[Debatte-Grundeinkommen] Denkfehler der BGE-Gegner

Matthias Dilthey info at psgd.info
Sa Sep 1 05:53:56 CEST 2007


Hallo Liste,

der grundlegende Denkfehler der BGE-Gegner liegt im eingeschränkten 
Definitionsbereich, auf den sie ihre Argumentation stützen:

Der Definitionsbereich wird als "absolut" angenommen. Also jegliche weitere 
(z.Z. noch unbekannte Erkenntnis bezüglich des Definitionsbereichs) wird 
negiert. Das möchte ich an zwei Beispielen verdeutlichen:

I. Die Sonne kreist um die Erde

Diese Erkenntnis ist richtig, solange man nur (aus heutiger Sicht) einen stark 
eingeschränkten Erkenntnis-Bereich hat: Das mit bloßem Auge Sichtbare. 

Erweitert man unter Zuhilfenahme eines Teleskops den Definitionsbereich auf 
Objekte in unserem Sonnensystem, so kommt man auf eine 2. Wahrheit:
Die Erde kreist um die Sonne, nicht umgekehrt.

Beide Aussagen sind richtig, jedoch lediglich innerhalb des jeweiligen 
Definitionsbereichs.


II. Das Henne-Ei-Syndrom.

Wieso konnte es überhaupt zu der Fragestellung (was war früher da: die Henne 
oder das Ei?) kommen?

Ganz klar, weil der Erkenntnis- bzw. Definitionsbereich nicht weit genug 
gefaßt war:
Als diese Fragestellung auftauchte, ging man davon aus, daß ein Hahn die Henne 
befruchten mußte, damit überhaupt ein Küken entstehen kann.

Diese Fragestellung ist insoweit richtig (berechtigt), solange man nicht den 
Definitionsbereich auf Aminosäuren/DNS/DNA erweitert.
Geht man davon aus, daß es lediglich einiger Chemikalien bedarf, um eine Henne 
und einen Hahn entstehen zu lassen, wird die Frage obsolet.

Die Frage entstand aus Unkenntnis, daß der Definitionsbereich zu eng gewählt 
wurde: Es bedarf einer Henne und eines Hahn, um ein Küken zu erzeugen.
Der Definitionsbereich, der zu der "Henne-Ei-Frage" führte, ist einfach 
unwahr!



Der Denkfehler liegt darin, daß wir aus der Beobachtung heraus Widersprüche 
finden, die wir nicht in unserem Definitionbereichs auflösen können.
Anstatt den Definitionsbereich zu überprüfen, kommen wir zu abstrusen 
Lösungen: Parallel-Wahrheiten oder, auf das BGE bezogen, zu Fragestellungen 
"wer soll das bezahlen" oder "ist es gerecht, wenn auch Spitzenverdiener ein 
BGE erhalten".


Letztendlich berufen sich alle BGE-Gegner in ihrer Argumentation auf den 
calvinistischen Arbeitsethos (ich habe noch kein BGE-Gegenargument vernommen, 
das sich nicht auf den Arbeitsethos begründet) und müssen sich die Frage 
gefallen lassen:

"Ist diese Einengung des Definitionsbereichs auf Calvin angesichts des hohen 
Automatisierungsgrads noch zulässig?"


Ich behaupte: NEIN!
Und belege diese Erkenntnis mit der Zahl der Erwerbs-Arbeitslosen, wenn wir 
die heute schon mögliche Roboterisierung voll ausschöpfen würden, wenn wir 
jegliche Rationalisierung vornehmen würden, die heute bereits wirtschaftlich 
sinnvoll möglich ist.
Wie wenig Erwerbstätige werden wir übermorgen noch (wirtschaftlich sinnvoll) 
benötigen, damit unsere Regale voll und unser Dienstleistungsangebot 
ausreichend ist?


Wer sich gegen ein BGE stellt, muß sich als Antwort gefallen lassen:

Und die Sonne kreist noch immer um die Erde!




Matthias Dilthey

Platenstraße 21
91054 Erlangen

Tel.: 09131/29889 




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