[Debatte-Grundeinkommen] [Grundeinkommen-Info] Anzeige gegen den Autor der Chemitz-Studie

Gisela Brunken giselabrunken at t-online.de
So Sep 14 23:39:04 CEST 2008


 
Die Anzeige ist mehr als eine gute Idee, ich meine, dass sie, - leider - auch sehr berechtigt ist. Den Text finde ich angemessen, vor allem auch gut verständlich ausgedrückt.
Etwas übertrieben scheint mir der Satz mit dem Besteck. Außerdem könnte dem letzten Satz durch den Hinweis auf Regelungen für Mehrbedarf widersprochen werden.
 
Ich möchte nochmal auf den Aufruf auf der Internetseite  <http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de> www.kinderarmut-durch-hartz4.de hinweisen und alle bitten, auch die Grundeinkommensinitiativen, diesen Aufruf auch zu unterzeichnen. Dieser Aufruf scheint durch seine besonders stichhaltigen Argumente eine Chance zu haben, etwas zu bewirken.
Auch wenn das Ziel ist,  ein existenzsicherndes Grundeinkommen für alle einzuführen, halte ich es für wichtig auch auf die aktuellen Zustände zu  reagieren.
 
Zwölf, dreizehn Jahre alte Kinder benötigen keineswegs weniger als Erwachsene. Durch die Wachstumsschübe benötigen sie an Kleidung und Ernährung sogar mehr. Sie bekommen aber, -  seit es das Hartz4-Gestz gibt, ist das so  - , so wenig wie ein Kleinkind benötigen würde, bzw. so wenig, wie Prof. Dr. Thießen Erwachsenen zugestehen würde!!!
 
Dadurch befinden sich diese Kinder und ihre Mütter in einer extremen Notlage. Die Mütter mit Kindern dieser Altersgruppe sehen oft schlicht keine Möglichkeit, ihre Kinder vernünftig zu ernähren. Wenn sie durch Putzjobs etc. versuchen, das Familieneinkommen zu erhöhen, wird ihnen das meiste vom Regelsatz wieder abgezogen. Viele kommen mit der Miete in Rückstand, nehmen Kredite auf und manche landen bei der privaten Insolvenz. Nicht allen wird überhaupt bewusst, dass von Ihnen verlangt wird, mit einem Einkommen auszukommen, das gar nicht ausreichen kann.  
 
Für Pflegekinder ín diesem Alter wird übrigens mehr als das Doppelte gezahlt und zusätzlich den Pflegeeltern noch monatlich 200,- Euro für die Erziehung. 
 
Gisela Brunken

  _____  

Von: grundeinkommen-info-bounces at listen.grundeinkommen.de [mailto:grundeinkommen-info-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von guenter.soelken at gmx.de
Gesendet: Samstag, 13. September 2008 10:41
An: grundeinkommen-info at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Grundeinkommen-Info] Anzeige gegen den Autor der Chemitz-Studie


Vor einigen Tagen ist gegen den Autor der Chemnitzer Studie Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet wurden. Seitdem  ist auf der Website des Instituts nur noch die Präambel zu finden, nicht mehr aber die Studie selbst. 
Die Anzeige ist keineswegs anonym, sondern mit Namen und Adresse erstattet worden; um mögliche Konsequenzen für der Anzeigensteller zu vermeiden, wurde der Name hier jedoch weggelassen. Er regt aber an, dass sich möglichst viele dieser Anzeige anschließen oder selbst eine ähnliche Anzeige formulieren. 
Günter Sölken

Hier der Text der Anzeige: 



Anzeige

Hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen

lehrend an der TU Chemnitz

wegen Volksverhetzung nach §130 (Abs. 2, Satz 1 des Strafgesetzbuches) an.

Begründung:

Herr Prof. Dr. Thießen hat eine Studie veröffentlicht, nach der der Regelsatz für Harz IV Empfänger zwischen 132 € Minimum und  278  € Maximum zu liegen habe. 

http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4/interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_komplett.pdf

Mit dieser Studie wird der Eindruck erweckt, der jetzige Harz IV Satz sei völlig überhöht.Die Studie ist geeignet, die gesellschaftliche Akzeptanz von Harz IV Empfängern zu untergraben, deutlicher ausgedrückt: den Haß auf Harz IV Empfänger anzustacheln und weiter zu schüren. Harz IV Empfängern werden Bedingungen zugemutet, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der soziale Frieden in der Bundesrepublik Deutschland wird gefährdet. 

Die Studie widerspricht dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1, daß den Bürgern der Bundesrepublik ein Leben in Würde zusichert. Nach Artikel 2 Abs. 1 hat auch jeder das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Artikel 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein sozialer Bundesstaat.

Die Würde des Menschen wird in der Studie insofern verletzt, als Harz IV Empfänger als Getränk lediglich Leitungswasser (!) zur Verfügung steht.

Weiterhin ist der Hatz IV Empfänger dazu angehalten, sich die Haare wachsen zu lassen, da kein Friseurbesuch im Regelsatz enthalten ist.  

Alkohol gibt es nicht einmal zu festlichen Anlässen wie z.B. Weihnachten oder Geburtstag.

Da Verhütungsmittel nicht enthalten sind, sind dem Harz IV Empfänger auch keine sexuellen Kontakte möglich.

Ein Telefon ist nicht vorgesehen, so daß Kontaktaufnahme mit anderen Menschen sehr erschwert ist.

Besuch kann der Hatz IV Empfänger ebenfalls nicht haben, es sei denn dieser bringt eigenes Besteck und Geschirr mit. 

Falls der Harz IV Empfänger einmal eingeladen sein sollte, ist er nicht in der Lage ein Geschenk mitzubringen und ist somit vom sozialen Leben ausgeschlossen.

Dem Harz IV Empfänger ist also kein Leben in Würde möglich, auch hat er keinerlei Möglichkeit, seine Persönlichkeit auch nur ansatzsweise zu verwirklichen. Ein Staat, der dies seinen Bürgern zumuteten würde, handelt nicht im Sinne des Grundgesetztes als Sozialstaat. 

Auch Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wäre verletzt, da das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anbetracht von 6,9€ im Monat für Artikel aus der Apotheke, Brillengläser und Zuzahlungen in Gefahr wäre. Wäre der Harz IV Empfänger krank und auf eine kostenpflichtige Einkaufshilfe angewiesen, würde er bei diesem knapp bemessenen Satz schlicht verhungern, was eine Gefahr für sein Leben darstellt.

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