[ABSP] "Fuer ein Ende des Tarifvertrags Leiharbeit!" und weitere Themen

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Fr Jan 4 00:31:30 CET 2019


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Infos zum Ein-/Austragen und weitere Informationen über diesen 
bundesweiten Verteiler ganz am Ende dieser Rundmail.
Rundmailtext und Anlagen im Anhang als druckbare PDF-Dateien. Frühere 
Rundmails im Archiv der Homepage:
http://www.die-soziale-bewegung.de/archiv.html
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# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 4. Januar 2019 #

*"Für ein Ende des Tarifvertrags Leiharbeit!" und weitere Themen

*Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das ABSP kämpft gleichzeitig für die Interessen der Lohnabhängigen mit 
und ohne Erwerbsarbeitsstelle. Entsprechend handelt es sich auch bei den 
kommenden beiden wichtigsten Kampagnen des ABSP um eine, die ganz direkt 
die einen und eine, die direkt die anderen betrifft. Wir hoffen, dass 
beide Euer aller Unterstützung finden werden: Eine Kampagne gegen 
Lohndumping durch Leiharbeit und eine für die Forderung nach 12 Euro 
Mindestlohn, für 1.050 Euro Mindestrente, für einen 
Hartz-IV-Eckregelsatz von 600 Euro und für ein jährliches steuerliches 
Existenzminimum von 15.000 statt 9.168 Euro.

Außerdem findet Ihr im Anhang das Protokoll des vorigen Treffens vom 27. 
Oktober in Göttingen.

Das *nächste Treffen wird am 19. Januar, voraussichtlich in Göttingen* 
stattfinden.

*Für Schnellleser**:*

 1. Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit
 2. "Zum Umgang mit dem Arbeitsrecht", nach 40 Jahren 2. Auflage - jetzt
    vorbestellen!
 3. Stellungnahme zur Forderung nach 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz, 12
    Euro Mindestlohn und einem Grundfreibetrag von 15.000 Euro/Jahr
 4. Ergänzung zur Kampagne für 1.050 Euro Mindestrente -
    Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

*1.    Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit*
Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler 
mitunterzeichnender Organisationen wurde ein erster, gemeinsamer kurzer 
Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur 
Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet. 
Diesen Brief und die ihn unterzeichnenden Organisationen, von Tacheles 
über KLARtext und das Erwerbslosen Forum bis zu Ortsgruppen von Attac 
und der FAU, findet Ihr im Anhang (Anmerkung_Tarifvertraege_Leiharbeit.pdf).
Den Brief schickten wir am 11. Dezember raus. Bisher gibt es noch keine 
Antwort darauf. Vielleicht folgt sie noch.
Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung 
zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die 
einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die 
Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen.

*2.    „Zum Umgang mit dem Arbeitsrecht“, nach 40 Jahren 2. Auflage - 
jetzt vorbestellen!*
Aus der arbeitsrechtlichen Kanzlei „Rat und Tat“, eine der 
Organisationen, die den oben erwähnten Brief an den DGB mit 
unterzeichnet hat, erfolgt sehr bald eine besondere 
Buchveröffentlichung: Nach 40 Jahren und ebenso langer Zeit neoliberaler 
Zerstörung des Arbeitsrechts wird das Buch „Zum Umgang mit dem 
Arbeitsrecht“ mit gleichem Titel in einer zweiten Auflage erscheinen. 
Natürlich ist dies nach 40 Jahren nicht einfach nur eine Neuauflage, 
sondern es musste sehr umfangreich überarbeitet werden: Kapitel zu 
Leiharbeit, Werkverträgen, Arbeit auf Abruf und viele weitere Themen 
waren damals so nicht notwendig - es gab diese Dinge damals nicht oder 
nur als Randerscheinung! Ein Handbuch für Betroffene, für Betriebsräte, 
GewerkschafterInnen und AktivistInnen.
Hier eine Vorstellung des Buches durch den Autor, den Anwalt für 
Arbeitsrecht, Dr. Rolf Geffken: 
<https://www.facebook.com/UmgangArbeitsrecht/videos/2212326652118094/>
Weitere Infos zur Vorbestellung per E-Mail:
<https://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-soeben-erschienen/soeben-erschienen/article/buchprojekt-umgang-mit-dem-arbeitsrecht-j-e-t-z-t-unterstuetzen-und-das-buch-vorbestellen/> 


*3.    Stellungnahme zur Forderung nach 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz, 
12 Euro Mindestlohn und einem Grundfreibetrag von 15.000 Euro/Jahr*
Nachdem große Organisationen ihre Forderungen aktualisiert haben, sogar 
die SPD von der Notwendigkeit von 12 Euro Mindestlohn redet usw., haben 
Mitstreiter*innen rund um das Rhein-Main-Bündnis und den KLARtext e.V., 
unter anderem Rainer Roth, eine Stellungnahme für eine Aktualisierung 
der Forderungen formuliert. Eine Vorbereitung für kommende Kampagnen. 
Ihr findet die Stellungnahme auf der Seite von KLARtext:
<https://klartext-info.de/?p=599> "Gesetzlicher Mindestlohn 12 Euro, 
steuerlicher Grundfreibetrag 15.000 Euro"

*4.    Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!*
Ergänzend zur Kampagne für eine Mindestrente von 1.050 Euro 
(www.rente-zum-leben.de) weisen wir auf diese Petition hin:
Der Skandal: über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (Bestand) 
bleiben von der Reform ab 2019 ausgeschlossen - das befeuert 
Altersarmut! Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für Alle 
gelten.
Deswegen fordern wir:
-    Eine Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands- u. 
Neurentner).
-    Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen 
wir ab, damit keine Menschen auf Grund einer Erkrankung mehr 
diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in 
Armut gehalten werden.
-    Rentenabschläge bei Erwerbsminderung abzuschaffen.
-    Die Rückkehr zur Erwerbs- u Berufsunfähigkeitsrente.
-    Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen - analog zum 
österreichischen Modell.

Selbstverständlich unterstützen wir die Initiative! Die Petition kann 
hier unterschrieben werden:
<https://www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle>

Mit solidarischen Grüßen

Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser, 
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda


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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html

Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, 
Tel.: 0551 20190386

Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de


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Anlagen:
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An den DGB-Bundesvorstand am 11. Dezember 2018 versendeter Brief:

Verteiler:
DGB-Bundesvorstand (4 Mitglieder geschäftsführender Bundesvorstand, 
Vorsitzende der Einzelgewerkschaften, Vorsitzende der Bezirke mit 
beratender Stimme), Ansprechpartner der zuständigen Tarifkommission

*Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter*

Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bundesvorstand des DGB,
liebe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der für Leiharbeit 
zuständigen Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften,

als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den 
Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir 
die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der 
Leiharbeiterinnen und -arbeiter.

Rund eine Million Kolleginnen und Kollegen arbeiten heute in Leiharbeit. 
Sehr viele von ihnen bekommen für die Arbeit in den jeweiligen Betrieben 
der Entleiher einen geringeren Lohn als die Stammbeschäftigten im 
gleichen Betrieb. Dies erhöht den Druck auf die Löhne der 
Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb.

Im Gesetz zur Leiharbeit steht aber doch: /„Der Verleiher ist 
verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den 
Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren 
Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen 
einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren 
(Gleichstellungsgrundsatz).“/ § 8 (1) Satz 1 AÜG. Und im § 8 (2) AÜG 
steht, dass von den Gewerkschaften dazu Tarifverträge abgeschlossen 
werden können.

Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach 
unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis:

*Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den 
beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 
1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften 
sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich 
ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und 
-arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung 
Gültigkeit erhalten.*

Mit kollegialen Grüßen

Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP)
KLARtext e.V.
Labournet Germany
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
BAG Prekäre Lebenslagen
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
"25 Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk"
Tacheles e.V.
Erwerbslosen Forum Deutschland
Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB)
Allgemeines Syndikat Halle/Saale, FAU - Freie Arbeiterinnen- und 
Arbeiter-Union
Die kämpferische Basisgewerkschaft FAU Leipzig
Attac Halle
Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT & TAT, Fachanwalt und Autor für 
Arbeitsrecht, Hamburg

----- Brief Ende -----



*Entwurf
Protokoll des ABSP-Treffens am 27.10.2018 in Göttingen
***
Anwesend: Gießen, 2 x Göttingen, Halle, Magdeburg, 2 x Zeitz, Karlsruhe, 
St. Georgen

Beginn:     12:45 Uhr
Ende:         17:00 Uhr

Tagesordnung gemäß Email vom 10.10.2018
1.    Formalia (Begrüßung, Moderation, Protokoll, Tagesordnung, 
Genehmigung letztes Protokoll), Vorstellungsrunde
2.    Bestandsaufnahme: Gesellschaftliche Diskussion. 
Handlungsmöglichkeiten der Sozialproteste *)
3.    Kampagne für Mindestrente – www.rente-zum-leben.de
4.    Kampf der Leiharbeit: Stand der Vorbereitungen für eine Kampagne 
gegen den Tarifvertrag Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften
5.    Weitere Themen der Sozialproteste
6.    Aktuelles

*) Ergänzungen: 2.A Aktivitäten der NAK, 2.B Angriff der SPD auf 
Arbeitsunrecht Köln


*TOP 1.         Formalia: *

Protokoll:     Halle

Die Tagesordnung wurde erweitert um die Punkte 2.A und 2.B, das letzte 
Protokoll gemäß Entwurf genehmigt.
Die Inputrunde führte zur Aktualisierung der Tagesordnung und bereitete 
die Diskussion späterer TOP’s vor.


*TOP 2.         Bestandsaufnahme: Gesellschaftliche Diskussion, **
**         Handlungsmöglichkeiten der Sozialproteste*

Die Nutzung sozialer Medien scheint eher geeignet, die Leute zu 
erreichen (egal ob zustimmend, kritisch oder ablehnend), die offenen 
Diskussionen sind informativ und auch klärend. Die Rück¬meldungen 
stimmen optimistisch. Meistens gibt es bei Aktionen in der 
Öffentlichkeit weniger Reaktionen. Betroffene geben ungern zu, dass auch 
sie selbst betroffen sind. Scheinbar öffnen sie sich im Internet eher.
Aktuelle Flyer an der richtigen Stelle verteilt sind auch sehr wirksam. 
Bei Facebook zeigt man häufig nicht sein wahres Gesicht, seinen Namen in 
der realen Welt, man weiß nicht, mit wem man kommuniziert und wird 
häufig durch unsachliche Angriffe dazu verleitet kostbare Zeit zu 
verschwenden. Manche weniger sinnvolle Diskussionen wären ganz einfach 
vermeidbar. Ordentliche Recherchen mit Quellenangaben sind Ziel führender.

Die Nutzung sozialer Medien nützt aber den Betreibern für ihre Strategie 
bei Werbung und Manipulation.
Die Wahl in Brasilien wird dies nach der Trump-Wahl wieder bestätigen.
Die aggressive Politik Trumps ist trotz seiner Lügen eher durchschaubar 
als die seiner Vorgänger, ist aber in der Konsequenz gefährlicher. Auch 
Europas Neokolonialismus wird immer aggressiver, vor allem in Afrika und 
Nah ost. Das Kapital ist sich immer wieder schnell einig trotz 
unterschiedlicher Interessen (Beispiele: Automobilindustrie und 
alternative Energie gegenüber Kraftstoffverkauf und Energie aus 
Atomkraft bzw. Kohle). Auffällig ist z. B. die demagogische Strategie, 
unter anderem verbreitet durch Jeremy Rifkin, den ungeheuren Verbrauch 
an fossilen Energien durch ebenso ungeheuren Energieverbrauch auf der 
Grundlage von ineffizienter Wasserstoffwirtschaft abzulösen, von Wind 
und Sonne zu reden, aber tatsächlich die Atomenergie als 
Hauptenergieversorgung für eine unverändert unnötig 
energieverschwendende Gesellschaft durchzusetzen.

Aktuelles Problem in Gießen ist die Kinderarmut, gekämpft wird gegen die 
Privatisierung des Uniklinikums Gießen-Marburg, um den Erhalt von 
Arbeitsplätzen, gegen die Privatisierung von kommunalen Wohnungen. 
Infolge von Sanierungen verdreifachten sich fast die Mieten.

Ein Beispiel eines Vergleichs in einem Sozialgericht war ein gutes 
Beispiel für die Zusammenarbeit von Richtern und Jobcentern, es zeigte 
wieder, dass Bescheidenheit und Gutgläubigkeit ihnen gegenüber nicht 
angebracht ist.
Sie erreichen fast immer Kompromisse auf Kosten der Betroffenen, wenn 
Betroffene nicht eine konsequente Strategie gemeinsam mit Rechtskundigen 
fahren.

In Magdeburg wird die AfD im November einen weiteren Bundesparteitag 
abhalten (16.-19.11.2018).
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/10/Einladung_EWV_Magdeburg.pdf 

Ein Fackelumzug soll vorher am 10.11.2018 stattfinden.
https://dunkeldeutschland.blog-net.ch/termine/
https://volksbewegung.wordpress.com/2018/01/20/bundestag-18-1-2018/
https://www.facebook.com/events/2210397195906379/
(Magdeburg, Bürgerinitiative, Sa, 10.11.2018 19:00 Willy-Brandt-Platz)
Parallelen zu 1929 werden immer deutlicher. Namen und Adressen von 
AfD-Gegnern und deren Familien werden schon mit Bildern im Internet 
veröffentlicht und diese Gegner werden persönlich bedroht. NPD, Polizei 
und Medien arbeiten zusammen gegen so genannte Linksradikale. In 
Tradition zur SA gibt es schon eine Schutztruppe. Kriegsgegner werden 
juristisch verfolgt und verklagt, so auch eine Schülerin.
AsylGesetz (AsylG) § 84a dieser Paragraph soll seine Anwendung auch 
schon in den Sozialgesetzen gefunden haben, so dass auch die Mitarbeit 
von Anwälten krminalisiert wird.


*TOP 2.A     NAK *

Thematisiert wurden die Aktivitäten bei der Nationalen Armutskonferenz 
(NAK).
Die Wohlfahrts- und Armutsindustrie veröffentlichte ihren 
Schattenbericht 2018.
https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/10/Schattenbericht-2018_2019.pdf 

Die AG Grundsicherung arbeitet für das Thema Grundsicherung und 
Grundeinkommen zur Verbesserung der Armenversorgung zu. EU-Mittel 
fließen weiterhin zur Absicherung einer Armutsversorgung an die Verbände.
Offen blieb die Beantwortung der Frage, ob überhaupt die Zuarbeit von 
Betroffenen wirksam in Beschlüssen der NAK umgesetzt oder nur diskutiert 
und als Scheinlegitimation veröffentlicht werden. Eher Letzteres.
Die Erfahrungen der letzten Jahre waren so, dass die Betroffenen eher 
benutzt wurden, als dass ihre Anliegen politisch umgesetzt wurden. Das 
Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum stellte zwar die 
Unterdeckung des Hartz IV-Regelsatzes in einer gewissen Höhe fest, 
forderte aber keine konkrete Mindesthöhe. Auch zur Höhe des gesetzlichen 
Mindestlohns schwieg die NAK 2014, stellte also für den 
Hartz-IV-Regelbedarf schöne Zahlen in den Raum, ohne dass diese für die 
Bündnispartner Verbindlichkeit hatten, und verzichtete darauf, einen 
daran orientierten Mindestlohn  zu fordern. Dadurch würde eine 
Bedürftigkeit zum Aufstocken verursacht und damit die Kombilohnpraxis 
verfestigt. Familien verblieben so selbst bei mehreren Verdienern in der 
Bedürftigkeit. Auch den von den Sozialprotesten in ihrer 
Forderungsplattform 500-10 (steuerfrei) ausführlich diskutierten, 
deutlich erhöhten steuerlichen Grundfreibetrag, welcher eine notwendige 
radikale Überarbeitung der Steuerpolitik und Lastenverteilung einfordern 
würde, wollte die NAK offenbar nicht fordern und stellte sich einer 
breiteren Unterstützung der Plattform 500-10 (steuerfrei) nach ihren 
Möglichkeiten in den Weg.
Die die Öffentlichkeit täuschende NAK kämpft weiter für ihre Ziele, 
finanzielle Mittel und billige Arbeitskräfte für karitative Zwecke und 
für ihre Organisationen.
13. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung – „Armut stört – immer!“ 
6.-7. November 2018 / Berlin:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/veranstaltungen/treffen-der-menschen-mit-armutserfahrung/ 



*Top 2.B     SPD-Anzeige gegen Politikaktivisten *

Anlass der Diskussion war eine unzureichend recherchierte Information, 
dass gegen Aktivisten von Arbeitsunrecht Köln eine von der SPD 
initiierte Strafanzeige läuft. Zum Zeitpunkt der Diskussion war nur ein 
Schreiben bekannt, welches eine Bitte enthielt, dass die SPD ihre 
Anzeige zurückziehen sollte, um polizeiliche Ermittlungen und 
staatsanwaltschaftliche Aktivitäten zu stoppen, welche schon 
unverständlich lange (über neun Monate) laufen.
Das Schreiben forderte Mitglieder der SPD auf sich an ihre Parteiführung 
zu wenden, also eigentlich eine innerparteiliche Angelegenheit der SPD.

Trotz längerer Diskussion war eine sofortige Klärung der Form einer 
solidarischen Unterstützung beim Treffen nicht möglich, weshalb der 
Ko-Kreis aufgefordert wurde nähere Recherchen vorzunehmen.

Im Rahmen einer medienwirksamen Aktion gegen das Union-Busting gegen 
eine Betriebsrätin bei Toys’R’Us wurde der damalige Parteichef der SPD 
gebeten die Aktion des Vereins Arbeitsunrecht gegen Union-Busting vor 
Ort zu unterstützen, immerhin hätte eine mitregierende SPD in einer 
Koalition einiges durchsetzen können wie einst die Agenda 2010 unter 
Rot/Grün.
Wie zu erwarten, scheute sich Martin Schulz vor einem Auftritt in der 
Stadt, wo der Parteichef von 2017 Jahre zuvor Bürgermeister war, und so 
kam es zu einem Auftreten eines sich bekennenden „Wahren“ Martin Schulz 
am 16.12.2017 in Würselen.
https://arbeitsunrecht.de/toys-r-us-solidaritaet-mit-mona-protest-in-wuerselen-am-3-advent/ 

https://arbeitsunrecht.de/toys-r-us_weihnachtsmaenner-nach-wuerselen/
https://arbeitsunrecht.de/aktion-bei-toys-r-us-am-16-12-2017/
Als Double des damaligen SPD-Chefs trat ein bekannter Kölner 
Systemkritiker auf.
https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/satire-zum-protest-vor-toys-r-us-filiale-mit-martin-schulz-double_aid-24970855 

Wegen eines satirischen Briefs datiert mit dem 15.12.2017 
https://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-15_brief-zusage-toysRus-protest-wuerselen-schulz.pdf 

reagierte die SPD-Führung mit einer Strafanzeige am 17.12.2017.

http://kwassl.net/2018/07/02/spd-stellt-strafanzeige-der-wahre-martin-kehrt-zuruck/ 


Da die SPD sich durch den Inhalt des Briefs des die Interessen der 
Lohnabhängigen wahrenden „Wahren Martin Schulz“ angegriffen fühlte, 
angegriffen durch die Veröffentlichung eines satirischen Briefs, der 
sich gegen die Hartz- Gesetze richtete, versuchte die SPD den Verein 
Arbeitsunrecht zu kriminalisieren. Dieser Angriff gegen den Verein 
Arbeitsunrecht ist ein Angriff auf alle Hartz IV- Gegner und 
insbesondere auf die Gewerkschaften.
Eine entsprechende Erklärung sollte vorbereitet und kurzfristig 
veröffentlicht werden.
Die Mitglieder der SPD sollten ihrem Parteivorstand dringend die 
Rücknahme der Strafanzeige gegen den Verein Arbeitsunrecht nahe legen.


*TOP 3:     Kampagne für Mindestrente *

Zur Nutzung der Flyer, diese können bestellt werden unter 
http://www.rente-zum-leben.de/ .
Vortrag und Diskussion am 16.11.2018 in Frankfurt mit Holger Balodis.
https://www.westendverlag.de/buch/die-grosse-rentenluege/
Es wurde auf die von Lobbyisten finanzierten PR-Kampagnen gegen die 
Hartz IV-Gegner verwiesen und auf die per SPD lancierten Minister wie 
Müntefering und Clement. Das Kapital unterstützt nun die AfD statt mit 
der SPD weiter regieren zu wollen.

Während die Höhe der geforderten Mindestrente (Netto 1050 €) zwar in 
ver.di einfach (als Armutsgrenze) akzeptiert wird, so gibt es dennoch 
immer noch Probleme beim Existenzminimum (Regelsatz 600 + Warmmiete 
450), beim steuerlichen Existenzminimum (600 + 450 + 300 - 
Anrechnungsbetrag SGB II §11b) und der Mindesthöhe des gesetzlichen 
Mindestlohns auch bei der erforderlichen Verkürzung der 
Wochen¬arbeitszeit. Existenzminimum, Steuerfreibetrag und gesetzlicher 
Mindestlohn sind unmittelbar mit der erforderlichen Mindestrentenhöhe 
verbunden.
Die Mindestrentenhöhe interessiert vor allem Frauen, deshalb sollte der 
8. März ein Höhepunkt für diese Kampagne noch vor dem 1. Mai darstellen.

Die vielfachen Spaltungen zwischen den Lohnabhängigen und die teilweise 
vorhandene chauvinistische Einstellung sollte überwunden werden. Für 
Flyeraktionen empfehlen sich Orte, wo aktuelle Probleme auch die Leute 
bewegen, in bzw. vor Betrieben, bei Streikaktionen, bei Protestaktionen 
und an Stellen, wo Multiplikatoren gewonnen werden können. In 
Kombination mit anderen konkreten Themen verfehlt der Flyer der 
Mindestrentenkampagne keinesfalls seine Wirkung.

Diese Flyer sind abrufbar:
http://www.rente-zum-leben.de/
- Wer Rentner quält, wird nicht gewählt!
- 70% des Nettolohns - Die gesetzliche Rente soll den Lebensstandard 
sichern!
- Gesetzliche Mindestrente geben Altersarmut von Frauen und als 
Faltflugblatt im Leporello-Format
- Mindestrente jetzt! (Flugblatt zur Kampagne, die am 1. Mai 2018 startete)


*TOP 4.         Kampf der Leiharbeit: **
**         Stand der Vorbereitungen für eine Kampagne **
**         gegen den Tarifvertrag Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften *

Von einigen angesprochenen Organisationen stehen immer noch verbindliche 
Aussagen aus, dennoch sollte das Versenden de Briefe nicht weiter 
hinausgeschoben werden.
Die Kampagne von Prof. Wolfgang Däubler versucht über den Europäischen 
Gerichtshof (EuGH) eine Klärung darüber zu erreichen, ob deutsche 
Tarifverträge in der Leiharbeit überhaupt den Gesamtschutz von in 
Leiharbeit Beschäftigten derart unterlaufen dürfen, was bedeuten würde, 
dass der §8 Abs. 2 AÜG
(in Verbindung mit dem niedrigen Mindestentgelttarif) damit den Equal 
Pay-Grundsatz aushebelt und nach europäischem Recht unwirksam ist. 
Dieser juristische Weg wird noch einige Jahre Zeit beanspruchen.
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ 

Ein anderer Weg wäre das Auslaufenlassen bzw. die Kündigung der 
Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, damit der Equal Pay- 
Grundsatz greifen kann.
Problematisch bleibt dabei, dass nach herrschender Meinung (der das 
Recht des Kapitals kommentierenden Lobbyisten!) dann die alten Verträge 
nachwirken würden. Andererseits wird gerade diese Nachwirkung von 
Tarifverträgen nach einer Kündigung eindeutig bezweifelt, denn diese sei 
nicht nachvollziehbar seitens namhafter Juristen.
Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht rechtssicher die 
Nachwirkung eines Tarifvertrags nach Kündigung durch eine Partei sauber 
begründen kann, keinesfalls bei individuellen Arbeitsverträgen die nach 
der Kündigung des Tarifvertrags (oder mit Einschränkung bei 
Arbeitgeberverbandsflucht) abgeschlossen werden. Selbstverständlich gibt 
es eine Nachwirkung, aber diese betrifft eben nur alte individuelle 
Arbeitsverträge, in denen zum Zeitpunkt des Abschlusses Bezug auf einen 
gültigen Tarifvertrag genommen wurde. Für die Masse der Leiharbeiter 
würde dies aber nie zutreffen, da es nur wenige Leiharbeiter mit 
längeren Arbeitsverträgen gibt und in der Branche das Hire and Fire die 
Regel ist.

Unsere geplante Kampagne würde somit Druck auf die herrschende Meinung 
ausüben und so politischen Druck auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 
(AÜG) ausüben, wo die Leiharbeit auch gesetzlich zu schlechteren 
Bedingungen per Tarifvertrag ermöglicht wurde.
Interessanterweise unterstützen Gewerkschaften die Kampagne von Prof. 
Dr. Wolfgang Däubler, was man nicht nur zum Zwecke einer Gesichtswahrung 
deuten sollte.
Das öffentliche Interesse an der Däublerkampagne ist allerdings gering. 
Unsere Kampagne könnte ergänzend dazu wirken.
Unsere Kampagne richtet sich vor allem gegen die Spaltung der 
Gesellschaft durch die Leiharbeits¬tarifverträge und die daraus für das 
Kapital profitable Leiharbeitspraxis.
Leiharbeit hat die die höchste Tarifbindung, man sollte sich fragen, 
woran das wohl liegt!
Gewinne durch tarifierte Dumpinglöhne, sanktionsbewehrt durch Hartz IV 
und durch diese Jobcenter-Sanktionspraxis bewahrt.
Der Kampf gegen die gelben Gewerkschaften war vor allem ein Verdienst 
von Prof. Peter Schüren und nicht von der DGB-Gewerkschaftsbürokratie.
https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/personenliste/prof-dr-peter-schueren/ 


*Äußerung von Stefan Körzell nach den Verhandlungen im November 2015: *
https://www.tagesspiegel.de/politik/leiharbeit-warum-wir-tarifverhandlungen-brauchen-auch-in-der-leiharbeit/14912904.html
Stolz verlinkt auf 
http://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422
Zitat: /„Eine Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 
ermöglicht es den Tarifvertragsparteien zwar, Tarifverträge zu 
schließen. Aber wenn es für Leiharbeitsbeschäftigte günstigere 
Branchentarifverträge gibt, bleiben sie nach wie vor anwendbar. 
Bestehende Branchentarifverträge werden also nicht „ausgehebelt“.“/
Das ABSP sollte den DGB auffordern, zu erklären, auf welcher rechtlichen 
Basis diese Aussage erfolgte (genaue Rechtsquellen und anwendbare 
Urteile). Am Besten wäre es nachzufragen, welche konkreten und 
nachprüfbaren Beispiele es dafür gibt.
Sicher ist es so, dass ein Leiharbeiter aufgrund seines tariflichen 
Mindestentgelts in der Eingruppierung in der untersten Entgeltgruppe u. 
U. sogar ein paar Cent mehr als ein im Hungerlohn entlohnter 
stammbeschäftigter Niedriglöhner in Zeiten seines Einsatzes erhalten 
kann, wenn er nicht um seine Zulagen, Zuschläge, Überstunden und 
Bezahlung einsatzfreier Zeiten betrogen wird.
Aber der Einsatz beginnt in der Regel stets bei Null bei einem neuen 
Entleihunternehmen.
Selten sind bezahlte einsatzfreie Zeiten oder gar eine Festanstellung 
nach Erreichen des Endes der vereinbarten Probezeit als Leiharbeiter. 
Kündigung und Neubewerbung bei anderen Verleihern ist die Regel neben 
der Sanktionsandrohung durch die Jobcenter und der Angst vor dem 
Verlieren der Wohnung.
Natürlich gibt es auch Entleihunternehmen, wo der Equal-Pay-Grundsatz 
mindestens eingehalten wird durch entsprechende Haustarifverträge. Aber 
diese Unternehmen sind keinesfalls die Regel und können kaum als gutes 
Beispiel dafür gelten, weshalb die Höchstüberlassungsdauer auf 48 Monate 
durch die IG Metall tariflich geregelt wurde.
Jedenfalls sollte eine Anfrage im DGB erfolgen, mit welchen Argumenten 
die Tarifkommission die Aussage von 2015 belegen kann.

*Aktiver und passiver Widerstand in der Leiharbeit *

Die Überwindung der Spaltung der Gesellschaft erfordert eine 
Vorbildwirkung der Gewerkschaften.
Leiharbeiter machen teilweise kollektiven Dienst nach Vorschrift, nicht 
immer unterstützen dies die Stammbelegschaften, zumindest sind es aber 
Denkanstöße. In den Leiharbeitsbuden ist die Selbstorganisierung 
erschwert, etwas weniger in den Entleihunternehmen, aber häufig sind die 
Leiharbeiter dort wieder von unterschiedlichen Verleihunternehmen. 
Widerstandsaktionen sollten veröffentlicht werden damit 
Stammbeleg-schaften für die Probleme sensibilisiert werden.

Wichtig ist die Reorganisation alter Strukturen, die gegen die 
Leiharbeit früher aktiv waren.


*TOP 5.         Weitere Themen der Sozialproteste *

http://www.beobachternews.de/2018/10/21/gewerkschafter-fordern-sichere-haefen/ 

Positive politische Forderung aus einem ver.di-Bezirk in BaWü

*TOP 6.         Aktuelles *

Am 19.1.2019 ist das nächste Treffen wieder in Göttingen geplant.




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Weil wiederum nachgefragt wurde:
Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Leuten aus dem Netzwerk
darauf hingewiesen, dass der Inhalt der als PDF-Dateien angehängten
Texte zusätzlich als Mail-Text zur Verfügung gestellt werden solle.
Daher sind die Rundmails etwas länger, damit allen dem Netzwerk
zugehörigen Personen, weitgehend unabhängig von ihrer technischen
Ausstattung, alle Informationen möglichst in gleicher Weise zur
Verfügung stehen und ebenfalls ausgedruckt vor Ort weiter gegeben werden 
können.
Sämtliche Teile der Rundmails dürfen auf anderen Websites veröffentlicht 
werden.
Es wird lediglich darum gebeten, entweder die vollständige Rundmail zu 
veröffentlichen
oder im Fall von auszugsweiser Veröffentlichung einen Hinweis auf die 
vollständige
Rundmail, die im Archiv auf der Seite des ABSP veröffentlicht ist
(www.die-soziale-bewegung.de), anzubringen.

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Technische Informationen zu den Rundmails des ABSP

Der Text dieser Rundmail befindet sich
ebenso im Anhang der Email als druckbare PDF-Datei.
Alle Dokumente lassen sich außerdem im *Archiv* unserer
Homepage unter
http://www.die-soziale-bewegung.deansehen und downloaden.

Ein/Austragen aus dem Verteiler durch formlose Email an
absp at die-soziale-bewegung.de oder durch Besuch der Seite
http://ilpostino.jpberlin.de/mailman/listinfo/absp
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Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listi.jpberlin.de/pipermail/absp/attachments/20190104/b18e1cea/attachment-0001.html>
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Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Anschreiben_2019-01-04.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 68074 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/absp/attachments/20190104/b18e1cea/attachment-0003.pdf>
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Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Anmerkung_Tarifvertraege_Leiharbeit.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 143061 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/absp/attachments/20190104/b18e1cea/attachment-0004.pdf>
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Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Entwurf_Protokoll_2018-10-27_Goettingen.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 54125 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/absp/attachments/20190104/b18e1cea/attachment-0005.pdf>


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