[La-net-konferenz] Bierkeller
Wiese
janinewiese at web.de
Sam Okt 29 09:13:25 CEST 2005
Hallo
Ich habe im Internet die Bedingungen für die Miete des Bierkellers
gefunden:
Bierkeller für Privatfeste oder Veranstaltungen mieten
Modalitäten zum Mieten des Bierkellers
Mindestumsatz
Die Veranstalter garantieren dem Bierkeller einen Mindestumsatz von
€ 350.- (bei Privatfesten und Konzerten), bzw
€ 250.- (bei Tanzveranstaltungen).
Bei nicht erreichtem Umsatz zahlt der Gastgeber die Differenz.
Musikanlage
Der Bierkeller stellt eine Musik- und Lichtanlage zum Preis von € 25.-
(beinhaltet Auf- und Abbau; bei Gebrauchsschäden haftet die
Haftpflichtversicherung des Veranstalters)
Personal
Zwei vom Bierkeller arbeiten. Nur Tresen, kein Service.
Gäste, sowie Veranstalter sind vom Zapfen, Kochen etc ausgeschlossen.
Getränke
Werden vom Bierkeller gestellt, dürfen also nicht mitgebracht werden.
Essen
Muss individuell vorher abgeklärt werden
Entweder - der Bierkeller bietet heisse Seelen zum normalen
Verkaufspreis an
Oder - der Veranstalter bringt Essen mit, die Bierkellerküche bleibt zu
Putzen
Entweder - Veranstalter hilft am nächsten Tag beim Putz der
Räumlichkeiten
Oder - der Bierkeller berechnet € 50.-
Ich frag auf jeden Fall mal ob er noch frei wäre. Schlosscafe dürfte
kein Problem sein. Reserviere es heute Abend ein.
Gruß Janine