[ABSP] Öffentliche Petition "Veröffentlichung Arbeitslosenzahlen"

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Do Jun 7 07:55:42 CEST 2007


Liebe MitstreiterInnen

seit kurzem ist unsere öffentliche Petition zur Veröffentlichung der  
Arbeitslosenzahlen online und kann unterzeichnet werden. Zur Petition  
gelangt Ihr über

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=455

wir bitten Euch, die Petition zu unterstützen und über Euren  
persönlichen Verteiler unter die Leute zu bringen, wir brauchen viele,  
viele Unterschriften um das Thema über die Petition in den Bundestag  
zu bringen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Pia Witte

PS Entschuldigung, wenn diese Mail mehrmals bei Euch im Postfach  
landet, aber sie soll doch so weit wie möglich gestreut werden.
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Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das statistische  
Bundesamt die offizielle
Zahl der Arbeitslosen in Deutschland veröffentlicht. Als  
Arbeitslosenzahl soll gelten:
Die Summe aller im gesamten Berichtszeitraum arbeitslosen bzw.  
arbeitsuchenden Menschen,
die Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I), nach dem SGB II (ALG  
II), arbeitsuchend
mit oder ohne Leistungsbezug sind oder sich in einer Arbeitsgelegenheit, einer
Fortbildungs- oder sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.

Begründung:
Um bei Bundestagswahlen zu entscheiden, welche Partei er wählt,  
braucht der Bürger
verlässliche Informationen über die Erfolge bzw. Nicht-Erfolge der an  
der Regierung
beteiligten Parteien. Für eine große Mehrheit der Bürger ist es von  
herausragender
Bedeutung, inwieweit die Regierung das Problem der  
Massenarbeitslosigkeit meistert.
Zur Zeit werden die monatlichen Arbeitslosenzahlen in der BRD durch  
die Bundesagentur für
Arbeit bzw. das Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da  
auch die Leistung
dieser Stellen an der Höhe der Arbeitslosenquote gemessen wird, ist es  
nur allzu
menschlich und verständlich, dass sie die Zahlen möglichst vorteilhaft  
darstellen.
Dadurch kann es für den Bürger schwierig sein, anhand der  
veröffentlichten Zahlen seine
Wahlentscheidung sachkundig an diesem wichtigen Bereich zu  
orientieren. Beispielsweise
werden Personen, die an Maßnahmen teilnehmen und per Gesetz dazu  
verpflichtet sind, beim
Angebot eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt die Maßnahme  
unverzüglich
abzubrechen, dennoch in der derzeitigen Statistik nicht als  
Arbeitslose geführt.
Der Bundestag lege daher per Gesetz fest, dass die monatlichen Zahlen  
über den Stand der
Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr von der Bundesagentur oder  
dem Ministerium für
Arbeit und Soziales veröffentlicht werden, sondern durch die  
neutralere Instanz des
statistischen Bundesamts.
Dabei sollen die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt werden:
I. Im gesamten Berichtszeitraum arbeitslose bzw. arbeitssuchende  
Leistungsbezieher: -
Gesamtzahl der Leistungsbezieher in der Bundesrepublik, dann  
aufgeschlüsselt nach: a)
Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I) b) Anzahl der  
Leistungsbezieher
nach dem SGB II (ALG II) - Gesamtzahl der als arbeitssuchend  
gemeldeten Personen, kann
aufgeschlüsselt werden nach: c) Arbeitssuchende mit Leistungsbezug d)  
Arbeitssuchende
ohne Leistungsbezug - Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen können
aufgeschlüsselt werden nach: e) Anzahl der Personen in einer AGH (1  
Euro ?Job) f)
Personen in einer Fortbildungsmaßnahme g) Personen in sonstigen  
Maßnahmen h) Personen mit
SGB II Bezug die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Aufstocker) Die  
Summe der Personen
unter I. a), b) und d), abzüglich h), soll als offizielle Gesamtzahl  
der Arbeitslosen im
Berichtszeitraum gelten und durch das statistische Bundesamt  
veröffentlicht werden.
II. Weitere im Rahmen der Sozialgesetzbücher berücksichtigte  
Personengruppen: -
Gesamtzahl derer, die im Berichtszeitraum arbeitssuchend gemeldet  
waren und eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben,  
aufgeschlüsselt nach: a) durch
die Bundesagentur/ARGE in Arbeit vermittelt, b) ohne die Vermittlung durch die
Bundesagentur/ARGE den Weg in den ersten Arbeitsmarkt gefunden. -  
Gesamtzahl der Kinder
unter 15 Jahren in der Bundesrepublik, die vom Sozialgeld leben. Diese  
weiteren Angaben
unter II. und weiter aufgeschlüsselte Informationen unter I. stehen immer zur
Veröffentlichung frei.