[Debatte-Grundeinkommen] RSA - Einführung in Frankreich

Viktor Panic viktor.panic at gmx.de
So Jul 12 15:26:45 CEST 2009


-------- Original-Nachricht --------
> Wer gesetzlichen Mindestlohn und Grundeinkommen fordert baut eine zweite
> Schiene auf, die   nicht nur den Arbeitgeber sondern auch den Arbeiter
> zwingt gegen Mindeslohn zu arbeiten, doch ich kann mit bGE ehrenamtlich
> arbeiten. Hier wird durch den Zwang Mindestlohn dieses Projekt der
> Bedingungslosigkeit durchbrochen, das muss gesehen werden. Außerdem festigt das die
> Stellvertreterposition des Staates, den natürlich die Freiheit des Bürgers
> wenig interessiert. Da wird die Bedingungslosigkeit unterlaufen, und zwingt den
> Handwerksmeister soviel zu bezahlen, wie kann er dann Freunde bitten, mit
> ihnen seinen Betrieb zu retten, oder in Gemeinschaft der Arbeitenden zu
> überführen? Für Notlagen oder im Rahmen des Zusammenbruchs der
> Finanzsysteme  ist dieser Mindestlohn sehr kontraproduktiv. Da jedoch diese Finanzkrise
> eingebaut ist in das Spiel, überwindet man dieses nur, wenn die Basis
> selber handelt mit bGE und Konsumsteuer. Das System muss so einfach wie
> möglich gehalten werden, ...



Hallo!

Also, um dass mal klarzustellen:
Prinzipiell bin ich gegen einen allgemeinen Mindestlohn, wenn die Bürger die freie Entscheidung haben, ob sie eine angebotene Arbeit annehmen oder nicht.
Vor Hartz IV war das (de facto!) auch so!
Wenn ein sanktionsfreies Grundeinkommen/Bürgergeld eingeführt wird, ist dies ebenfalls der Fall.

Was Hartz IV, Frankreichs RSA und das liberale Bürgergeld angeht, liegt die Sache hingegen so:
Bei diesen Modellen wird von den Bürgern erwartet, dass sie sich um Arbeit bemühen. Das ist damit verbunden, dass Sanktionen verhängt werden, wenn die Betroffenen angebotene Arbeit ablehnen.
In DIESEM Zusammenhang befürworte ich einen Mindestlohn, was bedeutet, dass Sanktionen nur dann verhängt werden dürften, wenn tatsächlich Jobs zu diesem Mindestlohn (oder höher) angeboten werden. Hat der Staat keine solchen Jobs anzubieten - zumindest nicht in zumutbarem Umkreis - darf er auch keine Sanktionen verhängen!

Keinesfalls jedoch soll der Staat die Menschen daran hindern, FREIWILLIG für weniger Geld zu arbeiten! Ich spreche da von "angenehmen Jobs und Jobs mit geringer Arbeitsbelastung", beispielsweise Fußballspieler und Parkwächter.
Diese Definition ist selbstverständlich SUBJEKTiv, es gibt viele Tätigkeiten, die anderen Spaß machen, MIR jedoch unangenehm wären.
Es wäre also gar nicht die Aufgabe des Staates, zu entscheiden, WELCHE Jobs unter Mindestlohn bezahlt werden dürften, das bliebe jedem selber überlassen.

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