[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

Viktor Panic viktor.panic at gmx.de
Di Sep 29 15:16:05 CEST 2009


HALLO, ALLE!

ZUNÄCHST MAL ZU ANKE BREHM UND INSA KLINGBERG:
Wie AgneS - deren Antwort ich nur überflogen habe - weise auch ich darauf hin, dass ein VÖLLIG bedingungsloses Grundeinkommen nicht möglich ist,
denn dies würde bedeuten, dass wir (Deutschland), wenn wir das BGE einführen würden, dieses ALLEN 7 MILLIARDEN Erdenbürgern zahlen müssten!
Es sollte klar sein, dass dies nicht möglich ist, selbst wenn die Höhe jeweils an das örtliche Existenzminimum angepasst wäre.
Selbst wenn mit "wir" Europa gemeint wäre, könnten wir uns das nicht leisten, geschweige dass die meisten europäischen Staaten, die noch im wirtschaftlichen Aufholprozess stecken, die Tücken des vorherrschenden Systems noch gar nicht erkannt haben und daher von der Notwendigkeit der Einführung eines BGE nicht zu überzeugen sind, außer durch erfolgreiches Beispiel.
Solange das BGE nicht weltweit durchgesetzt ist, muss es also - primär - an den Wohnort gekoppelt sein.

ERSTENS MUSS DAS BGE SO GESTALTET SEIN, DASS ES EINWANDERUNG WEDER ANZIEHT NOCH ABSCHRECKT
(Weder Pull noch Push)
Denn (arme) Einwanderer erhöhen die Bevölkerungszahl, nicht aber die Wirtschaftskraft unseres Landes, denn zu deren Erhöhung sind nicht nur Arbeitskräfte, sondern auch Kapital erforderlich! Und - das mag zynisch klingen - indem wir die Einwanderung Unqualifizierter aus ärmeren Ländern zulassen, erleichtern wir es deren Regierungen, ihr ungerechtes Wirtschaftssystem beizubehalten, d.h. wir nehmen Druck aus deren sozialem Kessel!
Seien wir mal ehrlich: Das heutige System zieht Einwanderung finanziell an! Daher wird ein faires BGE die Einwanderung aus ökonomischen Gründen stoppen. Es darf einfach nicht so bleiben, dass jemand allein durch Einwanderung nach Deutschland seinen Lebensstandard heben kann, indem er/sie hier dieselbe Arbeit ausübt wie in seinem Herkunftsland. Die Freiheit des Kapital- und Waren-Verkehrs reicht völlig aus, um zu einer weltweiten Angleichung des Wohlstands-Niveaus zu kommen, Migration sollte nicht ZU DIESEM ZWECK stattfinden. Gegen Einwanderung aus anderen Gründen (Ehe, Klima, Kultur etc) habe ich nichts.
Das BGE sollte an den Wohnsitz gekoppelt sein, Immigranten dürfen jedoch nicht sofort den vollen Anspruch erhalten, denn dies würde Immigration aus ärmeren Ländern anziehen! Auf wohlhabende Länder trifft dies nicht im selben Maße zu, doch für Minderheiten könnte auch dort ein finanzieller Anreiz bestehen: Wenn beispielsweise in Frankreich ein bedingtes, in Deutschland hingegen ein bedingungsloses Grundeinkommen gezahlt würde, würde dies jenen Franzosen, die nicht arbeiten möchten, einen Anreiz zur Übersiedlung geben, und dies wünsche ich mir nicht.
- Nichts gegen Franzosen, ich habe zwei französische Kusinen! -
Daher befürworte ich ein schrittweise steigenden Anspruch: Im ersten Aufenthaltsjahr nichts, im zweiten 5%, im dritten 10% usw, nach 20 Jahren den vollen Anspruch. Jedoch nur für die allerärmsten Herkunftsländer! Menschen aus wohlhabenderen Ländern könnten auf einer höheren Stufe einsteigen, und die Dauer bis zum vollen Anspruch würde sich entsprechend verkürzen. Auf diese Weise ließe sich die Einwanderung herkunftsspezifisch regulieren, auch unter Berücksichtigung des Charakters des dortigen Sozialstaats: Ob beispielsweise in dem jeweiligen Herkunftsland ebenfalls ein bedingungsloses oder bedingtes Grundeinkommen eingeführt ist.
Man muss allerdings die bereits eingewanderten von dieser Staffelung ausnehmen und so wie einheimische behandeln, da das BGE (sogar wenn ein Mindestlohn eingeführt würde, was ich ablehne) zu einem - begrenzten - Absinken der unteren LÖHNE (nicht EINKOMMEN!) führen würde. Dies hätte nämlich zur Folge, dass Bürger mit vollem oder hohem BGE-Anspruch BESSER, Bürger mit niedrigem BGE-Anspruch hingegen SCHLECHTER gestellt wären als heute. Für Neu-Einwanderer soll das so sein, denn diese können sich ja noch überlegen, ob sie einwandern wollen. Wer jedoch diese Entscheidung bereits in Tatsachen umgesetzt hat, darf nicht unter dem BGE leiden!
Notwendig ist daher eine Stichtagsregelung.

ZWEITENS MUSS DAS BGE SO GESTALTET SEIN, DASS ES AUSWANDERUNG WEDER ANZIEHT NOCH ABSCHRECKT
Auswanderern gar nichts mehr zu zahlen, schreckt vor Auswanderung ab, sollte also nicht sein. Besonders Rentnern gegenüber, die ihren Lebensnachmittag und -abend in einem ihnen sympathischeren Klima verbringen wollen, wäre dies unfair. Es sollten jedoch ALLE Auslandsaufenthalte einheitlich behandelt werden!
Das Problem ist nun, dass Zahlungen ins Ausland dem inländischen Wirtschaftskreislauf verlorengehen, daher muss der Staat diese Zahlungen sorgfältig abwägen! Dazu ist es das Einfachste, Auslandszahlungen zu kürzen - entweder einheitlich, oder so, dass sie sich an den jeweiligen Lebenshaltungskosten orientieren.
Natürlich besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass der Kaufkraftverlust (im Inland) über einen Exportüberschuss augeglichen wird - ich frage mich ohnehin, wie es möglich ist, dass Deutschland über Jahrzehnte hinweg Exportüberschüsse erzielt, ohne dass ein offensichliches Ungleichgewicht entsteht. Vielleicht liegt dies ja bereits an unseren Rentnern!?
Ideal wäre natürlich, wenn auch das Auswanderungs-Zielland ein BGE nach unserem Modell eingeführt hätte - dann könnte dieses seinen Einwanderern in zwanzig Stufen das eigene BGE zukommen lassen, so dass unser Land seine Zahlungen in zwanzig Stufen reduzieren könnte. Es wäre wohl Sache eines Staatsvertrages, dies zu regeln. Denn wie ich vorgeschlagen habe, sollten ja unsere EINwanderer eventuell auf höherem Niveau einsteigen können, da habe ich also zwei unterschiedliche Konzepte vorgeschlagen!

Daraus folgt, dass die Behandlung von Ein- und Auswanderern grundsätzlich durch Staatsabkommen geregelt werden sollte - und zwar so symmetrisch wie möglich. Wohlgemerkt: Abkommen mit JEDEM anderen Staat, ganz besonders mit jenen, die noch ein veraltetes Sozialsystem praktizieren. Und auch gegenüber anderen BGE-Staaten sind Absprachen über die Höhe der Zahlungen nötig.

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