[Debatte-Grundeinkommen] Tagesschau.de-de-Voting zu KochsArbeitszwangs-Vorschlag

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Fr Jan 29 09:59:26 CET 2010


Wenn man schon klagen will:
Die BfA will ja nun die 20,- Euro zuviel gezahltes Kindergeld im Januar zurückholen, wobei das pro Kopf 80,- Euro Verwaltungskosten verursacht, also 60,- Euro "dem Prinzip" geopfert werden.
Nun finanziert sich die BfA aus den Geldern der Versicherten, ist also das Geld der sozialversicherungs-Beschäftigten. Über die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Gelder wacht ein (Beirat? Aufsichtsrat?) - auf jeden Fall ein Kontrollgremium.

Ich denke, eine Klage eines sozialversicherungs-Beschäftigten (ich bin es leider -in diesem Zusammenhang-, nicht) sollte doch eine hohe Erfolgsaussicht haben, denn es kann mit Sicherheit keine sinnvolle Verwendung sein, 80,- Euro auszugeben um 20,- Euro einzunehmen.
Außerdem wären Privatklagen gegen die Mitglieder dieses Gremiums sicher ein gutes Signal, um in Zukunft bei diesen Menschen dafür zu sorgen, dass etwas mehr der gesunde Menschenverstand aktiviert wird.

Gruß,
Christopher


Am 27.01.2010 um 04:46 schrieb Sunsetisland:

> Lieber Martin, liebe MitarbeiterInnen der Geheimdienste!
> 
> Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit.
> 
> Statt solche unsinnigen Abstimmungen zu führen, schlage ich vor, einen
> Strafantrag gegen Herrn Koch wegen Volksverhetzung zu stellen.
> 
> Strafanträge und -Anzeigen, massenhaft vorgebracht, sieben dann vielleicht
> die Richter, Staatsanwälte und Anwälte heraus, die noch Ehre und Anstand
> haben und sich nicht darauf berufen, daß diese oder jene Verordnung sie
> angeblich dazu zwingt, sich leider nicht anders verhalten zu können, als sie
> es tun. Ich glaube fest daran, daß es solche gibt. Vielleicht nicht viele.
> Bestimmt sind es auch nicht die meisten. Aber es gibt sie.
> 
> Ich selbst prüfe, als Humanist und Freidenker, einige solcher Anträge.
> Aber kann auch nicht alles alleine machen ...
> 
> Und es ist ja auch nicht wirklich einfach.
> 
> Siehe u.a. Strafgesetzbuch, § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
> (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf
> gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen
> Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer
> wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
> mit Geldstrafe bestraft.
> (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
> 1.
> wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das
> Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, ...
> 
> 
> 
> Zwar hatte die RAF durchaus gute Gedankenansätze. Aber soviel Sprengstoff
> wie man bräuchte, um alle "Bösen" wegzusprengen gibts gar nicht. Und
> nebenbei bin ich ja nicht nur Zyniker, sondern auch noch Pazifist.
> Eigentlich.
> 
> Gruß,
> 
> Sunsetisland
> 
> »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
> Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
> Demokraten»
> Theodor W. Adorno
> 
> Sicherheitshinweis: Die Inhalte dieser Mail werden von automatischen und
> menschlichen Systemen und Netzwerken mitgelesen, aufgezeichnet und im
> Bedarfsfall als Beweismittel verwendet. Daten dieser Mail lassen
> Rückschlüsse auf Verfasser und Adreßat zu. Der ursprüngliche Verfasser
> dieser Mail beruft sich in allen Fällen auf Artikel 5 GG der BRD. Etwaige
> Vorschläge zum aktiven wie passiven Widerstand sind durch Artikel 20, Abs. 4
> GG der BRD geschützt. Der Verfasser steht zum Grundgesetz der Bundesrepublik
> Deutschland, sofern dieses Gültigkeit hat und es eine Bundesrepublik
> Deutschland de jure gibt und deshalb fühlt er sich verpflichtet dessen
> Einhaltung überall dort einzufordern, wo sie nicht stattfindet. Vergleiche
> der jetzigen Bundesrepublik Deutschland (2010) mit Nazideutschland sind
> daher notwendig und stellen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, ganz
> im Gegenteil.
> 
> ----- Original Message ----- From: "Martin Wilke" <martin.wilke at gmx.net>
> To: <bag-grundeinkommen at listi.jpberlin.de>;
> <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>;
> <ini-bge at googlegroups.com>
> Sent: Wednesday, January 20, 2010 2:04 AM
> Subject: [Debatte-Grundeinkommen] Tagesschau.de-de-Voting zu
> KochsArbeitszwangs-Vorschlag
> 
> 
> Hallo,
> 
> auf
> http://umfrage.tagesschau.de/umfrage/poll_dbdata.php?oid=umfragekoch100
> kann man über Rolands Kochs Vorschlag einer allgemeinen Arbeitspflicht
> für Arbeitslosengeld-II-Empfänger abstimmen.
> 
> Viele Grüße
> 
> Martin Wilke
> 
> -- 
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Christopher Bodirsky
Systemischer Berater und Therapeut
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
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