[fessenheim-fr] Propaganda-Begriff "Wiederaufarbeitungsanlage" und heutiger Artikel in 'Bad. Ztg.'

Redaktion Umwelt RDL umwelt at rdl.de
Mi Jun 10 12:51:32 CEST 2020


Hallo Leute!

Hier (s.u.) der vollständige Text des
heutigen Artikels in der 'Bad. Ztg.',
auf den vorhin schon Ilse Martin
aufmerksam machte.

2 Sachliche Anmerkungen hierzu:

1.
Frau Nückles benutzt auch in diesem
Artikel den Propaganda-Begriff
"Wiederaufarbeitungsanlage". Nur wer
darüber informiert ist, was sich wirklich
dahinter verbirgt, kann auch die aktuelle
Auseinandersetzung um die Forderung nach
einem robusten Trockenlager am Standort
des AKW Fessenheim verstehen.

2.
Die Pressemitteilung der drei Initiativen
IPPNW Freiburg, Fukushima nie vergessen e.V.
und Anti-Atom-Gruppe Freiburg vom 5.06.
- siehe auch hier:
https://listi.jpberlin.de/pipermail/fessenheim-fr/Week-of-Mon-20200601/002117.html
wurde bis heute von der 'Bad. Ztg.'
ignoriert.
Sie wurde am Fr., 5.06., (u.a.) auch Frau
Nückles zugesendet.

Ciao
    Klaus Schramm


AKW Fessenheim
Einwände gegen Notstromversorgung auch von Deutschen möglich

Von Bärbel Nückles

Di, 09. Juni 2020 um 20:44 Uhr

Südwest

Auch deutsche Staatsbürger können sich bei der Offenlegung des AKW 
Fessenheim äußern. Es geht es um eine Notstromversorgung für die Kühlung 
der Lagerbecken für verbrauchte Brennelemente.

Bei der Offenlegung für eine geplante Nachrüstung des Akw Fessenheim 
können sich auch deutsche Staatsbürger bis zum 16. Juni äußern. Konkret 
geht es um eine unabhängige Notstromversorgung für die Kühlung der 
Lagerbecken für verbrauchte Brennelemente. Darauf weist das 
Regierungspräsidium Freiburg in einer Mitteilung hin. In Frankreich 
hatte die zuständige Aufsichtsbehörde für nukleare Anlagen (ASN) den 
Hinweis auf ihrer Internetseite öffentlich gemacht.

Die Nachrüstung der Brennelemente-Becken mit einer unabhängigen 
Stromversorgung ist ein wichtiger Schritt. Sobald in Fessenheim ab dem 
30. Juni beide Reaktoren abgeschaltet sind, stellen vor allem die 
Lagerstätten für verbrauchtes Altbrennmaterial noch ein potenzielles 
Risiko dar. Reaktor 1 ist bereits am 22. Februar endgültig vom Netz 
gegangen.

Die Lager der Brennelemente in Fessenheim werden seit langem kritisiert, 
unter anderem, weil sie unzureichend gegen einen Angriff von außen 
geschützt seien. Zudem befinden sie sich in unmittelbarer Nähe des Damms 
zum Rheinseitenkanal. Seine Standfestigkeit im Falle eines schweren 
Erdbebens bezweifeln AKW-Gegner ebenfalls.

Entsprechend der nun offen gelegten Verordnung muss der Betreiber 
Electricité de France (EDF) bis Ende des Jahres eine entsprechende 
Notstromversorgung für die Kühlung der Lagerbecken nachweisen. Die 
Atomaufsicht verpflichtet den Betreiber zudem ausdrücklich, sämtliches 
verbrauchtes radioaktives Material bis 31. Dezember 2023 in die 
Wiederaufbereitungsanlage La Hague (Nordfrankreich) abzutransportieren.

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima (2011) hatte die französische 
Atomaufsicht EDF zu einer Nachrüstung aller Akw-Standorte mit 
Notstromgeneratoren verpflichtet. Für Fessenheim hatte EDF im Februar 
2019 eine Ausnahme erwirkt. Die offengelegte Verordnung soll eben diese 
Ausnahme regeln.








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