[fessenheim-fr] AKW Biblis A - kein Abschaltdatum
Klaus Schramm
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Sa Mai 19 12:31:37 CEST 2007
Hallo Leute!
Vor nicht allzu langer Zeit hatte Atom-Minister Gabriel das Abschalten des
AKW Biblis A für den 26. Februar 2006 angekündigt. (Siehe unser Info von
Anfang März). Dieses Datum verstrich jedoch - wie kaum anders zu
erwarten - ohne daß dies in den Mainstream-Medien zur Notiz genommen
worden wäre. Statt dessen hieß es immer wieder: "Abschalten laut Atomausstieg
im Jahr 2008"... Doch bekanntlich bietet der sogenannte Konsens-Vertrag aus
dem Jahr 2000, der angeblich einen Atomausstieg regelt, keine Grundlage
für konkrete "Restlaufzeiten".
Nun führte der Energie-Konzern RWE, Betreiber des AKW Biblis, ein Schauspiel
auf, indem er eine Übertragung von Strommengen aus anderen AKWs aufs AKW
Biblis - Reaktorblock A - beantragte, um so Atom-Minister Gabriel zur
Rolle des "Verteidigers des Atomausstiegs" zu verhelfen.
Gabriel erklärte nun, daß er sich - für einen Politiker erstaunlich genug! -
ans Gesetz zu halten gedenke und die Übertragung nicht genehmigen könne.
So darf Gabriel also gefeiert werden.
Ciao
Klaus Schramm
klaus.schramm at bund.net
Atommeiler Biblis A endgültig vor der Abschaltung
Berlin (dpa) - Der hessische Atommeiler Biblis A wird aller
Wahrscheinlichkeit nach spätestens im kommenden Jahr abgeschaltet.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) untersagte dem Betreiber RWE
die Verlängerung der Laufzeit des 33 Jahre alten Blocks, wie das
Ministerium am Freitag mitteilte.
Er signalisierte damit die Durchsetzung des von den Stromversorgern im
Jahr 2000 vereinbarten, inzwischen aber in Frage gestellten
Atomausstiegs. So lehnte Gabriel endgültig den Antrag des Betreibers RWE
ab, noch offene Strom-Produktionsmengen vom längst stillgelegten
Kernkraftwerk (KKW) Mülheim-Kärlich (Rheinland-Pfalz) auf den Biblis-
Block A übertragen zu dürfen.
Zwar ist noch über einen «Antrag B» des Essener Konzerns zu entscheiden,
aber hier muss das Unternehmen zuvor einen umfassenden Sicherheitscheck
von Biblis A über sich ergehen lassen. Den aber dürfte die störanfällige
Anlage nach Einschätzung von Experten nicht überstehen. RWE hatte für den
Fall einer Ablehnung des Hauptantrags alternativ beantragt, Strommengen
vom Atomkraftwerk Emsland (Lingen) auf Biblis A verlagern zu dürfen.
Gabriel erklärte, das Atomgesetz untersage die Übertragung auf Biblis A.
«Der Hauptantrag von RWE widerspricht auch der Vereinbarung, die die
Energie-Versorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 mit der Bundesregierung
abgeschlossen haben.» Sie sieht den stufenweisen Atomausstieg in
Deutschland bis etwa 2020 oder 2022 vor.
Hessens Regierungssprecher Dirk Metz nannte Gabriels Entscheidung
unverständlich und die fehlende Anhörung des Landes stillos. Zudem habe
der Minister die Augen vor vernünftigen energiepolitischen Argumenten
verschlossen. Ohne den Einsatz der Kernenergie in einem vernünftigen
Energiemix sei der Ausstoß des Treibhausgases CO2 realistischerweise
nicht zu verringern. Metz riet Gabriel, den Ratschlag des früheren
Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD) aufzunehmen, der vor
wenigen Tagen die Laufzeitverlängerung für notwendig erklärt habe. Dabei
habe Clement auch erklärt, die Anlage in Biblis sei sicher.
Auch die Stromkonzerne Vattenfall und EnBW haben entsprechende Anträge
auf Laufzeiten-Verlängerung gestellt. Sie wollen die alten, bis zum Ende
dieser Wahlperiode vor der Abschaltung stehenden Kernkraftwerke
Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und Neckarwestheim I (Baden-Württemberg)
länger laufen lassen und deren Produktion mindestens auf die nächste
Wahlperiode ausdehnen.
RWE ist inzwischen bereits vor Gericht gezogen, wie das Ministerium
mitteilt. EnBW klagt wegen angeblicher Verzögerungen bei der Minister-
Entscheidung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
forderte Gabriel auf, auch den EnBW-Antrag auf verlängerte Laufzeit von
Neckarwestheim I abzulehnen.
Der Hauptantrag wurde abgelehnt, weil nach dem Atomausstiegsgesetz
Strommengen von Mülheim-Kärlich nur auf bestimmte andere Anlagen (zum
Beispiel Biblis B) übergehen dürfen. Biblis A steht nicht in dieser
Liste. Daneben beruft sich Gabriel auf die Ausnahmeregelung, dass
Übertragungen von neueren auf ältere Atomanlagen nur in Ausnahmefällen
möglich seien. Ein neues Rechtsgutachten des Frankfurter Staats- und
Verwaltungsrechtlers Joachim Wieland bestätige, dass dieser Fall auf
Mülheim-Kärlich nicht anwendbar sei.
Für den Alternativplan einer Übertragung vom KKW Emsland gelte eine noch
ausstehende Sicherheitsanalyse des Ministeriums für dieses Kraftwerk und
für Biblis A. «Ein von RWE erst am 22. März 2007 übersandter Bericht zum
technischen Stand von Biblis A entspricht zwar nicht dem detaillierten
Anforderungskatalog des Bundesumweltministeriums», erklärte das Ressort.
Es werde jedoch diesen Bericht im Rahmen des Sicherheitsvergleichs
prüfen.
dpa, 18.05.07
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