[Trennmuster] zurückgewähren & TeX-Herbsttreffen
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at tu-dortmund.de
Mo Sep 29 02:57:30 CEST 2014
Am Mo, 29.09.2014, 02:17 schrieb tronje:
> Was ist daran mißverständlich? Gezahltes Geld ist zurückzuzahlen,
übergebene Sachen sind zurückzugeben, übertragenes Eigentum oder andere
Rechte zurückzuübertragen. Erfüllt sind die Verpflichtungen
> grundsätzlich mit dem Zugang beim Empfänger. Für Fragen der
> Gefahrtragung während des Transports, Einreden oder Vorbehaltsrechte
kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Darum ging es nicht, es ging um den Zeitraum und die Bedeutung des Worts
"zurückgewähren". Mir war nicht klar, ob es bis zum 14. Tag
zurück sein sollte oder auf den Weg gebracht werden muss.
Habe inzwischen aber in der Kommentarliteratur gefunden, dass die
Ware spätestens am 14. Tag nach dem Widerruf zurückgesendet werden muss.
Daher kann man auch Hermes nehmen.
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