[Debatte-Grundeinkommen] Baukje Dobberstein - Artikel "Grundeinkommen für KInder" v. 15.8.2018

gabrieleweis at web.de gabrieleweis at web.de
So Sep 23 15:21:38 CEST 2018


Sehr geehrte Frau Dobberstein,
Sehr geehrte Netzwerker/innen ´GE´,




Leider hat es nur der kleinste Teil meines Kommentars auf der 
Netzwerk-Page zur Veröffentlichung gebracht  ...  -  Sinn ?!

Ich übermittle meine gesamten Ausführungen deshalb nochmals 
vollständig ...


    ad 1)
    Der ewige Blick auf drohende Arbeitslosigkeit im Kontext der 
    Digitalisierung, wie ihn Precht zelebriert, nervt, denn er 
    entwertet die emenzipatorisch-kulturellen Möglichkeiten 
    eines BGE (ebenso wie diejenigen teil-erweiterter 
    digitalisierter Leistungserbringung neben neu zu 
    gewinnenden Leistungs-Bereichen!)

    ad 2)
    Mir ist lange kein absurderer Gedanke untergekommen als 
    der, kaum hat man die alten überwunden, auch gleich beim 
    Grundeinkommen nach neuen MIssbrauchs-´Gefahren´ 
    Ausschau zu halten ! Und das auch noch mit Blick auf 
    Kinder ???!!!
    Entweder haben Menschen ein Recht auf Leben, egal in 
    welchen Familiengrößen und welchen Lebensphasen sie 
    sich befinden - oder sie haben es nicht !
    Alles da unterscheidende Lenken-Wollen ist Anmaßung !

    ad 3)
    Lebenskulturelle Impulse für alle sollte sich jede 
    Gesellschaft angelegen sein lassen. Ich plädiere 
    diesbezüglich, ob hinsichtlich KiTa, Schule, Ausbildung, 
    Jugend- & Erwachsenen-Angebote, Weiterbildung, Studium, 
    Forschung, Betreuung & Pflege ... für ein 
    Gutschein-System, das jeder/m zusteht, der die 
    Inanspruchnahme von ihm bezogener Gutscheine 
    nachweist...

    ad 4)
    Ebenso wie das BGE für alle mit 200 EUR 
    Gesundheitsfonds-Beitrag und für Kinder mit weiteren 
    Ausbildungssparvertrags-Anteilen in Höhe von 300 EUR 
    Teilverwendung finden müsste, wären erwerbsarbeitliche 
    Zusatzverdienste je nach Umfang mit Altersspar-Pflichten zu 
    belegen.
    ALV & RV erübrigten sich vollständig.
    KV/PflV würden via Gesundheitsfonds abgedeckt // AG 
    zahlen im Umlageverfahren betriebsanteilig die Hälfte der 
    Beiträge, egal wieviele mit wievielen Erwerbsbeschäftigten 
    sie arbeiteten !
    - bei höheren Ansprüchen private Zusatzversicherungen

    ad 5)
    Feste Anstellungsverhältnisse und Honorartätigkeiten 
    ergänzten hoch-flexibel wechselseitig geschenkte oder 
    getauschte Leistungen ...
    Die so erbrachten Güter & Dienstleistungen bildeten die 
    Basis für das jeweils erwirtschaftete BIP, das generell zu 
    rund 1/3 (=festes Ausstattungsvolumen!) an die 
    Wohnbürger/innen des Landes ginge - die übrigen 
    geldwerten 2/3 des BIP wären einer ausgewogenen 
    Einkommensordnung zu unterziehen....

    ad 6)
    Es wird Zeit, erwirtschaftete Mittel so sparsam und 
    aufgaben-angemessen wie möglich einzusetzen: 
    minimierter Ressourcen-Verbrauch auf allen Ebenen muss 
    Gebot der Stunde werden.

    ad7)
    Zur Minimierung jeder Art von Verschwendung und 
    Ausbeutung böte sich sogar im Internationalen eine 
    BGE-Plattform an für Menschen in bisher wirtschaftlich 
    niedergehltenen Ländern... Nur direkte Impuls-Zuteilungen 
    und fäire Handelspraktiken erzeugen gesunde 
    Regional-Wirtschaften !!!

    ...
    DENKBARES BGE-MNIFEST ?!
    http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkba
    res%20BGE_MANIFEST-kurz.html 




_______________________________________________


Denkbares   B G E -  MANIFEST
 

1.  Ein Menschenrecht auf Leben und wechselseitig zugestandene Würde 
existiert nur im Kontext     f ü r    a l l e    gedeihlicher 
ANEIGNUNGS-RECHTE und -SPIELRAUM-SYSTEME.


2.  Niemand lebt jenseits seinerseits unaufhebbar immer auch produktiver (!) 
Teilhabe am Ganzen.

-  Entsprechend steht ihm ein grundexistenz-absichernder Aneignungs-Anteil 
am jeweiligen Sozialprodukt als Grundrecht zu  -  unabhängig vom Umfang 
seiner jeweiligen sogenannten Erwerbsarbeits-Leistung- bzw. 
-Leistungsfähigkeit.

Über diesen Grundanteil hinaus erwerbbare, erworbene wie ererbte 
Besitzstände gehören in Regelungs-Bereiche, die in jedem Falle von der 
gesellschaftlichen Pflicht zur Grundausstattung aller getrennt abgestimmt 
werden sollten.


3.  Nicht um Leistung geht es dabei ausdrücklich im Kern, sondern um diese 
wie jene Kultur von Sein, Werden und Wechselwirkung vermittels 
Aneignung  und Daseinsgestaltung, von der  - wen auch immer -  
auszuschließen, die Würde aller beschädigte.


4.  Zivilisatorische Organisations-Möglichkeiten wie auch phasenweise 
Fehlentwicklungs-Stände  - betreffend Natur-Nutzung, Arbeits-Kraft & 
Arbeits-Teilung, Güter- & Dienstleistungsproduktion und  wechselseitige Hilfe 
-  verändern sich.

Also sind bis Zeitpunkt X bestehende Aneignungs-Systeme  immer wieder 
neu für alle so gedeihlich als möglich zuzuschneiden.


5.  Alle komplexer strukturierten Gesellschaften leben in den Kontexten 
eines je kulturspezifischen Struktur-Mixes von selbstversorgungs-, 
schenkungs-  und markt-/ sprich: erwerbs-wirtschaftlichen 
ANEIGNUNGS-SYSTEMEN.

Dieser jeweilige Struktur-Mix spannt sich zwischen Knappheit(en),  mehr 
oder minder angemessenem Wohlergehen für alle,  oder gefährlich 
auseinanderdriftenden Einkommenslagen & Mitbestimmungs-Möglichkeiten 
sowie meist zerstörerischen Überfluss-, bzw. Verschwendungs-, ja 
Vergiftungs-Phänomenen.

Und er spannt sich zwischen Selbst-  und Fremd-Organisation.


6.  Nur wo Erwerbs-Arbeit den Dreh- und Angelpunkt von 
Einkommens-Ordnungen bildet und sich jeweils nur phasenweise in 
breiterem Umfang einkommens-mindernd verknappt, ist es sinnvoll, die 
daraus resultierenden Einkommens-Nöte mit ´sozialstaatlichen´ 
Hilfestellungs-Mitteln vorübergehend abzufangen.


7.  Wo jedoch erwerbsarbeitlich zentrierte Einkommensordnungen wie die 
aktuelle für immer größere Bevölkerungs-Anteile so knapp & nicht selten 
zugleich ausufernd gestaltet werden, dass alle verbleibenden 
Arbeitserfordernisse unverrechnet nebenbei geleistet und einer 
umfassenden, aber wachsendenteils keineswegs hinreichend entlohnten 
Erwerbsarbeitspflicht untergeordnet werden, müssen solche 
Einkommensordnungen ihre gesamtgesellschaftliche Tragfähigkeit mehr und 
mehr verlieren.


8.  Über solchen Prozessen in Erwerbslosigkeit ´Freigesetzte´ wie (noch 
bzw.) nicht länger Erwerbsfähige in wachsender Zahl in ein aberwitzig 
kompliziert geknüpftes Netz noch dazu inadäquat erzieherischer (!) 
Sozialleistungs-Elemente für ´unterschiedlich´ (!)  ´Bedürftige´ zu spannen, 
verfehlt die Qualität dessen, was noch als ´sozialstaatliche Abfederung´ 
begriffen werden kann !


9.  Wo hingegen  - bedingt auch durch entsprechend entwickelte 
Produktivitäts-Strukturen und gewachsene Informationsmöglichkeiten -   
Raum entsteht für auf neue Weise 
selbstversorgerisch-selbstorganisatorische und kulturell neu ambitionierte 
Aktivitäten wie mittlerweile, brauchen diese nicht länger   a l l e i n   im Wege 
tradierter Erwerbsarbeits-Strukturen organisiert zu werden.


10.  Es können flexibel zu nutzende Einkommensordnungen entstehen aus 
einem grundexistenz-absichernden, für alle gleichen Einkommens-Anteil, 
der   - bezeichenbar als  Bedingungsloses-Grund-Einkommen (BGE) -   den 
einkommensteuerfrei absicherungsbezogenen Einkommensteil für alle 
ausmachte  -  neben individuell bedürfnisbezogen erzielbaren weiteren und 
dann einkommensteuerpflichtigen Einkommens-Anteilen aus den 
diversesten attraktivereren wie unattraktiveren Honorartätigkeiten (Minimum: 
Flächen-Tarif-Vereinbarung!).


11.     Ca. 1/3 des so z.T. auf neuen Wegen erwerbswirtschaftlich erzielten 
Sozialprodukts gälte es künftig einkommensteuerfrei auf ein solches BGE zu 
verwenden  -  zuzuweisen allen (mehr als z.B. 2 Jahre ansässigen) 
Wohnbürger/innen gleich welchen Alters (für die Dauer ihrer 
Wohnbürgerschaft  -  im Alter lebenslang auch ins Ausland bei mindestens 
30 jähriger Wohnbürgerschaft) .
.
-  Grundsicherung für alle jederzeit  a l s o,  auf denkbar unbürokratische 
Weise und zugleich voll emanzipatorischen wie kreativitätsfördernd 
raumschaffenden Respekts für die Möglichkeiten jedes einzelnen! 

Die aktuelle Inanspruchnahme des Sozialprodukts für das z.T. 
absurd-hochkomplexe Sozialbudget in D umfasst längst eben jenes Drittel, 
das zu etwa 1/10 mehr auch ein BGE von 1000 EUR/Mon erforderte.
Überwunden wäre durch ein BGE allerdings dessen bisherige immense 
Unübersichtlichkeit und Gängelung.


12.   Der Bereich des geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts an 
Gütern und Dienstleistungen wird in wachsenden Anteilen algorithmisiert 
erstellt werden und die individual-erwerbswirtschaftlichen 
Sozialprodukts-Bereiche werden sich zunehmend flexibel gestalten -  mit 
wachsenden selbstorganisatorischen Anteilen  -  mal als geldwirtschaftlich in 
Erscheinung tretendes Produkt menschlicher Arbeit und Aneignung greifbar, 
mal nirgends ´verrechnet´.

Darin liegen  neue materielle wie emanzipatorische Chancen  -  
konstruktions-abhängig.

- z.B. über Plattformstrukturen ...


-  oder über feste BGE-Anteile für Gesundheit&Pflege und Ausbildung...


-   sowie endlich sanierte Geld- & Banken- Systeme, 
Kapitalverkehrs-Regulierungen ...


-   und:  über ein institutionell bürgerschaftlich erweitertes & so neu 
akzentuiertes Parlamentarisches System...



13.  Geldwirtschaftlich bezifferte Sozialprodukte ändern sich. 

Ihr stetes Wachstum war, ja ist,  Credo unseres mittlerweile extrem 
globalisierten Wirtschaftens  -  ein Credo, das weder auf Dauer möglich noch 
in seiner angeblichen Erforderlichkeit richtigen Denkansätzen folgt. 
Denn dieses Credo hängt an falschen Geld- und Finanz-Systemen !

Zeitweilig oder gar dauerhaft negativ(er)e Entwicklungen des 
geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts hätten eine 
BGE-Ansatz-Höhe von (vorderhand entwicklungsgemäß bewusst 
einkommens-ergänzungsbedürftigen)  1000 EUR/Kopf/Mon, solange nicht 
neagtiv zu tangieren, wie die Erwerbswirtschaft nurmehr diesen 
gesamtgesellschaftlichen BGE-Betrag erzeugte... (!?!)



14.  FINANZIERUNGS-BASIS:



a)  FINANZEN:


a1) VOLLGELD-SYSTEM:


Staatliche Geldschöpfung geht jedem Steuer-Einzug voraus.


Sie gehört unabhängig von der Frage ´BGE oder nicht´  allein in die 
öffentliche Hand einer 4. Staatsgewalt, der MONETATIVE, in Form einer 
Zentralbank (= Vollgeld-System).

Die aktuellen Geldschöpfungsrechte des privaten Bankensektors müssen 
aufhören !

Die Geldschöpfungs-Bereiche der Zentralbanken sollten sich auf die 
BGE-Auszahlung, den Ver- und Rückkauf von festverzinslichen 
Staatsanleihen sowie auf Kredite (gg. Zins) ausschließlich an die Geschäfts- 
nicht auch noch an die Investment-Banken  beschränken.


Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich 1:


- BGE-Auszahlung  an jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und 
jedem mehr als 30 Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im 
Ausland) lebenslang monatl.
> davon zurück als Ust.:  15% = ~150 Mrd. EUR Staatseinnahmen/Jahr


Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich  2:

- Staatsanleihen-Verkauf und -Haltung sowie Kreditvergabe an 
Geschäftsbanken im Wert des geldlich bezifferbaren Sozialprodukts in Höhe 
von rd. ^V2000 Mrd. EUR   ///  bzw. in strenger Bindung daran, dass die Löhne 
gemäß dem in Maastricht für den EUR verabredeten 2 % Inflation über dem 
Produktivitätsfortschritt liegend angesetzt werden > davon zurück als E- & 
weitere U- & ...St.  - so zu schneiden, dass im Falle D´s  weitere   rd. ^V 
400-500 Mrd EUR Steuereinnahmen zusammenkommen



a2) BANKENSYSTEM:

als  TRENNBANKENSYSTEM !


a2/1) Geschäftsbanken
-  dienen Zahlungsabwicklungen
-  agieren auf der Basis von Geldeinlagen und Zentralbank-Krediten sowie 
Anleihen als Kreditgeber

a2/2) Investmentbanken
-  dienen dem Handel mit Wertpapieren
- leisten Vermögensverwaltung
-  leisten Börsengang-Unterstützung



b) STEUERN:

BGE-bezogen: 150 EUR/Mon UST.

Erwerbsarbeits-Einkommen (Löhne, Gehälter) über das 
einkommensteuerfreie BGE hinaus,

 Vermögens-Einkommen (Mieten, Dividenden, Anleihe-Zinsen)

erfordern eine systematisch effektiv dynamisierte Einkommen-Steuer 
-  bis jeweils X  %  !
 
Betriebs-Einkommen (eigene Gewinne, Besitz-Einkommen, Verkaufs-Erlöse) 
erfordern eine Besteuerung von (?) ø 28 %


...-ST:




15.  Vermittels eines BGE der hier vorgeschlagenen Art erübrigen sich:

-  traditionelle Krankenversicherung zugunsten eines paritätischen 
Gesundheitsfonds (PGF),

 auszustatten mit derzeit ggf. 400 EUR /Kopf  (= ~410  Mrd EUR/Jahr ):

/ zur Hälfte (=200 Mrd. EUR) pro Kopf aus dem BGE zu leisten
 
/ und zur Hälfte (=200 Mrd. EUR) arbeitgeberseits :  = ~ 3,50 EUR/geleisteter  
Arbeitsstunde  (bei ~ 60 Mio Arbeitsstunden 2017  -  oder ausgleichend mehr 
bei geringerem Arbeitsstunden-Volumen pro Betrieb !!!)

-  Arbeitslosenversicherung
-  Rentenversicherung
-  Kindergeld


Der Gesetzgeber hat für ein Erwerbs-Arbeitsrecht zu sorgen.


(http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.html)




Merci für Ihre Aufmerksamkeit und beste Grüße

Gabriele Weis





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Gabriele Weis
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