[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

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Do Mär 26 00:07:28 CET 2015


Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

vielleicht machen Sie sich einfach mal die Mühe und geben in einen Brutto-Netto-Rechner (z.B. den von Parmentier, den ich sehr schätze) einen Brutto-Lohn ein, ziehen vom Nettobetrag das Existenzminimum ab, teilen diesen Betrag durch 2 und vergleichen ihn mit der AN-Belastung. Sie werden sehen, daß die Rechnung den 50% schon ziemlich nahe kommt. Die Korrekturen und deren Herleitung können Sie meiner Arbeit ab S. 71 entnehmen. 

Sie haben Recht, es hat sich herausgestellt, daß 50% allein, wie Götz Werner behauptet, heute nicht ausreichen, wenn heute 50% vom Einkommen genommen werden und das Existenzminimum frei bleibt. Auf den Arbeitgebergesamtaufwand kommen bei Produktverkauf ja heute auch noch die 19% USt drauf. So habe ich auch hier wie an einigen anderen Stellen meine Ausarbeitung dank einiger Nachfragen zu meinem Konzept von denjenigen korrigiert, die sich an einem Konsumsteuersystem interessiert zeigten, oder es fundiert kritisierten. Es sind daher aufgrund eines ursprünglichen Konzeptionsfehlers meinerseits, wie Sie schon nachlesen konnten, nicht mehr, wie ursprünglich 68% Sozialkonsumsteuer vorgesehen, sondern 100% Sozialkonsumsteuer, die auf einen Nettopreis geschlagen werden, der halb so hoch ist, wie der heutige Nettopreis. Sie können sich das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem als Arbeit vorstellen, die immer weitere Verbesserung erfährt. Sie mögen jedoch verzeihen, daß ich in diesem System hauptsächlich den Lebensunterhalt meiner Familie erwerben muß und daher bisher keine Zeit fand, die Arbeit bis zu Ende korrigiert neu zu schreiben. Schließlich werde ich auch mit Ihren Mails beschäftigt. 

Aus meiner Sicht lohnt es sich insbesondere auch für die werte MitleserInnenschaft, auf folgende Fragen und Problemstellungen zu antworten (alles andere konnten Sie bisher an den angegebenen Stellen nachlesen und würden Ihre Fragen ggf. danach anders stellen bzw. sie würden sich erledigen):

Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie der Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert wird und welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf. 

Die Beantwortung richtet sich nach der heute möglichen Umsetzung und nicht von dem optimalen gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem:

F hat gekauft:

·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren 2380,00 € (incl. 19% MWST)

F erhält 380,- € Umsatzkonsumsteuer am 10.01.2015 bzw. Bei Dauerfristverlängerung am 10.02.2015 vom Finanzamt erstattet.

Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 1.000,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen für jeden seit der Anschaffung des Mischgeräts vergangenen Monat zu höchstens (1000,- / 5 Jahre / 12 Monate =) 16,67 €. 

·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden) 35,70 € (incl.25 % MWST)

Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 28,56 € für die 20 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:

Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 28,56 € netto = 5,43 € Zahllast für F. 

Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 5,43 € Erstattung für F.

Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (28,56 € / 2 =) 14,28 €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen.

·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00 € (incl. 27% MWST)

Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,- € für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:

Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 100,-  € netto = 19,- € Zahllast für F. 

Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- € Erstattung für F.

Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- € / 2 =) 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen.

·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 € (incl. 19% MWST)

F erhält am 10.02.2015 bzw. 10.03.2015 19,- € Vorsteuer erstattet. 

F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 50,- €. 

·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 € (incl. 19% MWST) 

F erhält am 10.03.2015 bzw. 10.04.2015 11,40 € Vorsteuer erstattet. 

F hat ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben zur Verrechnung von 30,- €. 

·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg 117,00 € (incl. 17% MWST)

Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 100,- € für die 10 kg. Bei Verbuchung des Imports sind bei der Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:

Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 50,-  € netto = 19,- € Zahllast für F. 

Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 19,- € Erstattung für F.

Darüber hinaus hat er ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von (100,- € / 2 =) 50,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung der Sozialkonsumsteuer-Erstattung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen.

·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 € (incl.17% MWST)

Hier ist unklar, ob es sich um einen Luxemburg-Import handelt. Falls ja:

Sorry, der Import ist innerhalb der EU netto. Er zahlt also nur 600,- € für den Etikettendrucker. Die Nutzungsdauer für Peripheriegeräte beträgt 3 Jahre. Bei Verbuchung des Imports sind bei der Konsumsteuer-Voranmeldung relevant:

Erhebung von Importkonsumsteuer (= heutige Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) 19% auf 600,-  € netto = 140,- € Zahllast für F. 

Gewährung von Umsatzkonsum-Vorsteuer (= heutiger Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb) = - 140,- € Erstattung für F.

Darüber hinaus hat F ein Sozialkonsumsteuer-Guthaben von 300,- €, welches ihm zur Verrechnung zur Verfügung steht. Die Verrechnung mit einer Sozialkonsumsteuer-Zahllast erfolgt bei entsprechenden Erlösen für jeden seit der Anschaffung des Druckers vergangenen Monat zu höchstens (300,- / 3 Jahre / 12 Monate =) 8,33 €. 

 

F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern)

Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 € 

F muß 516,99 € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen Umsatzkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 19,- € + 11,40 €. Seine Zahllast an Umsatzkonsumsteuer beträgt dann 486,59 €. 

F muß 1.360,50 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von 2.721,01 €). Er verrechnet die Zahllast mit der bisher verrechenbaren Vorsteuer aus der Sozialkonsumsteuer (s.o.) in Höhe von 3 * 16,67 € + 14,28 € + 50,- € + 50,- €+ 30,- € + 50,- € + 8,33 €. Seine Zahllast an Sozialkonsumsteuer beträgt dann 1.122,16 €. Er hat darüber hinaus bis maximal 1.122,16 € künftige Vorsteuerbeträge aus der Sozialkonsumsteuer erstattet zu bekommen. F kann nun jeden Monat z.B. 16,67 € + 8,33 € bis zur maximalen Summe von 1.122,16 € wieder erhalten

Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 € 

F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf 2.000 €). 

F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von 2.000,- €). Er verrechnet die Zahllast mit der fälligen Sozialkonsum-Vorsteuer (s.o.) in Höhe von 16,67 € für die Mischmaschine + 8,33 € für den Drucker. 

Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 €

F muß 238,-  € Umsatzkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 19% auf 2.000 €). 

F muß 1.000 € Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt zahlen (= 50% von 2.000,- €). Sein Verrechnungsvolumen hat sich vorerst für März erschöpft. 

Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70 €/Monat

F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 4,10 € Vorsteuer aus gezahlter Umsatzkonsumsteuer erstattet. 

F erhält am 10.04.2015 bzw. 10.05.2015 (201,60 € / 2 =) 10,80 € Vorsteuer aus gezahlter Sozialkonsumsteuer erstattet. F hat nun einen erstattungsfähigen Vorsteuer-Merkposten von (1.122,16 € + 1.000,- € - 16,67 € - 8,33 € - 10,80 € =) 2.086,79 €, der monatlich um 16,67 € + 8,33 € abgeschmolzen wird, da diese Beträge bis zum Aufbrauch der vorgetragenen Vorsteuerbeträge aus der Sozialkonsumsteuer monatlich erstattet werden. 

 

 

 

Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze für den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte nur klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts bleibt oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß angehoben werden müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder Hobbygärtner, die Ihre Nahrung selbst erzeugen? 

Nein, Herr Dr. Starkloff, sicherlich ist das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem nicht unsozial und lebensfremd. 

 

Dass Wäschereien Rechnungen ausstellen und ihre Leistungen versteuern müssen, ist wohl auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer so. Muss also nicht auch die Mutter oder Freundin eines Auszubildenden ihre entsprechende Leistung versteuern? 

Es wäre sicherlich auch wünschenswert, wenn Frauen eine Anerkennung für ihre unentgeltliche Leistung bekämen. Wir wollen aber die Kirche im Dorf lassen und private Versorgung privat sein lassen. Die Mutter ist dazu nach § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet. Vergessen Sie bitte nicht, daß es um eine bGE-fähige, spiegelbildliche Steuerrumkehr und nicht um die Änderung des gesamten deutschen Rechtssystems geht.  

 

Eine Selbstständige, die den Haushalt eines Junggesellen professionell besorgt, muss doch auch eine Rechnung ausstellen und entsprechende Steuern zahlen. Fällt das alles weg, wenn der Junggeselle sie zur Lebensgefährtin erklärt oder sie diese Leistung als Geschenk oder Nachbarschaftshilfe leistet (Wobei natürlich Gegengeschenke üblich und normal sind)?

Fällt dies heute weg? Wenn ja, dann ja, wenn nein, dann nein.

 

Versteuerung bei Stiftungen: http://www.google.de/url?sa=t <http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Ftelc.jura.uni-halle.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FBeitraegeTWR%2FHeft113_0.pdf&ei=1_4SVc77FMvTUdSpgcAO&usg=AFQjCNFnTGP-2YbLZj0oKOWyjgHpImlTTg&bvm=bv.89217033,d.d24> &rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Ftelc.jura.uni-halle.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2FBeitraegeTWR%2FHeft113_0.pdf&ei=1_4SVc77FMvTUdSpgcAO&usg=AFQjCNFnTGP-2YbLZj0oKOWyjgHpImlTTg&bvm=bv.89217033,d.d24 

Ihre Annahmen gehen leider wieder fehl. Sie unterscheiden nicht zwischen gemeinnützigen und anderen, gewinnorientierten Stiftungen. Stiftungen haben, wenn sie nicht gemeinnützig sind, zum Hintergrund, daß die Unternehmensphilosophie dadurch gerettet werden soll, wenn potentielle Erben sich streiten werden und wegen widersprüchlicher Interessen eine Zerschlagung des Unternehmens droht. Deshalb hat auch Prof. Werner seine zahlreichen Kinder im Vorhinein „enterbt“,  um den anthroposophischen Gedanken seines vorwiegend an Naturprodukten und einem menschenwürdigen Arbeitsumfeld interessierten Drogerie-Unternehmens „dm“ zu sichern. 

 

Bitte beachten Sie die Polaritäten in dieser westlichen Welt. Alles hat immer auch eine andere Seite und ist gleichzeitig ein Spiegel des eigenen Selbstverständnisses. Manches scheint anders, als man denkt, wenn man es durchdringt…

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 24. März 2015 13:05
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

 

Sehr geehrte Frau Nedden,


Eigentlich möchte Ihnen die Anstrengung ersparen, mir die Sozialkonsumsteuer (oder heißt die inzwischen Sozialumsatzkonsumsteuer) zu erklären. Ich habe wirklich versucht mich „auf dieses einfache, transparente System gedanklich einzulassen, welches jede Hausfrau, mit der ich bisher gesprochen habe, innerhalb von 5 Minuten begreift, da sie häufig einkaufen geht und auf den Kassenbon schaut.“Ich habe es nicht geschafft. Ich erkenne auch keine Einfachkeit und Transparenz sondern im Gegenteil nur neue Steuern und Regelungen, die koplizierter als alles sind was wir heute haben.

Ich habe versucht, mich nicht irritieren lassen von Ihren falschen Behauptungen zum Einkommensteuersystem mit den angeblich 50% Belastungen der Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben. Für den Einpersonenhaushalt A liegt diese Belastung bei Monatsentgelten Löhnen zwischen 1600€ und 4000€ zwischen 28%und 37% wie sie in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t1V> http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t1V leicht nachrechnen können. In Ihren Folien liegen alle Arbeitnehmer bei einem Steuersatz von 50%. Dabei haben Sie, damit es hinkommt, den Solidaritätszuschlag mitgerechnet, obwohl er für niedrigere Einkommen gar nicht erhoben wird.


Ähnlichen Unsinn haben sie beim Kindergeld und Kinder- bzw. Erziehungsfreibeträgen vorgetragen, von denen der Fiskus nur eines anerkennen darf. Für Einkommen unter 4000€ kommt nur das Kindergeld in Betracht. Über diese und weitere handwerkliche Fehler habe ich hinweg gesehen, weil ich verstehen wollte, worin Ihr „Äqiuipartitionsprinzip besteht, dass Sie als Rechtfertigung für die Staatsquote von 50% heranziehen und in die Sozialkonsumsteuer eingebaut haben. Da Sie aber neben der Sozialkonsumsteuer die Mehrwertsteuer und alle anderen indirekten Steuern bestehen lassen, erhöhen sie die Staatsquote drastisch auf mehr las 60% und wenn Sie noch Mieten und Gesundheit verstaatlichen wollen, wird die Staatsquote weiter erhöht. So führen Sie Ihr Gleichverteilungsprinzip selbst ad absurdum.


Da dies nicht unbedingt die Sozialkonsumsteuer in Frage stellt, sondern nur als Vorwort dazu dient, habe ich in der Folge nur noch Ihre Aussagen zur Sozialkonsumsteuer ernst genommen und auf den Prüfstand gestellt. Ich habe Ihnen bestätigt, dass Sie einige Schwächen des MWST- Konzepts von Götz Werner erkannt und versucht haben, diese mit der Sozialkonsumsteuer zu entkräften. 


Dazu habe ich Ihnen eine Reihe von Fragen zu sehr konkreten Fällen vorgetragen und von Ihnen nur ausweichende Antworten erhalten. Als Beispiel habe ich gefragt, nach welchem Bewertungs-Prinzip gelagerte Vorprodukte zum Endprodukt kalkuliert werden sollen. Bei Ihrer „zeitlichen Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem“ hängt an jedem Vorprodukt ein die dafür seinerzeit gezahlte Sozialkonsumsteuer an, das diese ja nicht zum Einkaufszeitpunkt angerechnet werden kann, sondern erst zum Verkaufszeitpunkt des hergestellten Produkts. Da diese zu unterschiedlichen Zeiten und daher unterschiedlichen Preisen eingekauft werden ist die Frage berechtigt, welche Methode bei der Berechnung der Anrechnung der Vorsteuer anzuwenden ist. Die abzuführende Steuer fällt also je nach dem unterschiedlich aus. Sie behaupten, dies seien „Bewertungsmethoden des einkommensteuerlichen und handelsrechtlichen Gewinns zur Bemessung des Wertes der Warenbestände. Da es im Konsumsteuersystem auf den Gewinn als Bemessungsgrundlage der Besteuerung nicht mehr ankommt, sind diese Methoden nur noch in Bezug auf Handelsbilanzen von Gesellschaften notwendig, die mehr als einen Gesellschafter oder Anteilseigner haben.“ glatter Unfug also. Die Bewertungsmethode hat Einfluss auf die Besteuerung.


Schwieriger ist „die zeitliche Verzögerung der Anrechnung im Konsumsteuersystem „ bei Kosten, für die Sozialkonsumsteuer bezahlt worden ist, die aber mit der Herstellung nichts zu tun haben (Gemeinkosten bzw. Fixkosten), wie ich im Beispiel zur Verrechnung der Energiekosten für Heizung von Fertigungs- und Bürogebäuden gefragt habe. Von Ihnen gibt es dazu nur die Antwort, jede Hausfrau, mit der Sie 5 Minuten gesprochen haben, könnte mir das erklären. Sie sind dazu scheinbar nicht in der Lage oder wollen mir hier lieber nicht antworten. 

 

Darum möchte ich noch von Ihnen für folgendes Beispiel wissen, wie der Kleinunternehmer F in der Sozialkonsumsteuer monatlich besteuert wird und welche Vorsteuer er jeden Monat anrechnen darf. 


 

F hat gekauft:

·         Dez. 2014 einen Mischgerät, abzuschreiben in 5 Jahren 2380,00 € (incl. 19% MWST)

·         Dez. 2014 20 kg Ingredienzien (Ian mport aus Schweden) 35,70 € (incl.25 % MWST)

·         Jan. 2015 10 Kg Farbrohstoff 1 (Import aus Ungarn) 127,00 € (incl. 27% MWST)

·         Jan. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (heimisch) 119,00 € (incl. 19% MWST)

·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 2 (Sonderangebot) 71,40 € (incl. 19% MWST) 

·         Feb. 2015 10 kg Farbrohstoff 3 (Import aus Luxemburg 117,00 € (incl. 17% MWST)

·         Feb. 2015 ein Etikettendrucker incl. Etiketten 714,00 € (incl.17% MWST)

F hat verkauft: (immer incl. aller Steuern)

Feb. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 3 238,00 € 

Mrz. 2015 15 kg Farbe hergestellt aus Rohstoff 2 238,00 € 

Mrz. 2015 15 kg Farbe Mixtur aus 1 und 2 238,00 €

Für Wasser, Strom, Gas usw. bezahlt F einen Abschlag von 25.70 €/Monat

Ihnen sollte es leichter fallen als Ihrer Hausfrau, die Steuerbeträge und den Grenzausgleich anzugeben. 


Ich kenne die Sachbezugsverordnung, die regelt, wie hoch die Sätze für den Eigenverbrauch der Landwirte, Metzger etc. sind. Ich wollte nur klären, ob es auch in der Sozialkonsumsteuer bei diesen Pea-nuts bleibt oder ob die Pauschalsätze nicht auf ein realistisches Maß angehoben werden müssten. Gilt das auch für für Hausfrauen, oder Hobbygärtner, die Ihre Nahrung selbst erzeugen? Dass Wäschereien Rechnungen ausstellen und ihre Leistungen versteuern müssen, ist wohl auch in der Sozialumsatzkonsumsteuer so. Muss also nicht auch die Mutter oder Freundin eines Auszubildenden ihre entsprechende Leistung versteuern? Eine Selbstständige, die den Haushalt eines Junggesellen professionell besorgt, muss doch auch eine Rechnung ausstellen und entsprechende Steuern zahlen. Fällt das alles weg, wenn der Junggeselle sie zur Lebensgefährtin erklärt oder sie diese Leistung als Geschenk oder Nachbarschaftshilfe leistet (Wobei natürlich Gegengeschenke üblich und normal sind)? 

Es geht mir nicht darum, das Konzept des gemeinschaftlichen Konsumsteuersystems durch unreflektierte Behauptungen in Mißkredit zu bringen. Meine Fragen und meine Gegenrechnung zur Finanzierung war ein Versuch, zu verstehen, was Sie meinen und wie das System in praktischen Fragen funktioniert. Ich habe nach wie vor nur wenige befriedigende Antworten bekommen. Entweder sie weichen formal aus „Schwarzkonsum ist etwas anderes als Schwarzarbeit“ oder Sie erklären ihre eigenen Texte selbst als veraltet und überholt. 


Ihre Kritik an der Staatsbürgersteuer geht ins Leere. Da dort die Körperschaftssteuer (natürlich auch die Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer) durch die Teilhabersteuer ersetzt wird, ist es sehr wohl notwendig, dass das Vermögen der Teilhaber (auch solcher, deren Beteiligung unter 10% liegt) für den Fiskus offenbart wird. 


„Mit der Teilhabersteuer wollen Sie auch bisher körperschaftsteuerfreie, also gemeinnützige Institutionen und Vereine der Teilhabesteuer ohne Anrechnungsmöglichkeit unterwerfen. Es ist kaum anzunehmen, daß die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger dadurch steigt. Der Gemeinsinn der Bevölkerung wird durch Ihre Teilhabesteuer massiv angegriffen“. Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich aufregen. Gemeinnützige und körperschaftsteuerfreie Institutionen sollen doch gar keinen Gewinn machen. Dann zahlen sie auch keine Teilhabersteuer. Wenn z.B. Götz Werner oder andere Großkapitalisten ihre Vermögen in eine Stiftung einbringen, die ihre Erben verwalten sollen, und dafür selbstverständlich eine Vergütung (= bei Ihnen unversteuertes Einkommen) erhalten, und die Stiftung nach 10 Jahren steuerfrei wieder auflösen können, dann ist das keineswegs gemeinnützig, sondern eine legal mögliche Umgehung der Erbschaftssteuer. Die Ausschüttung von Vergütungen und die spätere Auflösung der Stiftung wird dagegen in der Staatsbürgersteuer erfasst.

Ich glaube tatsächlich, dass es die Spendenbereitschaft der Bürger und Bürgerinnen und der Gemeinsinn der Bevölkerung abträglich ist, wenn Sie erfahren, dass Ihre Gelder der Gewinnerzielung dienen, der an Erben oder Funktionäre ausgeschüttet wird. Beispiele für diese Selbstbedienung hat es so viele gegeben, dass ich mich frage, wieso überhaupt jemand auf das Spendenmarketing der entsprechenden Institutionen hereinfällt. Es wäre besser, die Bürger würden ihre Spenden direkt an Bedürftige übergeben und nicht an dubiose Vereine delegieren. Viele tun dies bereits. 

 

Zu der von Ihnen immer wieder aufgegriffenen Problematik des Kinder-Bürgergelds habe ich oft genug Stellung genommen. Auch bei Ihnen gebt es eine Finanzierungsobergrenze. Das, was Sie Kindern mehr geben wollen, müssen Sie Erwachsenen weniger geben. Wie sie dem Systemvergleich  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Arbeitsentgelt.htm#4.2.5.C> http://www.staatsbuergersteuer.de/Arbeitsentgelt.htm#4.2.5.C entnehmen können, bekommen der Haushalt C mit 3 Kindern erheblich mehr als im Einkommensteuersystem. In  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t2> http://www.staatsbuergersteuer.de/Tabellen.htm#t2 können Sie direkt vergleichen: Bei Einkommen ab 2000 € bekommt Haushalt C in der Staatsbürgersteuer über 1300 € mehr als in der Einkommensteuer. Selbst bei einem Einkommen von Null ist das Bürgergeld dort um 289€ höher als das, was beim ALG II zu holen ist. Natürlich könnte (und nach Ihrer Meinung sollte) das auch höher sein. Es spricht nichts dagegen, das Kinder-Bürgergeld zu erhöhen und das der Mutter zu senken. In  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm> http://www.staatsbuergersteuer.de/Varianten.htm habe ich solche Möglichkeiten aufgezeigt. Auch würde ich in der von mir vorgeschlagenen speziellen Differenzierungsvariante des Bürgergelds soll der Steuermehrertrag nach Einführung der Staatsbürgersteuer genutzt werden, um das Kinder-Bürgergeld zu erhöhen. Aber so weit sind wir noch nicht. 


 

Es bleibt dabei: in von mir exemplarisch durchgerechneten Differenzierung des Bürgergelds werden alle ehrlichen Haushalte besser gestellt, als im heutigen System, auch wenn der Effekt bei Single-Haushalten erst bei Einkommen >100 € auftritt. Dass 2010 der Single bei Einkommen unter 100 € .weniger bekommt als im ALGII hängt daran, dass für die Berechnung des ALGII sehr hohe Kosten der Unterkunft angesetzt worden sind. In den meisten Städten lagen sie deutlich niedriger. Inzwischen wären die Bürgergelder 10% höher und damit wäre auch diese Ausnahme gegenstandslos.

 

Ich würde gerne wissen, ob Ihnen und manchen Ihrer Fans klar ist, dass Sie die Vermögenskonzentration bei den Reichen massiv fördern. Da Sie auch bei den Bedürftigen durch alle möglichen Versprechungen nicht nur des hohen BGE sondern auch durch Übernahme der Gesundheitsleistungen und Mieten für alle den Eindruck erwecken, sie seien jetzt aller Sorgen ledig, wird Im Ergebnis in Ihrem System die Schere zwischen Arm und Reich immer größer. Bei der Frage, wer das bezahlt, bleiben nur die Arbeiter und Unternehmer mittleren Einkommens, deren Belastung immer höher wird. Wie lange werden diese das wohl ertragen? Ist Ihnen und Ihren Fans klar, dass dies diejenigen sind, die unseren Wohlstand erzeugen? Ohne diesen Mittelstand wird der Wohlstand zusammenstürzen wie ein Kartenhaus. 

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Starkloff 

Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 um 19:59 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" < <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

Nachtrag zur vorherigen Mail: 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

Durchgestrichen war auch:

„Sozial“vor (eigefügt: Umsatz) „konsumsteuer bei.“

 

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [ <mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de> mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 00:27
An:  <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

 

Sehr geehrte Frau Nedden,

 

nach Ihrer Mail an Peter hatte ich eigentlich vor, Ihnen nicht mehr zu antworten, weil Sie versuchen, mit längst widerlegten Argumenten und Unterstellungen die Staatsbürgersteur in Misskredit zu bringen. Da es aber scheinen könnte, ich würde klein beigeben, wenn ich nicht antworte, versuche ich es noch ein mal.

 

Ich habe Ihnen … 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Starkloff

Gesendet: Freitag, 13. März 2015 um 00:33 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer

…

*	Beim Export muss der Exporteur die Sozialkonsumsteuern aufgeschlagen (=, aber nicht die Mehrwertsteuer) (Nedden: dies verhindert die heutige Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie EU-weit.). Importe sind entweder beim Import auf die NNPreis herunter zu subventionieren (Nedden: Auf keinen Fall. Dies sieht Dr. Hardorp (verst.) vor und dies bedeutet den Staatsbankrott. Außerdem ist dies ohne die EU-staaten nicht durchsetzbar.)  oder werden zu den Importpreisen +MWST verkauft. Der Exportüberschuss (=Exporte - Importe) tragt dann (Nedden: wegen und auch nur in Höhe der im gemeinschaftlichen und heute ohne die Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbaren, konzipierten Umsatzkonsumsteuer (Herkunftslandprinzip!)) zur Finanzierung in Höhe der Nedden: SozialUmsatzkonsumsteuer bei.

…

 Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 11:31
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Hi Peter,

 

Deine Ungeduld ist verständlich. Aber die Straatsbürgersteuer existiert seit 40 Jahren, ist in dieser Zeit öfter mal diskutiert worden, auch weil Prof. Mitschke in den Steuerreformgremien versucht hat, da etwas zu bewegen. Aber es hat sich wenig bewegt. Ob das bei dem BGE ähnlich lange dauert? Ich hoffe nicht. Inzwischen könnte es sich lohnen, herauszufinden, mit welchem Konzept die Finanzierung am gescheitesten ist. Ich sehe das nicht als Kampf, eher als Suche nach dem Konsens.

 

Ich habe Frau Nedden nicht nur in meiner letzten privaten Mail den Vorschlag gemacht, uns zusammen zu tun, da wir doch das gleiche wollen, nämlich ein praxistaugliches Konzept, den Konsum zu messen und zu besteuern.

 

Hallo Frau Nedden.

 

Mein Angebot uns zusammenzusetzen gilt immer noch. Ich glaube aber, dass Sie ihren inneren Widerwillen gegen die Staatsbürgersteuer nicht überwinden werden. Sie wollen die Staatsbürgersteuer nicht einmal lesen. 

 

Im Gegensatz zu Peter und anderen machen wir uns ja gemeinsam Gedanken, wie ein BGE zu finanzieren ist. Und da muss man doch etwas genauer vorgehen. Bei Peter kommt ja der Strom aus der Steckdose und wie er da hineinkommt, ist ihm egal, Hauptsache es  geht schnell.

 

Sorry, dass ich vermutet habe, sie seien eine Expertin, die an Steuerreformkonzepten des BMF mitwirkt. Sie hatten mir den Eindruck vermittelt, Sie gingen bei Herrn Schäuble ein und aus. Dabei sind es nur die Praten, bei denen sie vorgetragen haben. Damit ziehe ich die ensprechende Bemerkung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte nur noch den 2.Teil der Aussage: Experten leben davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. 

 

Ich bedaure auch. dass der Eindruck entsteht, wir würden nur um des Kaisers Bart streiten. Und ich freue mich, dass Sie mir bestätigen, dass es in der Sozialkonsumsteuer keine Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer gibt. Wäre ja auch inkonsequent. Die entsprechende Passage ist in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.2 bereits entfernt. Ich warte immer noch auf ihre Liste weiterer Fehler, die ich in bei der Darstellung der Sozialkonsumsteuer gemacht habe. Ich bin gerne bereit, Fehler zu beseitigen.

 

Unsere Auseinandersetzung mag für Andere kleinlich und rechthaberich anmuten. Aber das täuscht. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, bei dem Versuch, aus den vagen MWST-Konzept von Götz Werner ein in sich logischeres und lückenloseres Konzept zu entwickeln, das einige Schwachstellen beseitigt. Leider versuchen Sie aber, ein Besteuerungsprinzip zu verbessern, dessen technische Entwicklungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Dampfmaschine wurde weit vervollkommnet – vom Unterdruck- zum Überdruckprinzip, vom Flammrohr- zum Wasserrohrkessel – aber schließlich musste sie technisch überlegenen Konzepten, Hubkolben und Elektromotor das Feld räumen.

 

Für Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken reicht das, was in  <http://www.staatsbuergersteuer.de> http://www.staatsbuergersteuer.de eigentlich aus. Von mir aus können Sie auch aus unserem EMailverkehr zitieren - da steht nichts anderes drin. Natürlich bin auch ich dann frei, aus dem EMails Passagen vorzutragen. Ich habe das eigentlich nicht vor. Für meine Kritik reicht das. was Sie im Internet veröffentlicht haben, wobei ich gestehe, dass ich vieles nicht verstehe, trotz mancher EMAIl-Hinweise von Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Bernd Starkloff

Gesendet: Sonntag, 08. März 2015 um 22:46 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Hallo Ihr 2 Kampf-Genossen,

 

geht es auch einfacher, ich bin zwar schlau, aber Steuerrecht ist nun wahrlich nicht zwingend mein Steckenpferd, gibt es ggfs Gemeinsamkeit auf die wir aufsetzen können, statt uns im Ring zu fetzen?

 

Nur eine nette Hoffnung. Wir sind so stark wie wir einig sind.

 

Als Vision meinerseits

 

MfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:08 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

auch ich glaube nicht, daß irgendein Reicher sich um meine Vorgaben schert. Unternehmen werden sich aber um sie betreffende Gesetze scheren. 

Zur Änderung der Steuergesetzgebung habe ich an den Wissenschaftsrat der Bundeskanzlerin gerichtet ein Konzept zu einem gemeinschaftlichen Steuersystem entwickelt (Zukunftsdialog 2012),  welches dem geneigten Leser die Funktionsweise des heutigen Umsatzsteuergesetzes erklärt, die heutige 50%ige Erwerbsbelastung nachweist, ein allseits gerechtes Teilungssystem darlegt und dabei das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens entwickelt. Daß nicht jeder Debattierende, der mit der steuerlichen Materie nicht vertraut ist, alles gleich auf Anhieb versteht, ist mir klar. (Das gleiche Problem taucht auf dieser Liste vielfach in ähnlicher Form auf.) Daher habe ich auf meinen Seiten verschiedene Darstellungsformen gesammelt, von denen ich annehme, daß sie vielleicht den Einen oder die Andere in der Verständlichkeit eher anspricht. Ihnen jedoch traue ich es aufgrund Ihres akademischen Titels durchaus zu, sich bei Interesse auch in ein fachfremdes wissenschaftliches Konzept einzuarbeiten, um es verstehen zu wollen, zumal Sie sich ja auch zu Ihrem eigenen steuerlichen Konzept sehr viele Gedanken gemacht haben. 

 

Bitte bedenken Sie zu Ihrem weiteren Verständnis über Konsumsteuer, daß dadurch, daß aus den bisherigen Nettoproduktpreisen die Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben herausgerechnet werden und statt dessen Sozialkonsumsteuer erhoben wird, auch die Gewinnmarge entsprechend sinkt, denn es muß von ihr keine Erwerbsteuer mehr bezahlt werden. Die Folge ist, daß im Konsumsteuersystem auch der Manager sein Gehalt nur in der Höhe brutto erhält, wie er heute netto bekommt. Daß er von seinem Gehalt dann keine Einkommensteuer mehr bezahlt, ist nicht schlimm, denn die Sozialkonsumsteuer auf die Produktverkäufe, welche die Auszahlung des Managergehaltes ermöglichten, ist bereits eingenommen. Die Gewinne der Unternehmen  werden insgesamt auf das heutige Netto-Niveau sinken, da die verteilende Besteuerung bereits stattgefunden hat. 

 

Also: Ja, auch die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer fallen weg. Bitte besuchen Sie meine Internetseiten. Dort finden Sie diverse Erläuterungen und Kurzübersichten, z.B.  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/index.php und  <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php

Ich bin mir sicher, daß sich etliche Ihrer Fragen bei Lektüre erübrigen und dadurch Ihr bisheriger Glaube in wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Konsumbesteuerung zu wechseln in der Lage ist. 

 

Außerordentlich hohe Transparenz ist gegeben, wenn die einheitliche Konsumsteuer auf jeder Rechnung ausgewiesen ist, während die Berechnung des individuellen Einkommens in 80 Millionen Fällen eher intransparent wirkt, da sie jedwede individuelle, das Einkommen besonders beeinträchtigende Lebenssachverhalte zu berücksichtigen versucht, um eine gleichmäßige Besteuerung herzustellen. Der Austausch von Leistung und Rechnung gegen Geld ist dagegen ein ziemlich einfacher Vorgang. (Ist Ihnen bewußt, daß der größte Anteil der weltweiten Steuerliteratur deutsche Steuerliteratur ist? Wie soll sich heute ein ungeschulter Steuerpflichtiger damit auskennen?) 

 

Vielleicht ist Ihnen ebenfalls unbekannt, daß das Finanzamt seit langem sogar eine Portion Mayonnaise einer Pommes-Bude abwiegt und den Schwarzumsatz einer Eisdiele anhand der Anzahl der nachgekauften Schirmchen und Plastiklöffel  in einem bestimmten Zeitraum nachweist… In beiden Betrugsfällen entgehen dem Staat heute die Einkommen- und Umsatzsteuereinnahmen. Bei Konsumbesteuerung entgehen dem Staat die Einnahmen aus Sozialkonsumsteuer und Umsatzkonsumsteuer. Die Ausfälle sind daher identisch hoch, wenn die Sozialkonsumsteuer die bisherige Erwerbsbelastung ersetzt und die Umsatzsteuer mit der Umsatzkonsumsteuer identisch ist.

 

Zu meiner auf Verfassungswidrigkeit gerichteten Kritik möchte ich, um mich nicht unnötig zu wiederholen, aus den Mails zitieren, wenn ich hierzu Ihre Erlaubnis erhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Freitag, 6. März 2015 19:12
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

 

Sehr geehrte Frau Nedden,

 

Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig unabhängig von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer Unternehmen um 100% bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine Manager sondern haben Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf verzichten, nur weil Sie das gerne so hätten.

 

Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich habe Ihren Vorschlag so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer von 15% auf 50 % erhöhen um sie für Inländer abzuschaffen bzw. rück zu erstatten. Was ist nun ihr Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt der Reiche also den vollen Betrag.

 

Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu folgen: Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens (bzw. dem alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen akkumulieren, steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und Kindeskinder könnten das Kapital weiter akkumulieren. Toll.

 

Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B. bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.

 

Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen was Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird. Der Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will beweisen, wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele Kunden er mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er bei ein paar Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht auffliegt).

 

Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten des Schwarzkonsums "wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte." Da machen Sie sich aber gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe ich nicht. Ich verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen.  Versteht jemand anderes das alles Bestätigt er auch die größere Transparenz?

 

Wieso sind "die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?Bei Schwarzarbeit bezahlt der Schwarzarbeiter nicht nur keine Einkommensteuern, sondern kann überdies noch ALGII bekommen. Er muss halt nur ein bischen aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Also macht er nur Nachbarschafthilfe oder so. 

 

Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform mitgewirkt haben.  In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die viel von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein Spezialgebiet. Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen von steuerlichen Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu befürchten. 

 

Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem Prospekt bzw. Flyer.

 

Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff

 

PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die Staatsbürgersteuer vogrtragen?

 

Dr. Bernd Strarkloff

Gesendet: Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,

 

da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen.

Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen Bedenken debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer dargestellt habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser Liste über Ihr Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Konzept und der vorgesehenen Finanzierung des zudem bedingten Bürgergeldes nicht durchgehend mitverfolgt habe. 

                                                                                                                                                                                                                                                         

Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen:

 

1.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Einkommensteuersystem vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte (Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur 45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer + allg. Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum (Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119% des Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt 50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen Gewinn realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die Staatsquote beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende eines Anteilseigners.

2.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Konsumsteuersystem das bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn das bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn die bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt. Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- € = 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- € im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,- € bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise 119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen, bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft; die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei bleiben, aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.
Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr als heute ein und kann dies als bGE ausschütten.

 

Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei 850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an dieser Stelle auf <20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele, während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.). 

 

Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog. Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen:

Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn- oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der Umsatzsteuererklärung erscheinen. (Meistens jedoch der dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache dann häufig auffliegt!)

Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz, der bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr, weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige Sozialversicherung mehr gibt. 

Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte. 

 

Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede Unregelmäßigkeit herauszufinden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verena Nedden

______________________________________

Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!

 <http://www.konsumsteuersystem.de/> www.konsumsteuersystem.de

 

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 15:34
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

Sehr geehrte Frau Nedden 

 

Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich mir gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 einzubringen. Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung Ihrer Argumente vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon entbinden, würde ich draus zitieren.

Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran hindern? 

Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B: ein Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit. Er bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen Listenpreises. also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und ich spare ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur und mich, die Sozialkonsumsteuer zu umgehen.

Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grü0en,

Dr. Bernd Starkloff

 

Gesendet: Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Hallo Herr Starkloff,

 

wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem dortigen Link:  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> wie gezeigtaufgenommen und zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten. 

 

 

Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:

 

Zitatanfang:

____________

Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt


Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im  <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1> Dokumentarfilm über die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das aber nicht. 

1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen. 

So ist es. Siehe: <http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.phpund ausführlich <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich wegfallen kann.

2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften benachteiligt wären. 

s.o.

3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden? 

Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert. Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in der Übersicht:  <http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php> http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php und mit rechnerischem Nachweis  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdfab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten. 

4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer sich das gefallen lassen? 

Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:  <http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046> http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046 und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu heute gleich bleiben (siehe hierzu  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx).  

 

Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen: 

1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 € heutiger Kaufkraft. 

Dies ist nicht der Fall. Siehe:  <http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx> http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx! Kaufkraft und Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim heutigen Bruttopreis.

2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis wie im heutigen Erwerbsteuersystem.  

Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...) reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können. 

Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht. Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für Schein-Geschäfte. 

All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist. 

3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch  <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html> Bitcoins oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder verkaufen? 

Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 
 

4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein. 

Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei.Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt (z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 
 

5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen? 

o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen. 

o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger? 

Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.

6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
 

7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln, Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw. Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B: auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe  <http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf> http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf ab S. 23.   
 

8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
 

9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen, z.B.: 

o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das Gegenteil richtig. 

Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht gelungen ist. S.o.
 

o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum Umdenken zu tun.  
 

o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer. 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und freue mich, von Ihnen zu lesen.

______________

Zitatende

 

Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in einer gesonderten Mail äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Nedden

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

 

hi Peter,

 

In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?

 

zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in  <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.


In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.

 

Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?

 

Bernd 

Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Moin Andreas und Nina

 

ja ganz genau.

 

Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls

 

1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner

2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze)

3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde koordiniert erfolgt

4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen

5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven Zwecken verwendet werden

6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in analoger Weise

 

Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?

 

mfG

 

Peter

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.

Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de

 

 

Hallo Andreas,

 

richtig gedacht.

 

Nina
 

-- 
ninayagami at web.de

  

  

Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.

Hallo

nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt werden,

fiel mir folgender Vergleich ein :

Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in jedem kapitalistischen Land)

Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) bekommen?

Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest die politische Macht zu nehmen.
Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf (Gewalt) durch Demokratie (Reden).

Kurz :
Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren Reichtum zu behalten).

Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.


Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

Kurz :
Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren Reichtum zu lassen.
Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu finanzieren.

Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale werfen könnten.




Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu entmachten.


Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.


VG
Andreas S.
 


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