[Debatte-Grundeinkommen] Schweiz als Vorbild zum BGE

Leon Segers l.segers at segetia.nl
Mi Dez 22 18:39:12 CET 2010


Liebe Leser,

wie das jetzt doch an der Reihe gebracht wird, möchte ich hier mal nach vorne bringen dass es in den Niederlanden ein Bedingungslos Altersgeld gibt für Jeden der 65 Jahre alt ist. Dieses Geld wird bezahlt von einem Art "Steuer" das Jeder der Einkommen hat und jünger ist als 65 bezahlen muss. Dieser "Steuer" heisst "Premie Volksverzekering" und sie versichert also Jeden der in den Niederlanden wohnt von einem Einkommen als er alt geworden ist. 
Das Einkommen ist etwas höher als das Existenzminimum und wird jedes Jahr erneut festgestellt, jetzt ab 1 Januar 2011 wird es sein : € 743,60 pro Monat, davon wird abgezogen die Krankenversicherungsprämie (€ 57,62). Netto also € 685,98. Dies ist also ein bedingungsloses Einkommen für Jeden ab 65 Jahr; wenn mann alleinstehend ist bekommt man fast 50% mehr also € 984,75. Wir in den Niederlanden brauchen also nur unseres Recht aus zu breiten von 65 bis Null Jahre; gesprochen wird aber von Einschränkung bis 67 Jahre ! 
Dieses BGE hat den Form einer Versicherung, sie läuft technisch von 15 bis 65 Jahre, in diesen Jahren bezahlt mann Prämie (2% pro Jahr) für die Rente (AOW heisst es bei uns). Praktisch zählen die Jahre die mann in den Niederlanden gelebt hat, jedes Jahr 2%. 
Meiner Meinung nach existiert diese Weise von Altersversorgung nur in den Niederlanden. Die Bezahlung geschieht wie gesagt von den Jüngeren und sie wird umgeschlagen und nicht von Prämien gespart. Jedenfalls ist es auch ein Beispiel von einem heute existierenden BGE.

Ich grüsse Allen und wünsche euch einen guten Rutsch in 2011,   

Leon Segers, Maastricht 



 
Op 21 dec 2010, om 19:09 heeft Peter Scharl het volgende geschreven:

> Hallo Edwin Merki,   hallo @lle Leser hier,
> 
> Danke für die Bestätigung der Höhe der Schweizerischen AHV!
> 
> In Deutschland würden sich so ziemlich ALLE die Finger abschlecken,
> wenn es SOWAS auch bei uns gäbe!  ... und in der Höhe!!
> besonders der Umstand, dass da der Staat nicht die Finger drin hat,
> das ist ein ganz eigener FinanzStock für: "Grundeinkommen im Alter"
> 
> Nur noch zur Größenordnung:   Maximum:   2.230,-  SFr    =   1.753,57 € 
> Das Minimum ist 50% davon, das bekommt JEDEr auch wenn er nie
> in die AHV auch nur einen einzigen Rappen eingezahlt hat, 
> z.B. auch jede "Hausfrau" die nie gearbeitet hat.
> 
> Dafür MUSS JEDEr SchweizerIn von JEDEM Einkommen z. Zeit 10,5 %
> in die AHV-Kasse abführen, auch Beamte, und auch die Multimilliardäre
> und wie gesagt das Maximum bei der Auszahlung ist gedeckelt.
> 
> Für die deutschen Leser zum Verständnis: Die AHV ist in der Schweiz nur die 
> 1. von 3 Säulen der Alters- und Hinterbliebenensicherung,
> 2. Säule sind die Firmenpensionen die fast jeder Schweizer bekommt
>     und die staatlich ausfallgesichert sind.
> 3. Säule ist eine eigene weitere Absicherung, die fast auch für jeden 
>     Schweizer selbstverständlich ist.
> 
> Ciao Peter Scharl
> 
> +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
> 
> 
> 
> Am 20. Dezember 2010 21:01 schrieb Edwin Merki <edwin-merki at bluewin.ch>:
> Peter Scharl schrieb:
> 
> Und genau deswegen ist es von so großer Wichtigkeit,
> 
>     dass es für das BGE einen "komplett eigenen Finanzstock" geben MUSS,
> 
>     ähnlich wie das mit der Schweizer AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung)
> 
>     seit über 60 Jahren hervorragend funktioniert.
> 
>  Habe soeben bei der Bundesverwaltung nachgeschaut:
> 
> -    Die maximale AHV-Rente beträgt im 2011 genau Fr. 2320.—
> 
> -    Die Armutsgefährdungsschwelle lag im 2009 bei Fr. 2391.—
> 
> Also ist es offenbar nicht gelungen, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken kann und somit kein Paradebeispiel.
> 
> Gruss
> 
> Edwin Merki
> 
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