[Gen-Info] im Kabinett
Klaus Schramm
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Sa Feb 14 14:52:36 CET 2004
Hallo Leute !
Ein bißchen verspätet - sorry - hier ein Artikel von Ute Daniels.
Ciao
Klaus
klaus.schramm at bund.net
11.02.2004
Das Gentechnik-Gesetz
und die möglichen Folgen
Heute passierte der Entwurf für das neue
Gentechnik-Gesetz das Bundeskabinett. Obwohl das
Gesetz nunmehr dem Bundestag und danach dem
Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden muß,
hieß es einmal mehr von Seiten der Massenmedien, aber
auch aus den Reihen vermeintlicher
Gentechnik-GegnerInnen, das Gen-Moratorium sei
diesmal - nunmehr endgültig - beendet(1). Tatsächlich
jedoch bedeutet das seit 1998 bestehende
Gen-Moratorium nichts anderes, als daß Anträge auf
kommerziellen Anbau genmanipulierter Pflanzen nicht
genehmigt werden. Erst wenn es die "rot-grüne"
Bundesregierung wagen würde - nach Verabschiedung
des Gentechnikgesetzes - dem ersten Antrag auf Anbau
stattzugeben, wäre dies das Ende des Gen-Moratoriums.
Was wird mit diesem Gesetz bezweckt? Angeblich soll
die "Koexistenz", der gleichzeitige Anbau
genmanipulierter und herkömmlich gezüchteter
Pflanzen, geregelt werden. Von Seiten der
Umweltverbände ist vielfach zu hören, das nun
vorliegende Gesetz sei nicht streng genug. Erst bei
Nachbesserungen könne eine Koexistenz gewährleistet
werden. Doch wie die Erfahrungen in Mexiko oder
Kanada zeigen, läßt sich die Vermischung durch
Abstandszonen und Hecken, die als Pollenbarrieren
wirken sollen, nicht verhindern. Der Mitte letzten Jahres
wegen seiner Gentech-kritischen Haltung vom britischen
Premier Tony Blair entlassene Umweltminister Michael
Meacher wies jüngst darauf hin, daß diese Vermischung
mit noch höherem Tempo in der kleinparzelligen
europäischen Landwirtschaft vonstatten gehen wird. Er
bezieht in dieser Frage klar Position: Es geht um die
Entscheidung, ob eine prosperierende
Bio-Landwirtschaft für eine risikobehaftete
Gentech-Landwirtschaft geopfert werden soll.
Merkwürdig ist zudem, daß auch aus den Reihen der
Umweltverbände immer wieder zu hören ist, die
deutsche Regierung sei "gezwungen", die Brüssler
Vorgaben umzusetzen. Daß dies nicht den Tatsachen
entspricht, beweist das Abstimmungsverhalten der
anderen europäischen Staaten: Bei einer ersten
Abstimmung im Dezember 03 über die Zulassung der
genmanipulierten Süßmais-Sorte Bt-11 sah das
Abstimmungs-Ergebnis im EU-Ausschuß wie folgt aus:
Lediglich die VertreterInnen von Spanien,
Großbritannien, Irland, Schweden, Finnland und den
Niederlanden stimmten für die Zulassung des Bt-11.
Frankreich, Österreich, Griechenland, Portugal,
Dänemark und Luxemburg stimmten gegen den Antrag.
Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich. Und die
belgische Regierung entschied Anfang dieses Monats
gegen den Antrag von 'Crop Science', der
Gentech-Tochter des Bayer-Konzerns, genmanipulierten
Raps anbauen zu dürfen(2).
Ute Daniels
Anmerkungen:
(1) Siehe auch unseren Artikel
'Immer wieder wird das Ende
des Gen-Moratoriums verkündet' v. 25.10.03
(2) Siehe auch unseren Artikel
'EU-weiter Anbau von Gen-Raps
von Belgien gestoppt' v. 2.02.04
Hinweis:
In der Schweiz wurden bereits bis Mitte diesen Jahres
über 110.000 Unterschriften für den Erhalt des dortigen
Gen-Moratoriums gesammelt. Damit ist der Weg in der
Schweiz für einen Volksentscheid beschritten. Bei der
Unterschriften-Aktion zum Erhalt des Gen-Moratoriums
in Deutschland kamen bisher über 130.000
Unterschriften zusammen. Das hat bereits einige
Beachtung gefunden. Um den Druck zu erhöhen, muß
die Beteiligung noch erheblich gesteigert werden -
Vordrucke für Unterschriften-Listen können von der
Internet-Seite
www.gen-moratorium.de heruntergeladen werden.
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