[Debatte-Grundeinkommen] "Grüne Grundsicherung" Diskussionsentwurf

Bernd Kowarsch bernd at abnuto.de
Fr Jun 23 17:53:34 CEST 2006


----- Original Message -----
From: "Wolfgang Strengmann-Kuhn" <strengmann at t-online.de>
To: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Sent: Wednesday, June 07, 2006 3:08 PM
Subject: [Debatte-Grundeinkommen] "Grüne Grundsicherung" Diskussionsentwurf


------- Forwarded message follows -------

>Von: Thomas Poreski <tiptipi at web.de>
>
>Liebe Freundinnen und Freunde,
>
>unser aktueller Diskussionsentwurf für eine grüne Grundsicherung
>steht seit heute auf einer eigenen Website:
>http://www.grundsicherung.org
>
>in einer für alle Versionen des Acrobat Reader fehlerfrei lesbaren Form.
>
>Wir freuen uns, wenn Ihr den der Link verbreitet - und natürlich auf Euer
Feedback!
>
>Thomas Poreski
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Hallo ihr!

Nach dem aktualisierten Papier von grüner Seite zur Grundsicherung soll ein
Sockel von monatlich 500,- Euro (S.9) bedingungslos bereitgehalten werden,
weitergehende Bedarfe - und hierzu zählt dann auch das Wohngeld (S.10) -
wären zu prüfen. Der Sockelbetrag soll auch für (bestehende) Renten (wohl
auch aus Erwerbsunfähigkeit) gelten. Bei `begründetem Bedarf´ soll es
Wohngeld geben (S.12).

Durch die Art der Finanzierung ("Take half Prinzip" (S.23)) und die,
gegenüber dem Sockelbetrag, hohe Kindergrundsicherung zählen "Familien mit
zwei Kindern und einem Erwerbseinkommen von 6.000 Euro brutto ... noch klar
zu den Gewinnerinnen." (`Gewinner und Verlierer´, S.19)
Verlierer wären dagegen alleinstehende Erwerbslose und -unfähige und Rentner
ohne Wohneigentum.

Der Erkenntnis einer besonderen Bedürftigkeit von Kindern kann ja kaum
widersprochen werden, der Schluß hieraus, der Staat sei gefordert ihnen Geld
anzuweisen, geht jedoch fehl. Als vorrangige Aufgabe des Staates sollten wir
die finanzielle Unterstützung Besitzloser benennen.
Besitzlos können selbstverständlich auch Familien mit Kindern sein - und
sind es wohl auch vermehrt - nicht richtig ist aber, daß Familien mit
Kindern besitzlos wären.

Man mag den Besitzenden ihre Vermögen gönnen, man muß aber auch sehen, woher
diese sich speisen. Und wenn wir dann feststellen, daß hierzu Besitzlosen
weiter genommen werden soll - dies auch noch (so bei Erwerbsunfähigen)
unabhängig von ihren Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen - dann ist ein
solches Konzept änderungsbedürftig.
Während auf der einen Seite ein Sockelbetrag vorgesehen ist, welcher das
soziokulturelle Existenzminimum unterschreitet und ein Wohngeld nur auf
Antrag gewährt wird, regnet es auf der anderen Seite die Hunderter nur so -
völlig unabhängig vom ja vllt. vorhandenen, unbelasteten Wohneigentum.

Für eine sinnvolle Änderung hielte ich, den Sockelbetrag auf 800,-/Monat
zzgl. K/Pf-V anzuheben und unbelastete Wohnungen/Häuser als Vermögen
heranzuziehen (ca: durchschnittliche m²/Person = 3/5 des Anteiles fürs
Wohnen (max. jedoch der gesamte Wohn-GE-Betrag) werden als Steuer vom GE
fällig. Kinder = 1/2m²). zB.:

Erwerbslosen-Singlehaushalt mit 40m² `abbezahlter´ ETW:
950,- Gesamt-GE (Brutto),
800,- GE ohne K/Pf-V, davon
300,- Wohn-GE.
3/5*300 = 180 Euro Vermögenssteuer => 620 Netto-GE.

Erwerbslose Familie mit 2 Kindern mit 120m² `abbezahltem´ Haus
2800,- GE ohne K/Pf-V, (2*800+2*600) davon
1000,- Wohn-GE.
3/5*1000 = 600 Euro Vermögenssteuer => 2200 Netto-GE.

Da dies zu starken Minderungen des GE führen kann (allein bewohnte,
abbezahlte Häuser sind fast immer `zu groß´) würde ich eine schleichende
Einführung vorschlagen.


Einen weiteren Punkt möcht ich noch kurz kritisieren: die Grundversorung in
der GKV. Hier hielte ich einen wirklichen Übergang zu Bedarfsgerechtigkeit
für forderungswürdig. Ich sehe einfach keinen Grund, einen Arzt zum
behandeln nach Patientenbrieftasche zu verpflichten. Leicht dagegen,
selbstverständlich find ich, wenn der Arzt der/dem das Einzelzimmer gibt,
die/der es medizinisch nötig(er) hat.

liebe grüße -
bernd

ps.: lustige Fahrräder baut der Thomas Poreski!




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