[pm] PM des VCD-Bayern: Ein-Euro-Ticket für Fahrradmitnahme in Bayern. Erst großspurig angekündigt und jetzt zaghaft umgesetzt

VCD Landesverband Bayern e.V. landesbuero at vcd-bayern.de
Do Nov 30 12:55:49 CET 2023


Pressemitteilung 20/2023
Nürnberg, 30. November 2023
Identischer Text in der pdf-Datei im Anhang

Ein-Euro-Ticket für Fahrradmitnahme in Bayern:
Erst großspurig angekündigt und jetzt zaghaft umgesetzt

Am 18. Januar 2022 hatte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus 
Söder auf seiner Pressekonferenz zur Klausurtagung der CSU-Fraktion im 
Kloster Banz großspurig verkündigt, ein Ein-Euro-Ticket für die 
Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen im Freistaat einzuführen. Damit 
wurde der Reigen von Wahlversprechen für die bayerische Landtagswahl 
eingeleitet.

Die Mitnahme des eigenen Fahrrades in Nahverkehrszügen und S-Bahnen in 
Bayern ist in der Radsaison vom späten Frühjahr bis zum Frühherbst mehr 
ein Vabanque-Spiel als eine zuverlässige Beförderungsoption. 
Insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen reichen die 
Fahrradabteile bei weitem nicht, um die Nachfrage abdecken zu können. 
Oftmals werden frustrierte Fahrradfahrer:innen abgewiesen, weil die 
Fahrradabteile überfüllt sind. Bereits bei einem bisherigen Preis von 6 
Euro für ein Fahrradtagesticket ist die Nachfrage oftmals größer als das 
Angebot. Selbst Lieschen Müller kann sich ausmalen, dass die Senkung des 
Preises zu einer weiteren Nachfragesteigerung bei der Fahrradmitnahme führt.

In dem am 19. Juli 2022 im Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen 
Radgesetz, das sicherlich auch als Reaktion auf die Initiative 
„Radentscheid Bayern“ angesehen werden kann, ist das Ein-Euro-Ticket in 
Artikel 7 verankert worden. Wie bei der Einführung des 
Deutschlandtickets sind damit aber keine unmittelbaren Erhöhungen der 
Beförderungskapazität verbunden. In Aussicht gestellt werden lediglich 
entsprechende Anpassungen bei künftigen Ausschreibungen in den nächsten 
10 Jahren. Hierzu der Vorsitzende des VCD Bayern, Dr. Christian Loos: 
„Man müsste unmittelbar mit den Verkehrsunternehmen vereinbaren, dass 
auch am Wochenende die maximale Zahl von Waggons eingesetzt wird – so 
wie während der werktäglichen Hauptverkehrszeit. Zusätzlich sollte man 
auch relativ kurzfristig zusätzliche Fahrradabteile in den Waggons 
schaffen, bei denen dies möglich ist – z. B. den Doppelstockwägen. 
Stattdessen wird einfach die Nachfrage erhöht, ohne dementsprechend das 
Angebot zu erweitern.“

Prof. Dr. Andreas Kagermeier vom VCD Landesvorstand ergänzt: „Dass die 
Fahrradabteile bei einer Zunahme der Nachfrage nach Fahrradmitnahme bei 
einer Reduzierung des Preises auf 1 Euro erst recht aus allen Nähten 
platzen würde, wurde bereits von verschiedenen Stellen angemerkt“. Auch 
im Bayerischen Radgesetz der Staatsregierung sind erste vorsichtige 
Einschränkungen enthalten. Die Rede ist von einem Anspruch auf 
Fahrradmitnahme nur im Rahmen der Beförderungskapazität sowie der 
Möglichkeit der Einschränkung für bestimmte Strecken und zu bestimmten 
Zeiträumen.

Was aber jetzt – nach der Landtagswahl – als konkrete Umsetzung zum 
Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 erfolgt, kommt mehr einer 
Fahrradmitnahmeverhinderung als einer Erleichterung gleich. Wie so oft 
werden in Bayern zunächst großspurig und mit Superlativen formulierte 
Ankündigungen dann letztendlich nur zaghaft und rudimentär umgesetzt. In 
einer Pressemitteilung der für die Beauftragung des Öffentlichen 
Schienenpersonennahverkehrs in Bayern zuständigen Bayerischen 
Eisenbahngesellschaft (BEG) vom 29. November 2023 kommen jetzt die 
gravierenden Einschränkungen ans Tageslicht.

1. Das Tagesticket ist nicht vor 9 Uhr gültig, d. h. nicht für einen 
frühen Start in den Radlausflug nutzbar.
2. In der Radlsaison vom 15. März bis zum 3. Oktober, wenn es besonders 
viele Radler:innen gerne nutzen möchten, gilt es nicht an Wochenenden 
und am Freitagnachmittag.
3. Auf besonders attraktiven Routen wie ins Voralpenland von München 
nach Rosenheim / Salzburg oder zwischen München und Nürnberg ins 
Altmühltal oder von München Richtung Hof/Furth im Wald wird es nicht 
gültig sein.
4. Darüber hinaus soll aktuell auch die Gültigkeit für Fahrten innerhalb 
von Verkehrsverbünden – also insbesondere dem MVV um München oder der 
VGN in Franken – ausgeschlossen sein. Das sind die Regionen, aus denen 
die größte Nachfrage kommt.

Der VCD Bayern fordert, dass die BEG unverzüglich Verhandlungen mit den 
Eisenbahnverkehrsunternehmen aufnimmt, die Nahverkehrszüge in Bayern 
betreiben, um Möglichkeiten auszuloten, zu vereinbaren – und auch zu 
finanzieren –, zum Start der Fahrradsaison 2024 zusätzliche Waggons mit 
Fahrradabteilen bereit zu stellen. Die ausgeschlossenen Zeiten und 
Linien sind auf ein Minimum zu reduzieren, damit die großspurig 
angekündigte Verbesserung der Fahrradmitnahme zu konkreten 
Verbesserungen führt und nicht wieder einmal als Ankündigungspolitik der 
Bayerischen Staatsregierung verbucht werden muss.

Pressekontakt
Andreas Kagermeier, VCD Bayern, Tel.: 0172-9600865, E-Mail: 
andreas.kagermeier at vcd-bayern.de

Bezug
Pressemitteilung der BEG vom 29.11.23:
https://beg.bahnland-bayern.de/de/pressemitteilungen/Neues-Fahrradticket-fuer-einen-Euro-quer-durch-Bayern 


Weitere Informationen:
Söders Ein-Euro-Ticket für Fahrräder: Chaos vorprogrammiert (MM vom 
05.05.23)
https://www.merkur.de/bayern/soeders-ein-euro-ticket-fuer-fahrraeder-chaos-vorprogrammiert-deutschlandticket-49euro-92252554.html
Söders Ein-Euro-Radl-Ticket: Bayerischer Zugbetreiber ist dagegen (MM 
vom 15.09.23)
https://www.merkur.de/bayern/ticket-brb-soeder-bayerischer-zugbetreiber-gegen-ein-euro-fahrrad-92513762.html


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