[ABSP] 15 Jahre Verfassungsbruch!

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Sa Nov 9 22:25:44 CET 2019


	

# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 9. November 2019 #
*15 Jahre Verfassungsbruch!
Ohne Verlustausgleich für die vorenthaltenen Leistungen!
Weg mit allen Sanktionen!

* 	ABSP-Logo


Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverfassungsgericht hat, wenn auch mit Einschränkungen, sein 
Urteil gefällt, dass 100- und sogar auch schon 60-%ige Sanktionen 
verfassungswidrig seien.
Natürlich folgten darauf nun zügig die Hass-Kommentare der Bildzeitung:
„„Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“
Selbstverständlich freut sich die Lobby der Unternehmensbesitzer nicht 
über dieses Urteil. Uns ist aber klar, dass es im Interesse aller 
Lohnabhängigen ist, sowohl derer mit Erwerbsarbeit als auch derer, die 
gerade erwerbslos sind.
Hat doch Hartz IV mit der Angst vor Erwerbslosigkeit die Löhne in 
Deutschland immer weiter nach unten gedrückt!
Mit der geringfügigen Veränderung, die das BVerfG nun ab sofort 
eingefordert hat, ist zwar ein kleiner Schritt getan. Hartz IV könnte 
damit etwas geschwächt sein, es wirkt aber nach wie vor.

Wir haben eine Pressemitteilung versendet, die wir Euch im Anhang 
weiterleiten.

Mit solidarischen Grüßen

Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser, 
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda


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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html

Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, 
Tel.: 0551 20190386

Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de
	Anhang:
	
*Aktionsbündnis Sozialproteste
**Homepage: www.die-soziale-bewegung.de*
*Email: die-soziale-bewegung at web.de*
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Pressemitteilung

*Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP): Begrüßung des Urteils zu Hartz-IV 
Sanktionen*

*Auch die Sanktionen bei unter 25-jährigen sind mit sofortiger Wirkung 
einzustellen*
**

Do, 7.11.19

/Karlsruhe, Göttingen//. /Das ABSP begrüßt die Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz*-*IV-Sanktionen, die fast 
15-jährige Praxis der Sanktionen durch die Jobcenter ist 
verfassungswidrig! Dieses Urteil ist mit sofortiger Wirkung am Dienstag 
dieser Woche bereits in Kraft getreten. Zudem fordert das ABSP von 
Arbeitsminister Hubertus Heil sofort die Weisung zu erlassen, dass die 
Beschlüsse des Urteils sofort auch für unter 25-jährige Hartz 
IV-Bezieher_innen zugrunde gelegt werden und diese sofort nicht mehr zu 
hundert Prozent sanktioniert werden können.

Gemäß dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur gängigen 
restriktiven Sanktionspolitik ist die totale bzw. auch die 60-prozentige 
Entziehung des Hartz-IV-Regelsatzes (des „Existenzminimums“) 
verfassungswidrig. Menschenwürde ist ein Anspruch, der nicht von einer 
Gegenleistung abhängig ist, so das Bundesverfassungsgericht.
Gleichzeitig fordert das ABSP, dass Sanktionen in Form der Kürzung des 
„Existenzminimums“ vollkommen auszuschließen sind und dass der 
Hartz-IV-Regelsatz nicht länger so berechnet wird, dass er unter dem 
tatsächlichen Existenzminimum liegt.

15 Jahre lang wurden entgegen der Verfassung hunderttausende Menschen in 
Armut und Elend gedrückt, als ob sie selber schuld an ihrer 
Erwerbslosigkeit wären und nicht die Arbeitgeber. Gemäß dem Anspruch auf 
Menschenwürde müssen daher auch die restriktiven Laufzeiten beim 
Arbeitslosengeld (ALG I) aufgehoben werden.
*
*

*Pressekontakt:*

Edgar Schu, Göttingen - edgar.schu at die-soziale-bewegung.de - Tel. 0179 
6729724

	
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