[fessenheim-fr] AKW Biblis A - kein Abschaltdatum

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Sa Mai 19 12:31:37 CEST 2007


Hallo Leute!

Vor nicht allzu langer Zeit hatte Atom-Minister Gabriel das Abschalten des
AKW Biblis A für den 26. Februar 2006 angekündigt. (Siehe unser Info von
Anfang März). Dieses Datum verstrich jedoch - wie kaum anders zu
erwarten - ohne daß dies in den Mainstream-Medien zur Notiz genommen
worden wäre. Statt dessen hieß es immer wieder: "Abschalten laut Atomausstieg
im Jahr 2008"... Doch bekanntlich bietet der sogenannte Konsens-Vertrag aus
dem Jahr 2000, der angeblich einen Atomausstieg regelt, keine Grundlage
für konkrete "Restlaufzeiten".

Nun führte der Energie-Konzern RWE, Betreiber des AKW Biblis, ein Schauspiel
auf, indem er eine Übertragung von Strommengen aus anderen AKWs aufs AKW
Biblis - Reaktorblock A - beantragte, um so Atom-Minister Gabriel zur
Rolle des "Verteidigers des Atomausstiegs" zu verhelfen.

Gabriel erklärte nun, daß er sich - für einen Politiker erstaunlich genug! -
ans Gesetz zu halten gedenke und die Übertragung nicht genehmigen könne.
So darf Gabriel also gefeiert werden.

Ciao
   Klaus Schramm
   klaus.schramm at bund.net


Atommeiler Biblis A endgültig vor der Abschaltung

Berlin (dpa) - Der hessische Atommeiler Biblis A wird aller 
Wahrscheinlichkeit nach spätestens im kommenden Jahr abgeschaltet. 
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) untersagte dem Betreiber RWE 
die Verlängerung der Laufzeit des 33 Jahre alten Blocks, wie das 
Ministerium am Freitag mitteilte.

Er signalisierte damit die Durchsetzung des von den Stromversorgern im 
Jahr 2000 vereinbarten, inzwischen aber in Frage gestellten 
Atomausstiegs. So lehnte Gabriel endgültig den Antrag des Betreibers RWE 
ab, noch offene Strom-Produktionsmengen vom längst stillgelegten 
Kernkraftwerk (KKW) Mülheim-Kärlich (Rheinland-Pfalz) auf den Biblis-
Block A übertragen zu dürfen.

Zwar ist noch über einen «Antrag B» des Essener Konzerns zu entscheiden, 
aber hier muss das Unternehmen zuvor einen umfassenden Sicherheitscheck 
von Biblis A über sich ergehen lassen. Den aber dürfte die störanfällige 
Anlage nach Einschätzung von Experten nicht überstehen. RWE hatte für den 
Fall einer Ablehnung des Hauptantrags alternativ beantragt, Strommengen 
vom Atomkraftwerk Emsland (Lingen) auf Biblis A verlagern zu dürfen.

Gabriel erklärte, das Atomgesetz untersage die Übertragung auf Biblis A. 
«Der Hauptantrag von RWE widerspricht auch der Vereinbarung, die die 
Energie-Versorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 mit der Bundesregierung 
abgeschlossen haben.» Sie sieht den stufenweisen Atomausstieg in 
Deutschland bis etwa 2020 oder 2022 vor.

Hessens Regierungssprecher Dirk Metz nannte Gabriels Entscheidung 
unverständlich und die fehlende Anhörung des Landes stillos. Zudem habe 
der Minister die Augen vor vernünftigen energiepolitischen Argumenten 
verschlossen. Ohne den Einsatz der Kernenergie in einem vernünftigen 
Energiemix sei der Ausstoß des Treibhausgases CO2 realistischerweise 
nicht zu verringern. Metz riet Gabriel, den Ratschlag des früheren 
Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD) aufzunehmen, der vor 
wenigen Tagen die Laufzeitverlängerung für notwendig erklärt habe. Dabei 
habe Clement auch erklärt, die Anlage in Biblis sei sicher.

Auch die Stromkonzerne Vattenfall und EnBW haben entsprechende Anträge 
auf Laufzeiten-Verlängerung gestellt. Sie wollen die alten, bis zum Ende 
dieser Wahlperiode vor der Abschaltung stehenden Kernkraftwerke 
Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und Neckarwestheim I (Baden-Württemberg) 
länger laufen lassen und deren Produktion mindestens auf die nächste 
Wahlperiode ausdehnen.

RWE ist inzwischen bereits vor Gericht gezogen, wie das Ministerium 
mitteilt. EnBW klagt wegen angeblicher Verzögerungen bei der Minister-
Entscheidung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 
forderte Gabriel auf, auch den EnBW-Antrag auf verlängerte Laufzeit von 
Neckarwestheim I abzulehnen.

Der Hauptantrag wurde abgelehnt, weil nach dem Atomausstiegsgesetz 
Strommengen von Mülheim-Kärlich nur auf bestimmte andere Anlagen (zum 
Beispiel Biblis B) übergehen dürfen. Biblis A steht nicht in dieser 
Liste. Daneben beruft sich Gabriel auf die Ausnahmeregelung, dass 
Übertragungen von neueren auf ältere Atomanlagen nur in Ausnahmefällen 
möglich seien. Ein neues Rechtsgutachten des Frankfurter Staats- und 
Verwaltungsrechtlers Joachim Wieland bestätige, dass dieser Fall auf 
Mülheim-Kärlich nicht anwendbar sei.

Für den Alternativplan einer Übertragung vom KKW Emsland gelte eine noch 
ausstehende Sicherheitsanalyse des Ministeriums für dieses Kraftwerk und 
für Biblis A. «Ein von RWE erst am 22. März 2007 übersandter Bericht zum 
technischen Stand von Biblis A entspricht zwar nicht dem detaillierten 
Anforderungskatalog des Bundesumweltministeriums», erklärte das Ressort. 
Es werde jedoch diesen Bericht im Rahmen des Sicherheitsvergleichs 
prüfen.

dpa, 18.05.07





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