[Debatte-Grundeinkommen] Anmerkung zu Beitrag Tobias Creveld, Band 19, Eintrag 11

Tobias Crefeld tc-wasg at onlinehome.de
Sa Okt 14 21:28:00 CEST 2006


On Wed, 11 Oct 2006 20:40:39 +0200 "Florian Hovvmann"
<florian at hoffmannlaw.de> wrote:

> "In der kürzlich geposteten Fernsehdiskussion nennt Götz Werner das
> BGE auch eine Subvention von Arbeit (statt einer Subvention von
> Maschinen)", so das Zitat.

(statt "Arbeit" ist hier eigentlich "Arbeitskraft" gemeint, aber das nur
am Rande)

> Falls Götz Werner diese Aussage tatsächlich getätigt hat, ist eine
> kritische Anmerkung erforderlich, denn: Das BGE ist keine Subvention
> von Arbeit, auch keine Subvention von Maschinen oder sonst was. Das
> BGE ist eine Subvention von Menschen und sonst gar nichts. 

Aus der Sicht eines Unternehmers ist ein Mensch entweder Konsument oder
Arbeiter, in diesem Fall letzteres. Es bleibt natürlich spekulativ,
dass die Arbeitnehmer wegen dem BGE mit niedrigeren Lohn zufrieden
sind, aber so ganz abwegig ist die Überlegung nicht.


> Maschinen und Arbeit sind Produktionsfaktoren. Sie werden aus der
> Gegenleistung entlohnt und bedürfen deshalb keiner Subvention. Der
[..]

Ob diese Subvention gewollt ist oder sogar Zielsetzung des BGE ist,
wurde ja gar nicht angesprochen. Es ist nur eine Beobachtung oder
vielmehr eine vermutete Folge des BGE. 


> Angebot durch den Einsatz von Gewerkschaftsmacht verfälscht, d. h.
> höher bewertet sein darf, als es ein freier Markt bewerten würde. Die
> Gewerkschaften zwingen damit den Arbeitgeber, die Arbeit, den
> Arbeiter, also den Menschen aus eigenen Mitteln zu subventionieren,
> soweit ihrerseits die Gewinne expansiv waren.

Jetzt wird es aber wüst mit dem Theoretisieren und Begriffsverwirren!
Die Tarifpartner (schließlich ist auch der Arbeitgeber durch seinen
Verband vertreten) sind lediglich Stellvertreter von AG und AN. Nicht
die Gewerkschaften setzen Forderungen durch, sondern die von ihnen
vertretenen AN. Und bekanntlich sind die Hürden für Arbeitskampf
bewusst hoch angesiedelt. 

Tatsächlich ist es ja sogar in vielen Branchen so, dass die
tarifunabhängigen AG (meist Kleinbetriebe) übertariflich zahlen, um die
Leute zu halten. Hier setzen die Tarifpartner also Untergrenzen. Dies
natürlich nur, solange ein Sub-Markt halbwegs ausgeglichen ist.


> Der Arbeitslohn und BGE stehen nebeneinander! Völlig unabhängig
> voneinander subventionieren beide den Menschen!

Hinsichtlich Lohn: Wirklich nicht, das ist schlichtweg eine
Gegenleistung. Ich denke, auf dieser Ebene brauchen wir uns nicht
weiter über Erwerbsarbeit unterhalten. Für Arbeitsverhältnisse gibt es
allgemein anerkannte (juristische) Definitionen, die man bereits im
ersten Semester Arbeitsrecht lernt.


Gruß,
 Tobias Crefeld.



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