[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

Viktor Panic viktor.panic at gmx.de
Do Okt 1 13:37:25 CEST 2009


Sorry, lieber Matthias Dilthey,

zum einen muss ich leider gestehen, dass mir ein wichtiger Satz im meinem Beitrag etwas missraten ist:
"Daher wird ein faires BGE die Einwanderung aus ökonomischen Gründen stoppen."
Diese Unklarheit ist mit bereits selber beim Durchlesen meines Posteingangs aufgefallen.
Gemeint war folgendes:
"Daher wird ein faires BGE die ökonomisch bedingte Einwanderung stoppen."
Wie ich später erwähne - was Du vielleicht überlesen hast - bin ich mir der Tatsache durchaus bewusst, dass auch andere Migrations-Gründe existieren, und das BGE sollte dermaßen gestaltet sein, dass diese anderen Einwanderer auch nicht abgeschreckt werden!
Das BGE sollte Einwanderern gegenüber so ökonomisch-neutral wie möglich sein - völlig neutral kann es jedoch nicht sein, sofern es sich vom System des Herkunftslandes unterscheidet, und das ist zunächst sicher der Fall!
Wenn wir ein BGE einführen, muss also sorgfältig, je nach Herkunftsland differenziert, festgelegt werden, wieviel Grundeinkommen wir einem Einwanderer zugestehen. Bei meinem Konzept(-Vorschlag) gäbe es 21 Stufen zur Auswahl (von 0 bis 100 Prozent in 5-Prozent-Schritten), daher könnte man nach dem Start aufmerksam die Zuwanderung beobachten und fair "nachjustieren".

Zum anderen habe ich etwas Wichtiges vergessen, nämlich zu erwähnen, dass selbstverständlich auch Einwanderer - allerdings nur solche, die nachträglich in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, und solche, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden - einen Anspruch auf das Existenzminimum haben sollen, jedoch in Form einer bedarfsorientierten SOZIALHILFE alter Ausprägung, eventuell sogar in Form von Sachleistungen statt Geldes. Das ist zumindest meine Meinung. Dieses Konzept würde dazu führen, dass man ihnen auch Erwerbstätigkeit von Anfang an erlauben könnte, die ihnen jedoch nur dann finanziell von Nutzen wäre, sofern sie eine so hohe Qualifikation aufweisen, dass ihr Erwerbseinkommen (abzüglich Steuer) das Grundeinkommen übersteigt. Wenn man denjenigen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten (beispielsweise Asylberechtigten, im Gegensatz zu abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern), ebenfalls einen jährlich wachsenden Grundeinkommens-Anspruch zugestehen wür
 de, würde auch für sie irgendwann der Zeitpunkt kommen, da sich Erwerbstätigkeit für sie lohnt.
Doch das sind alles "ungelegte Eier", man muss nach Einführung eines BGE grundsätzlich aufpassen, dass keine unerwünschten Nebeneffekte eintreten. Aber auch dann gilt: wer erstmal hier ist - legal - darf nachträglich nicht mehr schlechtergestellt werden.

PS: "abzüglich Steuer" bezieht sich auf ein nicht rein konsumsteuer-finanziertes BGE, anderenfalls entfällt dieser Zusatz natürlich.

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Ach ja, noch etwas hatte ich in meinem vorigen Beitrag vergessen zu erwähnen:
Die KINDER von Einwanderern.
Bei Geburt in Deutschland sollten sie nicht den vollen, sondern denselben Prozentsatz wie ihre leiblichen Eltern erhalten, bei unterschiedlichen Ansprüchen (der Eltern) den jeweils höheren.
Armuts(-Auslands-)adoption halte ich für gesellschaftlich unerwünscht, diese sollte daher nicht noch finanziell gefördert werden, aber selbstverständlich sollte auch der BGE-Anspruch adoptierter Kinder jährlich steigen. Wer also ausländische Kinder adoptiert, sollte für diese nur den dem Herkunftsland entsprechenden BGE-Betrag erhalten, müsste den Rest aus dem eigenen Netto-Einkommen finanzieren. Sollte dieses nicht ausreichen, darf keine Adoption erfolgen - allerdings hängt dies auch von den näheren Umständen ab (Verwandten-Adoption etc). In diesem Fall würde natürlich auch wieder die Sozialhilfe greifen.
Grundsätzlich sollte auch der BGE-Anspruch von Kindern nur dann steigen, wenn diese auch tatsächlich in Deutschland leben! Es ist nämlich nicht wünschenswert, dass Einwanderer ihre Kinder im billigen Ausland von (entfernten) Verwandten großziehen lassen, bis diese einen ausreichend hohen BGE-Anspruch haben, um sie nach Deutschland holen zu können.
Soviel zu Vorurteilen ;-)
Sorry, dieser Nachtrag ist etwas unsystematisch geraten, da ich hier gleich mehrere Problematiken auf einmal kurz abhandeln wollte: Familieneinwanderung, Familiennachzug, Adoption, Armuts-Adoption (à la Jolie), binationale Familien, Schwangeren-Einwanderung (ein großes Problem für die USA übrigens, da dort Geborene sofort die Staatsbürgerschaft erhalten und die Mütter dadurch Aufenthaltsrecht erringen). Also bitte nicht gleich kritisieren, sondern erstmal prüfen, ob ich mich nicht vielleicht bloß unklar ausgedrückt habe.
Ach ja, PS: Ich erinnere daran, dass ich ein einheitliches BGE für Kinder und Erwachsene befürworte!

-------- Original-Nachricht --------
> Sorry, lieber Viktor Panic,
> 
> wenn es so einfach wäre ...
> 
> Neben dem monetären "Migrations- Push and Pull" gibt es noch eine
> Vielzahl 
> anderer Migrations-Gründe oder Hindernisse:
> Infrastrukturelle, soziale, klimatische, geologische, familiäre,
> kulturelle...
> 
> Und je nach Aufenthaltsland, ja sogar je nach Region in einem bestimmten
> Land, 
> kann aus einem Push ein Pull (und umgekehrt) werden. Und zwar völlig 
> unabhängig davon, wie wir die "BGE-Einwanderer-Ansprüche" ausgestalten.
> 
> Sodann müssen wir illegale Migration mit bedenken. Ist der Einwanderer
> erst 
> mal im Land, gibt es für diesen oftmals kein Zurück. Mangels Reisegeld, 
> mangels gültiger Papiere, mangels ...
> Was will der arme Mensch hier machen, außer in das Verbrechen
> abzugleiten?
> 
> Ich arbeite seit einigen Jahren an dieser (nicht nur 
> BGE-)Migrationsproblematik und kann nur wiederholen: Wenn die Lösung so 
> einfach wäre ...
> 
> Am Dienstag, 29. September 2009 15:16:05 schrieb Viktor Panic:
> > HALLO, ALLE!
> >
> > ZUNÄCHST MAL ZU ANKE BREHM UND INSA KLINGBERG:
> > Wie AgneS - deren Antwort ich nur überflogen habe - weise auch ich
> darauf
> > hin, dass ein VÖLLIG bedingungsloses Grundeinkommen nicht möglich ist,
> denn
> > dies würde bedeuten, dass wir (Deutschland), wenn wir das BGE
> einführen
> > würden, dieses ALLEN 7 MILLIARDEN Erdenbürgern zahlen müssten! Es
> sollte
> > klar sein, dass dies nicht möglich ist, selbst wenn die Höhe jeweils
> an das
> > örtliche Existenzminimum angepasst wäre. Selbst wenn mit "wir" Europa
> > gemeint wäre, könnten wir uns das nicht leisten, geschweige dass die
> > meisten europäischen Staaten, die noch im wirtschaftlichen
> Aufholprozess
> > stecken, die Tücken des vorherrschenden Systems noch gar nicht erkannt
> > haben und daher von der Notwendigkeit der Einführung eines BGE nicht zu
> > überzeugen sind, außer durch erfolgreiches Beispiel. Solange das BGE
> nicht
> > weltweit durchgesetzt ist, muss es also - primär - an den Wohnort
> gekoppelt
> > sein.
> >
> > ERSTENS MUSS DAS BGE SO GESTALTET SEIN, DASS ES EINWANDERUNG WEDER
> ANZIEHT
> > NOCH ABSCHRECKT (Weder Pull noch Push)
> > Denn (arme) Einwanderer erhöhen die Bevölkerungszahl, nicht aber die
> > Wirtschaftskraft unseres Landes, denn zu deren Erhöhung sind nicht nur
> > Arbeitskräfte, sondern auch Kapital erforderlich! Und - das mag zynisch
> > klingen - indem wir die Einwanderung Unqualifizierter aus ärmeren
> Ländern
> > zulassen, erleichtern wir es deren Regierungen, ihr ungerechtes
> > Wirtschaftssystem beizubehalten, d.h. wir nehmen Druck aus deren
> sozialem
> > Kessel! Seien wir mal ehrlich: Das heutige System zieht Einwanderung
> > finanziell an! Daher wird ein faires BGE die Einwanderung aus
> ökonomischen
> > Gründen stoppen. Es darf einfach nicht so bleiben, dass jemand allein
> durch
> > Einwanderung nach Deutschland seinen Lebensstandard heben kann, indem
> > er/sie hier dieselbe Arbeit ausübt wie in seinem Herkunftsland. Die
> > Freiheit des Kapital- und Waren-Verkehrs reicht völlig aus, um zu einer
> > weltweiten Angleichung des Wohlstands-Niveaus zu kommen, Migration
> sollte
> > nicht ZU DIESEM ZWECK stattfinden. Gegen Einwanderung aus anderen
> Gründen
> > (Ehe, Klima, Kultur etc) habe ich nichts. Das BGE sollte an den Wohnsitz
> > gekoppelt sein, Immigranten dürfen jedoch nicht sofort den vollen
> Anspruch
> > erhalten, denn dies würde Immigration aus ärmeren Ländern anziehen!
> Auf
> > wohlhabende Länder trifft dies nicht im selben Maße zu, doch für
> > Minderheiten könnte auch dort ein finanzieller Anreiz bestehen: Wenn
> > beispielsweise in Frankreich ein bedingtes, in Deutschland hingegen ein
> > bedingungsloses Grundeinkommen gezahlt würde, würde dies jenen
> Franzosen,
> > die nicht arbeiten möchten, einen Anreiz zur Übersiedlung geben, und
> dies
> > wünsche ich mir nicht. - Nichts gegen Franzosen, ich habe zwei
> französische
> > Kusinen! -
> > Daher befürworte ich ein schrittweise steigenden Anspruch: Im ersten
> > Aufenthaltsjahr nichts, im zweiten 5%, im dritten 10% usw, nach 20
> Jahren
> > den vollen Anspruch. Jedoch nur für die allerärmsten Herkunftsländer!
> > Menschen aus wohlhabenderen Ländern könnten auf einer höheren Stufe
> > einsteigen, und die Dauer bis zum vollen Anspruch würde sich
> entsprechend
> > verkürzen. Auf diese Weise ließe sich die Einwanderung
> herkunftsspezifisch
> > regulieren, auch unter Berücksichtigung des Charakters des dortigen
> > Sozialstaats: Ob beispielsweise in dem jeweiligen Herkunftsland
> ebenfalls
> > ein bedingungsloses oder bedingtes Grundeinkommen eingeführt ist. Man
> muss
> > allerdings die bereits eingewanderten von dieser Staffelung ausnehmen
> und
> > so wie einheimische behandeln, da das BGE (sogar wenn ein Mindestlohn
> > eingeführt würde, was ich ablehne) zu einem - begrenzten - Absinken
> der
> > unteren LÖHNE (nicht EINKOMMEN!) führen würde. Dies hätte nämlich
> zur
> > Folge, dass Bürger mit vollem oder hohem BGE-Anspruch BESSER, Bürger
> mit
> > niedrigem BGE-Anspruch hingegen SCHLECHTER gestellt wären als heute.
> Für
> > Neu-Einwanderer soll das so sein, denn diese können sich ja noch
> überlegen,
> > ob sie einwandern wollen. Wer jedoch diese Entscheidung bereits in
> > Tatsachen umgesetzt hat, darf nicht unter dem BGE leiden! Notwendig ist
> > daher eine Stichtagsregelung.
> >
> > ZWEITENS MUSS DAS BGE SO GESTALTET SEIN, DASS ES AUSWANDERUNG WEDER
> ANZIEHT
> > NOCH ABSCHRECKT Auswanderern gar nichts mehr zu zahlen, schreckt vor
> > Auswanderung ab, sollte also nicht sein. Besonders Rentnern gegenüber,
> die
> > ihren Lebensnachmittag und -abend in einem ihnen sympathischeren Klima
> > verbringen wollen, wäre dies unfair. Es sollten jedoch ALLE
> > Auslandsaufenthalte einheitlich behandelt werden! Das Problem ist nun,
> dass
> > Zahlungen ins Ausland dem inländischen Wirtschaftskreislauf
> verlorengehen,
> > daher muss der Staat diese Zahlungen sorgfältig abwägen! Dazu ist es
> das
> > Einfachste, Auslandszahlungen zu kürzen - entweder einheitlich, oder
> so,
> > dass sie sich an den jeweiligen Lebenshaltungskosten orientieren.
> Natürlich
> > besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass der Kaufkraftverlust (im
> Inland)
> > über einen Exportüberschuss augeglichen wird - ich frage mich ohnehin,
> wie
> > es möglich ist, dass Deutschland über Jahrzehnte hinweg
> Exportüberschüsse
> > erzielt, ohne dass ein offensichliches Ungleichgewicht entsteht.
> Vielleicht
> > liegt dies ja bereits an unseren Rentnern!? Ideal wäre natürlich, wenn
> auch
> > das Auswanderungs-Zielland ein BGE nach unserem Modell eingeführt
> hätte -
> > dann könnte dieses seinen Einwanderern in zwanzig Stufen das eigene BGE
> > zukommen lassen, so dass unser Land seine Zahlungen in zwanzig Stufen
> > reduzieren könnte. Es wäre wohl Sache eines Staatsvertrages, dies zu
> > regeln. Denn wie ich vorgeschlagen habe, sollten ja unsere EINwanderer
> > eventuell auf höherem Niveau einsteigen können, da habe ich also zwei
> > unterschiedliche Konzepte vorgeschlagen!
> >
> > Daraus folgt, dass die Behandlung von Ein- und Auswanderern
> grundsätzlich
> > durch Staatsabkommen geregelt werden sollte - und zwar so symmetrisch
> wie
> > möglich. Wohlgemerkt: Abkommen mit JEDEM anderen Staat, ganz besonders
> mit
> > jenen, die noch ein veraltetes Sozialsystem praktizieren. Und auch
> > gegenüber anderen BGE-Staaten sind Absprachen über die Höhe der
> Zahlungen
> > nötig.

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