[ABSP] 76 Euro kassiert der Staat vom Mindestlohn! - Aktionsmonat Oktober: Fuer die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns!

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Mi Aug 20 21:41:13 CEST 2014


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Infos zum Ein-/Austragen und weitere Informationen über diesen 
bundesweiten Verteiler ganz am Ende dieser Rundmail.
Rundmailtext und Anlagen im Anhang als druckbare PDF-Dateien. Frühere 
Rundmails im Archiv der Homepage:
http://www.die-soziale-bewegung.de/archiv.html
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# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 20. August 2014 #


*76 Euro kassiert der Staat vom Mindestlohn!
Aktionsmonat Oktober: Für die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen 
Mindestlohns!
*

--- bitte weiterleiten! --- bitte weiterleiten! --- bitte weiterleiten! 
--- bitte weiterleiten! ---

*
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,**
**liebe Kolleginnen und Kollegen,*

wir wenden uns mit dem Aufruf im Anhang dieser Rundmail an alle 
Organisationen, an alle Initiativen, Gewerkschafts-, Verbands- und 
Parteigliederungen vor Ort.

Wir stellen Euch den angehängten, ausdruckbaren Aufruf zur Verfügung. 
Ihr könnt ihn ausdrucken und in Eurer Initiative sofort besprechen, ob 
und wann Ihr Euch am Aktionsmonat Oktober beteiligen werdet.

Lasst uns Druck machen für den nächsten sofort erreichbaren Schritt, 
damit wir die Forderungen nach 10 Euro lohnsteuerfreiem gesetzlichen 
Mindestlohn und 500 statt 391 Euro Eckregelsatz im Interesse aller 
Lohnabhängigen durchsetzen.

Teilt uns bitte schon jetzt mit, ob Ihr grundsätzlich beim Aktionsmonat 
Oktober mit Aktivität bei Euch vor Ort mitmachen werdet!
Mitteilungen bitte per E-Mail an info at die-soziale-bewegung.de oder per 
Telefon 0551 20 190 386 (bitte auch auf die Mailbox sprechen, Rückruf 
erfolgt sofort).*
*
Mit solidarischen Grüßen

Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Hans Levy, Sabine Podewin, Volker 
Ritter, Tommi Sander, Robert Schmiedl, Edgar Schu, Dieter Weider, Walter 
Michael Wengorz, Helmut Woda



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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html

Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, 
Tel.: 0551 20190386

Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de




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Anlagen:
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_*_Aufruf an Aktive_

******Liebe MitstreiterInnen und KollegInnen! Mit diesem Vorabaufruf 
wenden wir uns an Initiativen, gewerkschaftliche Gruppen und 
Parteigliederungen und überhaupt alle Gruppen und Aktiven vor Ort.*

*76 Euro kassiert der Staat vom Mindestlohn!*

*Aktionsmonat Oktober: Für die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen 
Mindestlohns!**
**
**1.048 Euro netto könnten 1.124 Euro netto sein – wenn das 
Existenzminimum von Lohnsteuer befreit würde!*

8,50 Euro Mindestlohn mit vielen Ausnahmen werden zum 1.1.2015 
eingeführt werden. Das ist eine erste, wenn auch kleine Etappe. Aber, 
sogar wer nicht von einer der vielen Ausnahmen vom gesetzlichen 
Mindestlohn betroffen ist und ihn ab 1.1.2015 erhalten wird, bekommt bei 
Vollzeitarbeit als Alleinstehender weit weniger als das für 
Erwerbstätigkeit notwendige Existenzminimum.

Wir bleiben dran und verfolgen unsere berechtigten Forderungen im 
Interesse aller von Einkommen durch Erwerbsarbeit oder 
Lohnersatzleistungen Abhängigen, also im Interesse der Erwerbstätigen, 
der Erwerbslosen, der RentnerInnen, der Kinder usw.

*Skandalöser Abzug von 76 Euro durch Lohnsteuer!*

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn liegt das Netto-Einkommen noch nicht 
einmal über dem Hartz-IV-Niveau eines in Vollzeit erwerbstätigen, 
alleinstehenden „Aufstockers“! (Fußnote 1) Es liegt noch nicht einmal 
gemessen an dem kümmerlichen Hartz-IV-Eckregelsatz von 391 Euro über 
diesem Niveau!
Ein Alleinstehender bekommt nämlich für eine 38,5-Stunden-Woche, also 
für Vollzeit-Arbeit, mit Mindestlohn im Monat nur 1.048 Euro netto. Ab 
einer von der Arbeitsagentur anerkannten Warmmiete von 358 Euro kann er 
Hartz IV beantragen.

Wenn der gesetzliche Mindestlohn von Lohnsteuer befreit würde, würde das 
Erwerbseinkommen wenigstens das aktuelle Hartz-IV-Niveau eines 
alleinstehenden Erwerbstätigen übersteigen, auch dann, wenn die 
Warmmiete 385 Euro/Monat betragen würde (385 Euro/Monat Warmmiete ist 
der Bundesdurchschnitt). Aber noch nicht einmal eine Familie zu gründen 
und zu versorgen, wäre auch bei diesem Betrag möglich.

Wir erkennen aber das aktuelle, dürftige Hartz-IV-Niveau mit 391 Euro 
Eckregelsatz nicht an. Wir fordern, dass Erwerbslosigkeit nicht 
Mangelernährung und gesellschaftliche Isolation bedeuten darf. Daher 
fordern wir mindestens 500 statt 391 Euro Eckregelsatz. Mit 10 Euro 
lohnsteuerfreiem Mindestlohn würde wenigstens ein Alleinstehender mit 
Vollzeitarbeit auch bei dem von uns geforderten Eckregelsatz von 500 
Euro aus Hartz IV heraus kommen.

*Die sich so ergebenden 1.329 Euro netto sind der von uns geforderte 
Mindestbetrag für Vollzeit-Erwerbstätigkeit.*

Er resultiert aus Vollzeit-Erwerbstätigkeit bei 10 Euro 
Mindestlohn/Stunde – wenn der lohnsteuerfrei wäre!

*-    Der gesetzliche Mindestlohn muss lohnsteuerfrei sein!**
**-    Durch Vollzeitarbeit muss wenigstens das Existenzminimum 
gewährleistet werden.**
**-    Das Existenzminimum darf nicht mit Lohnsteuer belegt werden.*

Ein breites Bündnis fordert seit dem Jahr 2009 einen lohnsteuerfreien 
gesetzlichen Mindestlohn von
10 Euro ohne Ausnahmen und mindestens 500 statt 391 Euro Eckregelsatz. 
Die Dürftigkeit der 8,50 Euro zeigt: Diese Forderungen müssen endlich 
durchgesetzt werden!

*Der Aktionsmonat Mai 2014 war ermutigend:* In über 70 Städten wurde das 
Flugblatt gegen die 8,50-Euro-Mogelpackung verbreitet: 
http://www.die-soziale-bewegung.de/10-euro-lohnsteuerfrei-2014. Wir 
konnten viele weitere Menschen mit unseren Ideen erreichen und in viele 
Organisationen hinein wirken. Ab September wird ein neues Flugblatt zur 
Verfügung stehen, mit dem wir unseren Forderungen in der Öffentlichkeit 
Nachdruck verleihen können.

*Nun unser Aufruf an Euch:*

Macht mit beim Aktionsmonat Oktober mit Aktivität bei Euch vor Ort! 
Teilt uns Eure Entscheidung bitte jetzt schon mit, damit die Aktion gut 
und gemeinsam geplant werden kann: Mitteilungen bitte per E-Mail an 
info at die-soziale-bewegung.de oder per Telefon 0551 20 190 386 (bitte 
auch auf die Mailbox sprechen, Rückruf erfolgt sofort).

/Kokreis des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP, 
www.die-soziale-bewegung.de)/
*
*Fußnote 1: Hartz-IV-Niveau eines in Vollzeit erwerbstätigen 
Alleinstehenden: Eckregelsatz + Warmmiete + 300 Euro Freibetrag ab 1.200 
Euro brutto (siehe www.bit.ly/vergleich_mindestlohn_existenzminimum)*
**
*



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Weil wiederum nachgefragt wurde:
Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Leuten aus dem Netzwerk
darauf hingewiesen, dass der Inhalt der als PDF-Dateien angehängten
Texte zusätzlich als Mail-Text zur Verfügung gestellt werden solle.
Daher sind die Rundmails etwas länger, damit allen dem Netzwerk
zugehörigen Personen, weitgehend unabhängig von ihrer technischen
Ausstattung, alle Informationen möglichst in gleicher Weise zur
Verfügung stehen und ebenfalls ausgedruckt vor Ort weiter gegeben werden 
können.
Sämtliche Teile der Rundmails dürfen auf anderen Websites veröffentlicht 
werden.
Es wird lediglich darum gebeten, entweder die vollständige Rundmail zu 
veröffentlichen
oder im Fall von auszugsweiser Veröffentlichung einen Hinweis auf die 
vollständige
Rundmail, die im Archiv auf der Seite des ABSP veröffentlicht ist
(www.die-soziale-bewegung.de), anzubringen.

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Technische Informationen zu den Rundmails des ABSP

Der Text dieser Rundmail befindet sich
ebenso im Anhang der Email als druckbare PDF-Datei.
Alle Dokumente lassen sich außerdem im *Archiv* unserer
Homepage unter
http://www.die-soziale-bewegung.deansehen und downloaden.

Ein/Austragen aus dem Verteiler durch formlose Email an
absp at die-soziale-bewegung.de oder durch Besuch der Seite
http://ilpostino.jpberlin.de/mailman/listinfo/absp
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