[Debatte-Grundeinkommen] Grüne Jugend - aktueller Beschluss

Alexander Nabert mail at alexander-nabert.de
Do Apr 26 19:05:00 CEST 2012


Liebe Leute,

hier der aktuelle Beschluss der Grünen Jugend zum BGE: 
http://www.gruene-jugend.de/show/1073789.html

Liebe Grüße,
Alex


  Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen – sozial und ökologisch, lokal
  wie global


    25.04.2012: Auf dem 38. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND wird das
    Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens mit folgendem Beschluss
    konkretisiert.

Seit einigen Jahren streitet die GRÜNE JUGEND für die Einführung des 
Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Basis eines neuen 
Sozialstaates. In den Debatten der vergangenen Jahre zu diesem Thema hat 
sich gezeigt, dass beim Grundeinkommen immer über zwei verschiedene 
Dinge diskutiert wird – die Grundidee und das Konzept.

Während es sowohl innerhalb der GRÜNEN JUGEND als auch in der 
Grundeinkommensbewegung große Übereinstimmungen für die Idee des 
Grundeinkommens gibt, ist die Frage nach der Umsetzung weitestgehend 
strittig. Und dabei umfasst der Begriff Konzept nicht nur die Höhe des 
Grundeinkommens und die häufig diskutierte Finanzierungsfrage sondern 
auch sehr viele Detailfragen, wie Zeitpunkt und Zeitraum der Einführung, 
d.h. die Frage, ob es schrittweise oder als Gesamtkonzept eingeführt 
werden soll, oder die Ebene, auf der das Grundeinkommen eingeführt 
werden soll. Dies ist der Versuch, sich in vielen Punkten des Konzeptes 
einer gemeinsamen Basis anzunähern. Aus diesem Grund werden die Fragen 
zur Grundidee nicht erneut behandelt. Diese sind anderen Beschlüssen zu 
entnehmen, insbesondere „Der ermutigende Sozialstaat“ vom 26. 
Bundeskongress sowie dem Grundsatzprogramm „Selbstverständnis“ der 
GRÜNEN JUGEND.


    1. Das Bedingungslose Grundeinkommen – die Rettung für Deutschland?!


Wir sind uns sicher, dass die Einführung des Bedingungslosen 
Grundeinkommens in Deutschland viele Probleme der Sozialsysteme lösen 
kann und eine tatsächliche Achtung der Menschenwürde ermöglichen würde. 
Wir wollen daher den Prozess, an dessen Ende die Einführung eines 
Bedingungslosen Grundeinkommens stehen soll, aktiv gestalten und für ein 
Modell werben, das unseren Ansprüchen an ein wirklich emanzipatorisches 
und sozial wie ökologisch gerechtes Grundeinkommen gerecht wird.

Da die GRÜNE JUGEND Nationalstaaten ablehnt, ist uns die Einführung des 
BGE in Deutschland nicht genug. In einer Welt ohne Nationalstaaten ist 
das Bedingungslose Grundeinkommen ein wichtiger Bestandteil der globalen 
Solidarität. Solange die Vision der staatenlosen Welt nicht erfüllt ist, 
gilt: Auch für alle anderen Länder ist das Grundeinkommen ein sinnvoller 
Schritt in Richtung Menschenwürde. Wir erhoffen uns daher möglichst 
schnell eine europaweite Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens. 
Mittelfristig ist es uns ein wichtiges Anliegen, ein weltweites 
Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Menschen zu schaffen. Bis das 
Bedingungslose Grundeinkommen weltweit eingeführt ist, können lokal 
eingeführte Grundeinkommensmodelle helfen, Akzeptanz zu schaffen – 
deshalb müssen wir auch in Deutschland diesen Schritt gehen und 
Initiativen für eine europaweite Einführung unterstützen! Eine 
Angleichung der Sozialsysteme sollte auch eine Angleichung der 
Steuersysteme mit sich ziehen – so kann eine echte Gleichstellung der 
Nationen im internationalen Wettbewerb leichter erreicht werden.

Das Bedingungslose Grundeinkommen soll auch als Maßnahme globaler 
Gerechtigkeitspolitik in Form zweckgebundener Transferzahlungen vom 
Globalen Norden in die Länder des Südens genutzt werden. Zum einen kann 
dies helfen, die Idee des Grundeinkommens weiter zu verbreiten, vor 
allem aber zeigt das Beispiel Namibias (Otjivero), dass dies eine 
äußerst effiziente Methode ist, die Selbstbestimmung der Menschen zu 
ermöglichen, Armut und Kriminalität abzubauen und sinnvolle 
Investitionen zu ermöglichen, die einen nachhaltigen Nutzen haben. 
Dadurch würden einige Fehlinvestitionen – wie zum Beispiel in das 
Militär – vermieden werden. Allerdings dürfen die direkten Zahlungen an 
die Staatskassen nicht vollends eingestellt werden, da auch 
Infrastruktur geschaffen werden muss – hier gilt es, die richtige 
Balance zu finden.
Darüber hinaus soll es Anstrengungen von Deutschland geben, das 
Grundeinkommen (beziehungsweise die bedingungslose Existenzsicherung und 
gesellschaftliche Teilhabe ohne Gegenleistung) in möglichst vielen 
internationalen Abkommen zu verankern.

Die GRÜNE JUGEND steht für menschliche Einwanderungspolitik. Diese wird 
auch nicht durch die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens 
gebrochen. Das bedingungslose Grundeinkommen soll jedem und jeder 
zustehen, der/die seinen Erstwohnsitz auf dem Bundesgebiet der 
Bundesrepublik Deutschland hat oder der/die sich derzeit in einem 
Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung befindet. Eine 
Bindung des Grundeinkommens an die Staatsbürgerschaft lehnen wir ab.


    2. Die Finanzierungsfrage


Im Zentrum jeder Grundeinkommensdebatte und jedes 
Grundeinkommenskonzeptes steht sie: Die Finanzierungsfrage. Ein 
Grundeinkommen nach dem Motto „Hauptsache Grundeinkommen!“ lehnen wir 
ab. Wir fordern das bedingungslose Grundeinkommen mit einer sinnvollen, 
sozial- und ökologisch verträglichen Finanzierung und akzeptieren nicht 
den versteckten Sozialabbau unter dem Grundeinkommensmantel. Dadurch 
geht das Grundeinkommen Hand in Hand mit der Frage nach dem 
Steuersystem. Wir wollen deshalb insbesondere hohe Einkommen und 
Vermögen besteuern. Für die GRÜNE JUGEND ist die Einführung eines 
Bedingungslosen Grundeinkommens auch eine Maßnahme der Umverteilung von 
oben nach unten.
Wir halten es nicht für sinnvoll, sich auf eine feste Summe des 
Grundeinkommens festzulegen, da bei dem radikalen Systemwandel, den wir 
hier beschreiben, viele Eventualitäten und Variablen sind, bei denen 
nicht vorherzusagen ist, wie sich Preise und Einkommen entwickeln werden 
und was wir uns mit dem vorgeschlagenen Steuersystem leisten können. Für 
uns steht aber fest, dass das bedingungslose Grundeinkommen die Existenz 
sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Die Höhe soll 
jedoch nicht in Relation zum Durchschnittseinkommen berechnet werden, da 
so für den Fall, dass die Lohnentwicklung der Preisentwicklung 
hinterherhängt, das Effektiveinkommen sinken würde. Der Bedarf soll 
deshalb über Methoden wie den „Warenkorb“ erfolgen und auch potentielle 
Sonderbedarfe miteinbeziehen. Jedem Menschen steht der gleiche 
Grundeinkommensbetrag bedingungslos und unabhängig vom Alter zu. Wir 
wollen die Finanzierung auf drei Säulen stellen: 1. Konsum-, 2. 
Einkommens und 3. Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Die 
letzten zwei dienen der sozialen, erstere der ökologischen 
Ausdifferenzierung.


      2.1 Mit Steuern steuern – ökologische Wende durch eine Steuerreform


Eine reine Konsumsteuer sieht keine Lenkwirkung vor. Diese ist aber 
eines der wichtigsten Ziele des bedingungslos ökologischen 
Grundeinkommens: Die GRÜNE JUGEND setzt sich für eine Lösung ein, die 
gleichermaßen die sozialen als auch die ökologischen Probleme angeht und 
dabei ökonomische Vernunft aufweist.
Es gibt zwei messbare Größen die relevant für ein nachhaltig 
ausgerichtetes Steuersystem relevant sind: CO² Ausstoß und 
Ressourcenverbrauch. Diese beiden größen sollen „eingepreist“ werden: 
Diese Steuern sollten umso höher sein, je mehr CO² ausgestoßen wird und 
je mehr Ressourcen verbraucht werden. Dies macht nachhaltiges Handeln 
für Unternehmen und KonsumentInnen ökonomisch sinnvoll. Dieser Effekt 
sollte direkt in die Konsumsteuer implementiert werden.

Die GRÜNE JUGEND spricht sich für ein Konsumsteuermodell aus, das nach 
dem Grundsatz „je nachhaltiger das Produkt oder die Dienstleistung, 
desto niedriger die Steuern“ funktioniert. Durch diese Abstufungen wird 
es für Unternehmen attraktiv gemacht, die Dienstleistung oder das 
Produkt so zu verbessern, dass weniger Steuern gezahlt werden müssen und 
das Produkt oder die Dienstleistung somit günstiger angeboten werden 
können und für KonsumentInnen wird es attraktiv gemacht, zu 
Substitutionsgütern zu greifen, weil sie wesentlich günstiger würden 
(z.B. Bahn statt Flugzeug). Eine Lenkung mit diesem Mechanismus gibt 
also nicht nur den KonsumentInnen Anreize eher zu den nachhaltigen 
Produkten zu greifen, sondern auch den Unternehmen, nachhaltig, 
ressourcensparend und CO² arm zu produzieren. Zusätzlich zu diesem 
System soll es ein sehr ähnliches System (aber in einer anderen Höhe) 
bei der Energieerzeugung geben. Dadurch wird die Lenkwirkung in der 
Energiewirtschaft zusätzlich gestärkt. Während Windenergie, 
Wasserenergie und Solarenergie nahezu steuerfrei sein soll, soll Strom 
aus Kohlekraftwerken mit einer relativ hohen Stromsteuer belegt werden.


      2.2 Einkommen fair besteuern!


Wir wollen vor allem hohe Einkommen stärker besteuern, um die 
Finanzierung des Grundeinkommens sozial verträglich zu gestalten. Wir 
wollen deshalb eine progressive Staffelung bei der Besteuerung des 
Bruttoeinkommens, um eine tatsächliche Umverteilung von oben nach unten 
umzusetzen. Dadurch werden mittlere Einkommen nicht unverhältnismäßig 
belastet, sondern im Wesentlichen wirklich hohe. Darüber hinaus sind 
Steuererleichterungen weitgehend abzuschaffen.

Die GRÜNE JUGEND spricht sich zudem dafür aus, die Besteuerung von 
Kapitalerträgen - also Zinsen, Mietzahlungen, etc. - wieder in die 
Einkommensbesteuerung einzugliedern bzw. an diese zu koppeln. Dies 
stellt sicher, dass die in der Einkommenssteuer verankerte Progression, 
und damit die sozial gerechte Erhebung von Steuern, auch für 
Kapitalerträge sichergestellt ist.


      2.3 Vermögen und Finanztransaktionen besteuern!


Neben der Einkommenssteuer braucht ein Steuersystem weitere Steuern, um 
sozialverträglich zu sein („starke Schultern müssen stärker belastet 
werden“): Der wichtigste Grundpfeiler hierfür ist die Vermögenssteuer. 
Diese sollte ab 500.000 Euro Vermögen greifen und jedes Jahr 7,5% des 
Vermögens betreffen. Daraus resultiert, dass die, die vom neuen System 
profitieren, gerne nach oben streben dürfen, aber ab einem Vermögen von 
einer halben Millionen Euro ihren Profit in Teilen wieder dem Staat 
zuführen müssten. Denn: Eigentum verpflichtet.
Zwei weitere Steuern werden aus dieser Logik heraus dringend notwendig, 
wobei keine davon allein stehen kann: Die Schenkungs- und die 
Erbschaftssteuer. Diese beiden Steuern besteuern ebenfalls Vermögen. 
Allerdings gibt es zwei grundlegende Unterschiede zur Vermögenssteuer: 
Einerseits werden diese Steuern nur einmal fällig und andererseits sind 
sie an eine Bedingung (Vermögensübertragung) geknüpft. Aus der Bedingung 
heraus werden beide Steuern zu Gerechtigkeitssteuern: Sie gleichen 
bestehende Chancenungerechtigkeiten aus und beugen der Festigung und 
Konzentration von wirtschaftlicher Macht vor.

Diese drei Steuern (Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer) werden 
in Unternehmen mit wesentlich höheren Freibeträgen und einem 
progressiven Anstieg des Steuersatzes erhoben, um kleine und mittlere 
Unternehmen nicht unangemessen stark zu belasten.
Zur Bekämpfung und Regulierung von Finanzmarktspekulationen soll eine 
europäische bzw. weltweise Finanztransaktionssteuer von 0,05% gelten. 
Diese ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vermögensbesteuerung und wirkt in 
einer gerechten Weise dazu, dass die Finanzmärkte stabilisiert und 
reguliert werden. Das hierdurch gewonnene Geld soll explizit für 
internationale Aufbauhilfen eingesetzt werden („Steuer gegen Armut“).


      2.4 Die Neuorganisation der Subventionen


Unserer Auffassung nach gibt es Subventionen häufig allein aus dem 
Grund, Arbeitsplätze zu erhalten. Solche am Leben gehaltenen 
Arbeitsplätze bewirken häufig eine geringere Wertschätzung. Da das 
bedingungslose Grundeinkommen mit dem Grundsatz der Vollbeschäftigung 
bricht und es nicht mehr erste Aufgabe des Staates ist, Arbeitsplätze 
auf Krampf zu schaffen, können solche Subventionen wegfallen.
Jede Subvention, die auf diese Weise gestrichen wird, entlastet den 
Haushalt und trägt zur Finanzierung des Grundeinkommens bei. Ein 
Großteil der Subventionen kommt lediglich einigen Wenigen zu Gute. In 
Form von Infrastrukturinvestitionen (z.B. Bildung), Schuldenabbau oder 
Grundeinkommen würde dies gesamtgesellschaftlich positive Auswirkungen 
haben.

Die einzigen Subventionen, die langfristig erhalten bleiben sollen, sind 
die, die eine ökologische, kulturelle oder soziale Berechtigung haben.


    3. Das Bedingungslose Grundeinkommen allein ist kein Sozialsystem!


Von einigen Personen und Gruppen innerhalb der Grundeinkommensbewegung 
wird fälschlicherweise angenommen, dass das Bedingungslose 
Grundeinkommen alle Sozialleistungen und Institutionen, die diese 
Ausgaben verwalten, komplett ersetzen kann. Gegen diese Annahme wehren 
wir uns vehement.
Unserer Ansicht nach darf das Bedingungslose Grundeinkommen lediglich 
alle bisher bestehenden Sozialleistungen bis zu ihrer Höhe ersetzen. 
Sollten weitere Ansprüche darüber hinaus gemäß den heutigen Gesetzen 
bestehen, sollen diese weiterhin (bedarfsgeprüft) ausgezahlt werden. 
Dennoch können die entsprechenden Behörden weitestgehend zusammengelegt 
werden, da etliche Sozialleistungen vollständig substituiert werden.

Wir wehren uns dagegen, dass Grundeinkommen und Mindestlohn 
gegeneinander ausgespielt werden und wollen daher einen flächendeckenden 
Mindestlohn, der verhindern soll, dass ArbeitgeberInnen mit dem Argument 
der Absicherung durch das Grundeinkommen Menschen zu Dumping-Löhnen 
einstellen.

Darüber hinaus gehören zu einem abgerundeten Sozialsystem kostenfreie 
und selbstbestimmte Bildung für den gesamten Lebensweg. Das 
bedingungslose Grundeinkommen ist kein Argument für Studiengebühren oder 
andere Bildungsgebühren. Auch Informationsangebote des Staates und 
andere staatliche (oder staatlich finanzierte) Beratungsstellen wie 
Berufsinformationszentren, Frauenhäuser, Jugendzentren und Sportvereine 
dürfen nicht mit der Begründung ersetzt werden, dass sich Menschen mit 
Grundeinkommen finden würden, die diese Dienste ohne staatliche 
Zahlungen anbieten.


    4. Das Ende von unsinnigen Beschäftigungsmaßnahmen


Bei der Arbeitslosenversicherung können große Teile der Kosten ersetzt 
werden, insbesondere die Bürokratie und die Arbeitslosengelder I und II 
bis zu ihrer Höhe. Allerdings ist es keinesfalls hinzunehmen, die 
Arbeitsplatzvermittlungen, Berufsberatungen und Weiterbildungsmaßnahmen 
einfach zu kürzen, weil es „nicht mehr nötig ist, eine Erwerbsarbeit zu 
haben“ und diese „sowieso unerwünscht ist“. Darüber hinaus kann dies nur 
ein Argument dafür sein, bestehende Angebote zu überdenken und die 
Effizienz zu steigern, da unsinnige Konzeptionen wie zum Beispiel 
1-Euro-Jobs durch Unternehmensgründungsberatung oder Weiterbildungen für 
die Kreativwirtschaft ersetzt werden können.

Auch wenn wir einen Zwang zur Erwerbsarbeit ablehnen, so verkennen wir 
dennoch nicht die bedeutende Rolle, die die Erwerbsarbeit als 
gesellschaftlicher Integrationsfaktor derzeit innehat. Deswegen ist es 
für uns unerlässlich, dass der Staat weiterhin eine aktive 
Arbeitsmarktpolitk betreibt, aber erst die Einführung des 
Bedingungslosen Grundeinkommens ermöglicht es den Jobcentern und 
Arbeitsagenturen wieder, den Menschen zu helfen statt nur 
Arbeitslosigkeit zu verwalten.


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