[fessenheim-fr] Entsorgungs-Konzept für Atommuell in Hessen gescheitert

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Di Feb 8 16:53:45 CET 2022


Hallo Leute!

Hier eine PM des BUND Hessen. Da die selben Grundlagen
auch in Ba-Wü gelten (siehe u.a. die Antwort von
Ministerin Walker auf die kleine Anfrage von MdL
Gabi Rolland) ist damit klar:

Auch die derzeit praktizierte Atommüll-"Entsorgung"
in Ba-Wü ist obsolet.

Ciao
    Klaus Schramm


Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 08.02.2022

BUND: „Kein Atommüllklo in Sicht “Entsorgungskonzept für Atommüll aus 
Biblis ist gescheitert

Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND Hessen) sieht das hessische Entsorgungskonzept für Atommüll aus 
Biblis als gescheitert an.
„Wir erwarten heftigen Widerstand der Betreiber von 
Müllentsorgungsanlagen gegen die beabsichtigte Verteilung von Atommüll 
auf Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen“, sagt Dr. Werner Neumann, 
Atomexperte im BUND-Landesvorstand, und verweist auf das gesetzliche 
Gebot des Strahlenschutzes zur Minimierung der radioaktiven Belastung. 
Sollte das Land Hessen dennoch einen Betreiber zur Müllannahme 
verpflichten, verlangt der BUND Hessen eine genaue Prüfung, ob die 
Annahmen des zugrunde liegenden 10 Mikrosievert-Konzepts erfüllt sind.
Vor einem Jahr stellte der Hessische Landtag mit Stimmen von CDU und 
Bündnis 90 / Die GRÜNEN, fest, dass die beim Abbau des AKW Biblis 
„entstehenden, freigemessenen und daher ungefährlichen Stoffe 
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf hessischen Deponien 
ordnungsgemäß zu entsorgen“, sind, „weil es in Hessen entsprechende und 
geeignete Deponien gibt:“
Am 13. Januar 2022 teilte die Hessische Umweltministerin, Priska Hinz, 
auf Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag mit, dass der zuständige 
Landkreis Bergstraße 200 Deponiebetreiber angefragt hätte, jedoch keiner 
bereit war, den „freigemessenen“ Atommüll anzunehmen.
Eine Abfrage des Landesverbandes Hessen des Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat zudem ergeben, dass auch die 
Betreiber der hessischen Müllverbrennungsanlagen keinen radioaktiven 
Abfall aus Biblis annehmen wollen, auch wenn dieser aufgrund der 
Freimessung als „nicht radioaktiv“ gekennzeichnet ist.
Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND: „Das 
Entsorgungskonzept für den Atommüll aus dem AKW Biblis ist gescheitert. 
Wenn aus guten Gründen niemand den Atommüll haben will, dann muss er auf 
dem Gelände des Atomkraftwerks in Biblis bleiben, und zwar möglichst 
sicher verpackt.“
Insgesamt müssen 60.000 Tonnen Beton, Metalle und brennbare Stoffe aus 
dem Abriss der beiden Atommeiler auf Deponien abgelagert, eingeschmolzen 
oder verbrannt werden. Hinzu kommen 270.000 Tonnen Betonabriss von 
Gebäuden. Darin sind etwa 1 Billiarde (10 hoch 15) Becquerel enthalten. 
Umweltministerin Hinz betonte wiederholt, dass von auf Basis des sog. 10 
μSv-Konzepts freigemessenem Abrissmaterial ausgehende radioaktive 
Belastung von Arbeiter*innen auf Deponien oder der Bevölkerung, die 
früher oder später davon betroffen sein wird, ungefährlich sei.Nach 
Auffassung des BUND wird damit das Gebot des Strahlenschutzes, nach dem 
die radioaktive Belastung so gering wie möglich gehalten werden soll, 
verletzt.
Werner Neumann, BUND-Atomexperte: „Stand der Wissenschaft ist, dass auch 
kleinste Strahlendosen schwere Erkrankungen hervorbringen können. Wir 
haben doch nicht für den bald erreichten Ausstieg aus der 
Atomstromerzeugung gekämpft, damit danach der Atommüll unter der 
Bevölkerung und in der Umwelt verteilt wird“.
Aktuell erwartet der BUND, dass das Umweltministerium eine hessische 
Deponie verpflichten wird, den radioaktiven Atommüll anzunehmen.
Werner Neumann: „Ob dies rechtlich möglich ist, ist aus meiner Sicht 
fraglich, denn zuerst müsste geprüft werden, ob die vielfältigen 
Annahmen des 10 μSv-Konzeptes am ausgewählten Deponiestandort 
tatsächlich vorliegen.“
Der BUND widerspricht der Auffassung der Umweltministerin, dass das 10 
μSv-Konzept durch die Wissenschaft bestätigt worden sei und „nur der 
BUND“ eine Einzelmeinung vertreten würde.
Tatsache ist jedoch, dass das sog. 10 μSv-Konzept durch die 
internationale Atomenergieagentur IAEA sowie die atomenergiefreundliche 
EURATOM-Gemeinschaft entwickelt wurde.
Werner Neumann: „Ebenso wurden die Berechnungsverfahren durch Büros im 
Dienste der Atomwirtschaft entwickelt, um möglichst große Mengen 
radioaktiver Abfälle aus dem Abriss der AKWs auf die Allgemeinheit zu 
verteilen. Gutachten zur Anwendung des 10 μSv-Konzeptes zum Atommüll aus 
dem AKW Unterweser haben je nach getroffenen Annahmen Strahlendosen 
ergeben, die sich um mehr als den Faktor 100 unterschieden. Dies zeigt, 
dass das Modell des 10 μSv-Konzeptes nicht belastbar und höhere 
Strahlendosen als erlaubt nicht auszuschließen sind.“
Ob das Verfahren der Freigabe überhaupt rechtmäßig ist, ist Kernpunkt 
der seit August 2017 anhängigen Klage des BUND vor dem Hessischen 
Verwaltungsgerichtshof, über die voraussichtlich in diesem Jahr 
entschieden werden wird.
Rückfragen: Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel.: 0172 
6673815
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