[Debatte-Grundeinkommen] encore Re: Gegenargumente
Peter Voss, Odense
vossp at tdcadsl.dk
Sa Dez 20 00:25:26 CET 2008
An Michael Klockmann,
Mit Deinem Einwand zu meiner Bemerkung, dass Werners Steuervorschlag eine
Entlastung von Vielverdienern darstellt, gibst du mir mit Deinem
Berechnungsexempel für einen Vielverdiener eine gute Vorlage.
Dein Exempel.
Monatliche davon abzgl. effektiver
Ausgaben MwST 900 bGE Steuersatz
300000 100000 (33.3%) 99100 50% (Eine MwSt von 50% gibt
150.000 €)
Ich verstehe das Exempel so: einer verdient oder verbraucht 300.000 € pr
Monat.
Ideal betrachtet würde er wohl mindestens 40 % Einkommenssteuer bezahlen.
Und danach müsste er für den Verbrauch noch (jetzt) 19 % Mwst. blechen. Dann
sähe dass Rechenstück so ganz unverfänglich und Dir rechtgebend aus:
Ausgaben MwSt BGE eff. Steuersatz
180.000 34.200(19%) 900 51,1 % (120.000 + 34.200 - 900)
oder
300.000 57.000(19%) 900 51.2 %
(200.000+57.000-900)/500.000
Aber wenn der Vielverdiener nun gar nicht sein gesamtes Einkommen verbraucht
sondern nur mickrige 10.000 €, und den Rest steuergünstig anlegt, dann sieht
es ganz anders aus, und dann erhält meine Behauptung, dass die Wernersche
Steuer zum Vorteil für Vielverdiener sei, plötzlich Gewicht:
10.000 5.000 (50%) 900 1,37 % ((5.000 -
900)/300.000))
Ich nahm bei meinen Exempeln keine Rücksicht darauf, dass sich die Preise
evt. nach unter bewegen könnten. Worauf er ankam bei meiner Aussage, ist
aber deutlich geworden. Und wird noch deutlicher, wenn man eine weitere, für
einen Vielverdiener wahrscheinliche Annahme macht. Nämlich......Jedenfalls
könnte der überschiessende Betrag von 290.000 € in gewinntragendes Vermögen
verwandelt werden, dass dann irgendwann einmal oder auch nicht versteuert
wird.
Weihnachtliche Grüsse
Peter Voss
----- Original Message -----
From: "Michael Klockmann" <mk at mphase.net>
To: Cc: "Peter Voss, Odense" <vossp at tdcadsl.dk>
Sent: Friday, December 19, 2008 12:15 PM
Subject: encore Re: [Debatte-Grundeinkommen] Gegenargumente
> Am Mittwoch, den 10.12.2008, 20:00 +0100 schrieb Peter Voss, Odense:
> > Aber er kann nicht bestritten werden, dass eine
> > Mahrwertsteuer selbst von 50% eine Steuerentlastung von Grossverdienern
> > ist,
>
> Wie, es kann nicht bestritten werden?
>
> Also, der Einfachheit angenommen: 900€ bGE, 50% MwSt
> Dann ist doch die effektiv entrichtete MwSt = Ausgaben/3 - bGE, oder?
Uuups, meine schöne Tabelle hats zerhauen, also jetzt noch mal hübsch
nebeneinander:Monatliche davon abzgl. effektiver
Ausgaben MwST 900 bGE Steuersatz
900 300 -600 -100%
1800 600 -300 -25%
2700 900 0 0%
5400 1800 900 25%
6600 2200 1300 30%
9000 3000 2100 35%
14000 4666 3767 40%
25000 8333 7433 45%
300000 100000 99100 50%
Erst oberhalb von 2700€ Ausgaben (pro Person!) wird also in diesem
Rechenbespiel tatsächlich Mehrwertsteuer bezahlt, alle die weniger auf
den Kopp hauen, kriegen sie via bGE mehr als erstattet.
Und auch wenn der MwSt-Satz viel zu niedrig angesetzt ist, an der
Charakteristik ändert sich rein garnichts, denn j e d e proportionale
Steuer minus einer konstanten Erstattung ergibt i m m e r eine
wunderbare Progression.
ergo: Ich sehe nicht so ganz, wie bestritten werden kann,
daß eine MwSt-Finanzierung die Reichen-Steuer par excellence ist...
Und das "die da oben" mehr sparen als unsereins?
geschenkt!
Michael
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