[ABSP] Wie viel mehr Netto für wen? - Widerstand gegen Aufrüstung und Sozialabbau

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Di Feb 11 23:36:53 CET 2025


	

# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 11. Januar 2025 #

*Wie viel mehr Netto für wen?
**Widerstand gegen Aufrüstung und Sozialabbau
*** 	ABSP-Logo



Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben im Jahr 2009 als Teil der Bündnisplattform für 500 Euro 
Hartz-IV-Eckregelsatz und 10 Euro steuerfreien Mindestlohn begonnen, das 
steuerliche Existenzminimum, nämlich den Grundfreibetrag der 
Einkommensteuer, zu thematisieren.
Nach mehreren Jahren der Aktivität und vielen Aktionstagen für dieses 
Ziel wurden im Jahr 2014 im Auftrag der Plattform alle Abgeordneten des 
Bundestags angeschrieben. Damals gaben die fachpolitischen Sprecher 
aller Bundestagsfraktionen noch ausschließlich ablehnende Antworten:
https://web.archive.org/web/20170628215903/http://www.mindestlohn-10-euro.de/2014/11/07/aufforderung-an-alle-mdbs-sich-fuer-steuerfreiheit-des-mindestlohns-einzusetzen/
<https://web.archive.org/web/20170628215903/http://www.mindestlohn-10-euro.de/2014/11/07/aufforderung-an-alle-mdbs-sich-fuer-steuerfreiheit-des-mindestlohns-einzusetzen/>

Jetzt, 2025, fordern alle Parteien eine mehr oder weniger starke 
Erhöhung des Grundfreibetrages. Wir als Sozialproteste haben diesen 
Gedanken im Kampf gegen die Überbesteuerung der Erwerbstätigen mit aller 
Vehemenz in die Welt getragen. Umso mehr stehen wir jetzt in der 
Verantwortung, die aktuellen Entwicklungen sehr genau im Auge zu behalten.

Wir haben in Form der folgenden Grafik mit unseren Mitteln und nach 
bestem Wissen und Gewissen die Einkommensteuerkonzepte von sieben zur 
Wahl stehenden Parteien sichtbar gemacht. Da es um das verbleibende 
Netto geht, haben wir auch ggf. vorhandene Pläne für eine 
Bürgerversicherung berücksichtigt.


Bildunterschrift: Entlastung bzw. Mehrbelastung laut den Wahlprogrammen 
der verschiedenen Parteien in verschiedenen Einkommensbereichen. 
Positive Werte bedeuten mehr Euro am Ende des Jahres auf dem eigenen 
Konto, negative Werte (hier ggf. bei entsprechend hohem Bruttoeinkommen 
zu sehen) weniger Euro – alles im Vergleich zu aktuell gültigen Steuern 
und Abgaben. Eigene Darstellung. Weitere Erläuterungen im Text. Quellen 
siehe am Ende des Textes.

Einige Parteien beabsichtigen ganz unserer Intention folgend, mehr oder 
weniger deutlich die Steuerlast von den Normalverdienenden auf Menschen 
mit sehr hohen Einkommen und auf große Unternehmen zu verlagern. Sie 
wollen eine Vermögensteuer erheben, Kapitalerträge genauso besteuern wie 
Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die 
Körperschaftsteuer und Steuer auf große Erbschaften erhöhen. So könnte 
die öffentliche Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und der Sozialstaat 
wieder besser finanziert werden. Dies liegt zweifellos im Interesse 
aller Erwerbstätigen und auch der Erwerbslosen.
Gleichzeitig könnte, wenn der politische Wille besteht, der Teil, den 
Niedrig- und Normalverdiener von ihrem Bruttoeinkommen abgeben müssen, 
deutlich reduziert werden. Dazu müsste der Bundestag lediglich 
Änderungen in der Einkommensteuerformel beschließen.

In der Grafik sind Entlastungen als positive Werte (Kurve über der 
Null-Linie) und Mehrbelastungen als negative Werte eingezeichnet. Damit 
die Verhältnisse im wichtigen Bereich der Normalverdiener im Detail zu 
erkennen sind (welche Partei will für welchen Einkommensbereich wie viel 
Euro Entlastung pro Jahr?), haben wir auf eine Auftragung der Werte über 
10.000 EUR brutto pro Monat verzichtet.

Die Einkommensteuer ist die Steuer, die

  * dem größten Teil der Bevölkerung mit der Gehaltsabrechnung am Ende
    jedes Monats präsent ist und
  * traditionell durch den Gesetzgeber in ihrem Verlauf je nach
    Bruttoeinkommen durch die Wahl des Grundfreibetrags und der sich
    daran anschließenden Progressionszonen am punktgenauesten gestaltet
    werden kann.

Auch in den Wahlprogrammen zu dieser Bundestagswahl spiegeln sich schon 
in den Einkommensteuerkonzepten der jeweiligen zur Wahl stehenden 
Parteien ihre Prioritäten wider: Soll vor allem das Leben der großen 
Mehrheit der abhängig Beschäftigten und aller anderen Menschen 
verbessert werden, die um ihr Existenzminimum kämpfen?

Oder sollen am meisten doch nur die reichsten Menschen und die größten 
Unternehmen begünstigt werden?

*Gegen Aufrüstung, Kriegsvorbereitung und Sozialabbau*
Einige Fraktionen verteilen die Steuerentlastung mit Hilfe eines höheren 
Grundfreibetrags der Einkommensteuer „mit der Gießkanne“ und wollen 
weiter, wie schon in der Vergangenheit, vor allem die Bestverdienenden 
entlasten – Entlastung bei den Normalverdienenden sehen sie nur in 
geringem Maß vor. Die Entlastung soll bei diesen Konzepten mit dem 
ursprünglichen Einkommen (Bruttoeinkommen) kontinuierlich steigen, ohne 
dass bei sehr hohen Einkommen durch höhere Spitzensteuersätze 
gegengesteuert wird. Das Resultat solcher Konzepte: Wer hat, dem wird 
noch mehr gegeben. Es gäbe noch weniger Geld in den öffentlichen Kassen 
als jetzt schon. Man findet sie in der deutlichsten Form bei der CDU, 
der FDP und der AFD.

Frappierenderweise wollen gerade einige dieser Parteien den Rüstungsetat 
massiv aufstocken. Zusätzlich dazu, dass sie weniger Einnahmen für die 
öffentlichen Kassen vorsehen, wollen sie also gleichzeitig irrsinnige 
Summen ins Militär stecken. Es ist klar, auf was für Kürzungen im 
Sozialstaat das hinauslaufen muss, was für Zeiten also auf uns alle und 
vor allem auf diejenigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen 
sind, zukommen sollen!

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl 2025 wollen wir daher unseren Beitrag 
für einen genaueren Blick auf die Entlastungsforderungen der 
verschiedenen Parteien ermöglichen.

*Bürgerversicherung*
Zusätzlich sollten für Parteien, die eine Bürgerversicherung vorsehen, 
auch diese Änderungen in der Abgabenlast berücksichtigt werden. Durch 
den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und die Tatsache, dass jeder 
von seinem Einkommen den gleichen, aber reduzierten Prozentsatz zu den 
Sozialversicherungen beitragen soll, werden niedrige und mittlere 
Einkommen zusätzlich entlastet, hohe Einkommen aber mehr belastet.

Für die Darstellung der Effekte unterschiedlicher Einkommensteuermodelle 
und der Regelungen für die Sozialversicherungen hat unser Mitstreiter 
und langjähriges Kokreismitglied Edgar Schu mit Hilfe von 
Excel-Tabellenkalkulationen, unterstützt durch Makros, die die 
eigentliche Berechnung der Steuerprogression ermöglichen, berechnet, wie 
viel Netto einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von seinem 
Arbeitnehmerbrutto nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und 
Einkommensteuer nach den Plänen einer jeweiligen Partei verbleiben. Mit 
diesem Wertepaar, Arbeitnehmerbrutto und verbleibendes Nettogehalt, das 
auf sein Konto überwiesen wird, ist ein Großteil der Bundesbürger 
regelmäßig zum Monatsende konfrontiert. Wie würde die Gehaltsrechnung 
sich beim jeweiligen Bruttomonatseinkommen ändern, wenn das 
Einkommensteuerkonzept einer jeweiligen Partei Regierungspolitik würde?

Die hier vorgestellten Berechnungen und die grafische Darstellung 
beziehen sich zur besseren Übersichtlichkeit ausschließlich auf 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die als alleinstehende 
Personen besteuert werden.

Eine Quelle, auf die sich die Berechnungen beziehen, die aber teilweise 
mit eigenen Recherchen ergänzt wurde, ist ein Gutachten des 
Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2025:
https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Bundestagswahlprogramme_ZEW_2025.pdf

Zum Punkt Einkommensteuer findet man in diesem ZEW-Gutachten folgende 
Angaben:

/„SPD:
In Anlehnung an Stefan Bach (DIW Berlin)a und an ein uns vorliegendes 
SPD-Papier umgesetzt als Anstieg des Grundfreibetrags und des Eckwerts 
der zweiten Progressionszone um je 1.446 Euro (auf 13.230 Euro bzw. 
18.451 Euro zu versteuerndes Einkommen), Spitzensteuersatz von 45 % ab 
77.021 Euro zu versteuerndem Einkommen (statt 42 % ab 66.760 Euro) und 
Reichensteuersatz von 47 % ab 210.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 
(statt 45 % ab 277.825 Euro). […]
Erhöhung des Freibetrags beim Solidaritätszuschlag von 18.130 Euro auf 
21.189 Euro. Das entspricht im Grundtarif einem zu versteuernden 
Einkommen von 77.021 Euro […]“/

Diese Angaben wurden exakt so in unsere Berechnungsinstrumente 
übernommen und das Ergebnis grafisch dargestellt.

/„Union:
- ‚Einkommen entlasten. Dazu flachen wir den Einkommensteuertarif 
schrittweise spürbar ab und erhöhen den Grundfreibetrag. Die 
Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz erhöhen wir deutlich‘ 
(Wahlprogramm, S. 12). Umgesetzt als Anstieg Grundfreibetrag um 100 
Euro, Einstiegssteuersatz in der 2. Progressionszone 21 % statt 23,97% 
(wie bei Stefan Bach a), Beginn Spitzensteuersatz bei 80.000 Euro zu 
versteuerndem Einkommen. […]
- ‚Steigende Preise dürfen nicht zu höherer Einkommensteuerlast führen. 
Deshalb passen wir den Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflation 
an und gleichen so die kalte Progression aus. Dabei berücksichtigen wir 
auch alle inflationssensiblen Abzugsbeträge‘ (Wahlprogramm, S. 12). 
Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer um 6,3 
%, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden Progressionszonen 
zwischen 2023 und 2024.
- Abschaffung Solidaritätszuschlag“/

Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen und grafische 
Darstellung exakt so übernommen.

/„Grüne:
‚- Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Den Solidaritätszuschlag werden wir 
in den Einkommensteuertarif integrieren‘ (Wahlprogramm, S. 32). Die 
genauen Pläne zur Ausgestaltung sind uns nicht bekannt. Wir setzen eine 
Variante um, mit der annähernd Aufkommensneutralität erreicht wird: 
Abschaffung des Solidaritätszuschlags, im Gegenzug Anhebung der 
Spitzensteuersatzes auf 46,5 % (ab 73.500 Euro) und des 
Reichensteuersatzes auf 50 % (ab 250.000 Euro). Zwischen Spitzensteuer 
und Reichensteuer gilt ab 100.000 Euro ein Steuersatz von 48 %. Der 
Grundfreibetrag steigt auf 12.500 Euro. […]
- Werbungskostenpauschale steigt auf 1.500 Euro.“
/
Diese die Einkommensteuer betreffenden Angaben haben wir in unsere 
Berechnungen so aufgenommen und das Ergebnis grafisch dargestellt.

/„FDP:
- Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 1.000 Euro
- Spitzensteuersatz greift erst ab 96.600 Euro zu versteuerndem Einkommen
- ‚Freibeträge und Eckwerte der Einkommensteuer automatisch an die 
allgemeine Preisentwicklung anpassen (Tarif auf Rädern)‘ (Wahlprogramm, 
S. 13). Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer 
um 6,3 %, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden 
Progressionszonen zwischen 2023 und 2024. Daneben Anstieg 
Grundfreibetrag und Eckwert Spitzensteuersatz wie oben beschrieben.
- Abschaffung ‚Mittelstandsbauch‘: nur noch eine Progressionszone
- Abschaffung Solidaritätszuschlag“
/
Diese Angaben haben wir genau so in die Berechnungsformeln für die FDP 
implementiert.

/„AFD:
- ‚Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht 
werden‘ (Leitantrag Bundesparteitag Riesa, S.32).
- ‚Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig heimliche 
Steuererhöhungen auszuschlieÿen. […] Die korrespondierende Verschiebung 
von weiteren Tarifeckwerten bis hin zum Spitzensteuersatz halten wir 
ebenfalls für erforderlich‘ (ebenda). Da wir ausgehend vom Rechtsstand 
2024 rechnen, in dem bei den Eckwerten bereits eine Inflationsanpassung 
vorgenommen wurde, wurde keine weitere Anpassung vorgenommen. Allein der 
Eckwert bei der Reichensteuer wurde 2024 nicht angepasst. Da im 
Vorschlag aber von ‚bis hin zum Spitzensteuersatz‘ die Rede ist, wurde 
der Eckwert der Reichensteuer in unserer Umsetzung des AfD-Programms 
(anders als bei Union und FDP) nicht erhöht.
- Werbungskostenpauschale steigt auf 2.000 Euro, […]
- Abschaffung Solidaritätszuschlag“
/
Diese Angaben haben wir in unsere Berechnungen übernommen und das 
Ergebnis grafisch dargestellt.

/„LINKE:
- Alle zu versteuernden Einkommen unter 16.800 Euro im Jahr bleiben 
steuerfrei - das entspricht der Höhe unseres Modells des 
Existenzminimums. Hohe Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 
Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 
Prozent […] Für die Reichensteuer fordern wir zwei Stufen: 60 Prozent 
für Einkommen oberhalb von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen 
oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen (Antrag 
Wahlprogramm, S. 8).“
/
Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen genau so 
übernommen. Außerdem haben wir die im Wahlprogramm der LINKEN 
dokumentierten Pläne zur Bürgerversicherung für unsere Berechnungen 
berücksichtigt (siehe unten).

/„BSW:
- ‚Wir fordern eine deutliche Erhöhung des steuerlichen 
Grundfreibetrages, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren 
sollte‘ (Wahlprogramm, S. 17). Wir haben auf Basis unserer Daten für 
2024 eine Armutsrisikoschwelle von 16.600 Euro ermittelt und den 
Grundfreibetrag auf diesen Wert erhöht.
- Wir wollen Einkommen bis zu 7.500 Euro brutto steuerlich entlasten 
(Wahlprogramm, S. 16). Genaue Angaben liegen nicht vor. Wir haben einen 
Steuertarif gewählt, um diesen Schwellenwert für die Entlastungswirkung 
zu erreichen (unter Berücksichtigung des höheren Grundfreibetrags). Der 
Schwellenwert für die Spitzensteuer liegt in unserem Tarif bei einem zu 
versteuernden Einkommen von 56.630 Euro. Der Spitzen- und 
Reichensteuersatz bleiben, ebenso wie die Eingangssteuersätze in den 
beiden Progressionszonen, unverändert.“/

Diese Angaben des ZEW haben wir ergänzt bzw. korrigiert, weil die 
prominent immer wieder geforderte und auch im Wahlprogramm des BSW 
formulierte Steuerfreiheit einer Rente bis zu 2.000 Euro so vollkommen 
ignoriert wird. Für unsere Berechnung haben wir als Kompromiss zwischen 
„Armutsrisikoschwelle“ und Steuerfreiheit für ein monatliches 
Bruttoeinkommen von 2.000 Euro einen Grundfreibetrag von 18.000 Euro 
gesetzt. Ebenso haben wir deutlich erhöhte Reichensteuersätze (etwa 
entsprechend den Parametrisierungen der LINKEN) gesetzt, da das BSW 
regelmäßig und vehement fordert, dass die allerreichsten Menschen einen 
größeren Teil zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen sollen.
Für Berechnungen zu Einkommensteuerplänen, die angesichts des 
Wahlprogramms des BSW plausibel erscheinen, haben wir also folgende 
Eckwerte gesetzt:
- Grundfreibetrag: 18.000 Euro
- Spitzensteuersatz von 53 % ab 68.480 Euro
- 1. Reichensteuersatz mit 60 % ab 277.825 Euro zu versteuerndem 
Einkommen (Eckwert unverändert zur Gesetzeslage, lediglich der 
Prozentwert ist von 42 auf 60 % massiv angehoben)
- 2. Reichensteuersatz 75 % für Einkommen ab 1 Million Euro pro Jahr. 
Dieser Eckwert und Prozentsatz orientiert sich am Konzept der LINKEN. 
Jedoch wurden hier vor Erreichen eines Einkommens in Höhe sowohl des 
Eckwertes des ersten Reichensteuersatzes als auch des zweiten 
Progressionszonen eingesetzt, so dass z.B. jemand, der ein Einkommen von 
990.000 Euro pro Jahr hat, auch schon für den Teil, der einem 
Jahreseinkommen von 1 Million Euro nahekommt, fast exakt 75 % Steuer zu 
zahlen hat. Im Konzept der LINKEN ist unseres Wissens vorgesehen, dass 
solche Einkommen mit maximal 60 % besteuert werden und erst der erste 
Euro, der über ein Einkommen von 1 Million Euro hinausgeht, mit 75 % 
besteuert wird.

Zusätzlich ist, weil diese Parteien beide die Einführung einer 
Bürgerversicherung fordern, in die jeder von seinem gesamten Einkommen 
einen gleichen Prozentsatz einzahlt, sowohl für DIE LINKE als auch für 
das BSW eine solche geänderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge 
parametrisiert:
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind vollständig gestrichen. Der 
Prozentsatz für die Krankenversicherung ist von 8,55 Prozent (derzeitige 
Gesetzeslage incl. Zusatzbeitrag) auf 6,65 Prozent gesenkt. Unterm 
Strich würde sich für die Sozialversicherungen aber ein mittlerer 
zweistelliger Milliardenbetrag an Mehreinnahmen ergeben. Denn Einnahmen 
auch von sehr hohen Einkommen, auf die zurzeit per Gesetz verzichtet 
wird, kämen dazu.

Wir werden eine Website www.entlastung2025.de als Unterseite der 
ABSP-Homepage einrichten. Hier sollen viele weitere Informationen rund 
um das von uns zur Verfügung gestellte Diagramm versammelt sein. Unter 
anderem sollen dort auch unsere Berechnungswerkzeuge zum Download 
bereitstehen. So kann jeder den Weg zu den von uns vorgestellten 
Ergebnissen und die zugrundeliegenden Daten in Augenschein nehmen und 
die Ergebnisse überprüfen. Vielleicht möchte ja auch jemand auf dieser 
oder einer selbst entwickelten Grundlage weitere Untersuchungen rund um 
das Thema Entlastung der Normalverdiener und Finanzierung unseres 
Staates anstellen.

Mit solidarischen Grüßen
Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser, 
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda


*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
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Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, 
Tel.: 0551 20190386

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