[Gen-Info] Gen-Moratorium in der Schweiz

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Di Nov 1 20:08:26 CET 2005


Hallo Leute!

Hier noch ein interessanter Artikel aus der Schweizer 'WOZ'.
Insbesondere zum Stand der Scheizer Volksabstimmung
über das dortige Gen-Moratorium ist hier in Deutschland
kaum je etwas zu erfahren. Am 27. November werden die
SchweizerInnen über dessen Fortbestand entscheiden. 

Ciao
   Klaus Schramm
   klaus.schramm at bund.net

27.10.2005

                               Agro-Gentechnik 

                      Nützlich? Gefährlich? Nachhaltig? 

             Von Marcel Hänggi (Mitarbeit: Benno Vogel) 

             Am 27. November kommt die Initiative für ein
             Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft zur
             Abstimmung. Aus diesem Anlass: die zwölf wichtigsten
             Fragen zur Gentechnik in der Landwirtschaft. 

             1. Was bietet die Gentechnik der Landwirtschaft heute? 

             Die kommerziellen Anwendungen der Gentechnik in der
             Landwirtschaft betreffen heute vier Pflanzenarten - Mais,
             Raps, Baumwolle, Soja - und zwei Eigenschaften -
             Herbizidresistenz und Schädlingsresistenz.
             Herbizidresistente Pflanzen werden zusammen mit
             einem Breitbandherbizid des gleichen Herstellers
             angeboten, das alle Pflanzen auf dem Feld ausser den
             erwünschten vernichtet. Seit Jahren angekündigt
             werden Pflanzen, die den KonsumentInnen und nicht nur
             den LandwirtInnen Vorteile bringen sollen: etwa besser
             schmeckende, vitaminreichere Früchte oder gar solche,
             die pharmakologische Wirkstoffe enthalten. 

             2. Konsumieren wir heute bereits GVO-Produkte? 

             Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen
             (GVO) müssen gemäss Gentechnikgesetz deklariert
             werden, der Import von GVO ist bewilligungspflichtig.
             Zugelassen sind hierzulande eine GV-Soja- und drei
             GV-Maissorten. Allerdings verzichten fast alle Händler
             freiwillig auf GVO; der Umfang des Imports ist minimal.
             Nicht deklarationspflichtig sind Fleisch, Eier und
             Milchprodukte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden.
             Vergangenes Jahr bestand ein halbes Prozent der
             Futtermittelimporte aus GVO. (Ein Moratorium würde die
             Einfuhr von Futter- und Lebensmitteln nicht verbieten.)
             Keine Deklarationspflicht besteht für Textilien aus
             GV-Baumwolle. 

             3. Ist der Konsum transgener Produkte gefährlich? 

             Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt, es
             gebe «keine Daten darüber, dass geprüfte
             Gentech-Lebensmittel nicht sicher sind». Millionen
             Menschen weltweit, argumentieren BefürworterInnen,
             essen aus GVO hergestellte Produkte, und es sind keine
             Gesundheitsschäden bekannt, die nachweislich darauf
             zurückgehen. Allerdings hat bislang auch niemand
             versucht, diesen Nachweis wissenschaftlich zu
             erbringen. Zumindest in Fütterungsversuchen mit Tieren
             sind Schäden festgestellt worden, die sich nicht
             eindeutig erklären lassen. 1998 fütterte der Biochemiker
             Arpad Pusztai Ratten mit Kartoffeln, die mit einem Gen
             des Schneeglöckleins ein Protein (Lektin) gegen
             Frassinsekten herstellen. Die Ratten erkrankten, obwohl
             das Lektin selber, wenn es dem Futter beigemischt
             wurde, die Ratten nicht schädigte. Offenbar löst die
             Einbringung des Lektin-Gens in das Kartoffelgenom
             mehr aus als die blosse Bildung von Lektin (vgl. Frage
             10). Gentech-BefürworterInnen zweifeln Pusztais
             Resultate an. Zu ähnlichen Resultaten wie Pusztai kam
             2004 eine Studie, die im Auftrag des Agrokonzerns
             Monsanto erstellt wurde und eigentlich hätte zeigen
             sollen, dass der Genuss des transgenen Maises Mon 863
             unbedenklich sei (vgl. Frage 9). 

             4. Gefährden GVO die Umwelt? 

             Gentechnisch veränderte Pflanzen können sich mit
             verwandten Arten kreuzen. Falls transgene Pflanzen
             Eigenschaften aufweisen, die ihnen einen
             Überlebensvorteil bieten, können sich diese, einmal
             freigesetzt, in der Umwelt schnell verbreiten. Das kann
             die biologische Vielfalt gefährden, zudem besteht die
             Gefahr, dass so genannte «Super-Unkräuter» entstehen,
             da einige Nutzpflanzen sich mit Unkräutern kreuzen
             können (etwa Sorghum mit dem Unkraut Aleppohirse
             oder Raps mit Rüpsen). Strittig ist, in welchem Umfang
             solche Auskreuzungen stattfinden. 

             Ein weiteres Risiko ist der so genannte horizontale
             Gentransfer, bei dem Pflanzengene in Mikroorganismen
             gelangen. Das ist vor allem dann gefährlich, wenn
             Antibiotikaresistenz-Gene transferiert werden. Solche
             wurden in den ersten Jahren der Gentechnik aus
             technischen Gründen verwendet.
             Gentech-BefürworterInnen meinen, dass horizontaler
             Gentransfer äusserst unwahrscheinlich sei; KritikerInnen
             weisen darauf hin, dass auch aus einer sehr geringen
             Wahrscheinlichkeit bei einer sehr grossen Anzahl
             Pflanzen und Mikroorganismen eine reale Möglichkeit
             resultiere. 

             Sicher ist: Das Risiko ist wenig erforscht. Nur rund
             hundert von tausend Freisetzungsversuchen mit
             GV-Pflanzen in Europa wurden von Risikoanalysen
             begleitet. Die weltgrösste
             Umweltschutz-Dachorganisation, die World
             Conservation Union IUCN, die unter anderem 82 Staaten
             zu ihren Mitgliedern zählt, forderte 2004 wegen der
             bestehenden Unsicherheiten ein Gentech-Moratorium.
             Ein Nationalfondsprojekt über «Nutzen und Risiken der
             Freisetzung von GVO» ist geplant; über dessen
             Bewilligung entscheidet der Bundesrat diesen Herbst. 

             5. Ist Koexistenz möglich? 

             Grundsätzlich ist Koexistenz, das Nebeneinander von
             Landwirtschaft mit und ohne GVO, eine asymmetrische
             Sache: Kreuzen gentechnisch veränderte Pflanzen in
             das Feld des gentechfreien Betriebs ein, so kann dieser
             seine Produkte nicht mehr als gentechfrei verkaufen,
             sobald ein Grenzwert (0,9 Prozent) überschritten ist.
             Umgekehrt entsteht kein Schaden. 

             Koexistenz ist möglich, sagt eine im April 2005
             veröffentlichte Studie der Eidgenössischen
             Forschungsanstalt Reckenholz (FAL): Für Mais und
             Raps müsste zwischen den Feldern, je nach Sorte,
             lediglich ein Abstand von 25 bis 50 Metern eingehalten
             werden, zudem sei eine Reihe technischer und
             organisatorischer Massnahmen nötig. Demgegenüber
             kommt das Forschungsinstitut für Biologischen
             Landbau (FiBL) zum Schluss, Koexistenz sei in der
             kleinräumigen Landwirtschaft der Schweiz
             unwirtschaftlich: Beim Raps etwa wären Feldabstände
             von vier Kilometern nötig. Weil Rapssamen sehr lange
             fruchtbar bleiben, kann eine Auskreuzung auch noch
             nach Jahren stattfinden. Die Differenzen zwischen FAL
             und FiBL rühren von verschiedenen Annahmen her: Die
             FAL hielt eine Einkreuzung von 0,5 Prozent für
             tolerierbar. Das FiBL rechnete mit 0,1 Prozent, damit der
             Grenzwert auch dann eingehalten werden kann, wenn
             Verunreinigungen aus verschiedenen Quellen sich
             kumulieren. 

             Das Gesetz will den Konsum GVO-freier Produkte
             ermöglichen. Weil absolute Reinheit nicht garantiert
             werden kann, sieht die Verordnung Grenzwerte vor. Das
             Ziel ist jedoch, Verunreinigungen möglichst zu
             vermeiden und nicht die Grenzwerte auszureizen.
             Deshalb ist es sinnvoll, mit tieferen Toleranzwerten zu
             rechnen. 

             6. Ist GVO-Landwirtschaft nachhaltig? 

             Wächst die Weltbevölkerung weiter wie bisher, wird es
             mehr Nahrungsmittel brauchen. Zusätzlicher
             Landverbrauch und noch mehr Einsatz von
             Agrochemikalien könnten die Ökosysteme zum Kollaps
             bringen. Gentechnik helfe, dies zu verhindern, sagen ihre
             BefürworterInnen: Dank Ertragssteigerung könne der
             Flächenbedarf reduziert werden; ausserdem sinke der
             Bedarf an Agrochemikalien, weil ja schädlingsresistente
             Pflanzen nicht mehr gegen Schädlinge gespritzt werden
             müssten. Das ist teilweise korrekt, sagt etwa das FiBL -
             aber nur, wenn mit konventioneller Landwirtschaft
             verglichen werde. Wird der Verbrauch an
             Agrochemikalien, der Energie- und Wasserverbrauch, die
             Bodenfruchtbarkeit, die biologische Vielfalt gemessen,
             schliesst der Bio- gegenüber dem GVO-Landbau überall -
             und teilweise markant - besser ab. Selbst der
             Minderbedarf an Chemikalien dank GVO im Vergleich mit
             der konventionellen Landwirtschaft ist umstritten: Weil
             Schädlinge und Unkräuter sich an die transgenen
             Pflanzen anpassen und ihrerseits Resistenzen
             entwickeln, würden nur in den ersten Jahren weniger
             Chemikalien gespritzt. Schliesslich lagert die
             Gentech-Landwirtschaft einen beträchtlichen Teil ihrer
             Kosten aus, das heisst, der Anbau mag für den einzelnen
             Betrieb ökonomisch interessant sein, aber die
             (ökologischen) Folgekosten trägt die Allgemeinheit. 

             7. Hilft Gentechnik gegen Hunger und Unterernährung? 

             Transgene trockenheits- oder salzresistente
             Nutzpflanzen könnten in Gegenden gedeihen, die heute
             unterversorgt sind; gegen Mangelkrankheiten sollen
             transgene Pflanzen helfen, die besonders vitaminreich
             sind. Der an der ETH entwickelte transgene Golden Rice
             enthält Betacarotin, aus dem der Körper Vitamin A bildet.
             Er soll Millionen Kindern helfen, die unter
             Vitamin-A-Mangel leiden und von Erblindung bedroht
             sind. 

             Aus entwicklungspolitischer Sicht fragt sich, ob die
             Vorteile gentechnischer Lösungsansätze die Nachteile
             aufwiegen und ob sich die Ziele auf anderem Weg nicht
             effizienter erreichen lassen. Die
             Weltlandwirtschaftsorganisation (FAO) setzt auf Gentech,
             und auch einige unabhängige Entwicklungsfachleute
             wie Welternährungspreisträger Per Pinstrup-Andersen
             wollen diese Option offen halten. Für die Mehrheit der
             Entwicklungsorganisationen aber ist Gentechnik der
             falsche Weg. Golden Rice ist aus ihrer Sicht eine
             Hightechlösung für ein Problem, das durch eine
             Monokultur-Hightechlandwirtschaft verursacht ist, die für
             den Weltmarkt statt für lokale Bedürfnisse produziert:
             Das Problem ist nicht, dass die traditionelle Nahrung zu
             wenig Betacarotin enthielte, sondern dass die Menschen
             keinen Zugang dazu haben. Und was die
             Trockenheitsresistenz angeht: Das Internationale
             Forschungszentrum für Landbau in Trockenzonen in
             Aleppo (Icarda, siehe WOZ Nr. 41/04), das keinerlei
             Berührungsängste zur Gentechnologie kennt, setzt auf
             Lowtechmethoden zur optimierten Wassernutzung, auf
             konventionelle Züchtung sowie auf «vergessene»
             Landrassen statt auf GVO, weil es sich davon effizientere
             Lösungen verspricht. 

             8. Schaffen GVO neue Abhängigkeiten? 

             Für viele Gentech-KritikerInnen, aber auch für
             unabhängige Gentech-BefürworterInnen sind neue
             Abhängigkeiten die gewichtigste negative Folge des
             GVO-Anbaus. Diese liegt weniger in der Technologie als
             in der Patentgesetzgebung und -praxis begründet, seit
             1980 das US-Bundesgericht erstmals ein Patent auf
             einen gentechnisch veränderten Mikroorganismus für
             gültig erklärt hat. GVO sind heute mit Urheberrechten
             belegt. Wer Saatgut kauft, kauft gleichzeitig eine -
             beschränkte - Nutzungslizenz für diese Urheberrechte,
             die im Besitz der Firma bleiben. Das verändert die
             Machtverhältnisse in der Landwirtschaft radikal, betrifft
             insbesondere KleinbäuerInnen in Entwicklungsländern
             und beeinflusst die Versorgungslage dieser Länder
             nachteilig. Der GVO-Markt wird heute fast vollständig von
             vier Konzernen (Monsanto, Syngenta, DuPont, Bayer)
             beherrscht. Industriekritische Gentech-BefürworterInnen
             haben deshalb eine Initiative gestartet, die sich an der
             Open-Source-Bewegung für freie Software orientiert und
             die Produkte der Gentechnologie frei verfügbar machen
             will. 

             9. Kann man GVO-Herstellern trauen? 

             Nein. Bis im März 2005 exportierte Syngenta in Europa
             nicht zugelassenen Bt-10-Mais als Bt-11-Mais deklariert
             aus den USA in die EU. Als das bekannt wurde, sprach
             Syngenta von einem Fehler und beteuerte, die beiden
             Maissorten seien fast identisch. Das war gelogen: Bt-10
             enthält, anders als Bt-11, ein (in Europa verbotenes)
             Antibiotikaresistenz-Gen. Monsanto hat die Zulassung
             von Mon-863-Mais in der EU beantragt (das Verfahren ist
             noch hängig). Dazu hat die Firma eine in ihrem Auftrag
             erstellte, tausendseitige Studie eingereicht. Laut
             Zusammenfassung wiesen Fütterungsversuche an
             Ratten diesen Mais als unbedenklich aus. Doch die
             Zusammenfassung widersprach den Resultaten: An den
             Nieren der gefütterten Ratten waren Schädigungen
             festgestellt worden (vgl. Frage 3). 

             Agrofirmen und gentech-freundliche Regierungen üben
             ausserdem Druck auf die öffentliche Forschung und
             wissenschaftliche Journale aus. 2001 publizierte
             «Nature» ein Paper über Auskreuzungen transgenen
             Maises in Mexiko. Die Studie ist umstritten - dieses Jahr
             publizierte «PNAS online» eine Studie, die keine Spuren
             von GVO im mexikanischen Mais feststellte -, doch wer
             immer Recht hat: Sicher ist, dass massiv Druck auf die
             «Nature»-Redaktion ausgeübt wurde, der diese dazu
             brachte, sich von der Studie zu distanzieren - ein bisher
             einmaliger Vorgang. Arpad Pusztai (vgl. Frage 3) verlor,
             nachdem er öffentlich über seine
             Lektin-Kartoffel-Versuche gesprochen hatte, auf Druck
             der britischen Regierung seine Stelle. 

             10. Weiss man, wie künstlich verpflanzte Gene wirken? 

             Die Agrogentechnik beruht auf der Grundannahme, dass
             ein Gen, das im Organismus X eine bestimmte
             Eigenschaft hat, im Organismus Y genau gleich wirkt.
             Diese Annahme ist nicht vollkommen falsch. So bringt
             das Gen, das im Bacillus thuringiensis ein Insektengift
             produziert, Nutzpflanzen dazu, ebendieses Gift zu
             produzieren. Die Grundannahme greift aber zu kurz.
             Schon die Definition von «Gen» ist unklar; Gene können
             im selben Organismus auf verschiedene Arten wirken.
             Die Mechanismen, die bestimmen, wann ein Gen wie
             wirkt, und das Zusammenspiel der Gene sind bei weitem
             nicht abschliessend geklärt. 

             11. Gefährdet ein Moratorium den Forschungsplatz
             Schweiz? 

             Die Forschung wird vom Moratorium ausgenommen. Die
             GegnerInnen des Moratoriums meinen aber, dieses setze
             «falsche Signale» und schade der Forschung indirekt.
             Doch: Die Forschung gibt es nicht - es gibt verschiedene
             Forschungsrichtungen, die miteinander um begrenzte
             Fördermittel konkurrieren. Wer «forschungsfeindlich!»
             ruft, vergisst meist zu fragen, welche Forschung gemeint
             ist. Derzeit wird in Gentech-Forschung, da kommerziell
             lukrativ, weit mehr investiert als beispielsweise in
             Biolandbauforschung. Wenn also das Moratorium die
             Gentech-Forschung tatsächlich bremsen sollte, wäre
             dies schlicht ein Korrektiv zu einer problematischen
             Schwerpunktsetzung. 

             12. Wäre ein Gentech-Moratorium mit internationalem
             Recht vereinbar? 

             Die Welthandelsorganisation (WTO) verbietet
             Handelshemmnisse, die nicht auf wissenschaftlich
             begründeten Bedenken beruhen. Doch was
             «wissenschaftlich» sei, lässt sich nicht so klar
             bestimmen. Zwischen der EU und den USA ist seit
             Jahren ein Verfahren zu genau dieser Frage hängig; in
             der EU selber hat der Europäische Gerichtshof Anfang
             Oktober ein Moratorium in Oberösterreich für ungültig
             erklärt. JuristInnen rechnen damit, dass das
             WTO-Schiedsgericht ein GVO-Importverbot für ungültig
             erklären wird. Allerdings bräuchte es dazu ein Verfahren
             - solange niemand die Schweiz vor der WTO einklagen
             würde, könnte das Moratorium gelten. 

             Die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier
             Landwirtschaft» verlangt, dass in der Schweizer
             Landwirtschaft keine Pflanzen angebaut und keine Tiere
             gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert
             sind. Das Verbot soll fünf Jahre lang gelten. Die
             Schweizer Lebensmittelproduktion bekäme die
             Gelegenheit, sich mit einem gentechnikfreien Angebot
             am Markt zu profilieren. Umfragen zeigen, dass eine klare
             Mehrheit der KonsumentInnen eine gentechnikfreie
             Landwirtschaft will. 

               

             WOZ vom 27.10.2005
             www.woz.ch/artikel/inhalt/2005/nr43/Wissen/12399.html




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