<html>
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<meta content="text/html; charset=windows-1252"
http-equiv="Content-Type">
</head>
<body bgcolor="#FFFFFF" text="#000000">
<p>oh, vergangenes Jahr hatte ich die Mail nur an Bernd persönlich
versendet, nicht wie geplant auch über den Verteiler. Hole ich
hiermit nach. Happy New Year euch allen!<br>
</p>
<p>Hi Bernd,</p>
du hast keinen Link für die Varianten angegeben, meinst aber
offensichtlich <a class="moz-txt-link-freetext"
href="http://staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm#5.4.1">http://staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm#5.4.1</a>
und Folgendes. Deine dortige Formel fürs Bürgergeld in Höhe von 1 +
m* (2022,44 - 150/(1-m)) ergibt ein maximal mögliches Bürgergeld von
1.071,87 Euro bei einem Marginalsteuersatz m von ungefähr 73 %. Bei
höherem Marginalsteuersatz m sinkt das Bürgergeld wieder, was an dem
S für Sparen liegt, das du zumindest in dem Kontext recht
willkürlich auf 150 Euro/(1-m) setzt. Wie dieses S präzise mit der
Sparquote zusammenhängt, ist mir gerade nicht durchsichtig, der
Zusammenhang ist jedenfalls nicht schlicht S für Sparen / relevantes
Einkommen Y = Sparquote, das befindet sich zwar in der Nähe, weicht
aber auch deutlich ab. Du schreibst aber am Ende deiner Abschätzung
für S: "Daraus ergibt sich ein Sparquote von 14 % für m=0,4 und 21%
für m=0,6." Das klingt für mich so, als wenn bei der von dir
eigentlich durchschnittlich anvisierten Sparquote von 10 % für
höhere Marginalsteuersätze auch das S angepasst werden muss. Beide
angegebenen Werte resultieren zu S/1785,71 = Sparquote, wo auch
immer diese 1.785,71 Euro präzise herkommen (jedenfalls aber bei
deinem methodischen Ansatz aus irgendwelchen mehr oder weniger
empirisch gegebenen Daten). Setzen wir die Sparquote mal einfach auf
10 %, auch wenn sie im Schnitt der letzten Jahre etwas höher lag
(vgl. <a class="moz-txt-link-freetext"
href="https://de.wikipedia.org/wiki/Sparquote">https://de.wikipedia.org/wiki/Sparquote</a>
), dann gilt 0,1 = S/1785,71 bzw. S = 178,57 für alle m. Es macht
daher vermutlich irgendwie Sinn, deine Formel fürs Bürgergeld auf 1
+ m* (2022,44 - 178,57) = 1+1843,87m zu setzen.<br>
Tun wir das, erhalten wir ein Bürgergeld von 750 Euro bei einem
Marginalsteuersatz von etwa 41 %, ein Bürgergeld von 1.000 Euro bei
einem Marginalsteuersatz von etwa 54 %, ein Bürgergeld von 1.250
Euro bei einem Marginalsteuersatz von etwa 68 % und ein Bürgergeld
von 1.500 Euro bei einem Marginalsteuersatz von etwa 81 %. <br>
Setzen wir die Sparquote statt auf 10 % auf die 1991 fast erreichten
13 %, sind die Marginalsteuersätze zu den gegebenen Bürgergeld-Höhen
jeweils knapp 2 % höher.<br>
<br>
Ha, ich hatte doch schon ganz zu Beginn unserer Diskussion gesagt,
dass ich einen Marginalsteuersatz von 80 bis 100 % sinnig fände. Ich
finde ein bGE in Höhe von 1.500 Euro keine schlechte Idee ... mein
Bauchgefühl war also ziemlich gut. :)<br>
<br>
Aber im Ernst: Dein Emma-Corinna-Beispiel hat mir ein paar Falten
auf die Stirn gezaubert, anreizpolitisch auf den ersten Blick
hochbrisant für hohe Marginalsteuersätze, folglich eventuell ein
Ausschlusskriterium deiner Staatsbürgersteuer für die Maßstäbe
dieses Netzwerks. Ich bin aber gerade zu lustlos, das nochmal mit
der von mir vereinfachten Formel in Angriff zu nehmen, die dieses
Problem vermutlich wieder entschärft. Erstmal schauen, was du dazu
sagst.<br>
<br>
Rutsch mal auch schön, liebe Grüße,<br>
<br>
Bert<br>
<div class="moz-cite-prefix">Am 31.12.2016 um 00:10 schrieb Bernd
Starkloff:<br>
</div>
<blockquote
cite="mid:%3Ctrinity-cd29779d-5657-4eb3-8d4f-823df84d8173-1483139409312@3capp-gmx-bs76%3E"
type="cite">
<div style="font-family: Verdana;font-size: 12.0px;">
<div>Hi Bert,</div>
<div> </div>
<div>klar, ich kenne Deinen Standpunkt zur Staatsbürgersteuer.
Für Bürgergelder >900 € habe ich in Varianten Beispiele
gerechnet. Sie beziehen sich auf 2010. Für die Varianten BGE 4
bis BGE 6 habe ich nur ? gesetzt, Die Beträge kann sich jeder
selbst machen. Er muss nur die Summe unten einhalten - bei
einem egalitären Bürgergeld also diese durch 6 teilen. Zu
beachten ist noch, dass die für 2010 geltenden Beträge
inzwischen im 15% höher sind, weil die Bürgergelder ja mit dem
inzwischen höheren Volkseinkommen pro Kopf steigen. Hatte man
2010 die Staatsbürgersteuer eingeführt, wäre es inzwischen
sehr viel stärker angestiegen, mindestens um 20%.</div>
<div> </div>
<div>Leider sind die in
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://staatsbuergersteuer.de/KostenNutzen.htm">http://staatsbuergersteuer.de/KostenNutzen.htm</a> ausgerechneten
Einspareffekte in Höhe von ca. 240 €/Monat/Kopf nicht sofort
zur Erhöhung des Bürgergeldes verwendbar. Es braucht Zeit all
die Beamten, die durch die Staatsbürgersteuer eingespart
werden, los zu werden. Als Beamte sind sie ja unkündbar. Auch
fallen einige Einsparungen, z.B. effizientere wirtschaftliche
Entscheidungen nicht sofort an, sondern erst peu a peu. Auf
lange Sicht denke ich, dass man davon schon einen
substanziellen Teil zur Erhöhung des Bürgergelds abzweigen
kann.</div>
<div> </div>
<div>Rutsch mal schön,</div>
<div>Bernd</div>
<div> </div>
</div>
</blockquote>
<br>
</body>
</html>