[fessenheim-fr] Propaganda-Begriff "Wiederaufarbeitungsanlage" und heutiger Artikel in 'Bad. Ztg.'
Redaktion Umwelt RDL
umwelt at rdl.de
Mi Jun 10 12:51:32 CEST 2020
Hallo Leute!
Hier (s.u.) der vollständige Text des
heutigen Artikels in der 'Bad. Ztg.',
auf den vorhin schon Ilse Martin
aufmerksam machte.
2 Sachliche Anmerkungen hierzu:
1.
Frau Nückles benutzt auch in diesem
Artikel den Propaganda-Begriff
"Wiederaufarbeitungsanlage". Nur wer
darüber informiert ist, was sich wirklich
dahinter verbirgt, kann auch die aktuelle
Auseinandersetzung um die Forderung nach
einem robusten Trockenlager am Standort
des AKW Fessenheim verstehen.
2.
Die Pressemitteilung der drei Initiativen
IPPNW Freiburg, Fukushima nie vergessen e.V.
und Anti-Atom-Gruppe Freiburg vom 5.06.
- siehe auch hier:
https://listi.jpberlin.de/pipermail/fessenheim-fr/Week-of-Mon-20200601/002117.html
wurde bis heute von der 'Bad. Ztg.'
ignoriert.
Sie wurde am Fr., 5.06., (u.a.) auch Frau
Nückles zugesendet.
Ciao
Klaus Schramm
AKW Fessenheim
Einwände gegen Notstromversorgung auch von Deutschen möglich
Von Bärbel Nückles
Di, 09. Juni 2020 um 20:44 Uhr
Südwest
Auch deutsche Staatsbürger können sich bei der Offenlegung des AKW
Fessenheim äußern. Es geht es um eine Notstromversorgung für die Kühlung
der Lagerbecken für verbrauchte Brennelemente.
Bei der Offenlegung für eine geplante Nachrüstung des Akw Fessenheim
können sich auch deutsche Staatsbürger bis zum 16. Juni äußern. Konkret
geht es um eine unabhängige Notstromversorgung für die Kühlung der
Lagerbecken für verbrauchte Brennelemente. Darauf weist das
Regierungspräsidium Freiburg in einer Mitteilung hin. In Frankreich
hatte die zuständige Aufsichtsbehörde für nukleare Anlagen (ASN) den
Hinweis auf ihrer Internetseite öffentlich gemacht.
Die Nachrüstung der Brennelemente-Becken mit einer unabhängigen
Stromversorgung ist ein wichtiger Schritt. Sobald in Fessenheim ab dem
30. Juni beide Reaktoren abgeschaltet sind, stellen vor allem die
Lagerstätten für verbrauchtes Altbrennmaterial noch ein potenzielles
Risiko dar. Reaktor 1 ist bereits am 22. Februar endgültig vom Netz
gegangen.
Die Lager der Brennelemente in Fessenheim werden seit langem kritisiert,
unter anderem, weil sie unzureichend gegen einen Angriff von außen
geschützt seien. Zudem befinden sie sich in unmittelbarer Nähe des Damms
zum Rheinseitenkanal. Seine Standfestigkeit im Falle eines schweren
Erdbebens bezweifeln AKW-Gegner ebenfalls.
Entsprechend der nun offen gelegten Verordnung muss der Betreiber
Electricité de France (EDF) bis Ende des Jahres eine entsprechende
Notstromversorgung für die Kühlung der Lagerbecken nachweisen. Die
Atomaufsicht verpflichtet den Betreiber zudem ausdrücklich, sämtliches
verbrauchtes radioaktives Material bis 31. Dezember 2023 in die
Wiederaufbereitungsanlage La Hague (Nordfrankreich) abzutransportieren.
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima (2011) hatte die französische
Atomaufsicht EDF zu einer Nachrüstung aller Akw-Standorte mit
Notstromgeneratoren verpflichtet. Für Fessenheim hatte EDF im Februar
2019 eine Ausnahme erwirkt. Die offengelegte Verordnung soll eben diese
Ausnahme regeln.
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