[Pirateninfo] (Fwd) [piraten-nachbau] Berichte in der FR

Steffen Joerg steffen.joerg at web.de
Mit Sep 3 09:45:37 CEST 2003


Hallo,
in der Frankfurter Rundschau von heute gibt es eine ganze Seite zum Thema
Nachbau, 
Mute


Frankfurter Rundschau, 02.09.03:
Die Saatgutkontrolleure
Bauern sauer über Gebühren für nachgebautes Getreide
Einige hundert deutsche Bauern trotzen den Saatgutzüchtern: Sie verweigern
die Auskunft darüber, welches Getreide sie auf ihren Feldern anbauen, denn
sie sehen nicht ein, privaten Firmen interne Betriebsdaten offen zu legen.
Doch vor dem Europäischen Gerichtshof errangen die Landwirte einen
Teilerfolg: Sie sind nicht verpflichtet, pauschal Auskunft zu geben. Die
Züchter bohren weiter, wollen den gläsernen Landwirt, um den Saatgutmarkt
komplett zu beherrschen. Denn es geht um Millionenbeträge aus Gebühren für
Lizenzen und Nachsaaten.
Von Stephan Börnecke
NEU-EICHENBERG. Christian Schulin ist Landwirt und führt seit zehn Jahren
einen "mittelbäuerlichen Betrieb" im biologischen Anbau. Genauer will er
seinen Hof nicht beschreiben. Während jeder andere seiner Kollegen einem
Hofbesucher den vom Bauernverband empfohlenen "Betriebsspiegel" in die Hand
drückt, der Anbaufläche, Tierbestand und Art sowie Menge der erzeugten
Produkte penibel auflistet, bekommt der Gast bei Schulin nur ein
Achselzucken. Oder den Verweis auf ein Schreiben der Hamburger
"Rechtsanwaltsgesellschaft" Luther-Menold.
Die Hamburger Juristen sind Rechtsvertreter der "Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH" (STV), hinter der sich die 60, 70 deutschen Pflanzenzüchter verbergen,
darunter auch der deutsche Ableger des US-Konzerns Monsanto. Die
Saatgutmultis sind Gegner Schulins in einem seit mehr als vier Jahren
anhängigen Verfahren. Dabei geht es um den so genannten "Nachbau". Schulin
will den Saatgutproduzenten derzeit nicht sagen, was er auf seinen Äckern
anbaut, fühlt sich von den Züchtern aus kommerziellen Gründen ausspioniert.
Die wollen wissen, ob er sortengeschütztes Getreide kauft und aussät oder ob
er, und wenn ja, in welchen Mengen, einen Teil der Vorjahresernte
zurückhält, um dieses Korn auszubringen - eben im "Nachbau". Das spart rund
die Hälfte der Kosten. Für sein Schweigen wurde Schulin verklagt, weil er
den Züchtern womöglich einen Obolus vorenthielt.
Jahrhundertelang galt es als Privileg der Landwirte, einmal erworbenes
Saatgut zum Beispiel nicht nur als Brotweizen zu vermarkten, sondern einen
Teil des Korns (oft auf 50 Prozent der Äcker) auch zur nächsten Aussaat zu
verwenden. Für diesen Nachbau des für 25 bis 30 Jahre sortengeschützten
Saatguts dürfen die Züchter seit einigen Jahren eine Gebühr erheben, die bis
zu 80 Prozent der ursprünglichen Lizenzgebühr ausmachen kann.
Es geht auch billiger: Kleinerzeuger, die weniger als 92 Tonnen Getreide
ernten, brauchen nichts zu zahlen. Auch jene werden nicht belangt, die
besonders viel zertifiziertes Saatgut verwenden, also jedes Jahr beim
Landhandel neueste Züchtungen ordern und bezahlen. Wer da besonders begierig
auf den Stand der Forschung ist, auf neue Sorten schwört und weniger als 20
Prozent nachbaut, der zahlt keine Nachbaugebühr und bekommt sogar auf die
Lizenzgebühr, welche die Züchter für ihre Sorte zusätzlich zum eigentlichen
Preis des Getreides erheben, einen zehnprozentigen Rabatt.
Kaum ein Landwirt in Deutschland und erst recht in anderen EU-Ländern wollte
sich, als die Nachbaugebührenwelle auf sie zurollte, in die Bücher gucken
lassen. Sie verweigerten sich reihenweise den Kontrolleuren, die mit
Fragebögen und Anrufen die Bauern belästigten. Kein Wunder, dass sich die
deutschen Pflanzenzüchter lange Zeit schwer taten, in Erfahrung zu bringen,
was Landwirte auf ihren Feldern aussäen, und sie sind deshalb seit Jahr und
Tag auf der Suche nach Informationen. In welchem Umfang bis heute, darüber
gehen die Meinungen auseinander.
Die Interessengemeinschaft Nachbau schätzt, dass mancher Bauer noch gar
nicht als solcher von der STV erkannt wurde. Schulin weiß von Dörfern, in
denen noch kaum jemand etwas von der STV gehört habe. Ganz anders sehen die
Pflanzenzüchter die Erkundungslage. Tassilo Freiherr von Leoprechting,
Sprecher des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter, etwa glaubt, dass
inzwischen 95 Prozent der in Frage kommenden Bauern heute zur Auskunft
bereit seien. Ja, er kenne solche Behauptungen, wonach längst nicht alle
Bauern erfasst seien: "Da behauptet jemand am Stammtisch", bei ihm sei die
STV als Vertreter der Pflanzenzüchter noch nicht gewesen, "und dann gucken
wir in unsere Unterlagen und entdecken, dass er sogar Rabatt bekommt" - also
zu den ganz Braven zählt.
Dass längst nicht mehr einige tausend Zivilklagen bei den deutschen
Gerichten anhängig sind, hängt maßgeblich mit einem zwischen dem
Bauernverband und den Pflanzenzüchtern 1998 abgemachten Deal zusammen, der
in diesen Tagen sogar nachgebessert, entbürokratisiert wurde. Den Sinn des
"Kooperationsabkommens", das gegenüber der gesetzlichen Regelung mit
Preisnachlässen bei der Nachgebühr köderte, hatten Bauernpräsident Gerd
Sonnleitner und der Vorsitzende der Pflanzenzüchter Kartz von Kameke so
beschrieben: Es gelte, den "Züchtungsfortschritt, der sich über neue
Verfahren der Biotechnologie noch beschleunigen wird, schneller in die
landwirtschaftliche Praxis umzusetzen". Im Klartext: Je mehr Bauern
zertifiziertes Saatgut ("Z-Saatgut") verwenden und Lizenz- und
Nachbaugebühren zahlen, je mehr klingelt es in der Kasse der
Pflanzenzüchter.
Deren Aufwand, neue Sorten zu entwickeln, so Leoprechting, liege immerhin
bei zwei Millionen Euro je neuer Kreation, verteilt auf 13 Jahre. So lange
dauere die Entwicklung nicht nur konventioneller, sondern auch gentechnisch
veränderter Sorten, sagt Leoprechting. Deren Zucht verlaufe inklusive der
Genehmigungsphase kaum schneller, allerdings zielgerichteter.
Doch bei der IG Nachbau denkt man über den Nachbau anders: Einer ihrer
Gründer, Landwirt Adi Lambke aus dem Wendland, sieht in der Nachbaugebühr
eine "Aushöhlung des Eigentumsbegriffs". Denn "dass die Pflanzen auch noch
auf den Höfen und Äckern den Sortenschutzinhabern gehören sollen, können
Bauern nicht akzeptieren". Er sei bereit, einmalig für die Lizenz zu zahlen,
die Nachbaugebühren aber sieht er als den "neuen Zehnten", eine Art
Fortführung mittelalterlicher Methoden des Geldeintreibens.
Landwirte, sagt auch Schulin, seien lange Zeit die eigentlichen Züchter
gewesen, hätten immer wieder Auslese betrieben. Was den Bauern sauer
aufstößt, ist die Tatsache, dass sie auf unabsehbare Zeiten Abgaben leisten
sollen, obwohl sie die Lizenz bereits mit dem Kauf des ersten Sacks Saatgut
mit rund fünf Euro Doppelzentner berappt haben. Zwischen 20 und 80 Prozent
der ursprünglichen Lizenzhöhe sollen es sein, Jahr für Jahr, obwohl das
"Urkorn" vor langer Zeit gekauft wurde und die vermehrte Saat sich
inzwischen verändert hat, veredelt wurde und nur noch wenig mit dem
Ausgangsprodukt gemein hat. Aus der Sorte Beethoven könnte durch bäuerliche
Arbeit nach einigen Jahren längst die Sorte Schubert entstanden sein.
Die STV bohrt weiter: Über den Landhandel versucht sie, an Hinweise
heranzukommen, denn auch ein nachbauender Landwirt muss sein Getreide unter
Umständen trocknen und von Unkraut befreien lassen, bevor er es zurück auf
den Acker bringt. Doch der Landhandel ist zurückhaltend geworden und beruft
sich dabei auf ein Urteil, das Schulin vor dem Europäischen Gerichtshof
erstritten hatte und das nun die Grundlage für die vermutlich abschließende
Verhandlung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht am 16.Dezember in
Frankfurt sein soll: Die Luxembuger Richter hatten unmissverständlich
festgestellt, dass die Züchter keinen Anspruch hätten, "von jedem Landwirt
zu verlangen, dass er auf entsprechende Aufforderung alle relevanten
Informationen liefert". Vielmehr müsse der Sortenschutzinhaber einen
"Anhaltspunkt" haben, dass Schulin und seine Kollegen tatsächlich Nachbau
ohne Genehmigung betrieben.
Das nun, so scheint es, bringt die STV auf immer neue Ideen: Telefonisch
hatten die Fahnder sich beim Katasteramt des Werra-Meißner-Kreises nach dem
Eigentum des Bauern Schulin aus Neu-Eichenberg, das ganz oben rechts auf der
Karte im letzten Winkel Hessens liegt, erkundigt. In Flur zehn und Flur elf
der Gemarkung Berge beackert er sieben Flurstücke. Das macht vielleicht 30
Hektar. So viel haben seine Prozessgegner ausgekundschaftet.
An diesen Feldern, das geht aus den dem Gericht präsentierten Unterlagen
hervor, muss in diesem Sommer ohne Wissen von Schulin eine Art Ortstermin
stattgefunden haben, bei dem ein Züchter anwesend war, um einem etwaigen
Nachbau der Sorte "Franckenkorn" nachzuspüren. "Die wollten aus meinem
diesjährigen Anbau schließen, was ich 1997 auf dem Acker hatte", denn auf
das Wirtschaftsjahr 1997/98 bezieht sich die Klage. "Ein Witz", kommentiert
der Landwirt, der, das sagt er, überhaupt keinen Nachbau geschützter Sorten
mehr betreibe, sondern im Zweifel auf ungeschützte Saaten zurückgreife. Das
Verlangen der Pflanzenzüchter, eine Feld-Probe zu nehmen und von
Sachverständigen untersuchen zu lassen, hatte der 6. Senat des
Oberlandesgerichts Frankfurt vor wenigen Wochen denn auch in deutlichen
Worten abgelehnt: Dies würde auf eine, so der Senat wörtlich, "unzulässige
Ausforschung" hinauslaufen.
Um an die vom Europäischen Gerichtshof verlangten "Anhaltspunkte"
heranzukommen, lässt die STV nicht locker: Eine "neue Drohbriefwelle" sei
unterwegs, will der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft, Georg Janßen wissen.Besonders sauer aufgestoßen sei, dass
der Bauernverband der STV offenbar seine Mitgliederliste zur Verfügung
gestellt hatte, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung im Juni berichtete.
Das freilich dementiert der Bauernverband-Sprecher Michael Lohse vehement:
Ein solcher "Vertrauensbruch wäre der Tod eines jeden Verbands".
Manchmal kommt aber auch die reguläre, kaum zu beanstandende Kontrolle der
Pflanzenzüchter bei ihren Vermehrern zu Hilfe: Richtig "elektrisiert"
gewesen sein soll der Mitarbeiter der STV, als er auf dem Hof eines
Saatgutproduzenten auf eine Rechnung an Schulin gestoßen war: Einige
Doppelzentner hatte der Hesse dort geordert. "Der hat sofort seinen Chef
angerufen", bestätigt der Saatgutvermehrer, der seinen Namen lieber nicht
gedruckt sehen möchte. Denn er lebt von ihnen.

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003 Dokument erstellt am
01.09.2003 um 23:58:06 Uhr Erscheinungsdatum 02.09.2003 | Ausgabe: R2 |
Seite: 31

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FR, 02.09.03:
Keine pauschale Auskunftspflicht
Konkrete Anhaltspunkte für nachgebaute Getreide-Sorten müssen vorliegen

Grundlagen für das Erheben von Nachbaugebühren sind das Internationale
Übereinkommen zum Sortenschutz von 1991, zwei EU-Richtlinien von 1994 und
1995 sowie das 1997 verabschiedete deutsche Sortenschutzgesetz. Um die
Regelungen zum Nachbau wiederum praktikabel zu handhaben, schlossen der
Deutsche Bauernverband und der Verband der Deutschen Pflanzenzüchter ein
Kooperationsabkommen, das jetzt überarbeitet wurde und nun neue, gesenkte
Nachbaugebühren enthält. Sie betragen je nach Frucht und Zeitraum, in dem
der Landwirt seinen Nachbau meldet, zwischen 30 und 50 Prozent der
Lizenzgebühr, während die EU einen Satz von 50 Prozent empfiehlt, die
bundesgesetzliche Regelung aber bis zu 80 Prozent zulässt. Nach dem Abkommen
zwischen Bauernverband und Züchtern liegen die Nachbaugebühren bei 2,70 bis
5,80 Euro je Hektar. Seit 1998 flossen rund 34 Millionen Euro an
Nachbaugebühren auf die Konten der Saatgutzüchter.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April haben Landwirte
keine pauschale Auskunftspflicht gegenüber den Züchtern. Vielmehr müssen die
Sorteninhaber konkrete Anhaltspunkte für einzelne, nachgebaute Sorten
vorlegen, um vom Bauern eine Angabe über etwaigen Nachbau zu bekommen. Diese
Anhaltspunkte suchen die Züchter auch bei den Aufbereitern von Saatgut.
Diese Firmen verweigern aber zu einem großen Teil die Auskunft: Einem
Bericht der Agrarzeitung Ernährungsdienst zufolge lehnt die Hälfte der
Unternehmen es ab, beim Eintreiben der Nachbaugebühren behilflich zu sein.
Demnach würden einige Aufbereiter sogar damit werben, dass sie keine Daten
an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weitergeben.
Auch die Zahl der Verweigerer unter den Landwirten dürfte höher sein als von
den Pflanzenzüchtern behauptet: Aus einem Bericht des dlz-Agrarmagazins vom
Mai dieses Jahres geht hervor, dass die Zahl derjenigen, die sich die
"Schnüffeleien" nicht gefallen ließen, während der jahrelangen
Streitigkeiten sogar noch erheblich zunahm: 1999 ließen sich nur gut 1700
der Bauern die Ausforschungen nicht gefallen, zwei Jahre später waren es
schon 12 500. Von den 100 000 Landwirten, die bei der STV als "Zielgruppe"
für Nachbaugebühren gelten, hatten 2001 gerade 58 000 Gebühren zahlen
müssen. Zuvor soll die Zahl bei rund 80 000 gelegen haben. Mit
"Drohschreiben und Klageandrohungen" (IG Nachbau), sei es der STV Ende 2002
nach eigenen Angaben gelungen, die alten Zahlen wieder zu erreichen,
schreibt das Magazin.
Das Fachblatt zitiert Insider, wonach 22 Prozent der Einnahmen für
Gerichtsverfahren ausgegeben wurden. 3000 Landwirte hatte die STV verklagt.
Viele Prozesse verliefen im Sande, teils, weil die STV die Klagen zurückzog,
teils, weil man sich außergerichtlich einigte. Einige hundert sind noch
anhängig. -ke

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FR, 02.09.03:
KOMMENTAR
Abhängigkeiten
Von Stephan Börnecke
Der Begriff ist sperrig und für Landwirte von hoher Bedeutung: Wer immer
"Nachbau" betreibt, also einmal von eigenen Feldern geerntetes Saatgut
erneut aussät, der hält sich dabei an eine Tradition seiner Vorfahren. Man
nennt dieses Recht, das kostensparend wirkt und deshalb mehr noch als hier
zu Lande in der Dritten Welt von überlebenswichtigem Wert ist, deshalb
Landwirteprivileg. Bei ihm kann der Bauer sogar selbst zum Züchter werden,
wenn sich die Saat auf seinen Feldern im Laufe der Zeit verändert.
Die Saatgutfirmen wollen den gläsernen Landwirt. Und lassen sich entlohnen:
Erst für die Lizenz, die auf dem Sack liegt, und dann noch mal für den
Nachbau. So lange, bis das Sortenrecht nach 25 bis 30 Jahren verfallen ist.
Es gibt Kritiker, die vergleichen die Absurdität dieser Praxis mit dem Kauf
eines Ikea-Regals: Einmal Billy nicht nur auf-, sondern umbauen zu einem Typ
Billy Wilder könnte schließlich dazu führen, dass der Möbelhersteller den
Kunden erneut zur Kasse bittet.
An der Nachbaugebühr geht kein Weg mehr vorbei. Sie ist Gesetz. Um jedoch
bei jedem Bauern kassieren zu können, haben die Züchter ein Fahndungssystem
installiert: Das geht mitunter zu weit. Sogar die Richter des Frankfurter
Oberlandesgerichts sprechen von Ausforschung und haben dem einen Riegel
vorgeschoben.
Die Liste der Grausamkeiten kann beliebig verlängert werden: Was ist, wenn
solche Gebühren auch in der Tierzucht fällig werden? Was geschieht mit
gentechnisch verändertem Saatgut? Dort wird der Nachbau entweder verboten
oder unmöglich gemacht, mit so genannten Terminator-Genen, die das Getreide
unfruchtbar machen. Die Folge: eine wachsende, am Ende vollkommene
Abhängigkeit der Landwirte von den Saatgutmultis.

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003 Dokument erstellt am
01.09.2003 um 23:57:50 Uhr Erscheinungsdatum 02.09.2003 | Ausgabe: R2 |
Seite: 29

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Steffen Jörg
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"Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden 
und laut zu sagen: NEIN!" 
(Kurt Tucholsky)