[Debatte-Grundeinkommen] Zur Sache
Bert Grashoff
unversoehnt at gmx.de
So Jan 1 10:10:40 CET 2017
oh, vergangenes Jahr hatte ich die Mail nur an Bernd persönlich
versendet, nicht wie geplant auch über den Verteiler. Hole ich hiermit
nach. Happy New Year euch allen!
Hi Bernd,
du hast keinen Link für die Varianten angegeben, meinst aber
offensichtlich http://staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm#5.4.1 und
Folgendes. Deine dortige Formel fürs Bürgergeld in Höhe von 1 + m*
(2022,44 - 150/(1-m)) ergibt ein maximal mögliches Bürgergeld von
1.071,87 Euro bei einem Marginalsteuersatz m von ungefähr 73 %. Bei
höherem Marginalsteuersatz m sinkt das Bürgergeld wieder, was an dem S
für Sparen liegt, das du zumindest in dem Kontext recht willkürlich auf
150 Euro/(1-m) setzt. Wie dieses S präzise mit der Sparquote
zusammenhängt, ist mir gerade nicht durchsichtig, der Zusammenhang ist
jedenfalls nicht schlicht S für Sparen / relevantes Einkommen Y =
Sparquote, das befindet sich zwar in der Nähe, weicht aber auch deutlich
ab. Du schreibst aber am Ende deiner Abschätzung für S: "Daraus ergibt
sich ein Sparquote von 14 % für m=0,4 und 21% für m=0,6." Das klingt für
mich so, als wenn bei der von dir eigentlich durchschnittlich
anvisierten Sparquote von 10 % für höhere Marginalsteuersätze auch das S
angepasst werden muss. Beide angegebenen Werte resultieren zu S/1785,71
= Sparquote, wo auch immer diese 1.785,71 Euro präzise herkommen
(jedenfalls aber bei deinem methodischen Ansatz aus irgendwelchen mehr
oder weniger empirisch gegebenen Daten). Setzen wir die Sparquote mal
einfach auf 10 %, auch wenn sie im Schnitt der letzten Jahre etwas höher
lag (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Sparquote ), dann gilt 0,1 =
S/1785,71 bzw. S = 178,57 für alle m. Es macht daher vermutlich
irgendwie Sinn, deine Formel fürs Bürgergeld auf 1 + m* (2022,44 -
178,57) = 1+1843,87m zu setzen.
Tun wir das, erhalten wir ein Bürgergeld von 750 Euro bei einem
Marginalsteuersatz von etwa 41 %, ein Bürgergeld von 1.000 Euro bei
einem Marginalsteuersatz von etwa 54 %, ein Bürgergeld von 1.250 Euro
bei einem Marginalsteuersatz von etwa 68 % und ein Bürgergeld von 1.500
Euro bei einem Marginalsteuersatz von etwa 81 %.
Setzen wir die Sparquote statt auf 10 % auf die 1991 fast erreichten 13
%, sind die Marginalsteuersätze zu den gegebenen Bürgergeld-Höhen
jeweils knapp 2 % höher.
Ha, ich hatte doch schon ganz zu Beginn unserer Diskussion gesagt, dass
ich einen Marginalsteuersatz von 80 bis 100 % sinnig fände. Ich finde
ein bGE in Höhe von 1.500 Euro keine schlechte Idee ... mein Bauchgefühl
war also ziemlich gut. :)
Aber im Ernst: Dein Emma-Corinna-Beispiel hat mir ein paar Falten auf
die Stirn gezaubert, anreizpolitisch auf den ersten Blick hochbrisant
für hohe Marginalsteuersätze, folglich eventuell ein Ausschlusskriterium
deiner Staatsbürgersteuer für die Maßstäbe dieses Netzwerks. Ich bin
aber gerade zu lustlos, das nochmal mit der von mir vereinfachten Formel
in Angriff zu nehmen, die dieses Problem vermutlich wieder entschärft.
Erstmal schauen, was du dazu sagst.
Rutsch mal auch schön, liebe Grüße,
Bert
Am 31.12.2016 um 00:10 schrieb Bernd Starkloff:
> Hi Bert,
> klar, ich kenne Deinen Standpunkt zur Staatsbürgersteuer. Für
> Bürgergelder >900 € habe ich in Varianten Beispiele gerechnet. Sie
> beziehen sich auf 2010. Für die Varianten BGE 4 bis BGE 6 habe ich nur
> ? gesetzt, Die Beträge kann sich jeder selbst machen. Er muss nur die
> Summe unten einhalten - bei einem egalitären Bürgergeld also diese
> durch 6 teilen. Zu beachten ist noch, dass die für 2010 geltenden
> Beträge inzwischen im 15% höher sind, weil die Bürgergelder ja mit dem
> inzwischen höheren Volkseinkommen pro Kopf steigen. Hatte man 2010 die
> Staatsbürgersteuer eingeführt, wäre es inzwischen sehr viel stärker
> angestiegen, mindestens um 20%.
> Leider sind die in http://staatsbuergersteuer.de/KostenNutzen.htm
> ausgerechneten Einspareffekte in Höhe von ca. 240 €/Monat/Kopf nicht
> sofort zur Erhöhung des Bürgergeldes verwendbar. Es braucht Zeit all
> die Beamten, die durch die Staatsbürgersteuer eingespart werden, los
> zu werden. Als Beamte sind sie ja unkündbar. Auch fallen einige
> Einsparungen, z.B. effizientere wirtschaftliche Entscheidungen nicht
> sofort an, sondern erst peu a peu. Auf lange Sicht denke ich, dass man
> davon schon einen substanziellen Teil zur Erhöhung des Bürgergelds
> abzweigen kann.
> Rutsch mal schön,
> Bernd
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