[fessenheim-fr] WG: Medienmitteilung: Fhm Prüfergebnisse sollen offengelegt werden!!!
Ilse Martin
martin_ilse at yahoo.de
Mi Feb 14 17:36:52 CET 2018
:-)))
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Von: TRAS / ATPN <info at atomschutzverband.ch>
Gesendet: 12:41 Mittwoch, 14.Februar 2018
Betreff: Medienmitteilung: Fessenheim Prüfergebnisse sollen offengelegt werden
Fessenheim Prüfergebnisse sollen offengelegt werdenDie französische Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (CADA) hat dem Antrag des Trinationalen Atomschutzverbands (TRAS) stattgegeben, wonach die Daten über die Auslegung der Sicherheitssysteme des Atomkraftwerks Fessenheim offengelegt werden müssen. Bild: Unvollständige oder eingeschwärzte Angaben der EDF zu den Fessenheim-Risiken Seit dem Unfall von Fukushima verlangt der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) die Offenlegung der Auslegung des Sicherheitssystems des Kernkraftwerks Fessenheim. Auf die bisherigen Anfragen von TRAS antwortete die EDF jeweils mit eingeschwärzten oder höchst unvollständigen Angaben (Bild).Am 24. Januar hat die CADA die Anwältin des TRAS davon unterrichtet, dass Betreiber und Aufsichtsbehörde die Angaben über die Auslegung offenlegen müssen. Die Betreiberin Electricité de France (EDF) und die französische Aufsichtsbehörde ASN hatten sich zuvor auf den Standpunkt gestellt, dass gewisse Angaben zu den Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt und zu den Risikoabschätzungen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterstünden und nicht offengelegt werden müssten.
Leistungsfähigkeit der Notkühlung ein Staatsgeheimnis
Nach wie vor ist unklar, wie viel Wasser pro Stunde die Notkühlung des Atomkraftwerks Fessenheim im Falle eines Unfalls effektiv bereitstellen kann. Die Betreiberin EDF hat die Prüfungsergebnisse in den Prüfberichten systematisch eingeschwärzt oder weggelassen. Zum Risiko einer Dampfexplosion im Fall einer Kernschmelze – ein Unfallverlauf wie in Fukushima – machen Aufsichtsbehörde und Betreiberin EDF diametral widersprüchliche Angaben und weichen einer Klärung der relevanten Fragen aus. Dieses Verhalten deutet darauf hin, dass die Sicherheit der Anlage von Fessenheim keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Anfragen aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 unbeantwortet
Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) hat der französischen Aufsichtsbehörde ASN seit Fukushima mehrmals mehrseitige Fragenkataloge zu Fessenheim zugestellt, die bis heute inhaltlich nie zufriedenstellend beantwortet wurden. Ein Atomkraftwerk, das nicht über eine ausreichende, eigenständige Notkühlung verfügt, muss nachgerüstet oder abgeschaltet werden. So sehen es die sogenannten Safety Reference Levels (SRL) der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) vor, die nach dem Unfall von Fukushima erlassen wurden. Eine Übersicht über die aktuellen Mängel von Fessenheim findet sich hier. Die Aufsichtsbehörde ASN hat nun einen Monat Zeit, zu den Beschlüssen der CADA Stellung zu nehmen.
Auskünfte:
Dr. Jürg Stöcklin, Präsident TRAS, +41 79 817 57 33Dr. Rudolf Rechsteiner, Vize-Präsident TRAS +41 79 785 71 82Dr. André Herrmann +41 79 766 94 92 (unabhängiger Experte, ehemaliger Kantonschemiker Basel-Stadt)
Echo aus Paris
(Original französisch):Für Frau Corinne Lepage, Anwältin von TRAS in Paris, ist das Urteil der CADA von einer grundlegenden Bedeutung für die Auskunftspflicht in Frankreich. Ihr Anwaltsbüro publizierte das folgende Kommuniqué (Original): Die Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten hat eine sehr interessante Entscheidung gefällt (Mitteilung Nummer 201 73 363). Ein Verband, der an dem Gerichtsverfahren zu Fessenheim beteiligt ist, hatte die Bekanntgabe einer bestimmten Zahl von Dokumenten bei der Atomsicherheitsbehörde beantragt, insbesondere zu Schreiben von EDF zu den Folgen eines Durchbruchs der Bodenplatte und zu Corium-Leckagen, zum Betrieb von Notfallgeräten bei Verlust der kalten Quelle oder zur Bilanz der Vorgaben für die Fortsetzung des Betriebs. Die Dokumente waren zum Teil übermittelt worden, aber weitgehend unleserlich gemacht. Der Verband hatte sich deswegen an die CADA gewandt.Per Entscheidung vom 11. Januar 2018 hat die CADA ihm Recht gegeben. Sie hat geurteilt, dass die «Bestimmungen des Umweltgesetzes zum Ziel haben, einen hohen Grad an Transparenz zu gewährleisten und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in welchem Masse sie ionisierender Strahlung ausgesetzt ist oder sein könnte. Die Formulierung «Informationen zu Umweltemissionen» muss so interpretiert werden, dass sie nicht nur die Informationen zur Art, zur Menge, zur Zusammensetzung und zum schädlichen Charakter der Emissionen umfasst, sondern auch zu den Risiken von Emissionen sowie zu den Massnahmen, die getroffen wurden, um ihnen vorzubeugen oder ihre Auswirkungen zu begrenzen». Dann erinnert die Kommission an die frühere Mitteilung vom 5. November 2009, in der sie entschieden hatte, dass die Übermittlung der Informationen zu Emissionen, einschliesslich zu ironisierender Strahlung und zu Ableitungen von kerntechnischen Anlagen nur verweigert werden darf, wenn sie die Führung der Aussenpolitik Frankreichs, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Verteidigung, den Ablauf von Gerichtsverfahren oder die Ermittlung von Verstössen mit möglichen strafrechtlichen Sanktionen oder Rechte an geistigem Eigentum gefährden könnten. Das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dürfe jedoch der Mitteilung solcher Informationen nicht entgegenstehen. Da die Atomsicherheitsbehörde für die Verweigerung der vollständigen Übermittlung die Bewahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses geltend gemacht hat, hat die Kommission nun entschieden, dass diese Unkenntlichmachungen juristisch nicht gerechtfertigt sind und folglich die Übermittlung der Dokumente in einer Version zu erfolgen habe, die nur durch Vermerke mit Bezug zur Staats- und Betriebssicherheit unkenntlich gemacht ist.Diese Mitteilung ist sehr interessant und wichtig, nicht nur für den besonders sensiblen Nuklearsektor, sondern auch ganz allgemein für alle Ablehnungen zur Mitteilung oder für unvollständige Mitteilungen von Unternehmen, die sich hinter dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis verstecken, um die Bekanntgabe von Dokumenten abzulehnen, die Auswirkungen ihres Betriebs auf die Umwelt betreffen.
Christoph Arndt
Sekretariat & Administration TRAS
Murbacherstrasse 34
4056 Basel
Switzerland
Phone TRAS: +41 61 322 06 24
Mail TRAS: christoph.arndt at atomschutzverb and.ch
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