[Debatte-Grundeinkommen] Tagesschau.de-de-Voting zu KochsArbeitszwangs-Vorschlag

Sunsetisland sunsetisland at gmx.de
Mi Jan 27 04:46:49 CET 2010


Lieber Martin, liebe MitarbeiterInnen der Geheimdienste!

Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit.

Statt solche unsinnigen Abstimmungen zu führen, schlage ich vor, einen
Strafantrag gegen Herrn Koch wegen Volksverhetzung zu stellen.

Strafanträge und -Anzeigen, massenhaft vorgebracht, sieben dann vielleicht
die Richter, Staatsanwälte und Anwälte heraus, die noch Ehre und Anstand
haben und sich nicht darauf berufen, daß diese oder jene Verordnung sie
angeblich dazu zwingt, sich leider nicht anders verhalten zu können, als sie
es tun. Ich glaube fest daran, daß es solche gibt. Vielleicht nicht viele.
Bestimmt sind es auch nicht die meisten. Aber es gibt sie.

Ich selbst prüfe, als Humanist und Freidenker, einige solcher Anträge.
Aber kann auch nicht alles alleine machen ...

Und es ist ja auch nicht wirklich einfach.

Siehe u.a. Strafgesetzbuch, § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf
gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen
Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer
wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das
Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, ...



Zwar hatte die RAF durchaus gute Gedankenansätze. Aber soviel Sprengstoff
wie man bräuchte, um alle "Bösen" wegzusprengen gibts gar nicht. Und
nebenbei bin ich ja nicht nur Zyniker, sondern auch noch Pazifist.
Eigentlich.

Gruß,

Sunsetisland

 »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
Demokraten»
Theodor W. Adorno

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Vorschläge zum aktiven wie passiven Widerstand sind durch Artikel 20, Abs. 4
GG der BRD geschützt. Der Verfasser steht zum Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland, sofern dieses Gültigkeit hat und es eine Bundesrepublik
Deutschland de jure gibt und deshalb fühlt er sich verpflichtet dessen
Einhaltung überall dort einzufordern, wo sie nicht stattfindet. Vergleiche
der jetzigen Bundesrepublik Deutschland (2010) mit Nazideutschland sind
daher notwendig und stellen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, ganz
im Gegenteil.

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To: <bag-grundeinkommen at listi.jpberlin.de>;
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Sent: Wednesday, January 20, 2010 2:04 AM
Subject: [Debatte-Grundeinkommen] Tagesschau.de-de-Voting zu
KochsArbeitszwangs-Vorschlag


Hallo,

auf
http://umfrage.tagesschau.de/umfrage/poll_dbdata.php?oid=umfragekoch100
kann man über Rolands Kochs Vorschlag einer allgemeinen Arbeitspflicht
für Arbeitslosengeld-II-Empfänger abstimmen.

Viele Grüße

Martin Wilke

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