[Debatte-Grundeinkommen] Denkfehler der BGE-Gegner
Matthias Dilthey
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Sa Sep 1 05:53:56 CEST 2007
Hallo Liste,
der grundlegende Denkfehler der BGE-Gegner liegt im eingeschränkten
Definitionsbereich, auf den sie ihre Argumentation stützen:
Der Definitionsbereich wird als "absolut" angenommen. Also jegliche weitere
(z.Z. noch unbekannte Erkenntnis bezüglich des Definitionsbereichs) wird
negiert. Das möchte ich an zwei Beispielen verdeutlichen:
I. Die Sonne kreist um die Erde
Diese Erkenntnis ist richtig, solange man nur (aus heutiger Sicht) einen stark
eingeschränkten Erkenntnis-Bereich hat: Das mit bloßem Auge Sichtbare.
Erweitert man unter Zuhilfenahme eines Teleskops den Definitionsbereich auf
Objekte in unserem Sonnensystem, so kommt man auf eine 2. Wahrheit:
Die Erde kreist um die Sonne, nicht umgekehrt.
Beide Aussagen sind richtig, jedoch lediglich innerhalb des jeweiligen
Definitionsbereichs.
II. Das Henne-Ei-Syndrom.
Wieso konnte es überhaupt zu der Fragestellung (was war früher da: die Henne
oder das Ei?) kommen?
Ganz klar, weil der Erkenntnis- bzw. Definitionsbereich nicht weit genug
gefaßt war:
Als diese Fragestellung auftauchte, ging man davon aus, daß ein Hahn die Henne
befruchten mußte, damit überhaupt ein Küken entstehen kann.
Diese Fragestellung ist insoweit richtig (berechtigt), solange man nicht den
Definitionsbereich auf Aminosäuren/DNS/DNA erweitert.
Geht man davon aus, daß es lediglich einiger Chemikalien bedarf, um eine Henne
und einen Hahn entstehen zu lassen, wird die Frage obsolet.
Die Frage entstand aus Unkenntnis, daß der Definitionsbereich zu eng gewählt
wurde: Es bedarf einer Henne und eines Hahn, um ein Küken zu erzeugen.
Der Definitionsbereich, der zu der "Henne-Ei-Frage" führte, ist einfach
unwahr!
Der Denkfehler liegt darin, daß wir aus der Beobachtung heraus Widersprüche
finden, die wir nicht in unserem Definitionbereichs auflösen können.
Anstatt den Definitionsbereich zu überprüfen, kommen wir zu abstrusen
Lösungen: Parallel-Wahrheiten oder, auf das BGE bezogen, zu Fragestellungen
"wer soll das bezahlen" oder "ist es gerecht, wenn auch Spitzenverdiener ein
BGE erhalten".
Letztendlich berufen sich alle BGE-Gegner in ihrer Argumentation auf den
calvinistischen Arbeitsethos (ich habe noch kein BGE-Gegenargument vernommen,
das sich nicht auf den Arbeitsethos begründet) und müssen sich die Frage
gefallen lassen:
"Ist diese Einengung des Definitionsbereichs auf Calvin angesichts des hohen
Automatisierungsgrads noch zulässig?"
Ich behaupte: NEIN!
Und belege diese Erkenntnis mit der Zahl der Erwerbs-Arbeitslosen, wenn wir
die heute schon mögliche Roboterisierung voll ausschöpfen würden, wenn wir
jegliche Rationalisierung vornehmen würden, die heute bereits wirtschaftlich
sinnvoll möglich ist.
Wie wenig Erwerbstätige werden wir übermorgen noch (wirtschaftlich sinnvoll)
benötigen, damit unsere Regale voll und unser Dienstleistungsangebot
ausreichend ist?
Wer sich gegen ein BGE stellt, muß sich als Antwort gefallen lassen:
Und die Sonne kreist noch immer um die Erde!
Matthias Dilthey
Platenstraße 21
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Tel.: 09131/29889
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