[Debatte-Grundeinkommen] Öffentliches Interesse und Gemeininteresse

Ulf Zimmermann UZi at gmx.net
Di Okt 26 08:44:38 CEST 2010


Hallo zusammen,

 

in meinen Augen ist es ein öffentliches Interesse, da es viele Probleme, die
unsere Gesellschaft heute hat, lösen oder wenigstens minimieren würde – zum
Beispiel solche Themen wie Rente mit 67,Hartz IV, Kindergeld,
Arbeitslosenversicherung, Schlechtwettergeld, Kurzarbeit. Und da es jedem
die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, hilft es, eine Ausgrenzung und
Stigmatisierung wie durch Hartz IV zu vermeiden.

 

Viele Grüße aus Erfurt

Ulf „UZi“ Zimmermann

 

From: debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] On Behalf
Of Joerg Drescher
Sent: Sunday, October 24, 2010 9:48 PM
To: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Subject: [Debatte-Grundeinkommen] Öffentliches Interesse und Gemeininteresse
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Hallo zusammen,

 

nach weiterer Beschäftigung mit Georg Jellinek stellt sich mir die Frage, wo
der Unterschied zwischen "Öffentlichem Interesse" und "Gemeininteresse"
liegt. Im Recht ist (heute) das "Öffentliche Interesse" ein unbestimmter
Begriff, dessen Inhalt erst näher bestimmt werden muß. Der von Jellinek
bevorzugte Begriff "Gemeininteresse" hat (heute) keine wirkliche Bedeutung
mehr (im Recht).

 

Meine Frage an alle lautet: Inwiefern ist das Grundeinkommen von
"Öffentlichem Interesse"?

 

In Bezug auf die Diskussion ums Grundeinkommen sehe ich die Frage deshalb
relevant, da die Antwort aufzeigt, ob es sich beim Grundeinkommen um ein
"Privatinteresse" handelt (der Einzelne, der das Grundeinkommen fordert,
profitiert), oder ob es sich um ein "Gemeininteresse" dreht (die
Gesellschaft, für die ein Grundeinkommen gefordert wird, profitiert).

 

Nun mag sich der ein oder andere denken, daß es sich (wieder) um eine
Spitzfindigkeit von mir handelt und die Sachlage doch völlig klar ist. Dem
möchte ich vorab entgegnen, daß ich mir nicht so sicher bin, ob es wirklich
so klar ist. Vor allem deshalb, weil wenn das Grundeinkommen von
"öffentlichem Interesse" wäre, das Thema auch breiter öffentlich diskutiert
werden müßte (vor allem in öffentlichen [rechtlichen] Medien). Interessant
an der Überlegung ist aus meiner Sicht auch, wer denn definiert, was von
"Öffentlichem Interesse" ist.

 

Eine Bitte im Vorfeld (vor allem an die Moderation der Liste): Bitte keine
spekulativen Aussagen, sondern konstruktive Beiträge mit Argumenten!

 

Danke im Voraus für Antworten,

 

viele Grüße aus Kiew,

 

Jörg (Drescher)

Projekt Jovialismus

 

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