[Debatte-Grundeinkommen] Anträge zur a.o. MV 05.07.08

Grundeinkommen GiselaBrunken at t-online.de
Di Jun 17 06:38:03 CEST 2008


 
Hallo an alle,

von jemanden, der in dieser Debattenliste mitliest, habe ich folgende
Antwort auf meine Fragen erhalten, die ich kommentarlos zitieren möchte:

"Soweit ich das verstehe, geht es neben den demokratischen Strukturen vor
allem um die Möglichkeit, Gelder einzuloben und zu verwalten. Das kann
nämlich i.d.R. nur ein eingetragener gemeinnütziger Verein und macht zur
Zeit der sog. Förderverein, der als einziger diese Kriterien erfüllt. Somit
hat dieser Förderverein das Geld und wer diesem Förderverein angehört, hat
die Macht. Die Macht z.B. den nächsten deutschsprachigen
Grundeinkommenskongress mit Geldern der europäischen Kommission zu
finanzieren."

Schöne Grüße
Gisela Brunken


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Hallo an alle,


Sollte das Netzwerk Grundeinkommen in einen gemeinnützigen, eingetragenen
Verein überführt werden?

Das ist keine für den verbalen Schlagabtausch geeignete Frage, sondern eine
Frage über die einmal sachlich diskutiert werden müsste.

Welche konkreten Vorteile hätte die Gründung des Vereins?

Welche konkreten Nachteile hätte die Gründung des Vereins?


Schöne Grüße
Gisela Brunken
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Hallo zusammen,

Ich halte die Gründung eines Vereins für falsch. Das Netzwerk Grundeinkommen
ist ein Zusammenschluss von Engagierten und Unterstützern innerhalb einer
gesellschaftlichen Entwicklung. Solch eine Netzwerkstruktur kann auch ohne
Vereinsmeierer transaparent und basisdemokratisch organisiert werden, besser
noch: sich organisieren.

Liebe Grüße
Robert
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(1) Es wird beantragt, das Netzwerk Grundeinkommen in einen gemeinnützigen,
eingetragenen Verein zu überführen.
Der SPK wird beauftragt, zur nächsten ordentlichen MV im Herbst 2008
tragfähige Konzepte dazu zu erarbeiten, um anläßlich der MV im Herbst eine
Gründungsversammlung für das neue "Netzwerk Grundeinkommen e.V." abzuhalten
und so dem Netzwerk legitime, transparente und demokratische Strukturen zu
geben.

Begründung:
Das Netzwerk stellt mit fast 1.800 Mitgliedern eine gesellschaftsrelevante
Kraft dar, die, alleine um die Glaubwürdigkeit in Bezug auf das BGE zu
erhalten, eines gesicherten Rechtsrahmen bedarf.


(2.) Es wird getrennt beantragt, den SPK zu verpflichten, beigefügten
Satzungsentwurf auf breiter, demokratischer Basis zu diskutieren und daraus
eine transparente, tragfähige Lösung für unser neues Netzwerk zu entwickeln.

Begründung:
Die von Teilen des SPK und "Kooptierten" entwickelten Statuten stellen
lediglich eine Festigung des bisherigen Status Quo dar. Dieser Zustand ist
jedoch nicht geeignet, den Pluralismus, den das Netzwerk eigentlich
darstellen möchte, zu repräsentieren.


Beide Anträge zielen darauf ab, die bestehende Netzwerk-Regierung an ein
Minimum von Basis-Demokratie zu erinnern und zu verpflichten.


Matthias Dilthey

Platenstraße 21
91054 Erlangen

Tel.: 09131/29889



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