[fessenheim-fr] Entsorgungs-Konzept für Atommuell in Hessen gescheitert
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Di Feb 8 16:53:45 CET 2022
Hallo Leute!
Hier eine PM des BUND Hessen. Da die selben Grundlagen
auch in Ba-Wü gelten (siehe u.a. die Antwort von
Ministerin Walker auf die kleine Anfrage von MdL
Gabi Rolland) ist damit klar:
Auch die derzeit praktizierte Atommüll-"Entsorgung"
in Ba-Wü ist obsolet.
Ciao
Klaus Schramm
Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 08.02.2022
BUND: „Kein Atommüllklo in Sicht “Entsorgungskonzept für Atommüll aus
Biblis ist gescheitert
Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND Hessen) sieht das hessische Entsorgungskonzept für Atommüll aus
Biblis als gescheitert an.
„Wir erwarten heftigen Widerstand der Betreiber von
Müllentsorgungsanlagen gegen die beabsichtigte Verteilung von Atommüll
auf Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen“, sagt Dr. Werner Neumann,
Atomexperte im BUND-Landesvorstand, und verweist auf das gesetzliche
Gebot des Strahlenschutzes zur Minimierung der radioaktiven Belastung.
Sollte das Land Hessen dennoch einen Betreiber zur Müllannahme
verpflichten, verlangt der BUND Hessen eine genaue Prüfung, ob die
Annahmen des zugrunde liegenden 10 Mikrosievert-Konzepts erfüllt sind.
Vor einem Jahr stellte der Hessische Landtag mit Stimmen von CDU und
Bündnis 90 / Die GRÜNEN, fest, dass die beim Abbau des AKW Biblis
„entstehenden, freigemessenen und daher ungefährlichen Stoffe
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf hessischen Deponien
ordnungsgemäß zu entsorgen“, sind, „weil es in Hessen entsprechende und
geeignete Deponien gibt:“
Am 13. Januar 2022 teilte die Hessische Umweltministerin, Priska Hinz,
auf Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag mit, dass der zuständige
Landkreis Bergstraße 200 Deponiebetreiber angefragt hätte, jedoch keiner
bereit war, den „freigemessenen“ Atommüll anzunehmen.
Eine Abfrage des Landesverbandes Hessen des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat zudem ergeben, dass auch die
Betreiber der hessischen Müllverbrennungsanlagen keinen radioaktiven
Abfall aus Biblis annehmen wollen, auch wenn dieser aufgrund der
Freimessung als „nicht radioaktiv“ gekennzeichnet ist.
Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND: „Das
Entsorgungskonzept für den Atommüll aus dem AKW Biblis ist gescheitert.
Wenn aus guten Gründen niemand den Atommüll haben will, dann muss er auf
dem Gelände des Atomkraftwerks in Biblis bleiben, und zwar möglichst
sicher verpackt.“
Insgesamt müssen 60.000 Tonnen Beton, Metalle und brennbare Stoffe aus
dem Abriss der beiden Atommeiler auf Deponien abgelagert, eingeschmolzen
oder verbrannt werden. Hinzu kommen 270.000 Tonnen Betonabriss von
Gebäuden. Darin sind etwa 1 Billiarde (10 hoch 15) Becquerel enthalten.
Umweltministerin Hinz betonte wiederholt, dass von auf Basis des sog. 10
μSv-Konzepts freigemessenem Abrissmaterial ausgehende radioaktive
Belastung von Arbeiter*innen auf Deponien oder der Bevölkerung, die
früher oder später davon betroffen sein wird, ungefährlich sei.Nach
Auffassung des BUND wird damit das Gebot des Strahlenschutzes, nach dem
die radioaktive Belastung so gering wie möglich gehalten werden soll,
verletzt.
Werner Neumann, BUND-Atomexperte: „Stand der Wissenschaft ist, dass auch
kleinste Strahlendosen schwere Erkrankungen hervorbringen können. Wir
haben doch nicht für den bald erreichten Ausstieg aus der
Atomstromerzeugung gekämpft, damit danach der Atommüll unter der
Bevölkerung und in der Umwelt verteilt wird“.
Aktuell erwartet der BUND, dass das Umweltministerium eine hessische
Deponie verpflichten wird, den radioaktiven Atommüll anzunehmen.
Werner Neumann: „Ob dies rechtlich möglich ist, ist aus meiner Sicht
fraglich, denn zuerst müsste geprüft werden, ob die vielfältigen
Annahmen des 10 μSv-Konzeptes am ausgewählten Deponiestandort
tatsächlich vorliegen.“
Der BUND widerspricht der Auffassung der Umweltministerin, dass das 10
μSv-Konzept durch die Wissenschaft bestätigt worden sei und „nur der
BUND“ eine Einzelmeinung vertreten würde.
Tatsache ist jedoch, dass das sog. 10 μSv-Konzept durch die
internationale Atomenergieagentur IAEA sowie die atomenergiefreundliche
EURATOM-Gemeinschaft entwickelt wurde.
Werner Neumann: „Ebenso wurden die Berechnungsverfahren durch Büros im
Dienste der Atomwirtschaft entwickelt, um möglichst große Mengen
radioaktiver Abfälle aus dem Abriss der AKWs auf die Allgemeinheit zu
verteilen. Gutachten zur Anwendung des 10 μSv-Konzeptes zum Atommüll aus
dem AKW Unterweser haben je nach getroffenen Annahmen Strahlendosen
ergeben, die sich um mehr als den Faktor 100 unterschieden. Dies zeigt,
dass das Modell des 10 μSv-Konzeptes nicht belastbar und höhere
Strahlendosen als erlaubt nicht auszuschließen sind.“
Ob das Verfahren der Freigabe überhaupt rechtmäßig ist, ist Kernpunkt
der seit August 2017 anhängigen Klage des BUND vor dem Hessischen
Verwaltungsgerichtshof, über die voraussichtlich in diesem Jahr
entschieden werden wird.
Rückfragen: Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel.: 0172
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