[Debatte-Grundeinkommen] Betreff: Anhörung bezügl. der Petition

Gisela Brunken giselabrunken at t-online.de
Mo Mär 9 20:21:51 CET 2009


 
Hallo Theo und alle,


die Petition hat gezeigt, dass viele das Bedürfnis haben, sich direkt in die
Politik einzubringen.
Sie hat viele wach gemacht für Möglichkeiten direkter Demokratie und damit
auch die Mehr-Demokratie-Diskussion gefördert.
Ich finde, da kann man nicht das Einreichen von Petitionen dem Engagement
für Volksentscheid im Sinne von "entweder oder" gegenüberstellen.


Schöne Grüße
Gisela



Hallo Tanja,

danke für die Infos und Anregungen.

Mein Fazit: Eine Petition ist eben doch nur eine Bitte. Ein echter
Volksentscheid, wie ihn Mehr Domokratie e.V. seit Jahren propagiert, würde
uns als Souverän wirklich ernst nehmen.
Und wer doch lieber auf Petitionen setzt, könnte mal eine solche zur
Verlängerung der Frist für eine Anhörung von 3 auf die vollen 6 Wochen
einreichen.

Gruß Theo



tanja ries schrieb:
Lieber BGEler,

es war die ganze Zeit aus den Gesetzestexten ersichtlich dass die 50 000er
Marke NICHT automatisch eine Anhörung nach sich zieht (Auszüge dazu unten).

Der Sprecher des Petitionsausschusses äußerte jedoch in einem Interview mit
der dpa schon am 29.01.!!! ( da gab es 5000 Unterzeichner)

Der Sprecher des Ausschusses sagte jedoch in einem Interview mit der dpa:
Jede Petition wird zwar im zuständigen Ausschuss behandelt - ob sie dann
aber zum Thema der großen Debatte aller Bundestagsabgeordneten wird, ist
allerdings offen. Die Zahl der Mitunterzeichner sei dabei nicht
entscheidend, erklärt Erwin Ludwig. Wichtig sei dafür der Inhalt..

Ich würde mal sagen, dass es letztendlich eine reine Ermessensfrage ist ...
wobei dem Ausschuss durchaus auffällt das:
"Es tobt richtig", stellt der Sprecher des Ausschussdienstes, Erwin Ludwig,
zum Antrag von Susanne Wiest auf Einführung eines Grundeinkommens fest.
http://www.nnn.de/mecklenburg-u-vorpommern/artikeldetail/article/528/g
reifswalderin-mischt-berlin-auf.html

*Was können wir nun tun?* *Die Presse hält das Thema noch oben - wie
wunderbar.*

*Ich denke wir können gerade - freundlich und selbstverständlich - den Druck
auf eine Anhörung und eine öffentliche Diskussion erhöhen.*

*- Wir können die Abgeordneten bei abgeordnetenwatch.de zur Anhörung bzw.
ihrer Position dazu befragen.* *Berufen auf die Aussage des Sprechers,
berufen auf die große Öffentlichkeit, berufen auf die technischen
Schwierigkeiten die es uns nicht ermöglicht haben ein Bürgerrecht
"ordentlich" durchzuführen, berufen auf die Debatte im Bundestag letzte
Woche, in der alle Fraktionen betont haben wie toll die Arbeit des
Ausschusses ist, und welch wichtiges Recht das Petitionsrecht in Deutschland
ist.* *Diese 30 Min können hier angehört werden:
http://hartzkritik.bplaced.net/download/mediadownload.htm*

*- Ihr könnt weiterhin auf den "offenen Brief an den Bundestag" verweisen,
der dies alles thematisiert. Er wird jeden Tag (bis auf Woende) an den
Bundestagspräsidenten, den Vize, alle Fraktionen und den Ausschuss gesendet
- es gab bisher noch KEINE Reaktion.* http://www.bgeinfo.de/

- Es gibt gerade die Überlegung den Grundeinkommensfilm an alle Mitglieder
des Petitionsausschusses zu übergeben - nur sollte dies mit einer
pressewirksamen Aktion verbunden sein. Wenn jemand eine Idee hat, bitte ran
an mich.
Sobald ich weiß wann und wie werde ich allen Bescheid geben.

... und ihr könnt sicher sein, dass Susanne Wiest in allen kommenden
Interviews diesen Umstand ansprechen wird: Sie sagte gestern sehr schön in
einem Telefonat zu mir: Die sind in der Bringe-Schuld, da die "ordentlich"
Durchführung der Petition nicht gewährleistet war. Zudem gab es nie eine
Entschuldigung seitens der Verantwortlichen. Und das vertritt sie auch
öffentlich.

Viele Grüße. Tanja


Hier noch die Gesetzesauszüge.
In den Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten
und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) steht:

8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung

In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen, deren
Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt wird; zu denen
beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben
oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten; zu denen die Anträge der
Berichterstatter und der Vorschlag des Ausschussdienstes nicht
übereinstimmen; deren Einzelberatung beantragt ist; zu denen beantragt wird,
einen Vertreter der Bundesregierung zu laden; zu denen beantragt wird, von
den sonstigen Befugnissen des Petitionsausschusses Gebrauch zu machen; wenn
eine Sammel- oder  Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens
50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei
Wochen nach 
Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).

und

8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen
(1) Gehen nach dem Ausschussbeschluss über eine Leitpetition von
Mehrfachpetitionen weitere Mehrfachpetitionen mit demselben Anliegen ein,
werden sie in einer Aufstellung zusammengefasst und im Ausschuss mit dem
Antrag zur Leitpetition zur Sammelabstimmung gestellt.

(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2 Abs. 
3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur noch
gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird vierteljährlich
darüber berichtet.

(3) Das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ist nur während der Wahlperiode
anwendbar, in der der Beschluss zur Leitpetition gefasst wurde. Ändert sich
während der Wahlperiode die Sach- und Rechtslage oder die Auffassung des
Ausschusses, die der Beschlussfassung zum Gegenstand der Leitpetition
zugrunde lag, ist das Verfahren nicht mehr anwendbar.

(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern
erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere
Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass
hiervon abgesehen wird. Diese Vorschriften gelten für Bitten und
Beschwerden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen
Angelegenheiten nur dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn
der oder die Betroffene zustimmt.

_http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahre_...wobei diese
Petiton m.E. nach keine Mehrfach- und Massenpetition ist


tanja ries
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