[Debatte-Grundeinkommen] Schweiz als Vorbild zum BGE

Edwin Merki edwin-merki at bluewin.ch
Mi Dez 22 11:04:46 CET 2010


Hallo Peter, hallo alle Leser,

So auf die Schnelle betrachtet sieht das ja auch sehr gut aus.

 

Bitte bemüht Euch aber erst mal herauszufinden wie hoch die Lebenshaltungskosten bei uns sind!

 

Auch muss die AHV und die anderen Renten der Säulen versteuert werden – die Krankenkassenprämien steigen ins Uferlose.

Ja selbst die Grundnahrungsmittel sind bei uns um einiges teurer als in Deutschland (wir gehen ab und zu in Aldi Süddeutschland einkaufen).

Von den Mietzinsen ganz zu schweigen – eine Zweizimmerwohnung kostet bei uns schnell mal Fr. 1200.—ohne Nebenkosten (kalt) und mehr.

 

Also erst jubeln, wenn unter dem Strich noch etwas  herauskommt und bis Ende Monat reicht !!!

 

Gruss

Edwin Merki

 

Frohe Festtage und einen guten Rutsch

Von: scharl.pet at googlemail.com [mailto:scharl.pet at googlemail.com] Im Auftrag von Peter Scharl
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2010 19:09
An: 
Cc: edwin-merki at bluewin.ch
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Schweiz als Vorbild zum BGE

 

Hallo Edwin Merki,   hallo @lle Leser hier,

 

Danke für die Bestätigung der Höhe der Schweizerischen AHV!

 

In Deutschland würden sich so ziemlich ALLE die Finger abschlecken,

wenn es SOWAS auch bei uns gäbe!  ... und in der Höhe!!

besonders der Umstand, dass da der Staat nicht die Finger drin hat,

das ist ein ganz eigener FinanzStock für: "Grundeinkommen im Alter"

 

Nur noch zur Größenordnung:   Maximum:   2.230,-  SFr    =   1.753,57 € 

Das Minimum ist 50% davon, das bekommt JEDEr auch wenn er nie

in die AHV auch nur einen einzigen Rappen eingezahlt hat, 

z.B. auch jede "Hausfrau" die nie gearbeitet hat.

 

Dafür MUSS JEDEr SchweizerIn von JEDEM Einkommen z. Zeit 10,5 %

in die AHV-Kasse abführen, auch Beamte, und auch die Multimilliardäre

und wie gesagt das Maximum bei der Auszahlung ist gedeckelt.

 

Für die deutschen Leser zum Verständnis: Die AHV ist in der Schweiz nur die 

1. von 3 Säulen der Alters- und Hinterbliebenensicherung,

2. Säule sind die Firmenpensionen die fast jeder Schweizer bekommt

    und die staatlich ausfallgesichert sind.

3. Säule ist eine eigene weitere Absicherung, die fast auch für jeden 

    Schweizer selbstverständlich ist.

 

Ciao Peter Scharl

 

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Am 20. Dezember 2010 21:01 schrieb Edwin Merki <edwin-merki at bluewin.ch>:

Peter Scharl schrieb:

Und genau deswegen ist es von so großer Wichtigkeit,

    dass es für das BGE einen "komplett eigenen Finanzstock" geben MUSS,

    ähnlich wie das mit der Schweizer AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung)

    seit über 60 Jahren hervorragend funktioniert.

 Habe soeben bei der Bundesverwaltung nachgeschaut:

-    Die maximale AHV-Rente beträgt im 2011 genau Fr. 2320.—

-    Die Armutsgefährdungsschwelle lag im 2009 bei Fr. 2391.—

Also ist es offenbar nicht gelungen, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken kann und somit kein Paradebeispiel.

Gruss

Edwin Merki

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