[ABSP] "Fuer ein Ende des Tarifvertrags Leiharbeit!" und weitere Themen
Aktionsbuendnis Sozialproteste
absp at die-soziale-bewegung.de
Fr Jan 4 00:31:30 CET 2019
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Infos zum Ein-/Austragen und weitere Informationen über diesen
bundesweiten Verteiler ganz am Ende dieser Rundmail.
Rundmailtext und Anlagen im Anhang als druckbare PDF-Dateien. Frühere
Rundmails im Archiv der Homepage:
http://www.die-soziale-bewegung.de/archiv.html
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# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 4. Januar 2019 #
*"Für ein Ende des Tarifvertrags Leiharbeit!" und weitere Themen
*Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das ABSP kämpft gleichzeitig für die Interessen der Lohnabhängigen mit
und ohne Erwerbsarbeitsstelle. Entsprechend handelt es sich auch bei den
kommenden beiden wichtigsten Kampagnen des ABSP um eine, die ganz direkt
die einen und eine, die direkt die anderen betrifft. Wir hoffen, dass
beide Euer aller Unterstützung finden werden: Eine Kampagne gegen
Lohndumping durch Leiharbeit und eine für die Forderung nach 12 Euro
Mindestlohn, für 1.050 Euro Mindestrente, für einen
Hartz-IV-Eckregelsatz von 600 Euro und für ein jährliches steuerliches
Existenzminimum von 15.000 statt 9.168 Euro.
Außerdem findet Ihr im Anhang das Protokoll des vorigen Treffens vom 27.
Oktober in Göttingen.
Das *nächste Treffen wird am 19. Januar, voraussichtlich in Göttingen*
stattfinden.
*Für Schnellleser**:*
1. Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit
2. "Zum Umgang mit dem Arbeitsrecht", nach 40 Jahren 2. Auflage - jetzt
vorbestellen!
3. Stellungnahme zur Forderung nach 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz, 12
Euro Mindestlohn und einem Grundfreibetrag von 15.000 Euro/Jahr
4. Ergänzung zur Kampagne für 1.050 Euro Mindestrente -
Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!
*1. Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit*
Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler
mitunterzeichnender Organisationen wurde ein erster, gemeinsamer kurzer
Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur
Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet.
Diesen Brief und die ihn unterzeichnenden Organisationen, von Tacheles
über KLARtext und das Erwerbslosen Forum bis zu Ortsgruppen von Attac
und der FAU, findet Ihr im Anhang (Anmerkung_Tarifvertraege_Leiharbeit.pdf).
Den Brief schickten wir am 11. Dezember raus. Bisher gibt es noch keine
Antwort darauf. Vielleicht folgt sie noch.
Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung
zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die
einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die
Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen.
*2. „Zum Umgang mit dem Arbeitsrecht“, nach 40 Jahren 2. Auflage -
jetzt vorbestellen!*
Aus der arbeitsrechtlichen Kanzlei „Rat und Tat“, eine der
Organisationen, die den oben erwähnten Brief an den DGB mit
unterzeichnet hat, erfolgt sehr bald eine besondere
Buchveröffentlichung: Nach 40 Jahren und ebenso langer Zeit neoliberaler
Zerstörung des Arbeitsrechts wird das Buch „Zum Umgang mit dem
Arbeitsrecht“ mit gleichem Titel in einer zweiten Auflage erscheinen.
Natürlich ist dies nach 40 Jahren nicht einfach nur eine Neuauflage,
sondern es musste sehr umfangreich überarbeitet werden: Kapitel zu
Leiharbeit, Werkverträgen, Arbeit auf Abruf und viele weitere Themen
waren damals so nicht notwendig - es gab diese Dinge damals nicht oder
nur als Randerscheinung! Ein Handbuch für Betroffene, für Betriebsräte,
GewerkschafterInnen und AktivistInnen.
Hier eine Vorstellung des Buches durch den Autor, den Anwalt für
Arbeitsrecht, Dr. Rolf Geffken:
<https://www.facebook.com/UmgangArbeitsrecht/videos/2212326652118094/>
Weitere Infos zur Vorbestellung per E-Mail:
<https://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-soeben-erschienen/soeben-erschienen/article/buchprojekt-umgang-mit-dem-arbeitsrecht-j-e-t-z-t-unterstuetzen-und-das-buch-vorbestellen/>
*3. Stellungnahme zur Forderung nach 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz,
12 Euro Mindestlohn und einem Grundfreibetrag von 15.000 Euro/Jahr*
Nachdem große Organisationen ihre Forderungen aktualisiert haben, sogar
die SPD von der Notwendigkeit von 12 Euro Mindestlohn redet usw., haben
Mitstreiter*innen rund um das Rhein-Main-Bündnis und den KLARtext e.V.,
unter anderem Rainer Roth, eine Stellungnahme für eine Aktualisierung
der Forderungen formuliert. Eine Vorbereitung für kommende Kampagnen.
Ihr findet die Stellungnahme auf der Seite von KLARtext:
<https://klartext-info.de/?p=599> "Gesetzlicher Mindestlohn 12 Euro,
steuerlicher Grundfreibetrag 15.000 Euro"
*4. Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!*
Ergänzend zur Kampagne für eine Mindestrente von 1.050 Euro
(www.rente-zum-leben.de) weisen wir auf diese Petition hin:
Der Skandal: über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (Bestand)
bleiben von der Reform ab 2019 ausgeschlossen - das befeuert
Altersarmut! Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für Alle
gelten.
Deswegen fordern wir:
- Eine Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands- u.
Neurentner).
- Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen
wir ab, damit keine Menschen auf Grund einer Erkrankung mehr
diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in
Armut gehalten werden.
- Rentenabschläge bei Erwerbsminderung abzuschaffen.
- Die Rückkehr zur Erwerbs- u Berufsunfähigkeitsrente.
- Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen - analog zum
österreichischen Modell.
Selbstverständlich unterstützen wir die Initiative! Die Petition kann
hier unterschrieben werden:
<https://www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle>
Mit solidarischen Grüßen
Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser,
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda
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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html
Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de,
Tel.: 0551 20190386
Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de
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Anlagen:
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An den DGB-Bundesvorstand am 11. Dezember 2018 versendeter Brief:
Verteiler:
DGB-Bundesvorstand (4 Mitglieder geschäftsführender Bundesvorstand,
Vorsitzende der Einzelgewerkschaften, Vorsitzende der Bezirke mit
beratender Stimme), Ansprechpartner der zuständigen Tarifkommission
*Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter*
Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bundesvorstand des DGB,
liebe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der für Leiharbeit
zuständigen Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften,
als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den
Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir
die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der
Leiharbeiterinnen und -arbeiter.
Rund eine Million Kolleginnen und Kollegen arbeiten heute in Leiharbeit.
Sehr viele von ihnen bekommen für die Arbeit in den jeweiligen Betrieben
der Entleiher einen geringeren Lohn als die Stammbeschäftigten im
gleichen Betrieb. Dies erhöht den Druck auf die Löhne der
Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb.
Im Gesetz zur Leiharbeit steht aber doch: /„Der Verleiher ist
verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den
Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren
Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren
(Gleichstellungsgrundsatz).“/ § 8 (1) Satz 1 AÜG. Und im § 8 (2) AÜG
steht, dass von den Gewerkschaften dazu Tarifverträge abgeschlossen
werden können.
Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach
unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis:
*Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den
beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz
1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften
sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich
ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und
-arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung
Gültigkeit erhalten.*
Mit kollegialen Grüßen
Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP)
KLARtext e.V.
Labournet Germany
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
BAG Prekäre Lebenslagen
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
"25 Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk"
Tacheles e.V.
Erwerbslosen Forum Deutschland
Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB)
Allgemeines Syndikat Halle/Saale, FAU - Freie Arbeiterinnen- und
Arbeiter-Union
Die kämpferische Basisgewerkschaft FAU Leipzig
Attac Halle
Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT & TAT, Fachanwalt und Autor für
Arbeitsrecht, Hamburg
----- Brief Ende -----
*Entwurf
Protokoll des ABSP-Treffens am 27.10.2018 in Göttingen
***
Anwesend: Gießen, 2 x Göttingen, Halle, Magdeburg, 2 x Zeitz, Karlsruhe,
St. Georgen
Beginn: 12:45 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Tagesordnung gemäß Email vom 10.10.2018
1. Formalia (Begrüßung, Moderation, Protokoll, Tagesordnung,
Genehmigung letztes Protokoll), Vorstellungsrunde
2. Bestandsaufnahme: Gesellschaftliche Diskussion.
Handlungsmöglichkeiten der Sozialproteste *)
3. Kampagne für Mindestrente – www.rente-zum-leben.de
4. Kampf der Leiharbeit: Stand der Vorbereitungen für eine Kampagne
gegen den Tarifvertrag Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften
5. Weitere Themen der Sozialproteste
6. Aktuelles
*) Ergänzungen: 2.A Aktivitäten der NAK, 2.B Angriff der SPD auf
Arbeitsunrecht Köln
*TOP 1. Formalia: *
Protokoll: Halle
Die Tagesordnung wurde erweitert um die Punkte 2.A und 2.B, das letzte
Protokoll gemäß Entwurf genehmigt.
Die Inputrunde führte zur Aktualisierung der Tagesordnung und bereitete
die Diskussion späterer TOP’s vor.
*TOP 2. Bestandsaufnahme: Gesellschaftliche Diskussion, **
** Handlungsmöglichkeiten der Sozialproteste*
Die Nutzung sozialer Medien scheint eher geeignet, die Leute zu
erreichen (egal ob zustimmend, kritisch oder ablehnend), die offenen
Diskussionen sind informativ und auch klärend. Die Rück¬meldungen
stimmen optimistisch. Meistens gibt es bei Aktionen in der
Öffentlichkeit weniger Reaktionen. Betroffene geben ungern zu, dass auch
sie selbst betroffen sind. Scheinbar öffnen sie sich im Internet eher.
Aktuelle Flyer an der richtigen Stelle verteilt sind auch sehr wirksam.
Bei Facebook zeigt man häufig nicht sein wahres Gesicht, seinen Namen in
der realen Welt, man weiß nicht, mit wem man kommuniziert und wird
häufig durch unsachliche Angriffe dazu verleitet kostbare Zeit zu
verschwenden. Manche weniger sinnvolle Diskussionen wären ganz einfach
vermeidbar. Ordentliche Recherchen mit Quellenangaben sind Ziel führender.
Die Nutzung sozialer Medien nützt aber den Betreibern für ihre Strategie
bei Werbung und Manipulation.
Die Wahl in Brasilien wird dies nach der Trump-Wahl wieder bestätigen.
Die aggressive Politik Trumps ist trotz seiner Lügen eher durchschaubar
als die seiner Vorgänger, ist aber in der Konsequenz gefährlicher. Auch
Europas Neokolonialismus wird immer aggressiver, vor allem in Afrika und
Nah ost. Das Kapital ist sich immer wieder schnell einig trotz
unterschiedlicher Interessen (Beispiele: Automobilindustrie und
alternative Energie gegenüber Kraftstoffverkauf und Energie aus
Atomkraft bzw. Kohle). Auffällig ist z. B. die demagogische Strategie,
unter anderem verbreitet durch Jeremy Rifkin, den ungeheuren Verbrauch
an fossilen Energien durch ebenso ungeheuren Energieverbrauch auf der
Grundlage von ineffizienter Wasserstoffwirtschaft abzulösen, von Wind
und Sonne zu reden, aber tatsächlich die Atomenergie als
Hauptenergieversorgung für eine unverändert unnötig
energieverschwendende Gesellschaft durchzusetzen.
Aktuelles Problem in Gießen ist die Kinderarmut, gekämpft wird gegen die
Privatisierung des Uniklinikums Gießen-Marburg, um den Erhalt von
Arbeitsplätzen, gegen die Privatisierung von kommunalen Wohnungen.
Infolge von Sanierungen verdreifachten sich fast die Mieten.
Ein Beispiel eines Vergleichs in einem Sozialgericht war ein gutes
Beispiel für die Zusammenarbeit von Richtern und Jobcentern, es zeigte
wieder, dass Bescheidenheit und Gutgläubigkeit ihnen gegenüber nicht
angebracht ist.
Sie erreichen fast immer Kompromisse auf Kosten der Betroffenen, wenn
Betroffene nicht eine konsequente Strategie gemeinsam mit Rechtskundigen
fahren.
In Magdeburg wird die AfD im November einen weiteren Bundesparteitag
abhalten (16.-19.11.2018).
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/10/Einladung_EWV_Magdeburg.pdf
Ein Fackelumzug soll vorher am 10.11.2018 stattfinden.
https://dunkeldeutschland.blog-net.ch/termine/
https://volksbewegung.wordpress.com/2018/01/20/bundestag-18-1-2018/
https://www.facebook.com/events/2210397195906379/
(Magdeburg, Bürgerinitiative, Sa, 10.11.2018 19:00 Willy-Brandt-Platz)
Parallelen zu 1929 werden immer deutlicher. Namen und Adressen von
AfD-Gegnern und deren Familien werden schon mit Bildern im Internet
veröffentlicht und diese Gegner werden persönlich bedroht. NPD, Polizei
und Medien arbeiten zusammen gegen so genannte Linksradikale. In
Tradition zur SA gibt es schon eine Schutztruppe. Kriegsgegner werden
juristisch verfolgt und verklagt, so auch eine Schülerin.
AsylGesetz (AsylG) § 84a dieser Paragraph soll seine Anwendung auch
schon in den Sozialgesetzen gefunden haben, so dass auch die Mitarbeit
von Anwälten krminalisiert wird.
*TOP 2.A NAK *
Thematisiert wurden die Aktivitäten bei der Nationalen Armutskonferenz
(NAK).
Die Wohlfahrts- und Armutsindustrie veröffentlichte ihren
Schattenbericht 2018.
https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/10/Schattenbericht-2018_2019.pdf
Die AG Grundsicherung arbeitet für das Thema Grundsicherung und
Grundeinkommen zur Verbesserung der Armenversorgung zu. EU-Mittel
fließen weiterhin zur Absicherung einer Armutsversorgung an die Verbände.
Offen blieb die Beantwortung der Frage, ob überhaupt die Zuarbeit von
Betroffenen wirksam in Beschlüssen der NAK umgesetzt oder nur diskutiert
und als Scheinlegitimation veröffentlicht werden. Eher Letzteres.
Die Erfahrungen der letzten Jahre waren so, dass die Betroffenen eher
benutzt wurden, als dass ihre Anliegen politisch umgesetzt wurden. Das
Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum stellte zwar die
Unterdeckung des Hartz IV-Regelsatzes in einer gewissen Höhe fest,
forderte aber keine konkrete Mindesthöhe. Auch zur Höhe des gesetzlichen
Mindestlohns schwieg die NAK 2014, stellte also für den
Hartz-IV-Regelbedarf schöne Zahlen in den Raum, ohne dass diese für die
Bündnispartner Verbindlichkeit hatten, und verzichtete darauf, einen
daran orientierten Mindestlohn zu fordern. Dadurch würde eine
Bedürftigkeit zum Aufstocken verursacht und damit die Kombilohnpraxis
verfestigt. Familien verblieben so selbst bei mehreren Verdienern in der
Bedürftigkeit. Auch den von den Sozialprotesten in ihrer
Forderungsplattform 500-10 (steuerfrei) ausführlich diskutierten,
deutlich erhöhten steuerlichen Grundfreibetrag, welcher eine notwendige
radikale Überarbeitung der Steuerpolitik und Lastenverteilung einfordern
würde, wollte die NAK offenbar nicht fordern und stellte sich einer
breiteren Unterstützung der Plattform 500-10 (steuerfrei) nach ihren
Möglichkeiten in den Weg.
Die die Öffentlichkeit täuschende NAK kämpft weiter für ihre Ziele,
finanzielle Mittel und billige Arbeitskräfte für karitative Zwecke und
für ihre Organisationen.
13. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung – „Armut stört – immer!“
6.-7. November 2018 / Berlin:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/veranstaltungen/treffen-der-menschen-mit-armutserfahrung/
*Top 2.B SPD-Anzeige gegen Politikaktivisten *
Anlass der Diskussion war eine unzureichend recherchierte Information,
dass gegen Aktivisten von Arbeitsunrecht Köln eine von der SPD
initiierte Strafanzeige läuft. Zum Zeitpunkt der Diskussion war nur ein
Schreiben bekannt, welches eine Bitte enthielt, dass die SPD ihre
Anzeige zurückziehen sollte, um polizeiliche Ermittlungen und
staatsanwaltschaftliche Aktivitäten zu stoppen, welche schon
unverständlich lange (über neun Monate) laufen.
Das Schreiben forderte Mitglieder der SPD auf sich an ihre Parteiführung
zu wenden, also eigentlich eine innerparteiliche Angelegenheit der SPD.
Trotz längerer Diskussion war eine sofortige Klärung der Form einer
solidarischen Unterstützung beim Treffen nicht möglich, weshalb der
Ko-Kreis aufgefordert wurde nähere Recherchen vorzunehmen.
Im Rahmen einer medienwirksamen Aktion gegen das Union-Busting gegen
eine Betriebsrätin bei Toys’R’Us wurde der damalige Parteichef der SPD
gebeten die Aktion des Vereins Arbeitsunrecht gegen Union-Busting vor
Ort zu unterstützen, immerhin hätte eine mitregierende SPD in einer
Koalition einiges durchsetzen können wie einst die Agenda 2010 unter
Rot/Grün.
Wie zu erwarten, scheute sich Martin Schulz vor einem Auftritt in der
Stadt, wo der Parteichef von 2017 Jahre zuvor Bürgermeister war, und so
kam es zu einem Auftreten eines sich bekennenden „Wahren“ Martin Schulz
am 16.12.2017 in Würselen.
https://arbeitsunrecht.de/toys-r-us-solidaritaet-mit-mona-protest-in-wuerselen-am-3-advent/
https://arbeitsunrecht.de/toys-r-us_weihnachtsmaenner-nach-wuerselen/
https://arbeitsunrecht.de/aktion-bei-toys-r-us-am-16-12-2017/
Als Double des damaligen SPD-Chefs trat ein bekannter Kölner
Systemkritiker auf.
https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/satire-zum-protest-vor-toys-r-us-filiale-mit-martin-schulz-double_aid-24970855
Wegen eines satirischen Briefs datiert mit dem 15.12.2017
https://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-15_brief-zusage-toysRus-protest-wuerselen-schulz.pdf
reagierte die SPD-Führung mit einer Strafanzeige am 17.12.2017.
http://kwassl.net/2018/07/02/spd-stellt-strafanzeige-der-wahre-martin-kehrt-zuruck/
Da die SPD sich durch den Inhalt des Briefs des die Interessen der
Lohnabhängigen wahrenden „Wahren Martin Schulz“ angegriffen fühlte,
angegriffen durch die Veröffentlichung eines satirischen Briefs, der
sich gegen die Hartz- Gesetze richtete, versuchte die SPD den Verein
Arbeitsunrecht zu kriminalisieren. Dieser Angriff gegen den Verein
Arbeitsunrecht ist ein Angriff auf alle Hartz IV- Gegner und
insbesondere auf die Gewerkschaften.
Eine entsprechende Erklärung sollte vorbereitet und kurzfristig
veröffentlicht werden.
Die Mitglieder der SPD sollten ihrem Parteivorstand dringend die
Rücknahme der Strafanzeige gegen den Verein Arbeitsunrecht nahe legen.
*TOP 3: Kampagne für Mindestrente *
Zur Nutzung der Flyer, diese können bestellt werden unter
http://www.rente-zum-leben.de/ .
Vortrag und Diskussion am 16.11.2018 in Frankfurt mit Holger Balodis.
https://www.westendverlag.de/buch/die-grosse-rentenluege/
Es wurde auf die von Lobbyisten finanzierten PR-Kampagnen gegen die
Hartz IV-Gegner verwiesen und auf die per SPD lancierten Minister wie
Müntefering und Clement. Das Kapital unterstützt nun die AfD statt mit
der SPD weiter regieren zu wollen.
Während die Höhe der geforderten Mindestrente (Netto 1050 €) zwar in
ver.di einfach (als Armutsgrenze) akzeptiert wird, so gibt es dennoch
immer noch Probleme beim Existenzminimum (Regelsatz 600 + Warmmiete
450), beim steuerlichen Existenzminimum (600 + 450 + 300 -
Anrechnungsbetrag SGB II §11b) und der Mindesthöhe des gesetzlichen
Mindestlohns auch bei der erforderlichen Verkürzung der
Wochen¬arbeitszeit. Existenzminimum, Steuerfreibetrag und gesetzlicher
Mindestlohn sind unmittelbar mit der erforderlichen Mindestrentenhöhe
verbunden.
Die Mindestrentenhöhe interessiert vor allem Frauen, deshalb sollte der
8. März ein Höhepunkt für diese Kampagne noch vor dem 1. Mai darstellen.
Die vielfachen Spaltungen zwischen den Lohnabhängigen und die teilweise
vorhandene chauvinistische Einstellung sollte überwunden werden. Für
Flyeraktionen empfehlen sich Orte, wo aktuelle Probleme auch die Leute
bewegen, in bzw. vor Betrieben, bei Streikaktionen, bei Protestaktionen
und an Stellen, wo Multiplikatoren gewonnen werden können. In
Kombination mit anderen konkreten Themen verfehlt der Flyer der
Mindestrentenkampagne keinesfalls seine Wirkung.
Diese Flyer sind abrufbar:
http://www.rente-zum-leben.de/
- Wer Rentner quält, wird nicht gewählt!
- 70% des Nettolohns - Die gesetzliche Rente soll den Lebensstandard
sichern!
- Gesetzliche Mindestrente geben Altersarmut von Frauen und als
Faltflugblatt im Leporello-Format
- Mindestrente jetzt! (Flugblatt zur Kampagne, die am 1. Mai 2018 startete)
*TOP 4. Kampf der Leiharbeit: **
** Stand der Vorbereitungen für eine Kampagne **
** gegen den Tarifvertrag Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften *
Von einigen angesprochenen Organisationen stehen immer noch verbindliche
Aussagen aus, dennoch sollte das Versenden de Briefe nicht weiter
hinausgeschoben werden.
Die Kampagne von Prof. Wolfgang Däubler versucht über den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) eine Klärung darüber zu erreichen, ob deutsche
Tarifverträge in der Leiharbeit überhaupt den Gesamtschutz von in
Leiharbeit Beschäftigten derart unterlaufen dürfen, was bedeuten würde,
dass der §8 Abs. 2 AÜG
(in Verbindung mit dem niedrigen Mindestentgelttarif) damit den Equal
Pay-Grundsatz aushebelt und nach europäischem Recht unwirksam ist.
Dieser juristische Weg wird noch einige Jahre Zeit beanspruchen.
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/
Ein anderer Weg wäre das Auslaufenlassen bzw. die Kündigung der
Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, damit der Equal Pay-
Grundsatz greifen kann.
Problematisch bleibt dabei, dass nach herrschender Meinung (der das
Recht des Kapitals kommentierenden Lobbyisten!) dann die alten Verträge
nachwirken würden. Andererseits wird gerade diese Nachwirkung von
Tarifverträgen nach einer Kündigung eindeutig bezweifelt, denn diese sei
nicht nachvollziehbar seitens namhafter Juristen.
Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht rechtssicher die
Nachwirkung eines Tarifvertrags nach Kündigung durch eine Partei sauber
begründen kann, keinesfalls bei individuellen Arbeitsverträgen die nach
der Kündigung des Tarifvertrags (oder mit Einschränkung bei
Arbeitgeberverbandsflucht) abgeschlossen werden. Selbstverständlich gibt
es eine Nachwirkung, aber diese betrifft eben nur alte individuelle
Arbeitsverträge, in denen zum Zeitpunkt des Abschlusses Bezug auf einen
gültigen Tarifvertrag genommen wurde. Für die Masse der Leiharbeiter
würde dies aber nie zutreffen, da es nur wenige Leiharbeiter mit
längeren Arbeitsverträgen gibt und in der Branche das Hire and Fire die
Regel ist.
Unsere geplante Kampagne würde somit Druck auf die herrschende Meinung
ausüben und so politischen Druck auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) ausüben, wo die Leiharbeit auch gesetzlich zu schlechteren
Bedingungen per Tarifvertrag ermöglicht wurde.
Interessanterweise unterstützen Gewerkschaften die Kampagne von Prof.
Dr. Wolfgang Däubler, was man nicht nur zum Zwecke einer Gesichtswahrung
deuten sollte.
Das öffentliche Interesse an der Däublerkampagne ist allerdings gering.
Unsere Kampagne könnte ergänzend dazu wirken.
Unsere Kampagne richtet sich vor allem gegen die Spaltung der
Gesellschaft durch die Leiharbeits¬tarifverträge und die daraus für das
Kapital profitable Leiharbeitspraxis.
Leiharbeit hat die die höchste Tarifbindung, man sollte sich fragen,
woran das wohl liegt!
Gewinne durch tarifierte Dumpinglöhne, sanktionsbewehrt durch Hartz IV
und durch diese Jobcenter-Sanktionspraxis bewahrt.
Der Kampf gegen die gelben Gewerkschaften war vor allem ein Verdienst
von Prof. Peter Schüren und nicht von der DGB-Gewerkschaftsbürokratie.
https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/personenliste/prof-dr-peter-schueren/
*Äußerung von Stefan Körzell nach den Verhandlungen im November 2015: *
https://www.tagesspiegel.de/politik/leiharbeit-warum-wir-tarifverhandlungen-brauchen-auch-in-der-leiharbeit/14912904.html
Stolz verlinkt auf
http://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422
Zitat: /„Eine Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ermöglicht es den Tarifvertragsparteien zwar, Tarifverträge zu
schließen. Aber wenn es für Leiharbeitsbeschäftigte günstigere
Branchentarifverträge gibt, bleiben sie nach wie vor anwendbar.
Bestehende Branchentarifverträge werden also nicht „ausgehebelt“.“/
Das ABSP sollte den DGB auffordern, zu erklären, auf welcher rechtlichen
Basis diese Aussage erfolgte (genaue Rechtsquellen und anwendbare
Urteile). Am Besten wäre es nachzufragen, welche konkreten und
nachprüfbaren Beispiele es dafür gibt.
Sicher ist es so, dass ein Leiharbeiter aufgrund seines tariflichen
Mindestentgelts in der Eingruppierung in der untersten Entgeltgruppe u.
U. sogar ein paar Cent mehr als ein im Hungerlohn entlohnter
stammbeschäftigter Niedriglöhner in Zeiten seines Einsatzes erhalten
kann, wenn er nicht um seine Zulagen, Zuschläge, Überstunden und
Bezahlung einsatzfreier Zeiten betrogen wird.
Aber der Einsatz beginnt in der Regel stets bei Null bei einem neuen
Entleihunternehmen.
Selten sind bezahlte einsatzfreie Zeiten oder gar eine Festanstellung
nach Erreichen des Endes der vereinbarten Probezeit als Leiharbeiter.
Kündigung und Neubewerbung bei anderen Verleihern ist die Regel neben
der Sanktionsandrohung durch die Jobcenter und der Angst vor dem
Verlieren der Wohnung.
Natürlich gibt es auch Entleihunternehmen, wo der Equal-Pay-Grundsatz
mindestens eingehalten wird durch entsprechende Haustarifverträge. Aber
diese Unternehmen sind keinesfalls die Regel und können kaum als gutes
Beispiel dafür gelten, weshalb die Höchstüberlassungsdauer auf 48 Monate
durch die IG Metall tariflich geregelt wurde.
Jedenfalls sollte eine Anfrage im DGB erfolgen, mit welchen Argumenten
die Tarifkommission die Aussage von 2015 belegen kann.
*Aktiver und passiver Widerstand in der Leiharbeit *
Die Überwindung der Spaltung der Gesellschaft erfordert eine
Vorbildwirkung der Gewerkschaften.
Leiharbeiter machen teilweise kollektiven Dienst nach Vorschrift, nicht
immer unterstützen dies die Stammbelegschaften, zumindest sind es aber
Denkanstöße. In den Leiharbeitsbuden ist die Selbstorganisierung
erschwert, etwas weniger in den Entleihunternehmen, aber häufig sind die
Leiharbeiter dort wieder von unterschiedlichen Verleihunternehmen.
Widerstandsaktionen sollten veröffentlicht werden damit
Stammbeleg-schaften für die Probleme sensibilisiert werden.
Wichtig ist die Reorganisation alter Strukturen, die gegen die
Leiharbeit früher aktiv waren.
*TOP 5. Weitere Themen der Sozialproteste *
http://www.beobachternews.de/2018/10/21/gewerkschafter-fordern-sichere-haefen/
Positive politische Forderung aus einem ver.di-Bezirk in BaWü
*TOP 6. Aktuelles *
Am 19.1.2019 ist das nächste Treffen wieder in Göttingen geplant.
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Weil wiederum nachgefragt wurde:
Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Leuten aus dem Netzwerk
darauf hingewiesen, dass der Inhalt der als PDF-Dateien angehängten
Texte zusätzlich als Mail-Text zur Verfügung gestellt werden solle.
Daher sind die Rundmails etwas länger, damit allen dem Netzwerk
zugehörigen Personen, weitgehend unabhängig von ihrer technischen
Ausstattung, alle Informationen möglichst in gleicher Weise zur
Verfügung stehen und ebenfalls ausgedruckt vor Ort weiter gegeben werden
können.
Sämtliche Teile der Rundmails dürfen auf anderen Websites veröffentlicht
werden.
Es wird lediglich darum gebeten, entweder die vollständige Rundmail zu
veröffentlichen
oder im Fall von auszugsweiser Veröffentlichung einen Hinweis auf die
vollständige
Rundmail, die im Archiv auf der Seite des ABSP veröffentlicht ist
(www.die-soziale-bewegung.de), anzubringen.
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Technische Informationen zu den Rundmails des ABSP
Der Text dieser Rundmail befindet sich
ebenso im Anhang der Email als druckbare PDF-Datei.
Alle Dokumente lassen sich außerdem im *Archiv* unserer
Homepage unter
http://www.die-soziale-bewegung.deansehen und downloaden.
Ein/Austragen aus dem Verteiler durch formlose Email an
absp at die-soziale-bewegung.de oder durch Besuch der Seite
http://ilpostino.jpberlin.de/mailman/listinfo/absp
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Dateiname : Anschreiben_2019-01-04.pdf
Dateityp : application/pdf
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Dateiname : Anmerkung_Tarifvertraege_Leiharbeit.pdf
Dateityp : application/pdf
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Dateiname : Entwurf_Protokoll_2018-10-27_Goettingen.pdf
Dateityp : application/pdf
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