[Debatte-Grundeinkommen] Grundeinkommen durch Volksentscheid
Henrik Wittenberg
henrik.wittenberg at googlemail.com
Mo Feb 23 16:01:23 CET 2009
Wie geht es weiter nach der Petition?
Wer sich nicht mit dem Mittel des Petitionsrechtes als demokratisches
Gestaltungselement zufrieden geben möchte, der hat auf der folgenden
Website die Gelegenheit, sich an der „Aktion Volksabstimmung“ zu
beteiligen. Damit kann jeder Wähler die Bundestagskandidaten in seinem
Wahlkreis dazu auffordern (per Post oder auf www.abgeordnetenwatch.de),
sich in der nächsten Legislaturperiode für die Einführung des
bundesweiten Volksentscheids einzusetzen:
www.aktion-volksabstimmung.de
Hier eine kurze Beschreibung von der Website der Aktion:
„Die Stimme für die Demokratie einsetzen!
Seit kurzem gibt es in Deutschland die „Aktion Volksabstimmung!“,
initiiert von dem gemeinnützigen Unternehmen OMNIBUS FÜR DIREKTE
DEMOKRATIE. Ziel ist die Einführung eines bundesweiten
Abstimmungsrechts. Michael von der Lohe, Geschäftsführer des OMNIBUS,
erläutert: „Wir sind heute aufgerufen, uns als Souverän zu erheben und
die Notwendigkeiten der Zeit zu ergreifen. Die Volksabstimmung ist das
notwendige Instrument dafür, der Gesellschaft neue Rechtsformen geben zu
können. Rechtsformen, in denen sich die Freiheit, die Gleichheit und die
Brüderlichkeit entwickeln können“.
Die „Aktion Volksabstimmung!“ fordert ein dreistufiges Abstimmungsrecht.
Im ersten Schritt, der Volksinitiative, soll ein Vorschlag mit 100.000
Unterschriften zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden können.
Im zweiten Schritt, dem Volksbegehren, soll mit 1 Million Unterschriften
erwiesen werden, dass genügend Menschen den Vorschlag für wert erachten,
dass er allen Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Im dritten
Schritt, dem Volksentscheid, soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
entscheiden.
Die „Aktion Volksabstimmung!“ besteht aus Aktionskarten, die im
Freundes- und Bekanntenkreis verteilt werden. Die Karten können an die
Mitglieder des Deutschen Bundestags geschickt werden. Damit werden die
Abgeordneten aufgefordert, das Recht der Volksabstimmung einzuführen.
Die Bundestagsabgeordneten sind in Deutschland zurzeit die einzige
Instanz, die diese Entscheidungskompetenz haben. Für die
Grundgesetzänderung zur Einführung der Volksabstimmung ist im Bundestag
eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Die Absender der Aktionskarten kündigen an, bei der nächsten
Bundestagswahl ihre Stimme für die Volksabstimmung einzusetzen, falls
diese bis dahin nicht eingeführt ist. Entweder als Wähler durch die Wahl
eines Abgeordneten, der sich konsequent für die Volksabstimmung
einsetzt, bzw. einer Partei, deren Abgeordnete dies tun. Oder als
Nichtwähler durch die Einsendung der Wahlbenachrichtigung an den
OMNIBUS, um öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass das Wählen erst
dann wieder verantwortet werden kann, wenn es auch das Recht der
Volksabstimmung gibt. „Es kann also Jeder mitmachen, der die
Volksabstimmung will“, so von der Lohe.“
Viele Grüße aus Köln,
Henrik Wittenberg
Kölner Initiative Grundeinkommen
Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen