[Gen-Info] Wie weiter in Austria?
Klaus Schramm
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Sa Okt 8 00:17:29 CEST 2005
Hallo Leute!
Hier drei interessante Artikel zur aktuellen Situation in Österreich
nach der negativen EU-Entscheidung.
Ciao
Klaus Schramm
klaus.schramm at bund.net
EU kippt Oberösterreichs Gentechnik-Verbot
Oberösterreich wollte gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen und
protestierte vor dem EuGH gegen EU-Entscheid - allerdings vergeblich
Wien/Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das flächendeckende
Verbot zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich gekippt.
"Die Klage des Landes Oberösterreich ist abgewiesen worden", teilte der Leiter
des oberösterreichischen Verbindungsbüros in Brüssel, Gerald Lonauer, auf
Anfrage der APA am Mittwoch aus Luxemburg mit.
Kein Beweis
Oberösterreich und die Republik hätten keinen Beweis erbracht, "um die
Ergebnisse der EFSA zu widerlegen, nach denen die Republik Österreich nicht
nachgewiesen habe, dass das Gebiet des Landes Oberösterreich über ein
ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfüge", heißt es in dem Urteil des
EuGH.
Nebeneinander nicht möglich
Oberösterreich wollte den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen
grundsätzlich nicht zulassen. Das entsprechende Gesetz wurde von allen vier
Landtagsparteien beschlossen. Auf Grund der klein strukturierten Landwirtschaft
sei ein Nebeneinander von Gentechnik und konventionellem bzw. biologischem Anbau
in Oberösterreich nicht möglich, ist man in dem Bundesland unter Berufung auf
ein Gutachten des Genetechnikexperten von Global 2000, Werner Müller überzeugt.
Laut EU-Kommission stand das Verbot allerdings im Widerspruch zum Binnenmarkt.
Die EU-Lebensmittelagentur EFSA hatte bereits 2003 erklärt, Österreich habe
keine wissenschaftlichen Argumente für das oberösterreichische Gentechnikverbot
vorgebracht. "Keiner der genveränderten Organismen, die in der EU zugelassen
sind, ist gefährlich. Sie haben alle wissenschaftlichen Untersuchungen
durchlaufen, die zeigen, dass sie keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt sind.
Um sie verbieten zu können, muss ein Land beweisen, dass Gefahr für Gesundheit
oder Umwelt besteht oder neue Erkenntnisse vorlegen, die zeigen, dass sie aus
bestimmten Gründen in einem bestimmten Gebiet für den Anbau nicht geeignet sind.
Das gilt unserer Meinung nach nicht für Oberösterreich", erklärt der Sprecher
von Landwirtschaftskommissarin Fischer-Boel, Michael Mann heute am Morgen, noch
ehe die Entscheidung gefallen war, laut Oe1-Morgenjournal.
Protest
Gemeinsam mit der Republik sind die Oberösterreicher deshalb gegen die
Entscheidung der EU-Kommission vor den EuGH gegangen. Die anderen
österreichischen Bundesländer würden auf einen anderen Weg setzen, wurde im
Morgenjournal berichtet. Anstelle eines Verbots setze man dort auf Auflagen, den
besonderen Schutz ökologisch sensibler Gebiete und die Klärung von
Haftungsfragen im Falle von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte
Pflanzen. Damit ist auch die Kommission einverstanden.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, hatte sie doch über
Österreich hinaus Bedeutung. Auch andere europäische Regionen von der Bretagne
bis zur Toscana wollten gentechnik-frei bleiben und hatten sich mit den
Oberösterreichern zur Plattform gegen den Gentechnik-Anbau zusammen getan.
Hätten die EU-Richter den Weg für ein Gentechnik-Verbot freigemacht, dann hätte
die gentechnikfreie Zone Oberösterreich vermutlich europaweit Schule gemacht.
(APA/Red)
http://derstandard.at/?url=/?id=2197541
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Gericht kippt Gesetz gegen Gensaat
Oberösterreich darf den Anbau von manipulierten Pflanzen nicht grundsätzlich
untersagen. Urteil gilt für die ganze EU
BERLIN taz - Gesetzlich verordnete gentechnikfreie Regionen bleiben in der
Europäischen Union verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte gestern
endgültig ein vom Bundesland Oberösterreich erlassenes Anbauverbot für
gentechnisch verändertes Saatgut. Die Luxemburger Richter gaben damit der
EU-Kommission Recht, die schon vor zwei Jahren der Landesregierung untersagte,
das gesamte Bundesland per Gesetz zur gentechfreien Region zu erklären. Das
Urteil hat nicht nur für das Burgenland Bedeutung.
Denn damit ist jetzt klar, dass pauschale vom Gesetzgeber erlassene Anbauverbote
für Gentech-Pflanzen in der EU grundsätzlich unzulässig sind. Die Entscheidung
über die Zulassung einer Gentech-Pflanzen wird in Brüssel gefällt. Alle müssen
sich dieser Entscheidung beugen. Nach der Europäischen Freisetzungsrichtlinie
haben sie nur die Möglichkeit, den Anbau zu unterbinden, wenn sie für eine
bestimmte Linie von gentechnisch veränderten Organismen eine konkrete Gefährdung
der Umwelt oder gesundheitliche Risiken nachweisen.
Mit dem Anbauverbot wollte Oberösterreich seine konventionell und biologisch
wirtschaftenden Bauern vor unerwünschte Gentech-Kontaminationen durch Pollenflug
schützen. Vor allem für die kleinräumlich strukturierte Landwirtschaft
Österreichs könnte das fatale Folgen haben. Doch sowohl die Kommission als auch
jetzt das EuGH wollte dieser Argumentation nicht folgen. "Ein Skandal", sagte
Werner Müller von der österreichischen Umweltorganisation "Global 2000". Der
EuGH habe sich mit diesem Urteilsspruch der Gentech-Lobby gebeugt.
Für freiwillige Bündnisse von Landwirten, die ihre Region zur gentechfreien Zone
erklären, hat das EuGH-Urteil zwar keine Bedeutung. Allein in Deutschland gibt
es mittlerweile schon 78 gentechfreie Regionen und Initiativen. Kommunen oder
Landkreise dürfen diese Bündnisse aber nicht mit einer gesetzlichen Regelung
unterstützen.
WOLFGANG LÖHR
taz Nr. 7786 vom 6.10.2005, Seite 7
http://www.taz.de/pt/2005/10/06/a0170.nf/text
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Österreichs Kampf gegen Gentechnik noch nicht verloren
EuGH-Entscheidung zeigt Schwächen der EU-Gentechnikgesetzgebung auf
Wien (pte/05.10.2005/16:34) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
heute, Mittwoch, gegen den oberösterreichischen Vorstoß ein
flächendeckendes Gentechnik-Verbot zu erlassen, ein Urteil gesprochen:
Der EuGH entschied nun gegen dieses Verbot und hat die Klage abgewiesen.
Nach Ansicht der Grünen sei dies aber noch lange nicht das Ende im Kampf
gegen ein Verbot der Gentechnik.
"Das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange in unserem Kampf für
eine gentechnikfreie Landwirtschaft", so der NR-Abgeordnete Wolfgang
Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit im
Grünen Klub http://www.gruene.at . "Wenn die EU ein generelles Verbot
nicht zulässt, müssen wir eben für jede neu zugelassene
Gentechnik-Pflanzenart eine eigene Verbotsregelung festlegen, um dem
Wunsch der Konsumenten nach gentechnikfreien Lebensmitteln nachzukommen",
so Pirklhuber zu pressetext. Die zuständigen Minister müssten dabei nicht
nur die bestehenden Importverbote aufrecht erhalten, sondern auch auf
EU-Ebene gegen alle weiteren Zulassungen stimmen und sämtliche neu
zugelassenen Gentech-Pflanzen mit einem Importverbot belegen.
"Gentechnikfreies Saatgut muss auch im neuen Programm für die ländliche
Entwicklung 2007 bis 2013 zu einer zentralen Fördervoraussetzung werden,
dann sind mit einem Schlag 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche
in Österreich gesichert gentechnikfrei", so Pirklhuber. Die Teilnahme an
diesem Programm sei freiwillig und kann daher von der EU nicht gekippt
werden. "Die zwei Bundesländer Burgenland und Kärnten haben sich
einstimmig im Landtag dafür ausgesprochen", erklärt der Experte. Für
Oberösterreich bestehe die Möglichkeit, das kulturartenspezifische
Verbote für Raps und Mais - das sind die derzeit für Oberösterreich
relevanten auf EU-Ebene zugelassenen Gentech-Konstrukte - auszusprechen,
so Pirklhuber abschließend.
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 http://www.global2000.at
kritisiert, dass sich der EuGH für die Abschmetterung des
oberösterreichischen Gentechnikgesetzes bedenkenlos auf eine Begutachtung
der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) stützt. Die EFSA schreibe in
ihrem Gutachten, dass sie sich mit der Frage der Koexistenz von
gentechnikfreier mit Gentech-Landwirtschaft nicht auseinandergesetzt
habe, da dies nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit liege. "Damit ist das
Gutachten der EFSA und auch das EuGH-Urteil eine Themenverfehlung, denn
das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz und die zugrunde liegende
Studie befassen sich ausschließlich mit der Frage der Koexistenz",
erklärt Gentechnikexperte Werner Müller. Davon sei jedoch in der
Urteilsbegründung des EuGH keine Rede. "Das Verbot von Gentechnik in der
Landwirtschaft in Oberösterreich wird damit begründet, dass hier aufgrund
der kleinräumigen Struktur der Landwirtschaft die Frage des Nebeneinander
praktisch ungelöst ist. Die Vorgangsweise der EFSA und jetzt des EuGH ist
skandalös angesichts der weit reichenden Entscheidung, die hier gefällt
wird", kritisiert Müller. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Wolfgang Weitlaner
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=051005039
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