[Debatte-Grundeinkommen] Antrag zur MV 05.Juli 2008

Matthias Dilthey info at psgd.info
So Apr 13 18:51:36 CEST 2008


Sehr geehrte Damen und Herrn,

zur o.a. MV stelle ich folgenden Antrag:



Antrag:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, daß alle Anträge, die nicht 
mindestens 2 Wochen vor der MV ausreichend bekannt gemacht wurden, zur 
Behandlung eines eigenen Beschlusses der MV bedürfen.

Weiterhin wird beantragt, daß dieser Antrag als erster (aktiver) 
Tagesordnungs-Punkt nach der Begrüßung und ev. Beschluß über die Tagesordnung 
zur Besprechung und Abstimmung gestellt wird.

Sollte diese Reihenfolge nicht eingehalten werden, wird erweitert beantragt, 
daß alle nicht rechtzeitig im Sinn dieses Antrags (ad-hock-Anträge) 
abgegebenen und gefassten Beschlüsse als nichtig erklärt werden.

Sollte die kommende MV eine außerordentliche MV werden, ist der Antrag 
entsprechend umzudeuten; d.h. MV ist durch a.o.MV zu ersetzen.

_________

Begründung:

Das Einreichen von "spontanen" Anträgen war bisher Usus bei den Netzwerk-MVs 
und erfolgte eventuell nicht unbedingt aus dem Diskussionsstand heraus, 
sondern war Teil taktischer Überlegungen.

Nachdem bei der kommenden MV weitreichende Beschlüsse über die Zukunft des 
Netzwerks gefaßt werden sollen, ist überlegtes Handeln wichtig.

Den Mitgliedern muß die Möglichkeit eingeräumt werden, sich gründlich über die 
Anträge zu informieren und benötigen ausreichend Zeit, die Stimmabgabe zu 
diskutieren und zu überdenken.
Das sehe ich bei spontanen, erst auf (oder kurz vor) der MV eingereichten 
Anträgen, als nicht gegeben an.

Gleichzeitig muß jedoch die Möglichkeit gegeben werden, auf sich während der 
MV ergebende, neue Diskussions- oder Sachstände auch durch spontane Anträge 
zu reagieren.
Daher sollte VOR Zulassung eines spontanen Antrags ein Beschluß der 
Mitgliederversammlung eingeholt werden, daß es sich bei dem spontan 
eingereichten Antrag um einen "Dringlichkeits-Antrag" handelt, der aus der 
aktuell auf der MV laufenden Diskussion und Willensbildung heraus entstanden 
ist.
Erst dann darf ein spontaner Antrag auf der MV behandelt werden.


Nachdem mein Antrag den bisherigen Usus der Zulässigkeit spontaner Anträge 
einschränkt, sehe ich die Notwendigkeit, meinen Antrag auf möglichst breiter 
Basis zu veröffentlichen, um in diesem Punkt eine demokratische und 
transparente Willensbildung zu ermöglichen.


Matthias Dilthey

Platenstraße 21
91054 Erlangen

Tel.: 09131/29889



 



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