[Trennmuster] Lizenzierung
Georg Pfeiffer
gp at praetor.de
Fr Mär 7 20:33:18 CET 2014
Tobias Wendorff <tobias.wendorff at tu-dortmund.de> writes:
> Sorry für den Fullquote.
>
> Aus Erfahrung und ohne eure Englischkenntnisse denunzieren zu wollen:
> ich Rate von einer Übersetzung ab, wenn Rechtssicherheit gewährleistet
> sein soll.
Damit verlagerst Du die Unsicherheit vom Lizenzgeber zu den
Lizenznehmern, wo sie m.E. schädlicher ist. Außerdem sind wir frei. Was
*wir* (wenn ich mich in die Urheberriege mit einschließen darf)
erlauben, das gilt. Maßgeblich wäre in einem (hypothetischen) Streitfall
der Empfängerhorizont, also etwa wie ein verständiger und sorgfältiger
Lizenznehmer die Erklärung verstehen durfte.
Meine Englisch-Kenntnisse sind lausig. Ich hätte „shall be indluded“
wahrscheinlich mit „sollte eingefügt werden“ übersetzt, was nach einem
unverbindlichen Wunsch, aber keineswegs zwingenden Verpflichtung
klingt. Aber in der Zusammenschau mit „… subject to the following
conditions“ erscheint mir die Wikipedia-Übersetzung „sind … beizulegen“
(= zwingend) richtig und für den durchschnittlichen Teutonen insoweit
auch klarer bzw. eindeutiger als der Originaltext.
Ich werde mir den Übersetzungstext noch einmal genauer ansehen und
meinen Entwurf zum Verreißen ins Repo stellen.
Georg
Mehr Informationen über die Mailingliste Trennmuster