[fessenheim-fr] Fwd: [Aafr] Landesärztekammer Baden-Württemberg: Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Sa Dez 3 20:20:02 CET 2016


-------- Original Message --------
Subject: [Aafr] Landesärztekammer Baden-Württemberg: Keine Freigabe 
radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg
Date: Sat, 3 Dec 2016 19:09:54 +0100

Aber wieder geht ein ganz herzliches „Dankeschön“ an unser liebes
„Öko“-Institut für das gefällige Gutachten zu Gunsten der AKW-Betreiber!
Siehe Anlage.

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Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land
Baden-Württemberg (26.11.2016)



Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung
möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering
radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim
und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die Mülldeponien der
Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und
vermutlich weiterer Deponien sowie durch die Freigabe und Herausgabe des
Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und fordert die Landesregierung
auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den
Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis definitive und gesundheitlich zu
verantwortende Lösungen der Endlagerung gefunden sind.



Begründung:



Es ist geplant, dass sog. "freigemessener" gering radioaktiver AKW-Restmüll
aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim
und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf den Mülldeponien der
zuständigen Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt
Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien mit Bauschutt vermischt und
"endgelagert" und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer
Strahlenschutzmessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten
anhand bestimmter Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe
je nach Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen
Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf eingebaut
oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden können bzw.
müssen.



Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven
Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium unter
Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine
Strahlengefährdung der Bevölkerung.



Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit
von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe
Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können. Ebenso sind die
gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Rest-Müll nicht ausreichend
geklärt. Es bestehen ernstzunehmende Sorgen, dass gesundheitliche
Gefährdungen und Spätfolgen durch Strahlenschäden über Generationen
entstehen können. Aus Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so
klein wie möglich gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem
Stand sicher verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem
Kraftwerksgelände.



Letzte Änderung am 30.11.2016

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