[Gen-Info] Wie weiter in Austria?

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Sa Okt 8 00:17:29 CEST 2005


Hallo Leute!

Hier drei interessante Artikel zur aktuellen Situation in Österreich
nach der negativen EU-Entscheidung.

Ciao
   Klaus Schramm
   klaus.schramm at bund.net


EU kippt Oberösterreichs Gentechnik-Verbot

Oberösterreich wollte gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen und 
protestierte vor dem EuGH gegen EU-Entscheid - allerdings vergeblich

Wien/Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das flächendeckende 
Verbot zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich gekippt. 
"Die Klage des Landes Oberösterreich ist abgewiesen worden", teilte der Leiter 
des oberösterreichischen Verbindungsbüros in Brüssel, Gerald Lonauer, auf 
Anfrage der APA am Mittwoch aus Luxemburg mit.

Kein Beweis

Oberösterreich und die Republik hätten keinen Beweis erbracht, "um die 
Ergebnisse der EFSA zu widerlegen, nach denen die Republik Österreich nicht 
nachgewiesen habe, dass das Gebiet des Landes Oberösterreich über ein 
ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfüge", heißt es in dem Urteil des 
EuGH.

Nebeneinander nicht möglich

Oberösterreich wollte den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen 
grundsätzlich nicht zulassen. Das entsprechende Gesetz wurde von allen vier 
Landtagsparteien beschlossen. Auf Grund der klein strukturierten Landwirtschaft 
sei ein Nebeneinander von Gentechnik und konventionellem bzw. biologischem Anbau 
in Oberösterreich nicht möglich, ist man in dem Bundesland unter Berufung auf 
ein Gutachten des Genetechnikexperten von Global 2000, Werner Müller überzeugt.

Laut EU-Kommission stand das Verbot allerdings im Widerspruch zum Binnenmarkt. 
Die EU-Lebensmittelagentur EFSA hatte bereits 2003 erklärt, Österreich habe 
keine wissenschaftlichen Argumente für das oberösterreichische Gentechnikverbot 
vorgebracht. "Keiner der genveränderten Organismen, die in der EU zugelassen 
sind, ist gefährlich. Sie haben alle wissenschaftlichen Untersuchungen 
durchlaufen, die zeigen, dass sie keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt sind. 
Um sie verbieten zu können, muss ein Land beweisen, dass Gefahr für Gesundheit 
oder Umwelt besteht oder neue Erkenntnisse vorlegen, die zeigen, dass sie aus 
bestimmten Gründen in einem bestimmten Gebiet für den Anbau nicht geeignet sind. 
Das gilt unserer Meinung nach nicht für Oberösterreich", erklärt der Sprecher 
von Landwirtschaftskommissarin Fischer-Boel, Michael Mann heute am Morgen, noch 
ehe die Entscheidung gefallen war, laut Oe1-Morgenjournal.

Protest

Gemeinsam mit der Republik sind die Oberösterreicher deshalb gegen die 
Entscheidung der EU-Kommission vor den EuGH gegangen. Die anderen 
österreichischen Bundesländer würden auf einen anderen Weg setzen, wurde im 
Morgenjournal berichtet. Anstelle eines Verbots setze man dort auf Auflagen, den 
besonderen Schutz ökologisch sensibler Gebiete und die Klärung von 
Haftungsfragen im Falle von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte 
Pflanzen. Damit ist auch die Kommission einverstanden.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, hatte sie doch über 
Österreich hinaus Bedeutung. Auch andere europäische Regionen von der Bretagne 
bis zur Toscana wollten gentechnik-frei bleiben und hatten sich mit den 
Oberösterreichern zur Plattform gegen den Gentechnik-Anbau zusammen getan. 
Hätten die EU-Richter den Weg für ein Gentechnik-Verbot freigemacht, dann hätte 
die gentechnikfreie Zone Oberösterreich vermutlich europaweit Schule gemacht. 
(APA/Red)

http://derstandard.at/?url=/?id=2197541
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Gericht kippt Gesetz gegen Gensaat
Oberösterreich darf den Anbau von manipulierten Pflanzen nicht grundsätzlich 
untersagen. Urteil gilt für die ganze EU

BERLIN taz  - Gesetzlich verordnete gentechnikfreie Regionen bleiben in der 
Europäischen Union verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte gestern 
endgültig ein vom Bundesland Oberösterreich erlassenes Anbauverbot für 
gentechnisch verändertes Saatgut. Die Luxemburger Richter gaben damit der 
EU-Kommission Recht, die schon vor zwei Jahren der Landesregierung untersagte, 
das gesamte Bundesland per Gesetz zur gentechfreien Region zu erklären. Das 
Urteil hat nicht nur für das Burgenland Bedeutung.

Denn damit ist jetzt klar, dass pauschale vom Gesetzgeber erlassene Anbauverbote 
für Gentech-Pflanzen in der EU grundsätzlich unzulässig sind. Die Entscheidung 
über die Zulassung einer Gentech-Pflanzen wird in Brüssel gefällt. Alle müssen 
sich dieser Entscheidung beugen. Nach der Europäischen Freisetzungsrichtlinie 
haben sie nur die Möglichkeit, den Anbau zu unterbinden, wenn sie für eine 
bestimmte Linie von gentechnisch veränderten Organismen eine konkrete Gefährdung 
der Umwelt oder gesundheitliche Risiken nachweisen.

Mit dem Anbauverbot wollte Oberösterreich seine konventionell und biologisch 
wirtschaftenden Bauern vor unerwünschte Gentech-Kontaminationen durch Pollenflug 
schützen. Vor allem für die kleinräumlich strukturierte Landwirtschaft 
Österreichs könnte das fatale Folgen haben. Doch sowohl die Kommission als auch 
jetzt das EuGH wollte dieser Argumentation nicht folgen. "Ein Skandal", sagte 
Werner Müller von der österreichischen Umweltorganisation "Global 2000". Der 
EuGH habe sich mit diesem Urteilsspruch der Gentech-Lobby gebeugt.

Für freiwillige Bündnisse von Landwirten, die ihre Region zur gentechfreien Zone 
erklären, hat das EuGH-Urteil zwar keine Bedeutung. Allein in Deutschland gibt 
es mittlerweile schon 78 gentechfreie Regionen und Initiativen. Kommunen oder 
Landkreise dürfen diese Bündnisse aber nicht mit einer gesetzlichen Regelung 
unterstützen.

WOLFGANG LÖHR

taz Nr. 7786 vom 6.10.2005, Seite 7
http://www.taz.de/pt/2005/10/06/a0170.nf/text
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   Österreichs Kampf gegen Gentechnik noch nicht verloren
   EuGH-Entscheidung zeigt Schwächen der EU-Gentechnikgesetzgebung auf

   Wien (pte/05.10.2005/16:34) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
   heute, Mittwoch, gegen den oberösterreichischen Vorstoß ein
   flächendeckendes Gentechnik-Verbot zu erlassen, ein Urteil gesprochen:
   Der EuGH entschied nun gegen dieses Verbot und hat die Klage abgewiesen.
   Nach Ansicht der Grünen sei dies aber noch lange nicht das Ende im Kampf
   gegen ein Verbot der Gentechnik.

   "Das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange in unserem Kampf für
   eine gentechnikfreie Landwirtschaft", so der NR-Abgeordnete Wolfgang
   Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit im
   Grünen Klub http://www.gruene.at . "Wenn die EU ein generelles Verbot
   nicht zulässt, müssen wir eben für jede neu zugelassene
   Gentechnik-Pflanzenart eine eigene Verbotsregelung festlegen, um dem
   Wunsch der Konsumenten nach gentechnikfreien Lebensmitteln nachzukommen",
   so Pirklhuber zu pressetext. Die zuständigen Minister müssten dabei nicht
   nur die bestehenden Importverbote aufrecht erhalten, sondern auch auf
   EU-Ebene gegen alle weiteren Zulassungen stimmen und sämtliche neu
   zugelassenen Gentech-Pflanzen mit einem Importverbot belegen.

   "Gentechnikfreies Saatgut muss auch im neuen Programm für die ländliche
   Entwicklung 2007 bis 2013 zu einer zentralen Fördervoraussetzung werden,
   dann sind mit einem Schlag 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche
   in Österreich gesichert gentechnikfrei", so Pirklhuber. Die Teilnahme an
   diesem Programm sei freiwillig und kann daher von der EU nicht gekippt
   werden. "Die zwei Bundesländer Burgenland und Kärnten haben sich
   einstimmig im Landtag dafür ausgesprochen", erklärt der Experte. Für
   Oberösterreich bestehe die Möglichkeit, das kulturartenspezifische
   Verbote für Raps und Mais - das sind die derzeit für Oberösterreich
   relevanten auf EU-Ebene zugelassenen Gentech-Konstrukte - auszusprechen,
   so Pirklhuber abschließend.

   Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 http://www.global2000.at
   kritisiert, dass sich der EuGH für die Abschmetterung des
   oberösterreichischen Gentechnikgesetzes bedenkenlos auf eine Begutachtung
   der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) stützt. Die EFSA schreibe in
   ihrem Gutachten, dass sie sich mit der Frage der Koexistenz von
   gentechnikfreier mit Gentech-Landwirtschaft nicht auseinandergesetzt
   habe, da dies nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit liege. "Damit ist das
   Gutachten der EFSA und auch das EuGH-Urteil eine Themenverfehlung, denn
   das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz und die zugrunde liegende
   Studie befassen sich ausschließlich mit der Frage der Koexistenz",
   erklärt Gentechnikexperte Werner Müller. Davon sei jedoch in der
   Urteilsbegründung des EuGH keine Rede. "Das Verbot von Gentechnik in der
   Landwirtschaft in Oberösterreich wird damit begründet, dass hier aufgrund
   der kleinräumigen Struktur der Landwirtschaft die Frage des Nebeneinander
   praktisch ungelöst ist. Die Vorgangsweise der EFSA und jetzt des EuGH ist
   skandalös angesichts der weit reichenden Entscheidung, die hier gefällt
   wird", kritisiert Müller. (Ende)

     Aussender: pressetext.austria
   Redakteur: Wolfgang Weitlaner
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=051005039
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