[Debatte-Grundeinkommen] Grundeinkommen durch Volksentscheid

Henrik Wittenberg henrik.wittenberg at googlemail.com
Mo Feb 23 16:01:23 CET 2009


Wie geht es weiter nach der Petition?

Wer sich nicht mit dem Mittel des Petitionsrechtes als demokratisches 
Gestaltungselement zufrieden geben möchte, der hat auf der folgenden 
Website die Gelegenheit, sich an der „Aktion Volksabstimmung“ zu 
beteiligen. Damit kann jeder Wähler die Bundestagskandidaten in seinem 
Wahlkreis dazu auffordern (per Post oder auf www.abgeordnetenwatch.de), 
sich in der nächsten Legislaturperiode für die Einführung des 
bundesweiten Volksentscheids einzusetzen:

www.aktion-volksabstimmung.de

Hier eine kurze Beschreibung von der Website der Aktion:

„Die Stimme für die Demokratie einsetzen!

Seit kurzem gibt es in Deutschland die „Aktion Volksabstimmung!“, 
initiiert von dem gemeinnützigen Unternehmen OMNIBUS FÜR DIREKTE 
DEMOKRATIE. Ziel ist die Einführung eines bundesweiten 
Abstimmungsrechts. Michael von der Lohe, Geschäftsführer des OMNIBUS, 
erläutert: „Wir sind heute aufgerufen, uns als Souverän zu erheben und 
die Notwendigkeiten der Zeit zu ergreifen. Die Volksabstimmung ist das 
notwendige Instrument dafür, der Gesellschaft neue Rechtsformen geben zu 
können. Rechtsformen, in denen sich die Freiheit, die Gleichheit und die 
Brüderlichkeit entwickeln können“.

Die „Aktion Volksabstimmung!“ fordert ein dreistufiges Abstimmungsrecht. 
Im ersten Schritt, der Volksinitiative, soll ein Vorschlag mit 100.000 
Unterschriften zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden können. 
Im zweiten Schritt, dem Volksbegehren, soll mit 1 Million Unterschriften 
erwiesen werden, dass genügend Menschen den Vorschlag für wert erachten, 
dass er allen Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Im dritten 
Schritt, dem Volksentscheid, soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen 
entscheiden.

Die „Aktion Volksabstimmung!“ besteht aus Aktionskarten, die im 
Freundes- und Bekanntenkreis verteilt werden. Die Karten können an die 
Mitglieder des Deutschen Bundestags geschickt werden. Damit werden die 
Abgeordneten aufgefordert, das Recht der Volksabstimmung einzuführen. 
Die Bundestagsabgeordneten sind in Deutschland zurzeit die einzige 
Instanz, die diese Entscheidungskompetenz haben. Für die 
Grundgesetzänderung zur Einführung der Volksabstimmung ist im Bundestag 
eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Die Absender der Aktionskarten kündigen an, bei der nächsten 
Bundestagswahl ihre Stimme für die Volksabstimmung einzusetzen, falls 
diese bis dahin nicht eingeführt ist. Entweder als Wähler durch die Wahl 
eines Abgeordneten, der sich konsequent für die Volksabstimmung 
einsetzt, bzw. einer Partei, deren Abgeordnete dies tun. Oder als 
Nichtwähler durch die Einsendung der Wahlbenachrichtigung an den 
OMNIBUS, um öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass das Wählen erst 
dann wieder verantwortet werden kann, wenn es auch das Recht der 
Volksabstimmung gibt. „Es kann also Jeder mitmachen, der die 
Volksabstimmung will“, so von der Lohe.“

Viele Grüße aus Köln,

Henrik Wittenberg
Kölner Initiative Grundeinkommen



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