. Denn, die 
Bevölkerung will diese Genpflanzen nicht haben. Aber die Genmultis haben 
viel macht und es geht um Millionen Euro.


Toulouse: 2004 beteiligten sich um die 1500 Leute an der Feldbefreiung 
in Menville. Indy berichtete 
http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml

9 Leute wurden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, 400 
weitere Personen, die sich gemeldet haben, anzuklagen. Im erster Instanz 
hat das Gericht entschieden, dass alle 400 angeklagt werden dürfen. 
Diese Entscheidung wurde aber in Berufung gekippt und dass Gericht 
übernahm gleich die Verhandlung, so dass keine Verhandlung zur Sache 
(die Zerstörung) in erster Instanz statt finden konnte. Die 
Berufungskammer verurteilte die AktivistInnen zu hohen Geldstrafen und 
bis zu 4 Monate Haft ohne Bewährung (für die Wiederholungstäter). Jetzt 
wollen die Faucheurs vor la cour de Cassation ziehen. Das ist etwa die 
Revision, wo nur geprüft wird, ob Verfahrensfehler vorhanden sind (es 
wird nicht über das eigentliche Thema verhandelt).


Orléans: Die 49 AktivistInnen wurden in 1. Instanz FREIGESPROCHEN, mit 
einer ähnlichen Begründung wie in Versailles (siehe unten die 
Urteilsbegründung).

Die Staatsanwaltschaft und die Genmultis (Monsanto) gingen in 
Berufungund die AktivistInnen wurden doch verurteilt. Hierzu ein Auszug 
aus der Pressemitteilung der Confédération Paysanne: „Heute, wurde 
Jean-Emile Sanchez, Bauer im Aveyron und ehemaliger Vorsitzender des 
Bauernverbands Confédération paysane, zu 2 Monate Haft ohne Bewährung 
verurteilt, die 48 weiteren Angeklagten wurden zu 2 Monate auf Bewährung 
(mit Unterlagen) und 1000€ Geldstrafe (Strafrechtlich) verurteilt. Das 
Gericht weigert sich einen Freispruch für die 49 Faucheurs d'OGM 
(Gen-Feldbefreier) auszusprechen.“
Die Höhe der Schadenersatz wurde noch nicht festgelegt (zivilrechtlich). 
Die Betrofenen wollen vor der Cour de Cassation ziehen.

Der Staat versucht desweiteren immer wieder Druck auf Gerichte und 
Presse auszuüben. 2005 hat der Innenminister Sarkozy ein Rundschreiben 
an Staatsanwälte geschickt, indem er sich harte Strafe wünscht. Ferner 
wird empfohlen, die führenden AktivistInnen vor Gericht zu stellen, aber 
nicht die Masse. Denn die AktivistInnen isoliert und kriminalisiert 
werden müssen. Es soll nicht als Massenaktion vorgestellt werden. Im 
Bezug auf das Verfahren in Orléans führt die Staatsanwaltschaft 
Ermittlungen gegen France3 (Lokale Berichterstattung im Fernsehen - 
öffentlich). Mehrere Journalisten wurden von Gendarmerie und Polizei 
verhört. Vorwurf? Sie hätten "impartial" und zu „positiv“ über des 
Berufungsverfahren und die FeldbefreierInnen berichtet, das Verhalten 
der Justiz zu viel kritisiert! Desweiteren versucht der Staat an die 
Quellen von den Journalisten ran zu kommen. (vorher wissen sie wann 
welche Aktion statt findet). All das in eile kurz vor der 
Urteilsverkündung... Die Journalisten haben hierzu eine Erklärung 
geschrieben. Sie ist Online (französisch) :
http://www.monde-solidaire.org/spip/article.php3?id_article=3226


Versailles: FREISPRUCH

Der Beschluß von Versailles ist besonders interessant, weil Nostand 
erkannt wurde. Weil ziviler Ungehorsam (hier die Zerstörung), als 
geeigneter Mittel diese Gefahr vorzubeugen, für Notwendig gehalten 
wurde. Vielleicht hat das Gericht an vergangenen Verseuchung-skandale 
gedacht? AIDS-infizierter Blut, Aspes , die Behörde haben immer zu spät 
reagiert. dieses mal handeln ja die Bürger bevor es zu spät ist !


Am 22. Juli 2003 wurden 150 Kilos Genmaispflanzen in Guyancourt 
zerrissen. Es war ein so genannter Versuchsfeld. Der Versuch wurde von 
der Behörde Genehmigt. Etwa 50 AktivistInnen vom Bauernverband 
Confédération paysanne waren Beteiligt. 9 wurden angeklagt. Die Aktion 
wurde nicht von den Faucheurs Volontaires durchgeführt, die Initiative 
war im Juli 2003 noch nicht gegründet. Die AktivistInnen haben 
Widerstand geleistet, obwohl die Bewegung noch klein war, obwohl sie 
nicht genau wussten wie die Solidarität sich entwickeln würde. Für die 
Zerstörung eines Feldes können sie laut Gesetz zu 5 Jahre Haft 
verurteilt werden und eine Geldstrafe von bis zu 75 000 Euro kann 
verhängt werden. Widerstand ist notwendig! Auch wenn der Anfang klein 
ist. (bei der Feldbefreiung in Gießen waren z.B. nicht so viele Leute 
dabei, aber die Aktion war wichtig. Indy berichtete 
http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml)

Zusammenfassung zum Gerichtsbeschluß von Versailles (12. Januar 2005, 1. 
Instanz) im Verfahren gegen 9 FeldbefreierInnen

Der Vorwurf lautete gemeinschaftliche schwere Sachbeschädigung.

Die Angeklagten gestehen die Zerstörung und verteidigen sie. Sie 
betonen, dass sie in Notwehr gehandelt haben.


Notstand im Gesetz:

Der Begriff war am nicht vom Anfang Bestandteil von Gesetze. Die 
Rechtssprechung hat den Begrifft durchgesetzt. Aus dieser 
Rechtssprechung ist dann ein Gesetz geworden.

Das ist der Artikel 122-7 vom Code Pénal (Strafgesetzbuch)

Eine Person ist Strafrechtlich nicht verantwortlich, wenn sie gegen ein 
Gesetz verstoßt und bestimmte Voraussetzungen vorhanden sind:

    *

      Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr für Mensch und Leib, für
      hochwertige Güter für die Allgemeinheit

    *

      Wenn kein anderer Weg als ein Verstoß gegen Gesetze möglich ist

    *

      Die Verhältnismäßigkeit muss vorhanden sein

Die Einschätzung der Lage richtet sich nach den Tatsachen, nach dem 
Zustand der Gesellschaft, der Kenntnissen, der Werte (Vorsorgeprinzip, ...)

Notstand macht den Widerstand notwendig.


Prüfung der unmittelbar bevorstehender Gefahr

    *

      Die Ausstreuung und die Verseuchung von durch GVO

      Das Gericht entscheidet nicht über das Gefahrpotenzial von GVO.
      Das ist nicht seine Rolle. Aber es kann die wissenschaftliche
      Kontroverse nicht ignorieren.

      Tatsache ist, dass bei Anbau unter freiem Himmel die Gefahr der
      Ausstreuung-Verseuchung besteht. Die GVO-Befürworter selbst können
      dieses Risiko nicht ausschließen. Die Agence de Sécurité sanitaire
      (Behörde zur Lebenmittelsicherheit) hat die Anwesenheit von
      geringer Mengen an GVO im konventionellen Anbau erkannt. (Wie
      Radioaktivität) Ferner wird erläutert, dass 30% des importierten
      Mais aus konventionellem Anbau GVO-verseucht ist.

      Das Zusammenwachsen ist nicht möglich. Versicherungen decken das
      Risiko von Verseuchung durch GVO nicht.

      Die Landwirte haben keine Wahl mehr, wenn GVO in der Nähe angebaut
      wird. (Beispiel Kanada). Die Landwirstchaft ist in Gefahr.

    *

      Die französische Umweltcharta enthält das Vorsorgeprinzip.

    *

      Zu berücksichtigen sind auch europäische Verträge, der Vertag zu
      Biosicherheit von Carthagène, das europäische recht und das
      Landesrecht.

    *

      Weitere Gefahren kommen in Betracht. Problemhafte Fruchtbarkeit
      der Pflanzen, etc... Gesundheitsrisiken: Allergien, ...Die
      Auswirkungen von GVO in der Nahrungskette sind nach jetzigem
      Kenntnisstand nicht absehbar.

Eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Landwirte und Verbraucher, 
also die Allgemeinheit besteht

Vorsorgeprinzip

    *

      Die französische Umweltcharta wurde als Präambel in der
      französischen Verfassung von 1858 zugefügt. Das Vorsorgeprinzip
      scheint darin berücksichtigt zu sein. Entsprechende Gesetzen
      müssten diese Gefahr Berücksichtigen.

      Die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
      Grundrechte bewahrt das Recht auf gesunde saubere Umwelt im Art. 2
      und 8

    *

      Die EU-Richtlinie 2001/18/CE (und 90/220/CE) bezüglich der
      Freisetzung von GVO regelt das Genehmigungsverfahren für
      GVO-Anbau. Die Risiken müssen eingeschätzt und geprüft werden.

      Die Umsetzung dieser Richtlinie im Nationalrecht sollte bis zum
      17. Oktober 01 geschehen. Frankreich hat sich nicht daran gehalten
      und es wurde (bis Januar 06) kein Gesetzt verabschiedet. Das ist
      ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Das Gericht soll
      insofern selber prüfen, ob die erteilte Genehmigung für die GVO im
      Einklang mit der EU-Richtlinie ist.

    *

      Laut Artikel 8 vom (Grund?)Gesetz sollen die Firmen selber diese
      Richtlinien einhalten, auch wenn das Französische Gesetzt noch
      nicht verabschiedet worden sind. Denn die Unternehmen sind dazu
      verpflichtet, die neuen Informationen über Risiken für Umwelt und
      Gesundheit zu berücksichtigen.

Notwendigkeit:

Die unmittelbar bevorstehende Gefahr besteht.

Die Angeklagten haben die legalen Rechtswege ausgeschöpft. Die 
Verbots-Beschlüsse von Oberbürgermeister wurden regelmäßig 
verwaltungsrechtlich gekippt. Ein Verfahren gegen Frankreich vor dem 
europäischen Gerichtshof hätte Jahre gedauert (die Gefahr ist ja 
unmittelbar) und wäre nicht zwingend (es geht um Geldstrafe).

Die Notwendigkeit ist vorhanden



Verhältnimäßigkeit

Die AktinistInnen haben nur die GVO zerstört, nicht die anderen 
Pflanzen. Sie haben dadurch die Gefahr zu Nichte gemacht. Die Aktion ist 
gewaltfrei verlaufen. Die Handlung war verhältnismäßig

Strafrechtliche Verantwortung

Notstand ist gegeben – Frankreich verstößt gegen die EU-Richtlinie -

Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN



Zivilrechtliche Verantwortung

Auch bei Notstand sind die Menschen für ihre Handlung zivilrechtlich 
verantwortlich. Aber die Firmen, die Schadenersatzforderung verlangen 
sind selbst verantwortlich für die Gefahr.

Die Angeklagten werden FREIGESPROCHEN

NB: die EU-Richtlinie auf Deutsch: 
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l28130.htm

Richtlinie bezüglich der Freisetzung genetisch veränderter Organismen

Gemäß dem Vorsorgeprinzip und angesichts der Risiken für die Umwelt und 
die menschliche Gesundheit, die von der Freisetzung genetisch 
veränderter Organismen (GVO) ausgehen können, ist es Ziel dieser 
Richtlinie, den Rechtsrahmen für die absichtliche Freisetzung und das 
Inverkehrbringen von GVO zu stärken. Insbesondere erhöht die Richtlinie 
die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens für die 
absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO und führt ein 
gemeinsames Verfahren zur Risikoabschätzung ein. Sie enthält außerdem 
eine Schutzklausel und macht eine Anhörung der Öffentlichkeit sowie die 
Kennzeichnung von GVO verbindlich.


Weitere Artikel zu den Faucheurs volontaires:

http://de.indymedia.org/2005/08/126430.shtml : Gendreckweg Aktion in 
Frankreich: Repression (30.08.2005 )

http://germany.indymedia.org/2005/07/123518.shtml : Frankreich: 
Genfelder werden weiterhin zerstört (21.07.2005)

http://de.indymedia.org/2005/06/121376.shtml : Feldbefreiung in 
Frankreich, Widerstand lebt (23.06.2005)

http://germany.indymedia.org/2004/09/94889.shtml : Erneut Polizeigewalt 
gegen GenfoodmäherInnen (28.09.2004)

http://germany.indymedia.org/2004/09/93829.shtml : Genfood: Gewaltsame 
Repression bei Aktionen (16.09.2004 )

http://germany.indymedia.org/2004/08/90345.shtml : Genfood: 1500 
Aktivisten auf dem Schlachtfeld (23.08.2004 )

http://www.monde-solidaire.org 
<http://www.monde-solidaire.org/spip/index.php> : Homepage auf Französisch


Zu der Feldbefreiung in Gießen (Pfingsten 2006)

http://germany.indymedia.org/2006/06/148745.shtml

http://www.gendreck-giessen.de.vu <http://www.gendreck-giessen.de.vu/>

E-mailverteiler für Interessierte: genug-ist-genug at listi.jpberlin.de 
<mailto:genug-ist-genug at listi.jpberlin.de>


Gendreck-weg:

http://www.gendreck-weg.de/





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